Begriff

GmbH: eigene Rechtsperson, eigenes Kapital.

Kurz gesagt

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von mindestens CHF 20'000.00, das bei der Gründung vollständig einzuzahlen ist (OR Art. 772, 773 und 777c). Gegründet wird sie mit öffentlicher Urkunde, also beim Notariat, und das Recht der Persönlichkeit erlangt sie erst mit dem Eintrag ins Handelsregister (OR Art. 777 und 779). Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen (OR Art. 794). Sozialversicherungsrechtlich bist du als mitarbeitende Gesellschafterin Arbeitnehmerin deiner eigenen Gesellschaft.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was zur Gründung gehört

PunktVorgabeGrundlage
Stammkapitalmindestens CHF 20'000.00, bei der Gründung vollständig geleistetOR Art. 773 Abs. 1, Art. 777c Abs. 1
Gründungsaktöffentliche Urkunde mit Statuten und Bestellung der OrganeOR Art. 777
Entstehungmit dem Eintrag ins Handelsregister, nicht mit der UnterschriftOR Art. 779 Abs. 1
Gebühr HandelsregisterCHF 420.00 für die Neueintragung, CHF 200.00 für eine StatutenänderungGebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3
Firmafrei wählbar, aber die Rechtsform muss in der Firma stehenOR Art. 950 Abs. 1
Vertretungmindestens eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der SchweizOR Art. 814 Abs. 3
Das Notariat rechnet nach kantonalem Tarif ab, darum steht hier keine Zahl dafür. Ein Kapital in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Fremdwährung ist seit 2023 zulässig (OR Art. 773 Abs. 2).

Die Haftungsgrenze ist echt und hat Löcher

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Das ist der Grund, warum es die Form gibt. Vier Stellen hebeln die Grenze im Alltag trotzdem aus, und sie kommen in kleinen Unternehmen regelmässig vor.

  • Vor dem Eintrag. Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich und solidarisch. Erst wenn die Gesellschaft die Verpflichtung innert drei Monaten nach der Eintragung übernimmt, sind die Handelnden befreit (OR Art. 779a).
  • Bürgschaften und Mithaft. Bank, Leasinggeber und manche Lieferanten verlangen die Unterschrift der Inhaberin zusätzlich zur Gesellschaft. Was du persönlich mitunterschreibst, schuldest du persönlich.
  • Sozialversicherungsbeiträge. Fügt ein Arbeitgeber der Versicherung durch absichtliche oder grobfahrlässige Missachtung von Vorschriften Schaden zu, haften bei einer juristischen Person subsidiär die mit der Geschäftsführung befassten Personen, solidarisch (AHVG Art. 52 Abs. 1 und 2).
  • Der eigene Fehler. Die Rechtsform schützt nicht vor der Haftung für das, was du selbst falsch machst. Gegen den typischen Schadenfall im Handwerk hilft eine Versicherung, keine Rechtsform.

Laufende Pflichten

Als juristische Person unterliegt die GmbH der vollen Buchführung und Rechnungslegung, unabhängig vom Umsatz (OR Art. 957 Abs. 1 Ziff. 2). Auf die eingeschränkte Revision kann sie verzichten, wenn alle Gesellschafter zustimmen und die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat; für die Revisionsstelle der GmbH gelten die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend (OR Art. 818 Abs. 1). Dieser Verzicht gilt nur für künftige Geschäftsjahre und muss vor Beginn des Geschäftsjahres beim Handelsregisteramt angemeldet werden (OR Art. 727a Abs. 2). Wer das vergisst, revidiert ein Jahr länger als geplant.

Das Stammkapital ist kein Depot, das liegen bleibt. Es wird auf ein Kapitaleinzahlungskonto einbezahlt und steht der Gesellschaft nach dem Eintrag als Betriebsmittel zur Verfügung. Ausgegeben werden darf es für den Zweck der Gesellschaft, und die Vorschriften über den Kapitalschutz gelten weiter.

Der wirkliche Unterschied zur Einzelfirma zeigt sich monatlich, nicht bei der Gründung: Als mitarbeitende Gesellschafterin beziehst du Lohn, zahlst darauf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, zahlst in die Arbeitslosenversicherung und ab der Eintrittsschwelle in die berufliche Vorsorge. Die vollständige Gegenüberstellung steht unter Einzelfirma oder GmbH, der Ablauf unter GmbH gründen.

Achtung: Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlst du, die Entschädigung bekommst du im Ernstfall trotzdem nicht: Solange der Betrieb nicht liquidiert ist und du weiterhin oberstes Organ bist, besteht weder Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung noch auf Arbeitslosenentschädigung. Der Anspruch setzt voraus, dass die Firma liquidiert ist oder dass du keine Führungsverantwortung mehr hast (BSV, Ratgeber Sozialversicherungen für KMU, Stand 1. Januar 2026).

Häufige Fragen

Kann ich eine GmbH allein gründen?

Ja. An einer GmbH können eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sein (OR Art. 772 Abs. 1). Eine Einpersonen-GmbH ist damit zulässig. Verlangt bleibt, dass die Gesellschaft durch eine Person vertreten werden kann, die Wohnsitz in der Schweiz hat (OR Art. 814 Abs. 3).

Ist das Stammkapital blockiert?

Nur bis zur Eintragung. Vor der Gründung liegt es auf einem Kapitaleinzahlungskonto, danach steht es der Gesellschaft als Betriebsmittel zur Verfügung. Frei entnehmen kannst du es aber nicht: Es gehört der Gesellschaft, nicht dir, und für Ausschüttungen gelten die Regeln über den Kapitalschutz.

Bin ich als Inhaber einer GmbH Angestellter?

Sozialversicherungsrechtlich ja. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hält fest: Auch wer ausschliesslich das Kapital aufgebracht hat, arbeitet in einem Anstellungsverhältnis und ist unselbstständigerwerbend. Du beziehst von deiner eigenen Gesellschaft Lohn, darauf werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abgerechnet, dazu kommen die obligatorische Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge. Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zahlst du ebenfalls, einen Anspruch auf Entschädigung hast du als oberstes Organ aber nicht.

Was kostet eine GmbH pro Jahr, wenn nichts passiert?

Eine jährliche Gebühr des Handelsregisters gibt es nicht; Gebühren fallen bei Änderungen an, etwa CHF 200.00 für eine Statutenänderung oder CHF 70.00 für einen Gesellschafterwechsel (GebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3). Dafür ist die Gesellschaft selbst steuerpflichtig: Die Kantone erheben von juristischen Personen eine Gewinn- und eine Kapitalsteuer (StHG Art. 2 Abs. 1 Bst. b), die Kapitalsteuer also auch in einem Jahr ohne Gewinn. Dazu kommt das Honorar für Buchhaltung und Abschluss.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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