Begriff

Quittung: der Beleg für das Geld.

Kurz gesagt

Die Quittung ist die schriftliche Bestätigung, dass eine Zahlung beim Gläubiger angekommen ist. Wer eine Zahlung leistet, darf sie verlangen: Das steht in Obligationenrecht (OR) Art. 88 Abs. 1. Von sich aus muss sie niemand ausstellen, und eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Der Wert der Quittung liegt im Beweis: Im Streit über eine Barzahlung ist sie meist das einzige Dokument, das zeigt, wer wann wie viel wofür bezahlt hat.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Worauf dein Kunde ein Recht hat

Das Obligationenrecht gibt dem Zahlenden drei Ansprüche auf einmal. Er kann eine Quittung fordern, und wenn er die Schuld vollständig tilgt, zusätzlich die Rückgabe des Schuldscheins oder dessen Entkräftung (OR Art. 88 Abs. 1). Zahlt er nur einen Teil, kann er neben der Quittung bloss eine Vormerkung auf dem Schuldschein verlangen (Abs. 2). Ein Schuldschein ist eine vom Schuldner unterzeichnete Urkunde über seine Schuld, etwa eine Schuldanerkennung oder eine Abzahlungsvereinbarung. Eine Rechnung, die du selbst ausstellst, ist keiner, darum geht es im Alltag fast immer nur um die Quittung.

Verweigern kannst du die Quittung nicht, wenn dein Kunde sie verlangt. Verlangt er sie nicht, musst du sie auch nicht ausstellen. Bei Bargeld stellst du sie trotzdem aus, weil sonst keine der beiden Seiten einen Beleg über den Vorgang hat.

Die Vermutungen, die eine Quittung auslöst

Eine Quittung wirkt weiter, als ihr Text sagt. Das Gesetz knüpft drei Vermutungen daran, und alle drei arbeiten gegen den, der das Geld erhalten hat.

SituationWas vermutet wirdGrundlage
Quittung für eine spätere periodische Leistung, ohne VorbehaltDie früher fällig gewordenen Leistungen gelten als bezahltOR Art. 89 Abs. 1
Quittung für die KapitalschuldAuch die Zinsen gelten als bezahltOR Art. 89 Abs. 2
Rückgabe des Schuldscheins an den SchuldnerDie Schuld gilt als getilgtOR Art. 89 Abs. 3
«Vermutet» heisst: Der Gläubiger müsste das Gegenteil beweisen. Deshalb gehört ein offener älterer Posten ausdrücklich auf die Quittung.

Im Alltag trifft das jeden Betrieb mit Monatspauschalen. Quittierst du die Reinigungspauschale für September ohne Zusatz, während die Pauschale für August noch offen ist, hast du mit diesem einen Blatt deine eigene Forderung geschwächt. Ein Satz genügt: «Pauschale September 2026 erhalten. Die Pauschale August 2026 bleibt offen.»

Welche Schuld die Zahlung tilgt

Hat dein Kunde mehrere Rechnungen offen, darf er bei der Zahlung erklären, welche er tilgen will (OR Art. 86 Abs. 1). Sagt er nichts, gilt die Schuld als getilgt, die du in der Quittung bezeichnest, sofern er nicht sofort widerspricht (Abs. 2). Fehlt beides, rechnet das Gesetz die Zahlung auf die fällige Schuld an, unter mehreren fälligen auf jene, für die zuerst betrieben wurde, sonst auf die früher verfallene (OR Art. 87). Schreib darum die Rechnungsnummer auf jede Quittung. Das ist keine Ordnungsliebe, sondern die Stelle, an der du entscheiden darfst.

Quittung, Rechnung, Kassenzettel

BelegSagt ausBesonderheit
Rechnung«Du schuldest mir diesen Betrag»Pflichtangaben nach MWSTG Art. 26, siehe Rechnung
Quittung«Ich habe diesen Betrag erhalten»Anspruch nach OR Art. 88, keine Formvorschrift
KassenzettelBeides in einem, aus einer automatisierten KasseBis CHF 400.00 ohne Angaben zum Kunden (MWSTV Art. 57)

Soll die Quittung deinem Kunden zugleich als Vorsteuerbeleg dienen, braucht sie die Angaben einer Rechnung nach MWSTG Art. 26: deinen Namen und Ort mit der MwSt-Nummer, Name und Ort des Kunden, das Leistungsdatum, die Leistung, das Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Ein fertiges Formular dafür steht unter Quittung Vorlage.

Die häufigsten Fehler

  • Kein Bezug zur Rechnung. Ohne Nummer weiss in drei Monaten niemand mehr, welche Zahlung welchen Posten erledigt hat
  • Das Ausstellungsdatum statt des Zahlungsdatums. Quittiert wird der Tag, an dem das Geld übergeben wurde
  • Ohne Vorbehalt quittieren, obwohl ein älterer Monat offen ist. Die Vermutung nach OR Art. 89 Abs. 1 arbeitet dann gegen dich
  • Kein Doppel behalten. Die Quittung ist ein Buchungsbeleg und gehört zehn Jahre in deine Ablage (OR Art. 958f)

So macht es KIDESK

Den Bareingang erfasst du in KIDESK an der Rechnung, mit Datum und Zahlart. Daraus erzeugt KIDESK die Zahlungsbestätigung als PDF, mit Betrag, Datum und Rechnungsnummer, damit der Bezug zur Forderung auf dem Beleg steht. Wer regelmässig Bargeld annimmt, schaltet zusätzlich das Kassenbuch mit Tagesabschluss ein. Eine Registrierkasse ist das nicht.

Zahlungen in KIDESK

Häufige Fragen

Muss ich jedem Kunden eine Quittung geben?

Nur, wenn er sie verlangt. OR Art. 88 Abs. 1 gibt dem Zahlenden den Anspruch, verpflichtet dich aber nicht, unaufgefordert zu quittieren. Bei einer Überweisung fragt kaum jemand danach, weil der Kontoauszug den Beleg ersetzt. Bei Bargeld ist die Quittung für beide Seiten der einzige Nachweis.

Ist eine Quittung ohne Unterschrift gültig?

Das Gesetz schreibt für die Quittung keine Form vor, also ist sie auch ohne Unterschrift wirksam. Der Beweiswert kommt aber gerade von der Unterschrift: Mit ihr bestätigt eine bestimmte Person den Empfang. Unterschreib darum jede Quittung, die du von Hand oder als Ausdruck herausgibst.

Was mache ich, wenn der Kunde nur einen Teil bezahlt?

Quittiere genau den erhaltenen Betrag und schreib dazu, welche Rechnung er betrifft und welcher Restbetrag offen bleibt. Eine Teilzahlung musst du übrigens nicht annehmen, wenn die gesamte Schuld feststeht und fällig ist (OR Art. 69 Abs. 1). Nimmst du sie an, bleibt der Rest geschuldet.

Zählt eine Quittung als Schuldanerkennung in der Betreibung?

Nein, eine Quittung bestätigt das Gegenteil, nämlich eine bezahlte Schuld. Für die provisorische Rechtsöffnung braucht es eine durch öffentliche Urkunde festgestellte oder durch Unterschrift bekräftigte Schuldanerkennung (SchKG Art. 82 Abs. 1), etwa eine unterzeichnete Abzahlungsvereinbarung. Ob ein unterzeichneter Vertrag genügt, entscheidet das Gericht im Einzelfall: Es muss daraus hervorgehen, dass der Kunde einen bestimmten Betrag schuldet. Mehr dazu unter Schuldanerkennung.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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