Begriff

Erfolgsrechnung: was im Jahr übrig blieb.

Kurz gesagt

Die Erfolgsrechnung stellt die Ertragslage eines Geschäftsjahres dar: alle Erträge, alle Aufwände, unten der Jahresgewinn oder Jahresverlust. Zusammen mit der Bilanz und dem Anhang bildet sie die Jahresrechnung (OR Art. 958 Abs. 2). Das Gesetz schreibt eine Mindestgliederung vor und lässt zwei Formen zu: die Produktionserfolgsrechnung nach Aufwandarten und die Absatzerfolgsrechnung nach Kosten der verkauften Leistungen (OR Art. 959b). Kleinbetriebe wählen fast immer die erste.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was sie zeigt und was nicht

Die Erfolgsrechnung beantwortet eine einzige Frage: Hat sich das Jahr gelohnt. Sie zeigt einen Zeitraum, meist zwölf Monate. Die Bilanz dagegen zeigt einen Stichtag, nämlich Vermögen und Schulden am letzten Tag des Geschäftsjahres. Beide Aufstellungen hängen zusammen: Der Jahresgewinn aus der Erfolgsrechnung erscheint in der Bilanz als Teil des Eigenkapitals.

Was sie nicht zeigt, ist dein Bankkonto. Ein Betrieb kann einen Gewinn von CHF 60'000.00 ausweisen und trotzdem kein Geld haben, weil die Rechnungen noch offen sind. Darum braucht es neben der Erfolgsrechnung eine Übersicht über offene Posten und eine Planung der Liquidität.

Der gesetzliche Aufbau, Zeile für Zeile

OR Art. 959b Abs. 2 nennt für die Produktionserfolgsrechnung elf Positionen, die einzeln und in dieser Reihenfolge ausgewiesen werden müssen. Kürzen darfst du nicht, ergänzen schon.

PositionWas im Handwerksbetrieb dahintersteckt
Nettoerlöse aus Lieferungen und LeistungenFakturierter Umsatz ohne Mehrwertsteuer, nach Abzug von Rabatten und Skonti
Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten DienstleistungenDie angefangenen Arbeiten: geleistet, aber am Stichtag noch nicht verrechnet
MaterialaufwandMaterial, Fremdleistungen, Subunternehmer
PersonalaufwandLöhne, Sozialversicherungen, Spesen an Mitarbeitende
Übriger betrieblicher AufwandMiete, Fahrzeuge, Versicherungen, Werkzeug, Software, Beratung
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf dem AnlagevermögenDer Wertverlust an Lieferwagen, Maschinen und Einrichtung
Finanzaufwand und FinanzertragKreditzinsen, Leasingzinsen, Bankspesen, Zinsertrag
Betriebsfremder Aufwand und ErtragZum Beispiel eine vermietete Wohnung im Geschäftshaus
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und ErtragVersicherungsleistung nach einem Brand, Gewinn aus einem Fahrzeugverkauf
Direkte SteuernNur bei GmbH und AG. Die Einzelfirma versteuert den Gewinn beim Inhaber privat
Jahresgewinn oder JahresverlustDas Ergebnis, das in die Bilanz wandert
Wörter wie Bruttogewinn, Betriebsergebnis oder EBIT stehen nicht im Gesetz. Sie sind Zwischensummen, die jede Treuhandstelle etwas anders zieht.
Ein Elektrobetrieb mit zwei Monteuren, ein Geschäftsjahr
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
CHF 620'000.00
Materialaufwand
abzüglich CHF 168'000.00
Personalaufwand inklusive Sozialversicherungen
abzüglich CHF 272'000.00
Übriger betrieblicher Aufwand
abzüglich CHF 96'000.00
Abschreibungen auf Lieferwagen und Werkzeug
abzüglich CHF 18'000.00
Finanzaufwand
abzüglich CHF 2'400.00
Direkte Steuern der GmbH
abzüglich CHF 9'500.00
Jahresgewinn
CHF 54'100.00

An diesem Beispiel sieht man die zwei Stellen, an denen es im Kleinbetrieb kippt. Erstens der Personalaufwand: CHF 272'000.00 für zwei Monteure sind rund CHF 136'000.00 pro Kopf, also deutlich mehr als der Bruttolohn. Zweitens die Abschreibungen: Sie kosten kein Geld im laufenden Jahr, drücken aber den Gewinn, und genau deshalb fehlen sie in jeder selbst gebastelten Aufstellung.

Erfolgsrechnung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Eine Erfolgsrechnung braucht nur, wer der vollen Rechnungslegungspflicht untersteht: juristische Personen sowie Einzelfirmen und Personengesellschaften ab CHF 500'000.00 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr (OR Art. 957 Abs. 1). Darunter genügt die Milchbüchleinrechnung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Der Unterschied ist der Zeitpunkt: Die Erfolgsrechnung bucht die Leistung, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung das Geld.

Achtung: Die Mehrwertsteuer gehört nicht in den Erlös. Steuerpflichtige Unternehmen weisen die Nettoerlöse aus, die Steuer ist eine Schuld gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Wer beim Saldosteuersatz abrechnet, bucht den Erlös brutto und die abgelieferte Steuer als Aufwand oder Erlösminderung. Diesen Punkt klärst du einmal mit deiner Treuhandstelle, danach nie wieder.

Drei Fehler, die den Gewinn verfälschen

  • Privatbezüge als Aufwand. Was du als Inhaber einer Einzelfirma entnimmst, ist kein Personalaufwand, sondern eine Privatentnahme und verringert das Eigenkapital.
  • Angefangene Arbeiten weglassen. Wer im Dezember drei Wochen auf einer Baustelle stand und erst im Februar verrechnet, verschiebt ohne diese Position den Gewinn ins falsche Jahr.
  • Den eigenen Lohn vergessen. In der Einzelfirma steht kein Inhaberlohn in der Erfolgsrechnung. Der ausgewiesene Gewinn muss also Lohn, AHV und Vorsorge abdecken, sonst stimmt dein Stundensatz nicht.

So macht es KIDESK

Eine Erfolgsrechnung erstellt KIDESK nicht, das bleibt bei deiner Treuhandstelle oder in deinem Buchhaltungsprogramm. Es liefert die Zahlen dafür: den Umsatzbericht, den Bericht über Einnahmen und Ausgaben, die Mehrwertsteuer je Quartal als CSV-Datei und ein Paket für die Treuhandstelle mit Buchungsliste und allen Belegdateien. Belege fotografierst du, KIDESK liest Betrag, Datum und Steuersatz aus und schlägt ein Konto vor; du prüfst und gibst frei.

Berichte und Auswertungen Belege erfassen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und Erfolgsrechnung?

Die Bilanz zeigt einen Stichtag: was der Betrieb besitzt und was er schuldet. Die Erfolgsrechnung zeigt einen Zeitraum: was er verdient und was er ausgegeben hat. Der Jahresgewinn verbindet beide, denn er erhöht das Eigenkapital in der Bilanz.

Muss ich die gesetzliche Reihenfolge einhalten?

Ja. OR Art. 959b verlangt, dass die genannten Positionen je einzeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgewiesen werden. Zusätzliche Zeilen sind erlaubt, wenn sie für die Beurteilung wesentlich oder in deiner Branche üblich sind.

Gehört der Lohn des Inhabers in die Erfolgsrechnung?

Bei GmbH und AG ja, dort ist der Inhaber angestellt und sein Lohn ist Personalaufwand. Bei der Einzelfirma nein: Der Inhaber bezieht keinen Lohn, sondern entnimmt Geld. Der Gewinn der Einzelfirma ist deshalb Unternehmerlohn und Kapitalertrag in einem.

Wie lange muss ich die Erfolgsrechnung aufbewahren?

Zehn Jahre, gerechnet ab dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1). Der Geschäftsbericht muss zusätzlich schriftlich und unterzeichnet aufbewahrt werden, ein PDF ohne Unterschrift genügt dafür nicht.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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