Begriff

Minderung: Abzug am Lohn statt Nachbesserung.

Kurz gesagt

Minderung heisst: Der Besteller behält das Werk mit dem Mangel und zahlt dafür weniger. Das Gesetz nennt es «einen dem Minderwerte des Werkes entsprechenden Abzug am Lohne» (OR Art. 368 Abs. 2). Dieses Recht hat er bei minder erheblichen Mängeln, und er kann statt der Minderung auch die unentgeltliche Verbesserung verlangen, sofern diese dir keine übermässigen Kosten verursacht. Bei Bauten auf dem Grund und Boden des Bestellers, die sich nur mit unverhältnismässigen Nachteilen entfernen lassen, bleiben ihm überhaupt nur diese Rechte (Abs. 3).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Eines von drei Mängelrechten

Artikel 368 des Obligationenrechts (OR) gibt dem Besteller je nach Schwere des Mangels verschiedene Rechte. Die Minderung ist das mittlere davon: Sie setzt einen Mangel voraus, der das Werk nicht unbrauchbar macht, und sie lässt den Vertrag stehen. Nur der Preis sinkt.

LageWas der Besteller verlangen kannGrundlage
Erheblicher Mangel, das Werk ist unbrauchbar oder die Annahme nicht zumutbarAnnahme verweigern, bei deinem Verschulden zusätzlich SchadenersatzOR Art. 368 Abs. 1
Minder erheblicher MangelAbzug am Lohn entsprechend dem Minderwert, oder unentgeltliche Verbesserung, bei Verschulden zusätzlich SchadenersatzOR Art. 368 Abs. 2
Baute auf dem Grund des Bestellers, nur mit unverhältnismässigen Nachteilen entfernbarNur die Rechte aus Absatz 2, also Minderung oder VerbesserungOR Art. 368 Abs. 3
Wer wählt, ist der Besteller, nicht du. Das ist der Grund, warum ein Betrieb bei einem kleinen Mangel meist besser fährt, wenn er die Nachbesserung selbst und schnell anbietet: Dann ist die Minderung vom Tisch.

Seit 2026: die Nachbesserung ist bei Bauten unantastbar

Mit der Revision des Bauvertragsrechts, in Kraft seit dem 01.01.2026, ist eine im Voraus getroffene Abrede ungültig, die den Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung einschränkt oder ausschliesst, wenn der Mangel eine Baute betrifft (OR Art. 368 Abs. 2bis). Dazu kommt ein zweiter Satz in Absatz 2: Im Falle der unentgeltlichen Verbesserung gilt Art. 366 Abs. 2 sinngemäss. Dort steht, dass der Besteller eine angemessene Frist zur Abhilfe ansetzen kann mit der Androhung, die Verbesserung sonst auf deine Gefahr und Kosten einem Dritten zu übertragen. Reagiert dein Betrieb auf eine Rüge nicht, kann also ein anderer Betrieb auf deine Rechnung anrücken. Das neue Recht gilt für Verträge ab dem 01.01.2026.

Wie hoch ist die Minderung?

Das Gesetz nennt nur den Massstab, nicht die Formel: Der Abzug entspricht dem Minderwert des Werkes. Eine Zahl steht nirgends, und es gibt auch keinen Tarif. Wer den Minderwert behauptet, muss ihn beweisen, denn beweisen muss das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache derjenige, der daraus Rechte ableitet (ZGB Art. 8). Praktisch läuft es darum auf eines von drei Dingen hinaus: Ihr einigt euch, jemand holt eine Offerte einer Drittfirma für die Behebung ein, oder ein Gutachter beurteilt den Mangel. Jede Partei kann übrigens auf eigene Kosten eine Prüfung durch Sachverständige und die Beurkundung des Befundes verlangen (OR Art. 367 Abs. 2).

Plattenarbeiten, Farbabweichung an einem Teil der Fläche, Beträge ohne Mehrwertsteuer
Schlussrechnung für 48.0 m² zu CHF 205.00
CHF 9'840.00
Betroffene Fläche: 6.0 m² mit sichtbarer Farbabweichung
12.5 Prozent der Fläche
Offerte einer Drittfirma für den Ersatz dieser Fläche
CHF 1'450.00
Vereinbarte Minderung, weil die Fläche nutzbar bleibt
CHF 900.00
Zu zahlender Restbetrag
CHF 8'940.00

Nachrechnen: 48.0 m² mal CHF 205.00 ergibt CHF 9'840.00, abzüglich CHF 900.00 bleiben CHF 8'940.00. Die CHF 900.00 sind hier ein Verhandlungsergebnis und keine gesetzliche Grösse. Sie liegen unter den Kosten des Ersatzes, weil die Fläche brauchbar bleibt, und über null, weil der Mangel sichtbar ist. Genau in diesem Bereich wird in der Praxis verhandelt, und genau darum lohnt es sich, mit einer Zahl und einer Begründung in das Gespräch zu gehen statt mit «Kulanz».

Achtung: Die Minderung setzt eine rechtzeitige Mängelrüge voraus. Bei einem unbeweglichen Werk beträgt die Frist für die Rüge 60 Tage, und eine kürzere Frist ist unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis und Art. 370 Abs. 4, für Verträge ab dem 01.01.2026). Bleibt die Rüge aus, gilt das Werk als genehmigt (OR Art. 370 Abs. 1 und 2). Verjährt sind die Ansprüche beim unbeweglichen Werk fünf Jahre nach der Abnahme, und diese Frist kann nicht zu Lasten des Bestellers abgeändert werden (OR Art. 371).

Minderung, Rabatt, Skonto: drei verschiedene Dinge

  • Minderung ist ein Mängelrecht. Grund ist ein Mangel, und die Höhe richtet sich nach dem Minderwert.
  • [Rabatt](/glossar/rabatt) ist ein Preisnachlass, den du aus freien Stücken gibst, bevor der Preis feststeht. Er hat nichts mit Qualität zu tun.
  • [Skonto](/glossar/skonto) ist ein Abzug für schnelle Zahlung. Er setzt eine Vereinbarung voraus und hat mit dem Werk nichts zu tun.
  • Schadenersatz deckt den Schaden, der über den Minderwert hinausgeht, etwa den beschädigten Parkettboden unter deiner undichten Leitung. Er verlangt Verschulden (OR Art. 368 Abs. 1 und 2).

Für die Mehrwertsteuer ist die Minderung eine Korrektur des Entgelts: Wird das vereinbarte oder bezahlte Entgelt korrigiert, ist im Zeitpunkt, in dem die Korrektur verbucht oder das korrigierte Entgelt vereinnahmt wird, eine Anpassung der Umsatzsteuerschuld vorzunehmen (MWSTG Art. 41 Abs. 1). Darum gehört eine Minderung nach der Rechnungsstellung in eine Gutschrift und nicht in eine stillschweigende Abschreibung.

So macht es KIDESK

Einigt ihr euch nach der Rechnung auf eine Minderung, erfasst du sie in KIDESK als Gutschrift, auch als Teilgutschrift über einen Teilbetrag. Der Grund ist ein Pflichtfeld, er steht später also im Beleg und nicht nur in deiner Erinnerung. Hat der Kunde schon bezahlt, gibt es zur Gutschrift einen Mailtext und einen Brief für die Rückzahlung.

Rechnungen und Gutschriften Gutschrift

Häufige Fragen

Darf der Kunde einfach einen Teil der Rechnung nicht zahlen?

Nur mit Grund. Ein Abzug am Lohn setzt einen Mangel und eine rechtzeitige Rüge voraus (OR Art. 368 Abs. 2). Behauptet der Kunde einen Mangel, verlangst du eine schriftliche Beschreibung und siehst dir die Sache an. Zahlt er ohne Mangel weniger, ist der Rest deiner Forderung fällig und du kannst sie mahnen und notfalls betreiben.

Kann ich die Nachbesserung anbieten, um die Minderung abzuwenden?

Ja, und das ist meist der bessere Weg. Bei minder erheblichen Mängeln hat der Besteller die Wahl zwischen Minderung und unentgeltlicher Verbesserung (OR Art. 368 Abs. 2). Wer schnell und freundlich nachbessert, behält die volle Rechnung und den Kunden. Wer wochenlang nicht antwortet, bekommt die Rechnung gekürzt und riskiert, dass ein Dritter auf seine Kosten repariert.

Gilt die Minderung auch bei gelieferten Waren?

Im Kaufrecht heisst das Gegenstück Minderungsklage: Der Käufer hat die Wahl, mit der Wandelungsklage den Kauf rückgängig zu machen oder mit der Minderungsklage Ersatz des Minderwertes zu fordern (OR Art. 205 Abs. 1). Verkaufst du also Material ohne Montage, gilt Kaufrecht, montierst du es, gilt Werkvertragsrecht.

Was ist, wenn der Kunde den Mangel selbst verschuldet hat?

Dann fallen seine Mängelrechte dahin. Das gilt, wenn er die Mängel durch Weisungen entgegen deinen ausdrücklichen Abmahnungen oder auf andere Weise selbst verschuldet hat (OR Art. 369). Darum ist die schriftliche Abmahnung so wichtig: Sie ist der Beweis, dass du gewarnt hast.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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