Ratgeber

Zahlung ohne Referenz: suchen, nicht raten.

Kurz gesagt

Geh immer in derselben Reihenfolge vor: Betrag mit den offenen Rechnungen vergleichen, Name und Konto des Auftraggebers lesen, die Mitteilung lesen, im Kundendossier nachsehen, beim Kunden nachfragen. Bleibt es unklar, lässt du die Zahlung offen liegen, statt sie auf Verdacht zu buchen. Hat der Kunde mehrere offene Rechnungen und sagt nichts dazu, entscheidet das Gesetz: Angerechnet wird auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen auf die zuerst betriebene, sonst auf die früher verfallene (OR Art. 87). Und eine Teilzahlung deckt zuerst Zinsen und Kosten, erst dann das Kapital (OR Art. 85).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was in der Gutschrift steht, auch ohne Referenz

Eine Zahlung ohne Referenz ist selten eine Zahlung ohne Angaben. In der Datei aus dem E-Banking hängen an jeder Buchung Detailangaben, und dort steht fast immer mehr, als der Auszug im PDF zeigt. Vier davon führen dich zum Ziel.

AngabeWas sie dir sagtWie verlässlich
Name des ZahlersWer das Konto belastet hatIn den Schweizer Vorgaben für Kunde-Bank-Meldungen ein optionales Element. Meist da, manchmal nicht
Konto des ZahlersDie IBAN, von der das Geld kamIm Standard ebenfalls optional. Kommt sie mit, ist sie das beste Merkmal, weil sie sich nicht ändert
Unstrukturierte MitteilungWas dein Kunde selbst eingetippt hatAuf dem QR-Einzahlungsschein und bei SEPA höchstens 140 Zeichen. Umlaute und Sonderzeichen können unterwegs ersetzt oder entfernt worden sein
Betrag, Buchungs- und ValutadatumDer Abgleich mit deinen offenen RechnungenExakt, aber mehrdeutig, sobald zwei Rechnungen gleich hoch sind
Quelle: SIX, Schweizer Implementation Guidelines für Kunde-Bank-Meldungen (camt.052, camt.053, camt.054). Welche Felder deine Bank füllt, siehst du am schnellsten, wenn du eine Datei einmal in einem Texteditor öffnest.
Die IBAN des Zahlers ist die Abkürzung für alle künftigen Fälle: Trag sie einmal beim Kunden ein. Ab dann erkennst du seine Zahlungen auch dann, wenn er «Mueller» statt «Müller» heisst, über das Konto seiner Firma zahlt oder gar nichts in die Mitteilung schreibt.

Die Reihenfolge beim Suchen

  1. Betrag gegen die offenen Rechnungen halten

    Zuerst exakt, dann mit Skonto von 2 oder 3 Prozent, dann als Summe zweier oder dreier Rechnungen. Die allermeisten Fälle sind damit erledigt. Bleib misstrauisch, wenn zwei offene Rechnungen denselben Betrag haben, das kommt bei Pauschalen dauernd vor.

  2. Auftraggeber lesen

    Name und IBAN des Zahlers stehen in den Details der Buchung. Passt der Name zu keinem Kunden, prüf die Verwaltung, den Ehepartner oder die Muttergesellschaft: Zahlen darf auch jemand anderes, denn der Schuldner muss nur dann persönlich erfüllen, wenn es auf seine Persönlichkeit ankommt (OR Art. 68).

  3. Mitteilung lesen, auch die verstümmelte

    «RG 20260142», «Rechnung Juli», «Baustelle Ahornweg»: das genügt oft. Fehlende Umlaute und abgeschnittene Texte sind normal, weil die Meldung über mehrere Institute läuft.

  4. Ins Kundendossier schauen

    Offene Aufträge, die letzte Offerte, eine Akontorechnung, eine Gutschrift aus dem Vormonat. Ein runder Betrag wie CHF 2'000.00 ist fast nie eine Rechnung, sondern eine Anzahlung oder eine Teilzahlung.

  5. Fragen, statt zu raten

    Eine Mail mit Datum, Betrag und Absender ist in zwei Minuten geschrieben und in der Regel am selben Tag beantwortet. Das ist schneller als die Suche im Jahresabschluss, wenn die Sache ein halbes Jahr liegen bleibt.

Mail: Zahlungseingang ohne Bezug
Betreff: Ihre Zahlung vom [Datum] über CHF [Betrag]

Guten Tag [Name]

Am [Datum] ist bei uns eine Zahlung über CHF [Betrag] eingegangen, ohne Hinweis
auf eine Rechnung. Damit ich sie richtig verbuche: Für welche Rechnung war sie
gedacht?

Offen sind bei uns zurzeit:
[Rechnung 2026-0142 vom 12.08.2026, CHF 1'480.00]
[Rechnung 2026-0151 vom 29.08.2026, CHF 2'260.00]

Wenn ich bis [Datum] nichts höre, rechne ich den Betrag an die älteste offene
Rechnung an.

Freundliche Grüsse
[Name]

Mehrere offene Rechnungen: was das Gesetz entscheidet

Hat dein Kunde mehrere Schulden bei dir, darf er bei der Zahlung erklären, welche er tilgen will (OR Art. 86 Abs. 1). Fehlt diese Erklärung, gilt, was du in deiner Quittung bezeichnest, sofern er nicht sofort widerspricht (Abs. 2). Genau deshalb lohnt sich die Zahlungsbestätigung: Sie ist nicht nur Freundlichkeit, sie legt die Anrechnung fest.

Sagen beide Seiten nichts, greift OR Art. 87: Angerechnet wird auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen auf diejenige, für die der Schuldner zuerst betrieben worden ist, und hat keine Betreibung stattgefunden, auf die früher verfallene. Sind mehrere gleichzeitig verfallen, wird verhältnismässig angerechnet. Ist keine der Schulden fällig, geht die Zahlung auf die Schuld, die dir am wenigsten Sicherheit bietet.

Achtung: Eine Teilzahlung darf der Schuldner nur insoweit auf das Kapital anrechnen, als er nicht mit Zinsen oder Kosten im Rückstand ist (OR Art. 85 Abs. 1). Wer eine Teilzahlung vollständig von der Hauptforderung abzieht, verschenkt den Verzugszins und die vereinbarte Mahngebühr: Beide bleiben dann als Bodensatz stehen und werden nie bezahlt.
Malerbetrieb: CHF 2'000.00 gehen ein, ohne ein Wort dazu
Rechnung 2026-0142, fällig am 30.06.2026
CHF 4'860.00
Mahngebühr für die zweite Mahnung, in der Offerte vereinbart
CHF 20.00
Verzugszins 5 % vom 01.07. bis 29.09.2026, 91 Tage: 4'860.00 × 5 % × 91 / 365
CHF 60.58
Zahlungseingang am 29.09.2026
CHF 2'000.00
Davon zuerst Kosten und Zins: 20.00 + 60.58
CHF 80.58
Rest, der auf das Kapital geht: 2'000.00 − 80.58
CHF 1'919.42
Offene Hauptforderung nach der Teilzahlung
CHF 2'940.58

Gerechnet ist der Zins tagesgenau, die tatsächlichen Tage geteilt durch 365, ohne Mehrwertsteuer. Gezählt wird ab dem Tag nach der Fälligkeit bis und mit dem Zahltag, hier also vom 1. Juli bis zum 29. September. Die Mahngebühr dagegen gehört bei Steuerpflicht zum Entgelt. Beides steht ausführlich unter Verzugszins berechnen und MwSt auf Mahngebühren. Und ab der nächsten Mahnung rechnest du den Zins auf der Restforderung weiter, nicht mehr auf dem vollen Betrag.

Die sieben Fälle und was du tust

Was du siehstWas es meistens istWas du tust
Betrag stimmt auf den Rappen mit einer offenen RechnungDie Zahlung zu dieser RechnungZuordnen, vorher kurz prüfen, ob eine zweite Rechnung gleich hoch ist
Betrag ist 2 bis 3 Prozent kleinerSkonto, abgezogen mit oder ohne AbmachungZahlung zuordnen, Rest offen lassen und entscheiden: nachfassen oder ausbuchen
Betrag entspricht der Summe mehrerer RechnungenSammelzahlungAuf die Rechnungen aufteilen. Liefert die Bank eine camt.054, steht die Aufteilung schon darin
Betrag ist grösser als jede offene RechnungÜberzahlung oder VorauszahlungAls Guthaben des Kunden führen, nicht als Ertrag. Anrechnen oder zurückzahlen
Runder Betrag ohne jeden BezugAnzahlung oder TeilzahlungNachfragen. Bis zur Antwort nach OR Art. 85 und 87 anrechnen und das festhalten
Fremder Name, passender BetragVerwaltung, Versicherung oder Angehörige zahlen für den KundenZuordnen, IBAN beim Kunden hinterlegen, Zahlungsbestätigung an beide
Nichts passt, niemand kennt den NamenEine Fehlüberweisung an dichOffen liegen lassen und zurückzahlen, sobald sich jemand meldet

Der letzte Fall hat eine klare Grundlage: Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten (OR Art. 62 Abs. 1). Geld, das dir niemand schuldet, gehört dir nicht, auch wenn es auf deinem Konto liegt. Verbuche es nicht als Ertrag, sondern lass es erkennbar stehen, bis sich der Absender meldet.

Damit es nicht wieder passiert

  • Eine strukturierte Referenz auf jede Rechnung. Mit QR-IBAN die QR-Referenz, mit normaler IBAN die SCOR-Referenz, die mit RF beginnt. Beide kommen unverändert zu dir zurück und ordnen die Zahlung selbst zu. Welche zu deinem Konto passt, steht unter QR-IBAN oder IBAN.
  • Ein Einzahlungsschein je Rechnung. Wer zwei Rechnungen mit einem Einzahlungsschein verschickt, bekommt eine Zahlung für zwei Belege und sucht danach von Hand.
  • Gleiche Beträge auseinanderziehen. Zwei Monatspauschalen desselben Kunden am selben Tag sind ohne Referenz nicht unterscheidbar. Fakturiere sie an verschiedenen Tagen oder fasse sie zu einer Sammelrechnung zusammen.
  • Die Mitteilung vorgeben. Bei Kunden im Ausland, die keinen QR-Einzahlungsschein verwenden können, schreibst du den gewünschten Text in die Rechnung: «Bitte als Mitteilung angeben: RG 2026-0142».
  • Zahlungsbestätigung schicken. Sie hält fest, welche Rechnung damit getilgt ist. Das ist die Quittung, von der OR Art. 86 Abs. 2 spricht.

So macht es KIDESK

Beim Einlesen der Bankdatei ordnet KIDESK eindeutige Zahlungen selbst zu und legt unsichere als Vorschlag zum Bestätigen vor. Geraten wird nicht: Was sich nicht zuordnen lässt, bleibt offen stehen, bis du entscheidest. Eine Sammelbuchung liest KIDESK mit jeder einzelnen Zahlung darin ein, eine Überzahlung bleibt als Guthaben beim Kunden, und einen Rest, den jemand als Skonto abgezogen hat, buchst du mit einem Klick aus. Eine direkte Verbindung zu deiner Bank gibt es nicht, du lädst den Kontoauszug als Datei hoch.

Zahlungen in KIDESK Kontoauszug einlesen

Häufige Fragen

Darf ich eine Zahlung einfach der ältesten Rechnung zuordnen?

Nur, wenn weder der Kunde etwas erklärt hat noch du in einer Quittung etwas anderes bezeichnet hast. Dann gilt OR Art. 87: zuerst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen die zuerst betriebene, sonst die früher verfallene. Sind mehrere gleichzeitig verfallen, wird verhältnismässig angerechnet.

Der Kunde sagt nachträglich, die Zahlung sei für eine andere Rechnung gewesen. Wer hat recht?

Erklären darf er das bei der Zahlung (OR Art. 86 Abs. 1). Hast du danach eine Quittung oder Zahlungsbestätigung geschickt, in der eine bestimmte Rechnung bezeichnet ist, gilt deine Bezeichnung, sofern er nicht sofort widersprochen hat (Abs. 2). In der Praxis buchst du es um, wenn es plausibel ist, und hältst es schriftlich fest.

Muss ich eine Zahlung annehmen, die von einem fremden Konto kommt?

Ja, in aller Regel. Der Schuldner ist nur dann verpflichtet, persönlich zu erfüllen, wenn es bei der Leistung auf seine Persönlichkeit ankommt (OR Art. 68). Beim Bezahlen einer Rechnung ist das nicht der Fall. Wichtig ist nur, dass du die Zahlung dem richtigen Kunden gutschreibst.

Wie lange lasse ich eine Zahlung liegen, die ich nicht zuordnen kann?

Bis zum nächsten Monatsabschluss nachfragen, danach nicht weiter aufschieben. Ein Posten, der ein Jahr unklar bleibt, kostet im Jahresabschluss ein Vielfaches der Zeit, die eine Mail heute braucht. Geraten wird nie: Eine falsch gebuchte Zahlung findet man erst, wenn der Kunde die falsche Mahnung bekommt.

Kann ich vom Kunden eine Zahlungsbestätigung verlangen, statt selbst zu suchen?

Fragen kannst du immer, und viele Unternehmen schicken die Belastungsanzeige gerne. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Umgekehrt darf dein Kunde für seine Zahlung eine Quittung fordern (OR Art. 88 Abs. 1), und genau diese Quittung ist für die Anrechnung nützlich: In ihr bezeichnest du die getilgte Schuld.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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