Ratgeber

Stundenansatz Sanitär und Heizung: rechnen statt abschauen.

Kurz gesagt

Rechne von unten nach oben. Der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnikbranche setzt für 2026 Mindestlöhne fest: für Installateure mit EFZ CHF 4'600.00 im Monat ab Lehrabschluss, bei 40 Stunden pro Woche und dem Divisor 173.3 also CHF 26.54 je Stunde. Mit 13. Monatslohn, Ferien, Feiertagen, Arbeitgeberbeiträgen und den GAV-Beiträgen kostet eine Anwesenheitsstunde im Beispiel unten CHF 43.94. Weil nur ein Teil davon verrechenbar ist und die Gemeinkosten dazukommen, landet der Betrieb bei CHF 108.00 ohne Mehrwertsteuer. Das ist ein Rechenweg mit offen gelegten Annahmen, kein Marktpreis.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Der GAV ist der Boden, nicht die Decke

Für Sanitär, Heizung, Lüftung, Klima, Spenglerei und Solarinstallationen in der Gebäudetechnik gilt ein Gesamtarbeitsvertrag, den der Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt hat. Er gilt damit auch für Unternehmen, die keinem Verband angehören. Der Beschluss vom 9. Mai 2025 ist seit dem 1. Juni 2025 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausgenommen sind die Kantone Genf, Waadt und Wallis, soweit dort ein anderer Vertrag zwischen denselben Parteien gilt, ausserdem die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber selbst, Familienangehörige, höhere Vorgesetzte mit Führungsfunktion und Leute, die zu mehr als der Hälfte planen, projektieren oder kalkulieren (Art. 3.4 GAV). Nicht erfasst sind auch Unternehmen der gewerblichen Kälte.

KategorieMindestlohn 2026 pro MonatPro Stunde, Divisor 173.3
Installateur EFZ, ab LehrabschlussCHF 4'600.00CHF 26.54
Installateur EFZ, ab 3. Jahr nach LehrabschlussCHF 5'100.00CHF 29.43
Installateur EFZ, ab 5. Jahr nach LehrabschlussCHF 5'300.00CHF 30.58
Installateur EBA, ab LehrabschlussCHF 4'100.00CHF 23.66
Installateur EBA, ab 5. Jahr nach LehrabschlussCHF 4'500.00CHF 25.97
Ohne Ausbildung, 1. Jahr der AnstellungCHF 4'000.00CHF 23.08
Ohne Ausbildung, ab 5. Jahr der AnstellungCHF 4'300.00CHF 24.81
Anhang 8 des GAV, in der Fassung der Allgemeinverbindlicherklärung. Die Kategorie «ohne Ausbildung» gilt für Arbeitnehmende, die das 20. Altersjahr erfüllt haben. Die Mindestlöhne bleiben 2026 gleich wie 2025 und steigen per 2027 in jeder Kategorie um CHF 100.00. Die Jahresarbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden pro Woche, die Jahresbruttoarbeitszeit ist auf 2'088 Stunden festgelegt. Den Divisor 173.3 gibt der GAV selbst vor (Art. 25.3 und 37.2). Kann der Minimallohn in einem besonderen Einzelfall nicht bezahlt werden, ist bei der paritätischen Kommission ein begründetes Gesuch zu stellen.
Der Mindestlohn sagt, was du zahlen musst, nicht, was du verlangen darfst. Für den Verkaufspreis gibt es keine Vorgabe: Fehlt eine Abrede über den Ansatz, wird die Vergütung nach dem Wert der Arbeit und deinen Aufwendungen festgesetzt (OR Art. 374). Tarife von Verbänden sind Kalkulationshilfen und gelten nur, wenn der Vertrag sie zur Grundlage erklärt.

Schritt 1: was eine Stunde den Betrieb kostet

Beispiel ist ein Installateur mit EFZ ab dem 3. Jahr nach Lehrabschluss, angestellt zum GAV-Minimum. Der 13. Monatslohn ist im Vertrag vorgeschrieben: Die Arbeitnehmenden erhalten 100 Prozent des durchschnittlichen Monatslohnes (Art. 40 GAV). Dazu kommen die Arbeitgeberbeiträge und zwei Beträge, die es nur wegen des GAV gibt. Bist du Mitglied eines vertragsschliessenden Verbands, sind Vollzugskosten- und Grundbeitrag im Mitgliederbeitrag enthalten und werden nicht zusätzlich erhoben (Art. 20.4 GAV): Dann steht dieser Betrag bei dir an einer anderen Stelle.

Jahreskosten eines Installateurs EFZ, ab dem 3. Jahr nach Lehrabschluss
Monatslohn nach GAV
CHF 5'100.00
13 Monatslöhne
CHF 66'300.00
Arbeitgeberbeiträge, im Beispiel 16.6 Prozent
CHF 11'005.80
Vollzugskostenbeitrag des Betriebs für diese Person, CHF 25.00 im Monat
CHF 300.00
Grundbeitrag an die Paritätische Landeskommission: CHF 240.00 im Jahr je Betrieb, hier auf drei Installateure verteilt
CHF 80.00
Jahreskosten dieses Mitarbeiters
CHF 77'685.80
ArbeitgeberbeitragSatz im BeispielWoher die Zahl kommt
AHV, IV, EO5.30 %Gesetzlich, Arbeitgeberanteil von 10.6 Prozent
Arbeitslosenversicherung1.10 %Gesetzlich, Arbeitgeberanteil von 2.2 Prozent
Verwaltungskosten der Ausgleichskasse0.40 %Annahme, Satz je nach Kasse
Familienzulagen1.80 %Annahme, Satz je nach Kanton und Kasse
Unfallversicherung, Berufsunfall2.00 %Annahme, Prämie je nach Risikoklasse
Berufliche Vorsorge, Anteil Betrieb5.00 %Annahme. Der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte der Beiträge (BVG Art. 66)
Krankentaggeld, Anteil Betrieb1.00 %Annahme. Der GAV verlangt eine Kollektivversicherung mit 80 Prozent des Lohnes (Art. 49.1); die Prämie tragen Betrieb und Mitarbeitende je zur Hälfte (Art. 49.4)
Total 16.6 Prozent. Die mit «Annahme» bezeichneten Sätze fragst du bei deiner Ausgleichskasse, deiner Unfallversicherung und deiner Pensionskasse ab. In der Gebäudetechnik liegt die Berufsunfallprämie höher als im Büro, weil die Risikoklasse eine andere ist.

Schritt 2: bezahlte Stunden sind nicht verrechenbare Stunden

Von 2'088 Stunden zu dem, was ein Kunde bezahlt
Jahresbruttoarbeitszeit nach Anhang 8 GAV, alle Wochentage inklusive Feiertage, ohne Samstage und Sonntage
2'088 h
./. Ferien, 25 Arbeitstage à 8 Stunden
200 h
./. Feiertage, 9 Tage à 8 Stunden
72 h
./. Krankheit, Unfall, Weiterbildung, Annahme 6 Tage
48 h
Anwesenheit
1'768 h
Lohnkosten je Anwesenheitsstunde: 77'685.80 geteilt durch 1'768
CHF 43.94
Verrechenbarer Anteil, Annahme 78 Prozent
1'379 h
Lohnkosten je verrechenbare Stunde: 77'685.80 geteilt durch 1'379
CHF 56.33

Der Ferienanspruch stammt aus Art. 29 GAV und hängt am Altersjahr: 25 Arbeitstage vom 21. bis zum 49. Altersjahr, 27 Tage bis zum vollendeten 20. und vom 50. bis 54., 28 Tage vom 55. bis 60. und 30 Tage ab dem 61. Massgebend ist das Kalenderjahr, in dem das Altersjahr erfüllt wird. Entschädigungspflichtig sind höchstens neun eidgenössische oder kantonale Feiertage, sofern sie auf einen Arbeitstag fallen (Art. 31). Wer ältere Leute beschäftigt, rechnet mit weniger Anwesenheitsstunden, und das schlägt direkt auf den Ansatz durch.

Die fehlenden 22 Prozent sind keine Bummelei. In Sanitär und Heizung gehen sie für Materialholen beim Grossisten drauf, für das Rüsten des Fahrzeugs am Morgen, für Vorfabrikation in der Werkstatt, für Garantiearbeit, für Büro- und Sicherheitsinstruktionen und für Reisezeit, die du bezahlst, aber nicht immer verrechnen kannst.

Achtung: Reisezeit ist im GAV genau geregelt, und zwar nur für die Lohnseite. Fahrten zwischen Wohnort und vertraglichem Einstellungsort gelten nicht als bezahlte Arbeitszeit. Fahrten zwischen Einstellungsort und Einsatzort sowie zwischen verschiedenen Einsatzorten gelten als bezahlte Arbeitszeit, und sie müssen erfasst werden (Art. 25.5 bis 25.9). Ob du diese Zeit dem Kunden verrechnen darfst, ist eine andere Frage und hängt allein an deiner Offerte: Fahrzeit und Anfahrt verrechnen.

Schritt 3: Gemeinkosten und Gewinn

Vom Lohn zum Stundenansatz, Betrieb mit Inhaber und drei Installateuren
Lohnkosten je verrechenbare Stunde
CHF 56.33
Gemeinkosten im Jahr: Werkstatt, Lager, Fahrzeuge, Büro, Software, Versicherungen, Treuhand
CHF 198'000.00
Verrechenbare Stunden: 3 Installateure à 1'379 h plus 600 h des Inhabers
4'737 h
Gemeinkosten je verrechenbare Stunde
CHF 41.80
Selbstkosten je verrechenbare Stunde
CHF 98.13
Zuschlag für Gewinn und Wagnis, 10 Prozent
CHF 9.81
Stundenansatz ohne Mehrwertsteuer, gerundet
CHF 108.00

Wie du die Gemeinkosten aus deiner eigenen Erfolgsrechnung holst und sauber auf Stunden und Material verteilst, steht im Ratgeber Gemeinkosten in den Preis rechnen. Rechnen kannst du deinen Ansatz im Stundensatz-Rechner.

Was in Sanitär und Heizung besonders auf den Satz drückt

  • Das Servicefahrzeug ist ein rollendes Lager. Fittings, Dichtungen, Armaturen, Werkzeug: Einrichtung, Abschreibung, Versicherung, Treibstoff und Ersatzteile laufen weiter, auch wenn der Wagen steht. Wer die Kilometer nicht je Auftrag erfasst, trägt das Fahrzeug in den Gemeinkosten.
  • Pikett und Notfalldienst kosten, bevor etwas passiert. Der GAV verlangt für den Bereitschaftsdienst zur Aufrechterhaltung des Reparaturservices eine Wochenpauschale von CHF 180.00, wenn sich die Person nicht im Betrieb aufhalten muss (Art. 43.4). Der Einsatz selbst bringt Zuschläge: 100 Prozent an Sonn- und Feiertagen, 50 Prozent für vorübergehende Nachtarbeit von 23 bis 6 Uhr, 25 Prozent für Abendarbeit von 20 bis 23 Uhr, wenn an diesem Tag mehr als acht Stunden gearbeitet wurde.
  • Werkzeug, das nicht in den Koffer passt. Pressmaschine mit Backensatz, Rohrkamera, Spül- und Hochdruckgerät, Lötausrüstung, Druckprüfpumpe, Messgeräte für den hydraulischen Abgleich. Diese Investitionen kommen nur über die Gemeinkosten zurück, nicht über eine Position auf der Rechnung.
  • Kältemittel bei Wärmepumpen. Wer Geräte oder Anlagen zur Kühlung, Klimatisierung oder Wärmegewinnung herstellt, installiert, wartet oder entsorgt, braucht dafür eine Fachbewilligung oder arbeitet unter Anleitung einer Person mit Fachbewilligung (ChemRRV Art. 7 Abs. 1 Bst. b). Für Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel ist ein Wartungsheft zu führen, mit Eintrag nach jedem Eingriff. Ausbildung, Bewilligung und Dokumentation sind Zeit, die kein Kunde als Position sieht.
  • Entsorgung. Altmetall, Öltank, Dämmung, Altgeräte und Kältemittel gehen nicht in den Kehricht. Gebühren und Fahrten gehören entweder als eigene Position auf die Offerte oder in die Gemeinkosten.
  • Der Materialanteil ist hoch. In der Gebäudetechnik hängt viel Geld am Einkauf. Darum gehört neben den Stundenzuschlag ein eigener Materialaufschlag: Materialaufschlag kalkulieren.

Ein Satz genügt nicht

AnlassWarum ein eigener AnsatzWo er herkommt
Regie und ServiceKurzfristig, kleine Mengen, Unterbrüche, viel Schreibarbeit je EinsatzEigene Kalkulation, oft über dem Offertansatz. Siehe Regieansatz
Neubau oder Etappe nach LeistungsverzeichnisPlanbar, grosse Mengen, wenig Rüstzeit je StundeEigene Kalkulation, meist unter dem Regieansatz
Notfall ausserhalb der ArbeitszeitPikettpauschale und Zuschläge nach GAV, Disposition am AbendGrundansatz plus vereinbarter Zuschlag
Lernende und HilfskräfteTiefere Lohnkosten, tiefere Leistung, BetreuungsaufwandEigener, tieferer Ansatz je Funktion
Stammkunde mit RahmenvertragAusgehandelte KonditionSie schlägt jeden anderen Ansatz, auch den des Mitarbeiters
Massgebend ist die Funktion in der Arbeit, nicht die Stellung in der Firma. Wer als Monteur mitarbeitet, wird als Monteur verrechnet, auch wenn er der Chef ist.

Einmal im Jahr nachrechnen

  1. Die Lohnseite aktualisieren

    Die GAV-Mindestlöhne steigen per 2027 in jeder Kategorie um CHF 100.00. Dazu kommt die Lohnanpassung nach Art. 41 GAV, die sich nach der Teuerung gemäss August-Index des Landesindexes der Konsumentenpreise richtet.

  2. Den verrechenbaren Anteil messen statt annehmen

    Teile die freigegebenen Stunden auf Aufträgen durch die Anwesenheitsstunden. Kommt statt 78 Prozent nur 71 Prozent heraus, müsste der Ansatz im Beispiel bei CHF 118.00 liegen statt bei CHF 108.00. Sieben Prozentpunkte weniger Auslastung kosten also zehn Franken je Stunde.

  3. Die Gemeinkosten neu verteilen

    Ein zusätzliches Fahrzeug oder eine neue Werkstatt verschiebt den Gemeinkostenanteil je Stunde spürbar. Rechne ihn nach dem Abschluss neu, nicht nach Gefühl.

  4. Gegen die Nachkalkulation halten

    Vergleiche bei abgeschlossenen Aufträgen die offerierten mit den tatsächlichen Stunden. Wo die Rechnung systematisch nicht aufgeht, liegt es fast nie am Gewinnzuschlag, sondern an zu optimistisch geschätzten Stunden.

So macht es KIDESK

In KIDESK hinterlegst du je Mitarbeiter zwei Zahlen: den Satz, der dem Kunden verrechnet wird, und den internen Kostensatz. Der Kostensatz erscheint auf keinem Beleg, er dient der Nachkalkulation. Beim Verrechnen löst KIDESK den Satz in dieser Reihenfolge auf: Kondition des Kunden, Satz der Person, Satz des Betriebs. So bildest du Qualifikationen ab, ohne bei jeder Rechnung nachzudenken. Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag stellst du an einer einzigen Stelle ein, angebrochene Viertelstunden werden überall gleich aufgerundet. Nach dem Auftrag zeigt die Nachkalkulation je Position, was offeriert war und was es gekostet hat. Deine Gemeinkosten kennt KIDESK nicht, die stehen in deiner Buchhaltung, und eine Lohnbuchhaltung ist es nicht.

Aufträge, Stunden und Rapporte KIDESK für Sanitärbetriebe

Häufige Fragen

Gilt der GAV Gebäudetechnik auch für meinen Betrieb mit zwei Installateuren?

Wahrscheinlich ja. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft für Installations-, Reparatur- und Servicefirmen in den Bereichen Spenglerei und Gebäudehülle, Sanitär, Heizung, Klima und Kälte, Lüftung sowie Solarinstallationen in der Gebäudetechnik. Ausgenommen sind Genf, Waadt und Wallis mit eigenem Vertrag sowie du selbst als Inhaber. Prüfe den Eintrag auf der Liste des SECO.

Gibt es einen offiziellen Stundenansatz für Sanitärarbeiten?

Nein. Weder Bund noch Kanton setzen einen Preis fest. Tarife von Berufsverbänden sind Kalkulationshilfen und gelten nur, wenn ihr sie im Vertrag zur Grundlage erklärt. Fehlt eine Abrede über den Preis, wird die Vergütung nach dem Wert der Arbeit und deinen Aufwendungen festgesetzt (OR Art. 374), im Streit gestützt auf orts- und branchenübliche Ansätze.

Wie viele der bezahlten Stunden sind in der Gebäudetechnik verrechenbar?

Eine amtliche Zahl dafür gibt es nicht, und die Spanne zwischen Unternehmen ist gross. Die 78 Prozent im Beispiel sind eine Annahme. Miss deinen eigenen Wert: freigegebene Stunden auf Aufträgen geteilt durch Anwesenheitsstunden, über ein ganzes Jahr. Service- und Notfallbetriebe liegen meist tiefer als Unternehmen mit viel Neubau.

Darf ich die Fahrzeit zum Kunden verrechnen?

Das sind zwei getrennte Fragen. Was du bezahlen musst, steht im GAV: Fahrten vom Einstellungsort zum Einsatzort und zwischen Einsatzorten sind bezahlte Arbeitszeit. Was du verrechnen darfst, steht in deiner Offerte. Ohne Abrede ist eine Anfahrtsposition angreifbar, darum gehört sie mit Betrag oder Ansatz in die Offerte und in die Auftragsbestätigung.

Wie kalkuliere ich den Notfalldienst am Wochenende?

In zwei Teilen. Die Bereitschaft kostet dich die Wochenpauschale von CHF 180.00 nach Art. 43.4 GAV, unabhängig davon, ob jemand anruft; diesen Betrag deckst du über eine Servicepauschale oder über die Gemeinkosten. Der Einsatz selbst kostet dich den Lohn plus den GAV-Zuschlag, und genau dafür vereinbarst du mit dem Kunden vorher einen Zuschlag auf deinen Ansatz.

Muss ich den Stundenansatz auf der Offerte nennen?

Bei Arbeiten nach Aufwand ja, sonst weiss der Kunde nicht, was er bestellt, und du hast im Streit keine vereinbarte Zahl. Bei einer Pauschale gehört der Ansatz nicht auf die Offerte; dort steht ein Preis für eine beschriebene Leistung. Nenne den Ansatz für allfällige Regiearbeiten aber trotzdem, denn genau dort entstehen die Diskussionen.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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