Was im Gesetz steht, und was nicht
Das Mehrwertsteuergesetz sagt zur Rechnung nur, dass der anwendbare Steuersatz und der vom Entgelt geschuldete Steuerbetrag daraufgehören (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. f). Wie du rundest, steht dort nicht. Das Obligationenrecht regelt, dass Geldschulden in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen sind (OR Art. 84 Abs. 1), also in Franken und Rappen. Eine Vorschrift, die Beträge auf fünf Rappen zwingt, gibt es in keinem der beiden Gesetze.
Das Runden ist Handelsbrauch, kein Recht. Es stammt aus der Ladenkasse: Die kleinste Münze im Umlauf ist das Fünfrappenstück, und was niemand herausgeben kann, verlangt auch niemand. Sobald kein Bargeld im Spiel ist, fällt dieser Grund weg.
Bar bezahlt: runden. Überwiesen: stehen lassen.
| Fall | Rappenbeträge möglich? | Empfehlung |
|---|---|---|
| Barzahlung am Tresen oder auf der Baustelle | Nein, die kleinste Münze ist das Fünfrappenstück | Den zu zahlenden Betrag auf 5 Rappen runden |
| QR-Rechnung, Überweisung, Dauerauftrag | Ja, zugelassen sind CHF 0.01 bis CHF 999'999'999.99 | Den Betrag genau so lassen, wie er gerechnet ist |
| Rechnungsbetrag in Buchhaltung und Beleg | Ja, auf den Rappen genau | Nicht runden, sonst stimmen Beleg und Buchung nicht überein |
So rundest du richtig: nur den Zahlbetrag
Gerundet wird ganz am Schluss und nur einmal. Die Positionen bleiben, wie kalkuliert, das Zwischentotal bleibt, der Steuerbetrag bleibt. Erst der Betrag, den dein Kunde bar hinlegt, wird auf die nächsten fünf Rappen gerundet, kaufmännisch: 1 und 2 sowie 6 und 7 Rappen runden ab, 3 und 4 sowie 8 und 9 Rappen runden auf.
- Arbeit 4.5 Std. à CHF 118.00
- CHF 531.00
- Storenmotor, 1 Stück
- CHF 486.50
- Anfahrt, pauschal
- CHF 95.00
- Kleinmaterial, pauschal
- CHF 122.00
- Zwischentotal
- CHF 1'234.50
- MwSt 8.1 % auf CHF 1'234.50
- CHF 99.99
- Rechnungsbetrag
- CHF 1'334.49
- Bar zu bezahlen, auf 5 Rappen gerundet
- CHF 1'334.50
Auf der Rechnung stehen beide Zahlen: der Rechnungsbetrag von CHF 1'334.49 und darunter die Zeile «Bar zu bezahlen CHF 1'334.50». Überweist dein Kunde stattdessen, zahlt er CHF 1'334.49. Ein Rappen Unterschied klingt nach nichts, ist aber der Grund, warum in mancher Buchhaltung am Jahresende Beträge nicht aufgehen. Einen anderen Weg gehen viele Rechnungsprogramme: Sie runden den Rechnungsbetrag in Franken auf fünf Rappen und weisen die Differenz als eigene Zeile «Rundung» aus. Verboten ist auch das nicht, solange der Summenblock aufgeht und der ausgewiesene Steuerbetrag zum Entgelt passt.
MwSt und Rundung: wo die Rappen entstehen
Die zweite Rundung passiert beim Steuerbetrag selbst, denn 8.1 Prozent ergeben fast nie einen glatten Rappen. Im Beispiel sind 8.1 Prozent von CHF 1'234.50 genau CHF 99.9945, auf Rappen gerundet CHF 99.99. Ob du die Steuer je Position oder auf dem Zwischentotal rechnest, schreibt dir das Gesetz nicht vor; es verlangt nur, dass Satz und Steuerbetrag auf der Rechnung stehen. Beide Wege führen zu Abweichungen von wenigen Rappen. Wichtig ist, dass du es immer gleich machst und dass die Rechnung zeigt, was du wirklich verbuchst.
Stehen auf einer Rechnung mehrere Sätze, dann gehört je Satz eine eigene Zeile mit Entgelt und Steuerbetrag ins Total. Im Gartenbau kommt das regelmässig vor: Lebende Pflanzen, Stecklinge und Schnittblumen unterliegen dem reduzierten Satz von 2.6 Prozent, die Arbeit dem Normalsatz von 8.1 Prozent. Der reduzierte Satz gilt auch dann, wenn beides im selben Auftrag geliefert wird, aber nur bei gesonderter Rechnungsstellung (MWSTG Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5). Welcher Satz wann gilt, steht im Ratgeber zu den MwSt-Sätzen, nachrechnen kannst du mit dem MwSt-Rechner.
Wenn der Kunde den gerundeten Betrag überweist
Das passiert oft: Auf der Rechnung steht CHF 1'334.49, überwiesen kommen CHF 1'334.50 oder CHF 1'334.45. Rechtlich ist die Forderung erst mit dem letzten Rappen getilgt, praktisch mahnst du wegen eines Rappens niemanden. Buch die Differenz als Kleinbetrag ab und schliess die Rechnung. Wichtig ist nur, dass die Rechnung danach den Stand «bezahlt» hat und kein Restbetrag durch dein Mahnwesen geistert.
So macht es KIDESK
KIDESK rechnet die Steuer je Position und rundet den Rechnungsbetrag in Franken auf fünf Rappen. Die Differenz steht als eigene Zeile «Rundung» im Summenblock, damit Zwischensumme, Rabatt, MwSt und Total aufgehen; Rechnungen in Euro, Dollar oder Pfund bleiben auf den Rappen genau. Kommt eine Zahlung herein, die ein paar Rappen abweicht, buchst du den Rest mit einem Klick aus, als Skonto oder als Abschreibung; die Rechnung gilt danach als bezahlt, und die MwSt-Auswertung rechnet den Abzug im richtigen Quartal ein. Eine direkte Verbindung zu deiner Bank hat KIDESK nicht: Du lädst die Datei mit den Zahlungseingängen aus dem E-Banking hoch.
Häufige Fragen
Muss ich den MwSt-Betrag auf 5 Rappen runden?
Nein. Der Steuerbetrag wird auf den Rappen genau ausgewiesen, also CHF 99.99 und nicht CHF 100.00. Das Mehrwertsteuergesetz verlangt den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag, und der ergibt sich aus dem Satz, nicht aus der kleinsten Münze.
Darf ich immer aufrunden?
Üblich ist kaufmännisches Runden: ein und zwei Rappen ab, drei und vier auf. Wer systematisch aufrundet, verlangt mehr, als vereinbart ist, und bei einem Kunden, der jeden Beleg prüft, gibt das eine Diskussion um zwei Rappen und viel Vertrauen. Der Aufwand lohnt sich nicht.
Und wenn der Kunde mit Karte oder App bezahlt?
Dann gilt dasselbe wie bei der Überweisung: Es gibt keinen Grund zu runden, weil kein Wechselgeld nötig ist. Gerundet wird nur, wo Münzen den Besitzer wechseln.
Was mache ich mit den zwei Rappen in der Buchhaltung?
Die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und gerundetem Barbetrag ist Ertrag oder Aufwand, je nach Richtung. Buch sie über ein eigenes Konto für Rundungsdifferenzen, statt den Rechnungsbetrag nachträglich zu ändern. Wie deine Treuhandstelle das Konto nennt, klärst du einmal und nie wieder.
Gilt die Rundung auch auf der Quittung?
Auf der Quittung steht der Betrag, den du tatsächlich bekommen hast, bei Bargeld also der gerundete. Die Quittung bestätigt den Empfang des Geldes, nicht die Kalkulation.
Quellen
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 26: Angaben auf der Rechnung
- Obligationenrecht (OR), Art. 84: Zahlung in gesetzlichen Zahlungsmitteln
- SIX, Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung 2.3, Kap. 3.5.3 (Betrag von 0.01 bis 999'999'999.99)
- ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz
- Schweizerische Nationalbank: die Umlaufmünzen (kleinste Münze 5 Rappen)
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
