Begriff

Pikett: bereithalten ist nicht dasselbe wie arbeiten.

Kurz gesagt

Pikett ist die Bereitschaft für mögliche Arbeitseinsätze neben der normalen Arbeit, etwa um Störungen zu beheben, in Notsituationen zu helfen oder Kontrollgänge zu machen (ArGV 1 Art. 14 Abs. 1). Für die Arbeitszeit gilt eine klare Zweiteilung: Wird das Pikett im Betrieb geleistet, ist die ganze bereitgestellte Zeit Arbeitszeit. Wird es ausserhalb geleistet, zählt nur die Zeit, in der jemand tatsächlich zur Arbeit herangezogen wird, dann aber samt Wegzeit hin und zurück (Art. 15).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Die Definition steht in der Verordnung

Das Wort stammt aus dem Militär und ist heute ein Rechtsbegriff. Beim Pikettdienst hält sich eine Person «neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit», und zwar für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder ähnliche Sonderereignisse (ArGV 1 Art. 14 Abs. 1). Zwei Dinge stecken in diesem Satz: Pikett kommt zusätzlich zur normalen Arbeit, und es dient dem Sonderereignis. Wer damit die ganz gewöhnliche Auftragsspitze abfängt, betreibt kein Pikett, sondern schiebt Arbeit in die Freizeit.

Was als Arbeitszeit zählt

LageZählt als Arbeitszeit?Grundlage
Pikett im Betrieb, auch ohne EinsatzJa, die gesamte bereitgestellte ZeitArGV 1 Art. 15 Abs. 1
Pikett zu Hause, kein AnrufNeinArGV 1 Art. 15 Abs. 2
Einsatz nach dem AnrufJa, die tatsächliche EinsatzzeitArGV 1 Art. 15 Abs. 2
Fahrt von zu Hause zum Einsatz und zurückJa, ausnahmsweise auch die WegzeitArGV 1 Art. 15 Abs. 2
Die Wegzeit ist hier anders geregelt als sonst: Der normale Arbeitsweg ist keine Arbeitszeit, der Weg zu einem Piketteinsatz schon.

Pikett, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf

WortWas gemeint istWorauf es ankommt
PikettdienstBereithalten für Sonderereignisse neben der normalen ArbeitDer Rechtsbegriff der Verordnung, mit Grenzen und Ruhezeitregeln
RufbereitschaftGebräuchliches Wort für Pikett ausserhalb des BetriebsKein eigener Rechtsbegriff, es gilt dasselbe
Arbeit auf AbrufDer Betrieb ruft Personal je nach AuftragslageEtwas anderes: Sie fängt normale Schwankungen auf, nicht Störungen
PiketteinsatzDer einzelne Einsatz, der aus der Bereitschaft entstehtEr ist Arbeitszeit, samt Fahrt
PikettentschädigungWas der Betrieb für die blosse Bereitschaft zahltSteht im Arbeitsvertrag oder im GAV, nicht im Arbeitsgesetz

Die Grenzen, die im Alltag verletzt werden

  • Sieben Tage in vier Wochen. Mehr Pikett darf eine einzelne Person nicht leisten, und nach dem letzten Pikettdienst ist sie zwei Wochen frei davon (ArGV 1 Art. 14 Abs. 2). Unternehmen, deren Grösse und Struktur nicht genügend Personal hergeben, dürfen auf 14 Tage gehen, dann aber im Jahresdurchschnitt höchstens fünf Einsätze pro Monat (Abs. 3).
  • Die unterbrochene Ruhezeit. Ein Einsatz darf die tägliche Ruhezeit unterbrechen. Danach muss sie im restlichen Umfang nachgewährt werden, und wenn nicht einmal vier Stunden am Stück zusammenkommen, sogar ganze elf Stunden (ArGV 1 Art. 19 Abs. 3).
  • Die zu kurze Reaktionszeit. Das SECO nennt in seiner Wegleitung den Fall, dass jemand innert 15 Minuten nach dem Anruf eingreifen muss: Dann verlässt die Person den Betrieb kaum und kann ihre Freizeit nicht nutzen. Ob das noch Pikett oder schon gewöhnliche Arbeitszeit ist, entscheidet laut Wegleitung die kantonale Behörde (ArG Art. 41 Abs. 3).
  • Pikett statt Personal. Reicht die Besetzung nicht, sind Überzeitarbeit oder mehr Leute die Antwort, nicht ein Dauerpikett.
Wie hoch die Entschädigung für die Bereitschaft ist, sagt das Arbeitsgesetz nicht. Das SECO hält in seiner Wegleitung fest, die Entlöhnung des Bereitschaftsdienstes richte sich nach dem Obligationenrecht und der Rechtsprechung. In der Praxis steht der Betrag im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag der Branche. Was du dem Kunden dafür verrechnest, ist nochmals eine andere Frage: siehe Pikettdienst entschädigen und verrechnen.

Häufige Fragen

Muss ich Pikettzeit bezahlen, wenn niemand anruft?

Das Arbeitsgesetz verlangt es nicht: Ausserhalb des Betriebs ist die blosse Bereitschaft keine Arbeitszeit. Ob und wie viel du für sie zahlst, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Gesamtarbeitsvertrag deiner Branche. Ohne Abrede ist die Lage unsicher, darum gehört sie schriftlich geregelt.

Gilt Pikett auch für mich als Inhaber?

Das Arbeitsgesetz schützt Arbeitnehmende. Wer eine Einzelfirma führt oder als Inhaberin im eigenen Betrieb arbeitet, ist nicht Arbeitnehmer und fällt nicht darunter. Nicht erfasst sind ausserdem Ehegatte, eingetragene Partnerin, Verwandte in auf- und absteigender Linie und Stiefkinder des Betriebsinhabers (ArG Art. 4) sowie Angestellte mit höherer leitender Tätigkeit (ArG Art. 3 Bst. d). Für alle übrigen Angestellten gelten die Pikettregeln zwingend.

Zählt die Fahrt zum nächtlichen Einsatz als Arbeitszeit?

Ja. Beim Pikett ausserhalb des Betriebs ist die Wegzeit zu und von der Arbeit ausdrücklich an die Arbeitszeit anzurechnen (ArGV 1 Art. 15 Abs. 2). Das ist die Ausnahme vom Grundsatz, dass der Weg zur Arbeit keine Arbeitszeit ist.

Ist ein Pikettdienst am Sonntag ohne Einsatz ein freier Sonntag?

Nein. Bleibt es bei der Rufbereitschaft, braucht es zwar keinen Ersatzruhetag, der Sonntag gilt laut SECO aber auch nicht als gewährter freier Sonntag. Für die Planung heisst das: Dieser Tag zählt nicht gegen die Pflicht, innert zweier Wochen einen ganzen freien Sonntag zu geben.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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