Wie ein Einzug abläuft
Grundlage jedes Einzugs sind eine Belastungsermächtigung des Zahlers und je ein Bankkonto auf beiden Seiten. Der Kunde unterschreibt einmal, danach reichst du deine Einzüge bei deiner Bank ein, und der Betrag wird seinem Konto belastet. Transaktionen sind in Franken und in Euro möglich. Der Reiz liegt auf der Hand: Du wartest nicht auf die Zahlung, sondern holst sie.
| Merkmal | LSV+ | BDD (Business Direct Debit) |
|---|---|---|
| Widerspruch des Zahlers | Ohne Angabe von Gründen bis maximal 30 Tage nach der Avisierung der Belastung | Nicht möglich |
| Eingesetzt bei | Firmen- und Privatkunden | Geschäftsmodelle nach dem Grundsatz Lieferung gegen Zahlung |
| Währungen | Franken und Euro | Franken und Euro |
| Letzter Einzug | Ausführungsdatum 30. September 2028 | Ausführungsdatum 30. September 2028 |
Der Fahrplan bis 2028
- Nur bis zum 31. Dezember 2025 konnten neue Finanzinstitute und neue Rechnungssteller für LSV+ und BDD aufgeschaltet werden. Wer heute noch nicht dabei ist, kommt nicht mehr hinein.
- 31. August 2027: letzter Verarbeitungstag für Einzüge in Euro.
- 30. September 2028: letztes mögliches Ausführungsdatum für Einzüge in Franken. Danach ist das Verfahren Geschichte.
- Der Grund: LSV+ und BDD entsprechen nicht vollständig dem heutigen Nachrichtenstandard, und die Ermächtigungen laufen über Unterschriften auf Papier.
Was an die Stelle tritt
SIX führt als Nachfolger eBill Direct Debit ein, gestartet Mitte 2025. Die Belastungsermächtigung wird dort digital in eBill erteilt und verwaltet, das Papier fällt weg. Daneben nennt SIX als Alternativen eBill, die QR-Rechnung, den Dauerauftrag und den einzelnen Zahlungsauftrag.
Für wen sich der Einzug überhaupt lohnt
Lastschrift rechnet sich dort, wo viele gleichartige Beträge regelmässig fällig werden: Hauswartungspauschalen, Serviceverträge, Abos. Bei wenigen Rechnungen im Monat steht der Aufwand für Vertrag, Ermächtigungen und Dateiaustausch in keinem Verhältnis. Für die meisten Kleinbetriebe ist die QR-Rechnung mit Referenz der ruhigere Weg, und bei säumigen Kunden hilft auch der Einzug nicht: Wer kein Geld auf dem Konto hat, bei dem läuft der Einzug ins Leere.
So macht es KIDESK
KIDESK zieht kein Geld ein. Es gibt kein LSV, kein Business Direct Debit und keinen eBill-Anschluss. Wiederkehrende Beträge verrechnest du als wiederkehrende Rechnung: Sie geht im gewählten Rhythmus als QR-Rechnung raus, und den Eingang gleichst du über die Kontodatei aus dem E-Banking ab.
Häufige Fragen
Was bedeutet das «+» in LSV+?
Es steht für das Widerspruchsrecht. Beim LSV+ kann die zahlungspflichtige Person bei ihrer Bank ohne Angabe von Gründen Widerspruch gegen eine ausgeführte Belastung einlegen, bis maximal 30 Tage nach deren Avisierung. Beim Business Direct Debit gibt es dieses Recht nicht.
Muss ich meine Kunden über das Ende von LSV informieren?
Du solltest es, wenn du heute einziehst, denn sonst steht deine Kundschaft ohne Zahlungsweg da. SIX schreibt, der Rechnungssteller solle die möglichen künftigen Zahlungswege festlegen und seine Rechnungsempfänger darüber informieren. Ein kurzer Brief mit dem neuen Weg und dem Datum genügt.
Kann ich mit einer Lastschrift eine offene Rechnung eintreiben?
Nein. Der Einzug setzt eine Ermächtigung voraus, die dein Kunde vorher erteilt hat, und er setzt Deckung auf seinem Konto voraus. Gegen einen Kunden, der nicht zahlt, hilft nur die Mahnung und danach die Betreibung.
Ist die Belastungsermächtigung dasselbe wie ein SEPA-Mandat?
Nein. Das SEPA-Lastschriftmandat gehört zum europäischen Verfahren in Euro, die Belastungsermächtigung zu LSV+ und BDD in der Schweiz. Wer in beiden Räumen einzieht, braucht beides, und beide enden nicht am selben Tag.
Quellen
- SIX: Lastschriften LSV+ und Business Direct Debit (Widerspruch bis maximal 30 Tage nach Avisierung, Belastungsermächtigung, Franken und Euro, BDD nach dem Prinzip Lieferung gegen Zahlung)
- SIX: Einstellung LSV+/BDD (letztes Ausführungsdatum 30.09.2028, Aufschaltung neuer Teilnehmer nur bis 31.12.2025, Euro bis 31.08.2027 wegen euroSIC, Empfehlung zum frühen Entscheid und zur Information der Rechnungsempfänger)
- KMU-Portal des Bundes: Einstellung Lastschriftverfahren LSV+/BDD per 30. September 2028, Nachfolger eBill Direct Debit
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