Akonto, Teilrechnung, Vorauszahlung
Die drei Wörter werden durcheinander benutzt, gemeint sind drei verschiedene Dinge. Der Unterschied ist nicht formal, sondern inhaltlich: Er zeigt sich daran, was auf dem Beleg als Leistung steht.
| Beleg | Was er abrechnet | Was auf dem Beleg steht |
|---|---|---|
| Akonto-Rechnung | Einen Zahlungsschritt auf den laufenden Auftrag | «Akontozahlung 2 von 3 gemäss Offerte 2026-0091», ohne Mengen |
| Teilrechnung | Einen abgeschlossenen Teil der Arbeit | Echte Positionen mit Menge, Einheit und Preis |
| Vorauszahlung | Die ganze Leistung, bevor sie erbracht wird | Die Leistung selbst, fällig vor Arbeitsbeginn |
Ohne Abrede kein Akonto
Beim Werkvertrag hat der Besteller die Vergütung bei der Ablieferung des Werks zu zahlen. Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, wird für jeden Teil bei dessen Ablieferung gezahlt (OR Art. 372). Daraus folgt für den Alltag: Der Zahlungsplan gehört in die Offerte, nicht in eine Mail nach zwei Wochen. Halte fest, woran jeder Schritt hängt, an einem Datum, an einem Ereignis oder am Baufortschritt. «Nach Materiallieferung» ist prüfbar, «nach einer Weile» nicht.
Die Mehrwertsteuer auf der Akonto-Rechnung
Eine Akonto-Rechnung weist die Steuer aus wie jede andere Rechnung. Rechnest du nach vereinbarten Entgelten ab, entsteht die Umsatzsteuerschuld mit der Ausgabe der Teilrechnung oder mit der Vereinnahmung der Teilzahlung, wenn die Leistungen zu aufeinander folgenden Teilrechnungen oder Teilzahlungen Anlass geben (MWSTG Art. 40 Abs. 1 Bst. b). Bei einer echten Vorauszahlung entsteht sie mit der Vereinnahmung des Entgelts (Bst. c). Rechnest du nach vereinnahmten Entgelten ab, zählt in allen Fällen der Zahlungseingang (Abs. 2).
Weist du die Steuer erst auf der Schlussrechnung aus, fehlt deinem Kunden für die Anzahlung der Vorsteuerbeleg, und du hast eine Rechnung im Umlauf, die nicht sagt, was sie ist. Welcher Weg für dich gilt, klärst du einmal mit deiner Treuhänderin. Die Grundlagen stehen unter Vereinbartes oder vereinnahmtes Entgelt.
Wie die Schlussrechnung die Akonti abzieht
Die Schlussrechnung zeigt den ganzen Auftrag und zieht ab, was bereits fakturiert wurde. Entscheidend ist, dass du nicht mischst. Weist du die Steuer offen aus, ziehst du die Akonti mit ihrem Nettobetrag ab und rechnest die Steuer auf dem Restbetrag. Fakturierst du mit verdecktem Steuerausweis, also mit Beträgen inklusive Steuer und nur dem Satz, ziehst du die Akonti brutto ab. Beide Wege zeigt die Eidgenössische Steuerverwaltung in der MWST-Branchen-Info 04, Ziffer 5.5, an einem durchgerechneten Beispiel. Ein fertiges Muster steht unter Schlussrechnung Vorlage.
Die häufigsten Fehler
- Die Akonto-Rechnung ohne Steuerausweis stellen und die Steuer erst am Schluss rechnen
- Netto von brutto abziehen. Dann fehlen am Schluss genau die 8.1 Prozent auf den Anzahlungen
- Dieselbe Akonto-Rechnung zweimal abziehen, weil niemand mitgeführt hat, welche bereits verrechnet sind
- Kein Bezug auf die Offerte. Ohne Offertnummer und Datum sucht dein Kunde, statt zu zahlen
So macht es KIDESK
KIDESK kennt die Rechnungsarten Akonto und Schlussrechnung und rechnet sie gegeneinander auf. Bei der Schlussrechnung wählst du die Akonto-Rechnungen aus, die verrechnet werden sollen, und der Abzug erscheint mit ihrer Nummer auf dem Beleg. Auf dem QR-Einzahlungsschein steht dann der Restbetrag.
Häufige Fragen
Ist eine Akonto-Rechnung dasselbe wie eine Anzahlungsrechnung?
Im Sprachgebrauch ja, beide verlangen Geld für eine Leistung, die noch nicht fertig ist. Für die Mehrwertsteuer kommt es auf etwas anderes an: Bei aufeinander folgenden Teilrechnungen entsteht die Steuerschuld mit der Rechnungsstellung, bei einer reinen Vorauszahlung erst mit dem Zahlungseingang (MWSTG Art. 40 Abs. 1).
Kann der Kunde die Akontozahlung verweigern?
Wenn ihr keinen Zahlungsplan vereinbart habt, ja. Dann ist die Vergütung nach OR Art. 372 Abs. 1 erst bei der Ablieferung des Werks fällig. Steht der Plan in der Offerte, die er angenommen hat, schuldet er die Zahlung zum vereinbarten Zeitpunkt.
Was mache ich, wenn der Auftrag nach zwei Akonti abgebrochen wird?
Dann erstellst du eine Schlussrechnung über das, was tatsächlich geleistet wurde, und ziehst die Akonti ab. Ist mehr bezahlt worden als geleistet, entsteht ein Guthaben des Kunden, das du zurückzahlst oder gutschreibst. Wie ein Korrekturbeleg aussieht, steht im Ratgeber Gutschrift und Storno.
Darf ich auf einer Akonto-Rechnung Skonto anbieten?
Erlaubt ist es, üblich nicht. Skonto ist der Preis dafür, dass du früher an dein Geld kommst. Bei einer Akonto-Rechnung bekommst du das Geld ohnehin im Voraus, du würdest also zweimal bezahlen. Was Skonto kostet, steht unter Skonto.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 372: Fälligkeit der Vergütung beim Werkvertrag
- Obligationenrecht (OR), Art. 377: Rücktritt des Bestellers vor Vollendung
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 40: Entstehung der Steuerforderung
- ESTV, MWST-Branchen-Info 04 Baugewerbe, Ziffer 5.5: Sicherheitsleistung und Garantierückbehalt (mit durchgerechneter Schlussabrechnung)
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