Die Definition steht in der Verordnung
Das Wort stammt aus dem Militär und ist heute ein Rechtsbegriff. Beim Pikettdienst hält sich eine Person «neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit», und zwar für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder ähnliche Sonderereignisse (ArGV 1 Art. 14 Abs. 1). Zwei Dinge stecken in diesem Satz: Pikett kommt zusätzlich zur normalen Arbeit, und es dient dem Sonderereignis. Wer damit die ganz gewöhnliche Auftragsspitze abfängt, betreibt kein Pikett, sondern schiebt Arbeit in die Freizeit.
Was als Arbeitszeit zählt
| Lage | Zählt als Arbeitszeit? | Grundlage |
|---|---|---|
| Pikett im Betrieb, auch ohne Einsatz | Ja, die gesamte bereitgestellte Zeit | ArGV 1 Art. 15 Abs. 1 |
| Pikett zu Hause, kein Anruf | Nein | ArGV 1 Art. 15 Abs. 2 |
| Einsatz nach dem Anruf | Ja, die tatsächliche Einsatzzeit | ArGV 1 Art. 15 Abs. 2 |
| Fahrt von zu Hause zum Einsatz und zurück | Ja, ausnahmsweise auch die Wegzeit | ArGV 1 Art. 15 Abs. 2 |
Pikett, Rufbereitschaft, Arbeit auf Abruf
| Wort | Was gemeint ist | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Pikettdienst | Bereithalten für Sonderereignisse neben der normalen Arbeit | Der Rechtsbegriff der Verordnung, mit Grenzen und Ruhezeitregeln |
| Rufbereitschaft | Gebräuchliches Wort für Pikett ausserhalb des Betriebs | Kein eigener Rechtsbegriff, es gilt dasselbe |
| Arbeit auf Abruf | Der Betrieb ruft Personal je nach Auftragslage | Etwas anderes: Sie fängt normale Schwankungen auf, nicht Störungen |
| Piketteinsatz | Der einzelne Einsatz, der aus der Bereitschaft entsteht | Er ist Arbeitszeit, samt Fahrt |
| Pikettentschädigung | Was der Betrieb für die blosse Bereitschaft zahlt | Steht im Arbeitsvertrag oder im GAV, nicht im Arbeitsgesetz |
Die Grenzen, die im Alltag verletzt werden
- Sieben Tage in vier Wochen. Mehr Pikett darf eine einzelne Person nicht leisten, und nach dem letzten Pikettdienst ist sie zwei Wochen frei davon (ArGV 1 Art. 14 Abs. 2). Unternehmen, deren Grösse und Struktur nicht genügend Personal hergeben, dürfen auf 14 Tage gehen, dann aber im Jahresdurchschnitt höchstens fünf Einsätze pro Monat (Abs. 3).
- Die unterbrochene Ruhezeit. Ein Einsatz darf die tägliche Ruhezeit unterbrechen. Danach muss sie im restlichen Umfang nachgewährt werden, und wenn nicht einmal vier Stunden am Stück zusammenkommen, sogar ganze elf Stunden (ArGV 1 Art. 19 Abs. 3).
- Die zu kurze Reaktionszeit. Das SECO nennt in seiner Wegleitung den Fall, dass jemand innert 15 Minuten nach dem Anruf eingreifen muss: Dann verlässt die Person den Betrieb kaum und kann ihre Freizeit nicht nutzen. Ob das noch Pikett oder schon gewöhnliche Arbeitszeit ist, entscheidet laut Wegleitung die kantonale Behörde (ArG Art. 41 Abs. 3).
- Pikett statt Personal. Reicht die Besetzung nicht, sind Überzeitarbeit oder mehr Leute die Antwort, nicht ein Dauerpikett.
Häufige Fragen
Muss ich Pikettzeit bezahlen, wenn niemand anruft?
Das Arbeitsgesetz verlangt es nicht: Ausserhalb des Betriebs ist die blosse Bereitschaft keine Arbeitszeit. Ob und wie viel du für sie zahlst, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder aus dem Gesamtarbeitsvertrag deiner Branche. Ohne Abrede ist die Lage unsicher, darum gehört sie schriftlich geregelt.
Gilt Pikett auch für mich als Inhaber?
Das Arbeitsgesetz schützt Arbeitnehmende. Wer eine Einzelfirma führt oder als Inhaberin im eigenen Betrieb arbeitet, ist nicht Arbeitnehmer und fällt nicht darunter. Nicht erfasst sind ausserdem Ehegatte, eingetragene Partnerin, Verwandte in auf- und absteigender Linie und Stiefkinder des Betriebsinhabers (ArG Art. 4) sowie Angestellte mit höherer leitender Tätigkeit (ArG Art. 3 Bst. d). Für alle übrigen Angestellten gelten die Pikettregeln zwingend.
Zählt die Fahrt zum nächtlichen Einsatz als Arbeitszeit?
Ja. Beim Pikett ausserhalb des Betriebs ist die Wegzeit zu und von der Arbeit ausdrücklich an die Arbeitszeit anzurechnen (ArGV 1 Art. 15 Abs. 2). Das ist die Ausnahme vom Grundsatz, dass der Weg zur Arbeit keine Arbeitszeit ist.
Ist ein Pikettdienst am Sonntag ohne Einsatz ein freier Sonntag?
Nein. Bleibt es bei der Rufbereitschaft, braucht es zwar keinen Ersatzruhetag, der Sonntag gilt laut SECO aber auch nicht als gewährter freier Sonntag. Für die Planung heisst das: Dieser Tag zählt nicht gegen die Pflicht, innert zweier Wochen einen ganzen freien Sonntag zu geben.
Quellen
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 14 und 15: Pikettdienst, Grundsatz und Anrechnung an die Arbeitszeit
- Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1), Art. 19 Abs. 3: tägliche Ruhezeit nach Piketteinsätzen
- SECO: Wegleitung zum Arbeitsgesetz und zu den Verordnungen 1 und 2, Kommentar zu ArGV 1 Art. 14 und 15
- Arbeitsgesetz (ArG), Art. 20: freier Sonntag und Ersatzruhe
- Arbeitsgesetz (ArG), Art. 3 Bst. d, Art. 4 und Art. 41 Abs. 3: Ausnahmen vom persönlichen Geltungsbereich, Familienbetriebe, Entscheid der kantonalen Behörde
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