Begriff

Koordinationsabzug: CHF 26'460, die schon die AHV deckt.

Kurz gesagt

Der Koordinationsabzug ist der Betrag, den die Pensionskasse vom Jahreslohn abzieht, bevor sie die Beiträge berechnet. Er beträgt 2026 unverändert CHF 26'460.00 (BVG Art. 8 Abs. 1). Was übrig bleibt, heisst koordinierter Lohn und ist im Obligatorium auf CHF 90'720.00 gedeckelt. Der Abzug hat einen Grund: Diesen Teil des Lohns deckt bereits die AHV ab, er soll nicht doppelt versichert werden. Liegt der koordinierte Lohn unter CHF 3'780.00, wird er auf diesen Betrag aufgerundet.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Die vier Zahlen, die 2026 gelten

GrösseBetrag 2026Wo es steht
Eintrittsschwelle (ab diesem Jahreslohn ist jemand BVG-pflichtig)mehr als CHF 22'680.00BVG Art. 7 Abs. 1
KoordinationsabzugCHF 26'460.00BVG Art. 8 Abs. 1
Obere Grenze des koordinierten LohnsCHF 90'720.00BVG Art. 8 Abs. 1
Minimaler koordinierter LohnCHF 3'780.00BVG Art. 8 Abs. 2
Die Beträge sind seit dem 1. Januar 2025 unverändert. Die BVG-Reform, die tiefere Schwellen gebracht hätte, wurde am 22. September 2024 in der Volksabstimmung abgelehnt.

Auffällig ist der Widerspruch zwischen den ersten beiden Zeilen: Die Eintrittsschwelle liegt tiefer als der Koordinationsabzug. Wer CHF 24'000.00 verdient, ist also versichert, hätte aber rechnerisch einen negativen koordinierten Lohn. Genau dafür gibt es den minimalen koordinierten Lohn von CHF 3'780.00 (BVG Art. 8 Abs. 2). Unter dieser Grenze wird nicht null versichert, sondern aufgerundet.

So wird gerechnet

Elektromonteur mit CHF 72'000.00 Jahreslohn
Jahreslohn
CHF 72'000.00
abzüglich Koordinationsabzug
CHF 26'460.00
koordinierter Lohn
CHF 45'540.00
Altersgutschrift mit 38 Jahren, 10 %
CHF 4'554.00
davon trägt der Betrieb mindestens die Hälfte
CHF 2'277.00
Versichert ist nur
rund 63 Prozent des Lohns
Reinigungskraft in Teilzeit mit CHF 28'000.00 Jahreslohn
Jahreslohn, über der Eintrittsschwelle von CHF 22'680.00
CHF 28'000.00
abzüglich Koordinationsabzug
CHF 26'460.00
rechnerischer koordinierter Lohn
CHF 1'540.00
Aufrundung auf den Mindestbetrag
CHF 3'780.00
Altersgutschrift mit 48 Jahren, 15 %
CHF 567.00
Koordinierter Lohn
CHF 3'780.00

Die Ansätze der Altersgutschriften steigen mit dem Alter: 7 Prozent von 25 bis 34, 10 Prozent von 35 bis 44, 15 Prozent von 45 bis 54 und 18 Prozent ab 55 (BVG Art. 16). Dazu kommen die Risikoprämien und die Verwaltungskosten deiner Kasse. Der Beitrag des Betriebs muss mindestens so hoch sein wie die Beiträge aller Mitarbeitenden zusammen (BVG Art. 66 Abs. 1).

Wo Teilzeit weh tut

Der Koordinationsabzug ist ein fixer Betrag, kein Prozentsatz. Bei einem 100-Prozent-Lohn frisst er einen kleinen Teil, bei einem 40-Prozent-Lohn fast alles. Zwei Personen mit je 50 Prozent bei zwei Unternehmen bauen deutlich weniger Altersguthaben auf als eine Person mit 100 Prozent beim gleichen Gesamtlohn.

Viele Vorsorgeeinrichtungen kürzen den Koordinationsabzug im Reglement nach Beschäftigungsgrad oder streichen ihn ganz. Das ist erlaubt: Das BVG enthält Mindestvorschriften (BVG Art. 6), bessere Leistungen sind jederzeit möglich. Wer Teilzeitkräfte anstellt, sollte beim Anschlussvertrag danach fragen. Der Unterschied ist für die Mitarbeitenden gross und für den Betrieb oft klein.
Achtung: Massgebend für die Eintrittsschwelle ist der Jahreslohn bei einem einzelnen Arbeitgeber (BVG Art. 7 Abs. 1). Wer bei dir CHF 15'000.00 und bei einem zweiten Betrieb CHF 15'000.00 verdient, ist bei keinem von beiden obligatorisch versichert, obwohl die Summe über der Schwelle liegt. Eine freiwillige Versicherung ist möglich, aber die Person muss sie selbst anstossen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Koordinationsabzug 2026?

CHF 26'460.00 pro Jahr, unverändert gegenüber 2025 (BVG Art. 8 Abs. 1). Der koordinierte Lohn reicht damit von CHF 26'460.00 bis CHF 90'720.00. Was jemand darüber verdient, ist im Obligatorium nicht versichert.

Warum gibt es den Koordinationsabzug überhaupt?

Weil die AHV die unteren Lohnteile bereits abdeckt. Die zweite Säule soll ergänzen, nicht doppeln. Darum wird ein fixer Betrag abgezogen, bevor die Pensionskasse rechnet. Für tiefe Löhne und Teilzeitpensen führt das zu spürbar kleineren Guthaben.

Ab welchem Lohn muss ich jemanden bei der Pensionskasse anmelden?

Ab einem Jahreslohn von mehr als CHF 22'680.00 bei deinem Betrieb, für Tod und Invalidität ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 17. Altersjahr, für das Alter ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 24. (BVG Art. 7 Abs. 1). Eine Anstellung, die auf höchstens drei Monate befristet ist, bleibt aussen vor; wird das Arbeitsverhältnis ohne Unterbruch über drei Monate hinaus verlängert, gilt die Versicherung ab dem Zeitpunkt, in dem die Verlängerung vereinbart wurde (BVV 2 Art. 1k).

Hat die abgelehnte BVG-Reform daran etwas geändert?

Nein. Die BVG-Reform wurde am 22. September 2024 vom Volk abgelehnt. Die im Netz oft genannte tiefere Eintrittsschwelle von CHF 19'845.00 gilt darum nicht. Für 2025 und 2026 bleiben Schwelle, Koordinationsabzug und obere Limite unverändert.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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