KIDESK

Frage

Muss ich Rechnungen auf 5 Rappen runden?

Kurz gesagt

Nein. Eine gesetzliche Pflicht, Rechnungen auf 5 Rappen zu runden, gibt es nicht. Weder das Obligationenrecht noch das Mehrwertsteuergesetz kennt eine Rundungsvorschrift. Gerundet wird trotzdem: Beim Bargeld führt kein Weg daran vorbei, weil die kleinste Münze im Umlauf das Fünfrappenstück ist. Wer überweist, zahlt auf den Rappen genau, im Zahlteil der QR-Rechnung sind Beträge zwischen CHF 0.01 und CHF 999'999'999.99 zulässig. Runde deshalb höchstens den Betrag am Schluss, nicht die einzelnen Positionen und nicht den Steuerbetrag.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was im Gesetz steht, und was nicht

Das Mehrwertsteuergesetz sagt zur Rechnung nur, dass der anwendbare Steuersatz und der vom Entgelt geschuldete Steuerbetrag daraufgehören (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. f). Wie du rundest, steht dort nicht. Das Obligationenrecht regelt, dass Geldschulden in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen sind (OR Art. 84 Abs. 1), also in Franken und Rappen. Eine Vorschrift, die Beträge auf fünf Rappen zwingt, gibt es in keinem der beiden Gesetze.

Das Runden ist Handelsbrauch, kein Recht. Es stammt aus der Ladenkasse: Die kleinste Münze im Umlauf ist das Fünfrappenstück, und was niemand herausgeben kann, verlangt auch niemand. Sobald kein Bargeld im Spiel ist, fällt dieser Grund weg.

Bar bezahlt: runden. Überwiesen: stehen lassen.

FallRappenbeträge möglich?Empfehlung
Barzahlung am Tresen oder auf der BaustelleNein, die kleinste Münze ist das FünfrappenstückDen zu zahlenden Betrag auf 5 Rappen runden
QR-Rechnung, Überweisung, DauerauftragJa, zugelassen sind CHF 0.01 bis CHF 999'999'999.99Den Betrag genau so lassen, wie er gerechnet ist
Rechnungsbetrag in Buchhaltung und BelegJa, auf den Rappen genauNicht runden, sonst stimmen Beleg und Buchung nicht überein
Der Betragsbereich der QR-Rechnung steht in den Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung von SIX, Kapitel 3.5.3.

So rundest du richtig: nur den Zahlbetrag

Gerundet wird ganz am Schluss und nur einmal. Die Positionen bleiben, wie kalkuliert, das Zwischentotal bleibt, der Steuerbetrag bleibt. Erst der Betrag, den dein Kunde bar hinlegt, wird auf die nächsten fünf Rappen gerundet, kaufmännisch: 1 und 2 sowie 6 und 7 Rappen runden ab, 3 und 4 sowie 8 und 9 Rappen runden auf.

Storenreparatur, bar bezahlt
Arbeit 4.5 Std. à CHF 118.00
CHF 531.00
Storenmotor, 1 Stück
CHF 486.50
Anfahrt, pauschal
CHF 95.00
Kleinmaterial, pauschal
CHF 122.00
Zwischentotal
CHF 1'234.50
MwSt 8.1 % auf CHF 1'234.50
CHF 99.99
Rechnungsbetrag
CHF 1'334.49
Bar zu bezahlen, auf 5 Rappen gerundet
CHF 1'334.50

Auf der Rechnung stehen beide Zahlen: der Rechnungsbetrag von CHF 1'334.49 und darunter die Zeile «Bar zu bezahlen CHF 1'334.50». Überweist dein Kunde stattdessen, zahlt er CHF 1'334.49. Ein Rappen Unterschied klingt nach nichts, ist aber der Grund, warum in mancher Buchhaltung am Jahresende Beträge nicht aufgehen. Einen anderen Weg gehen viele Rechnungsprogramme: Sie runden den Rechnungsbetrag in Franken auf fünf Rappen und weisen die Differenz als eigene Zeile «Rundung» aus. Verboten ist auch das nicht, solange der Summenblock aufgeht und der ausgewiesene Steuerbetrag zum Entgelt passt.

Achtung: Runde die einzelnen Positionen und den Steuerbetrag nicht auf fünf Rappen. Vorgeschrieben ist auch das nicht, aber die ausgewiesene Steuer weicht dann von 8.1 Prozent des Entgelts ab, und diese Abweichung musst du erklären können. Gerundet wird nur der Betrag, der tatsächlich über den Tisch geht.

MwSt und Rundung: wo die Rappen entstehen

Die zweite Rundung passiert beim Steuerbetrag selbst, denn 8.1 Prozent ergeben fast nie einen glatten Rappen. Im Beispiel sind 8.1 Prozent von CHF 1'234.50 genau CHF 99.9945, auf Rappen gerundet CHF 99.99. Ob du die Steuer je Position oder auf dem Zwischentotal rechnest, schreibt dir das Gesetz nicht vor; es verlangt nur, dass Satz und Steuerbetrag auf der Rechnung stehen. Beide Wege führen zu Abweichungen von wenigen Rappen. Wichtig ist, dass du es immer gleich machst und dass die Rechnung zeigt, was du wirklich verbuchst.

Stehen auf einer Rechnung mehrere Sätze, dann gehört je Satz eine eigene Zeile mit Entgelt und Steuerbetrag ins Total. Im Gartenbau kommt das regelmässig vor: Lebende Pflanzen, Stecklinge und Schnittblumen unterliegen dem reduzierten Satz von 2.6 Prozent, die Arbeit dem Normalsatz von 8.1 Prozent. Der reduzierte Satz gilt auch dann, wenn beides im selben Auftrag geliefert wird, aber nur bei gesonderter Rechnungsstellung (MWSTG Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5). Welcher Satz wann gilt, steht im Ratgeber zu den MwSt-Sätzen, nachrechnen kannst du mit dem MwSt-Rechner.

Wenn der Kunde den gerundeten Betrag überweist

Das passiert oft: Auf der Rechnung steht CHF 1'334.49, überwiesen kommen CHF 1'334.50 oder CHF 1'334.45. Rechtlich ist die Forderung erst mit dem letzten Rappen getilgt, praktisch mahnst du wegen eines Rappens niemanden. Buch die Differenz als Kleinbetrag ab und schliess die Rechnung. Wichtig ist nur, dass die Rechnung danach den Stand «bezahlt» hat und kein Restbetrag durch dein Mahnwesen geistert.

So macht es KIDESK

KIDESK rechnet die Steuer je Position und rundet den Rechnungsbetrag in Franken auf fünf Rappen. Die Differenz steht als eigene Zeile «Rundung» im Summenblock, damit Zwischensumme, Rabatt, MwSt und Total aufgehen; Rechnungen in Euro, Dollar oder Pfund bleiben auf den Rappen genau. Kommt eine Zahlung herein, die ein paar Rappen abweicht, buchst du den Rest mit einem Klick aus, als Skonto oder als Abschreibung; die Rechnung gilt danach als bezahlt, und die MwSt-Auswertung rechnet den Abzug im richtigen Quartal ein. Eine direkte Verbindung zu deiner Bank hat KIDESK nicht: Du lädst die Datei mit den Zahlungseingängen aus dem E-Banking hoch.

Zahlungen in KIDESK Kontoauszug einlesen

Häufige Fragen

Muss ich den MwSt-Betrag auf 5 Rappen runden?

Nein. Der Steuerbetrag wird auf den Rappen genau ausgewiesen, also CHF 99.99 und nicht CHF 100.00. Das Mehrwertsteuergesetz verlangt den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag, und der ergibt sich aus dem Satz, nicht aus der kleinsten Münze.

Darf ich immer aufrunden?

Üblich ist kaufmännisches Runden: ein und zwei Rappen ab, drei und vier auf. Wer systematisch aufrundet, verlangt mehr, als vereinbart ist, und bei einem Kunden, der jeden Beleg prüft, gibt das eine Diskussion um zwei Rappen und viel Vertrauen. Der Aufwand lohnt sich nicht.

Und wenn der Kunde mit Karte oder App bezahlt?

Dann gilt dasselbe wie bei der Überweisung: Es gibt keinen Grund zu runden, weil kein Wechselgeld nötig ist. Gerundet wird nur, wo Münzen den Besitzer wechseln.

Was mache ich mit den zwei Rappen in der Buchhaltung?

Die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und gerundetem Barbetrag ist Ertrag oder Aufwand, je nach Richtung. Buch sie über ein eigenes Konto für Rundungsdifferenzen, statt den Rechnungsbetrag nachträglich zu ändern. Wie deine Treuhandstelle das Konto nennt, klärst du einmal und nie wieder.

Gilt die Rundung auch auf der Quittung?

Auf der Quittung steht der Betrag, den du tatsächlich bekommen hast, bei Bargeld also der gerundete. Die Quittung bestätigt den Empfang des Geldes, nicht die Kalkulation.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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