Ratgeber

Pikett: was du zahlst und was du verrechnest.

Kurz gesagt

Zwei Fragen, zwei Antworten. Gegenüber deinen Leuten gilt: Pikett ausserhalb des Betriebs ist nur so weit Arbeitszeit, als jemand tatsächlich zur Arbeit gerufen wird, dann aber samt Wegzeit hin und zurück (ArGV 1 Art. 15 Abs. 2). Wird das Pikett im Betrieb geleistet, zählt die ganze Bereitschaft. Wie viel Geld das blosse Bereithalten wert ist, sagt das Arbeitsgesetz nicht: Das steht im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag. Gegenüber dem Kunden ist die Pikettpauschale ein Preisbestandteil und nur geschuldet, wenn ihr sie vereinbart habt.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Vier Fragen, die nicht dieselbe Quelle haben

Rund um das Pikett werden vier Fragen durcheinandergebracht, die aus ganz verschiedenen Regelwerken kommen. Wer sie trennt, hat den Rest in zehn Minuten geregelt.

FrageWer sie beantwortetWo es steht
Zählt die Bereitschaft als Arbeitszeit?Das Gesetz, zwingendArGV 1 Art. 15
Wie viel Geld gibt es für die Bereitschaft?Arbeitsvertrag oder GesamtarbeitsvertragNicht im Arbeitsgesetz geregelt
Gibt es einen Zuschlag für Nacht und Sonntag?Das Gesetz, zwingendArG Art. 17b und Art. 19 Abs. 3
Was zahlt der Kunde?Dein Vertrag mit ihmOR Art. 373 und 374
Die Regeln des Arbeitsgesetzes gelten für Arbeitnehmende. Wer als Inhaber einer Einzelfirma selbst Pikett schiebt, ist davon nicht erfasst, verrechnen darf er es trotzdem. Nicht erfasst sind ausserdem die eigenen Familienglieder im Familienbetrieb (ArG Art. 4) und Angestellte mit höherer leitender Tätigkeit (ArG Art. 3 Bst. d).

Die Bereitschaft: dein Betrag, aber schriftlich

Das SECO hält in seiner Wegleitung ausdrücklich fest, die Entlöhnung des Bereitschaftsdienstes richte sich nach dem Obligationenrecht und der Rechtsprechung. Das Arbeitsgesetz kümmert sich um die Gesundheit, nicht um den Lohn. Damit liegt der Betrag bei dir, und genau deshalb muss er aufgeschrieben sein. Üblich sind ein Betrag pro Pikettag, ein Betrag pro Pikettwoche oder ein fester Zuschlag pro Monat für eine feste Einteilung. Was auch immer du wählst, diese Punkte gehören in die Abrede.

  • Zeitraum und Einteilung: von wann bis wann das Pikett läuft und wie lange im Voraus der Plan steht.
  • Entschädigung für die Bereitschaft: Betrag je Tag oder Woche, getrennt vom Lohn für den Einsatz.
  • Reaktionszeit und Radius: innert welcher Zeit jemand vor Ort sein muss und ob dafür ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung steht.
  • Was beim Einsatz gilt: welcher Stundenlohn, welche Zuschläge, ob eine Mindestzeit je Ausrückung vergütet wird.
  • Was nach dem Einsatz gilt: wann die Ruhezeit nachgeholt wird und wer am nächsten Morgen einspringt.
Prüfe zuerst deinen Gesamtarbeitsvertrag. Regelt er Pikett, Zuschläge oder Mindestentschädigungen, geht das deiner eigenen Abrede vor: Abreden gegen unabdingbare Bestimmungen eines GAV sind nichtig und werden durch den GAV ersetzt, abweichende Abreden zugunsten der Arbeitnehmenden bleiben erlaubt (OR Art. 357 Abs. 2). Die Zahlen stehen nur im Vertragstext selbst und ändern regelmässig, darum schlägst du sie bei der paritätischen Kommission deiner Branche nach und nicht in einem Ratgeber.

Der Einsatz: Stunden, Wegzeit, Zuschläge

Sobald das Telefon klingelt, beginnt Arbeitszeit, und zwar schon mit der Fahrt. Beim Pikett ausserhalb des Betriebs ist die Wegzeit zu und von der Arbeit ausdrücklich anzurechnen (ArGV 1 Art. 15 Abs. 2). Das ist die Ausnahme vom Grundsatz, dass der Weg zur Arbeit Privatsache ist. Fällt der Einsatz in die Nacht oder auf einen Sonntag, kommen gesetzliche Zuschläge dazu, die du nicht wegbedingen kannst.

ZeitfensterWas giltGrundlage
6 bis 20 UhrTagesarbeit, kein gesetzlicher ZuschlagArG Art. 10 Abs. 1
20 bis 23 UhrAbendarbeit, kein gesetzlicher ZuschlagArG Art. 10 Abs. 1
23 bis 6 UhrNachtarbeit. Wer nur vorübergehend nachts arbeitet, bekommt mindestens 25 Prozent LohnzuschlagArG Art. 17b Abs. 1
Samstag 23 Uhr bis Sonntag 23 UhrSonntagsarbeit. Vorübergehende Sonntagsarbeit gibt 50 Prozent LohnzuschlagArG Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 3
Sonntagsarbeit bis fünf StundenZusätzlich durch Freizeit auszugleichenArG Art. 20 Abs. 2
Die Zeitgrenzen für Tages- und Abendarbeit kann der Betrieb zwischen 5 und 24 Uhr anders festlegen, wenn die Arbeitnehmervertretung oder, wo es keine gibt, die Mehrheit der betroffenen Mitarbeitenden zustimmt; zusammen höchstens 17 Stunden (ArG Art. 10 Abs. 2). Ohne solchen Beschluss gelten die Werte oben.
Eine Pikettwoche im Sanitärbetrieb, durchgerechnet
Pikettpauschale laut Arbeitsvertrag, 7 Tage zu CHF 50.00
CHF 350.00
Einsatz 1, Mittwoch 02:00 bis 04:30 Uhr, Wegzeit inbegriffen
2.50 Stunden
Grundlohn Einsatz 1, 2.50 Stunden zu CHF 35.00
CHF 87.50
Nachtzuschlag 25 Prozent auf Einsatz 1
CHF 21.88
Einsatz 2, Sonntag 10:00 bis 13:00 Uhr, Wegzeit inbegriffen
3.00 Stunden
Grundlohn Einsatz 2, 3.00 Stunden zu CHF 35.00
CHF 105.00
Sonntagszuschlag 50 Prozent auf Einsatz 2
CHF 52.50
Lohnkosten der Pikettwoche, ohne Sozialabgaben
CHF 616.88

Der Stundenlohn und die Pauschale in diesem Beispiel sind Beispielwerte, keine Marktpreise. Drei Dinge daran sind aber allgemein: Die Pikettpauschale ist eine Lohnzulage und gehört damit zum massgebenden Lohn, auf dem die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden (AHVG Art. 5 Abs. 2). Die 5.50 Einsatzstunden zählen in die wöchentliche Arbeitszeit und können sie über die Höchstarbeitszeit treiben. Und die drei Sonntagsstunden musst du zusätzlich zum Zuschlag durch Freizeit ausgleichen (ArG Art. 20 Abs. 2).

Ruhezeit: der Teil, der am meisten kostet

Die elf Stunden tägliche Ruhezeit (ArG Art. 15a Abs. 1) sind der Grund, weshalb ein Nachteinsatz den nächsten Tag durcheinanderbringt. Ein Piketteinsatz darf die Ruhezeit unterbrechen, sie muss danach aber im restlichen Umfang nachgewährt werden. Kommen wegen der Einsätze nicht einmal vier zusammenhängende Stunden Ruhe zustande, sind nach dem letzten Einsatz die vollen elf Stunden zu gewähren (ArGV 1 Art. 19 Abs. 3).

Im Beispiel oben war Feierabend am Dienstag um 17:00 Uhr. Bis zum Anruf um 02:00 Uhr sind neun Stunden Ruhe vergangen, es fehlen also zwei. Nach dem Einsatzende um 04:30 Uhr müssen diese zwei Stunden nachgeholt werden: Vor 06:30 Uhr darf die Person nicht wieder arbeiten. Der Arbeitsbeginn um 07:00 Uhr geht also knapp auf. Hätte der Einsatz bis 06:00 Uhr gedauert, wäre es 08:00 Uhr geworden, und die Disposition für den Vormittag stimmt nicht mehr. Wäre zusätzlich schon um 20:00 Uhr ein Einsatz gekommen und die Ruhe dadurch in lauter kurze Stücke zerfallen, müssten es nach dem letzten Einsatz elf Stunden am Stück sein.

Achtung: Eine einzelne Person darf im Zeitraum von vier Wochen an höchstens sieben Tagen auf Pikett sein, und nach dem letzten Pikettdienst ist sie während zwei Wochen frei davon, auch wenn gar kein Einsatz kam (ArGV 1 Art. 14 Abs. 2). Reicht die Mannschaft dafür nicht, erlaubt die Verordnung bis zu 14 Tage, dann aber im Durchschnitt des Kalenderjahres höchstens fünf Einsätze pro Monat (Abs. 3). Der Durchschnitt rechnet sich laut SECO aus der Anzahl Einsätze geteilt durch die geleisteten Arbeitsmonate, die gesetzlichen Ferien zählen nicht mit.

Brauche ich eine Bewilligung?

Nacht- und Sonntagsarbeit sind grundsätzlich verboten und brauchen eine Bewilligung (ArG Art. 16 bis 19). Für den echten Störungsfall gibt es eine Ausnahme: Überzeitarbeit darf auch in der Nacht und an Sonntagen geleistet werden, wenn es sich um vorübergehende Arbeiten in Notfällen handelt, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden können, namentlich wenn Piketteinsätze für die Schadensvorbeugung oder Schadensbehebung notwendig sind (ArGV 1 Art. 26 Abs. 1 Bst. b). Der Wasserschaden um zwei Uhr nachts ist ein solcher Fall. Bei der Heizung, die am Sonntag ausfällt, kommt es auf die zumutbare andere Weise an: im Winter, mit Mietern im Haus, wird man den Notfall bejahen.

Anders liegt der Fall beim geplanten Wochenenddienst: Wer regelmässig am Sonntag Service leistet, weil es dem Kunden so lieber ist, braucht dafür eine Arbeitszeitbewilligung. Das SECO schreibt genau das: Müssen Piketteinsätze in der Nacht, am Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen geleistet werden, ist eine entsprechende Arbeitszeitbewilligung einzuholen. Vorbehalten bleiben die Notfälle nach Art. 26 und jene Unternehmen, die nach der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Nacht- und Sonntagsarbeit bewilligungsfrei leisten dürfen. Zuständig ist für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit die kantonale Behörde, für dauernde und regelmässig wiederkehrende das SECO (ArG Art. 17 Abs. 5 und Art. 19 Abs. 4).

Was du dem Kunden verrechnest

Hier beginnt eine neue Rechnung. Die gesetzlichen Lohnzuschläge sind eine Sache zwischen dir und deinen Mitarbeitenden; was der Kunde zahlt, ergibt sich allein aus eurem Vertrag. Ist nichts vereinbart, wird der Werklohn nach dem Wert der Arbeit und deinen Aufwendungen festgesetzt (OR Art. 374), und du trägst die Beweislast. Drei Modelle sind verbreitet.

ModellSo rechnest duWorauf du achtest
Pikettpauschale im ServicevertragFester Betrag je Monat oder Jahr für die Erreichbarkeit, Einsätze separatBeschreibe den Umfang: Zeitfenster, Reaktionszeit, was inbegriffen ist
Zuschlagsansätze je EinsatzstundeNormaler Ansatz plus Zuschlag für Abend, Nacht, Wochenende und FeiertagSätze und Zeitfenster gehören in die Offerte, sonst wird darüber gestritten
Mindestverrechnung je AusrückungZum Beispiel zwei Stunden, auch wenn der Einsatz kürzer war, dazu die AnfahrtZusammen mit der Anfahrtspauschale regeln, sonst wirkt es doppelt

Bist du mehrwertsteuerpflichtig, gehört auch die Pikettpauschale zum Entgelt: Zum Entgelt zählt der Ersatz aller Kosten, selbst wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Eine Bereitschaftspauschale ist kein Schadenersatz und keine Nebensache, sondern deine Leistung.

Zwei Klauseln zum Übernehmen

Arbeitsvertrag oder Pikettreglement
Pikettdienst: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter übernimmt nach Einteilung des Betriebs Pikettdienst ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit. Die Einteilung wird mindestens vier Wochen im Voraus bekannt gegeben. Für die Bereitschaft wird eine Entschädigung von CHF [Betrag] pro Pikettag ausgerichtet. Kommt es zu einem Einsatz, gilt dieser als Arbeitszeit; die Wegzeit von und zum Einsatzort wird angerechnet. Einsätze in der Nacht und am Sonntag werden mit den gesetzlichen Zuschlägen vergütet. Nach einem Einsatz wird die unterbrochene tägliche Ruhezeit im restlichen Umfang nachgewährt; der Arbeitsbeginn am Folgetag verschiebt sich entsprechend.
Servicevertrag mit dem Kunden
Pikett- und Notfalldienst: Wir halten für Ihre Anlage ausserhalb der Bürozeiten einen Pikettdienst bereit. Sie erreichen ihn unter [Nummer]. Für die Bereitschaft wird eine Pauschale von CHF [Betrag] pro Jahr verrechnet. Einsätze werden nach Aufwand abgerechnet, mit einer Mindestverrechnung von [Anzahl] Stunden je Ausrückung zuzüglich Anfahrt. Es gelten folgende Ansätze: Montag bis Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr CHF [Betrag] pro Stunde, ausserhalb dieser Zeit CHF [Betrag] pro Stunde, an Sonn- und Feiertagen CHF [Betrag] pro Stunde. Material wird zusätzlich verrechnet. Alle Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Aufschreiben, sonst zählt es nicht

Aus deinen Unterlagen muss die geleistete tägliche und wöchentliche Arbeitszeit samt ihrer Lage hervorgehen, dazu die Pausen ab einer halben Stunde, die Ruhetage und die nach Gesetz geschuldeten Lohn- und Zeitzuschläge (ArGV 1 Art. 73 Abs. 1). Aufzubewahren sind diese Unterlagen mindestens fünf Jahre (Abs. 2). Für das Pikett heisst das ganz praktisch: Jeder Einsatz braucht Datum, Beginn, Ende und den Vermerk, dass die Wegzeit enthalten ist. Wer nur «Pikett Woche 38» notiert, kann bei einer Kontrolle weder die Zuschläge noch die Ruhezeiten belegen.

So macht es KIDESK

In KIDESK erfasst deine Mannschaft den Einsatz am Auftrag: Datum, von, bis, Pause und die Reisezeit in einem eigenen Feld. Eine Stoppuhr gibt es nicht, Zeiten werden eingetragen, auch nachträglich. Die Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag legst du einmal fest, und sie gelten überall gleich; gerundet wird auf die Viertelstunde. Die Pikettpauschale an den Kunden läuft als wiederkehrende Rechnung im gewählten Rhythmus. Wie hoch deine Entschädigung sein soll und was dein Gesamtarbeitsvertrag verlangt, kann KIDESK nicht wissen: Das gehört in den Arbeitsvertrag.

Aufträge und Zeiterfassung Stunden erfassen und freigeben

Häufige Fragen

Muss ich die Pikettbereitschaft bezahlen, auch wenn niemand anruft?

Das Arbeitsgesetz verlangt es nicht, solange das Pikett ausserhalb des Betriebs geleistet wird: Dann ist nur der Einsatz Arbeitszeit. Ob und wie viel du für die Bereitschaft zahlst, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder dem Gesamtarbeitsvertrag. Ohne schriftliche Abrede ist die Lage unsicher und wird im Streit teuer.

Wie hoch ist der Zuschlag für einen Nachteinsatz?

Wer nur vorübergehend Nachtarbeit leistet, hat Anspruch auf einen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent (ArG Art. 17b Abs. 1). Nacht ist die Zeit ausserhalb der betrieblichen Tages- und Abendarbeit, im Normalfall also 23 bis 6 Uhr. Bei dauernder oder regelmässiger Nachtarbeit gilt statt des Geldzuschlags eine Kompensation von 10 Prozent der Zeit.

Zählt die Fahrt zum Einsatz als bezahlte Arbeitszeit?

Ja. Beim Pikett ausserhalb des Betriebs ist die Wegzeit von und zur Arbeit ausdrücklich an die Arbeitszeit anzurechnen (ArGV 1 Art. 15 Abs. 2). Das gilt auch dann, wenn die Person direkt von zu Hause losfährt, und es gilt für beide Richtungen.

Darf jemand am Morgen nach einem Nachteinsatz normal arbeiten?

Nur wenn die tägliche Ruhezeit von elf Stunden im restlichen Umfang nachgeholt wurde (ArGV 1 Art. 19 Abs. 3). Hat die Ruhe vor dem Anruf neun Stunden gedauert, fehlen danach zwei. Kam gar keine Ruhephase von vier zusammenhängenden Stunden zustande, sind nach dem letzten Einsatz volle elf Stunden fällig.

Brauche ich für den Pikettdienst eine Bewilligung?

Für Einsätze in echten Notfällen nicht: Überzeitarbeit in der Nacht und am Sonntag ist dafür ausdrücklich erlaubt (ArGV 1 Art. 26 Abs. 1 Bst. b). Wer dagegen planmässig nachts oder sonntags arbeitet, braucht eine Arbeitszeitbewilligung. Für vorübergehende Nacht- und Sonntagsarbeit erteilt sie die kantonale Behörde.

Kann ich die Pikettpauschale als durchlaufenden Posten ohne Mehrwertsteuer verrechnen?

Nein. Zum steuerbaren Entgelt gehört der Ersatz aller Kosten, selbst wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Ein durchlaufender Posten wäre nur eine Auslage, die du im Namen und für Rechnung des Kunden bezahlt und gesondert ausgewiesen hast. Die eigene Bereitschaft ist das nie.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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