Begriff

Verzugszins: Ausgleich, keine Strafe.

Kurz gesagt

Der Verzugszins ist die Entschädigung dafür, dass dein Geld zu spät kommt. Er beträgt 5 Prozent pro Jahr und ist geschuldet, sobald dein Kunde in Verzug ist, auch wenn davon nie die Rede war (Art. 104 Abs. 1 OR). Vereinbart werden muss nur ein höherer Satz. Der gesetzliche Zins ist kein Entgelt für eine Leistung, sondern Schadenersatz: Darum fällt keine Mehrwertsteuer darauf an. Und er läuft immer nur auf der Hauptforderung, nie auf bereits aufgelaufenem Zins (Art. 105 Abs. 3 OR). Nicht damit zu verwechseln ist der Verzugszins der Steuerverwaltung: Der beträgt 2026 4.0 Prozent und betrifft nur deine eigenen Steuerrechnungen.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Wofür der Zins bezahlt wird

Wer sein Geld nicht hat, kann damit nicht arbeiten: keine Ware einkaufen, keinen Kontokorrent zurückzahlen, keine Löhne vorfinanzieren. Der Verzugszins gleicht genau das aus. Er ist darum kein Strafzuschlag, den du androhen müsstest, sondern ein gesetzlicher Anspruch, der mit dem Verzug von selbst entsteht. Was der Verzug ist und wie er eintritt, steht unter Verzug.

Drei Zinssätze, die ständig verwechselt werden

SatzWo er giltHöheGrundlage
Gesetzlicher VerzugszinsZwischen dir und deinem Kunden, für jede Geldschuld5.0 % pro JahrArt. 104 Abs. 1 OR
Vereinbarter VerzugszinsNur wenn er im Vertrag oder in den Bedingungen stehtder vereinbarte Satz, sofern er über 5 Prozent liegtArt. 104 Abs. 2 OR
Verzugszins der SteuerverwaltungWenn du Mehrwertsteuer oder direkte Bundessteuer zu spät bezahlst4.0 % im Jahr 2026 (2025: 4.5 %)Zinssatzverordnung EFD
Der Satz der Steuerverwaltung hat mit deinen Kundenrechnungen nichts zu tun. Er wird jährlich überprüft und neu festgesetzt. Art. 104 OR dagegen steht in der geltenden Fassung unverändert bei 5 Prozent, und an einen Marktzins gekoppelt ist er nicht.

Eine vierte Zahl kommt unter Kaufleuten dazu: Übersteigt der übliche Bankdiskont am Zahlungsort 5 Prozent, darf der Zins zu diesem höheren Satz gerechnet werden (Art. 104 Abs. 3 OR). Beim heutigen Zinsniveau spielt das keine Rolle, und der Nachweis lohnt sich für einen Kleinbetrieb nicht.

Der Rechenweg in einer Zeile

Eine Zinstagemethode schreibt das Gesetz nicht vor. Üblich ist die tagesgenaue Rechnung: Forderung mal Satz mal Tage, geteilt durch 365. Der Nenner bleibt dabei auch im Schaltjahr bei 365. Gezählt wird ab dem Tag nach dem Verfalltag oder ab dem Zugang deiner Mahnung, bis zu dem Tag, an dem das Geld auf deinem Konto ist.

Elektrobetrieb: CHF 6'480.00, 52 Tage zu spät
Offene Forderung
CHF 6'480.00
Zins für ein ganzes Jahr: 6'480.00 × 5 %
CHF 324.00
324.00 × 52 ÷ 365
CHF 46.16
Verzugszins für 52 Tage
CHF 46.16

Für deine eigenen Zahlen gibt es den Verzugszins-Rechner. Den ganzen Rechenweg samt Teilzahlungen erklärt der Ratgeber Verzugszins berechnen.

Vier Fehler, die in der Praxis am häufigsten passieren

  • Mehrwertsteuer auf den Zins schlagen. Der gesetzliche Verzugszins nach Art. 104 OR ist Schadenersatz und gehört nicht zum Entgelt. Er steht auf der Mahnung in einer eigenen Zeile, ausserhalb der Steuerbasis. Zwei Posten behandelt die Eidgenössische Steuerverwaltung anders: Mahnspesen und vertraglich vereinbarte Zinsen zählt sie zum Entgelt der gemahnten Leistung (MWST-Info 04, Ziffer 3.8.2.3). Wer einen eigenen Zinssatz in seine Bedingungen schreibt, klärt diesen Punkt darum besser mit der Treuhandstelle. Mehr unter Fällt auf Mahngebühren Mehrwertsteuer an?.
  • Zins auf den Zins rechnen. Von Verzugszinsen dürfen keine Verzugszinsen berechnet werden (Art. 105 Abs. 3 OR). Wer in der zweiten Mahnung den aufgelaufenen Zins zur Forderung schlägt und alles zusammen weiterverzinst, rechnet zu viel. Verwandt, aber seltener: Wer mit der Zahlung von Zinsen, Renten oder einer geschenkten Summe im Verzug ist, schuldet darauf erst ab Betreibung oder Klage Verzugszins (Art. 105 Abs. 1 OR).
  • Ab dem Rechnungsdatum rechnen. Der Zins läuft ab Verzug, nicht ab Rechnungsstellung. Zwischen beiden liegt deine Zahlungsfrist.
  • Den Zugang der Mahnung nicht festhalten. Ohne verabredeten Verfalltag beginnt der Zins mit dem Zugang deiner Mahnung. Wer nicht belegen kann, wann sie angekommen ist, kann auch den Zinsbeginn nicht belegen. Bei grösseren Beträgen lohnt sich ab der letzten Mahnstufe der eingeschriebene Brief.
Du musst den Zins nicht verlangen. Bei CHF 800.00 und drei Wochen Verzug sind es CHF 2.30, der Buchungsaufwand ist grösser als der Ertrag. Viele Unternehmen setzen darum eine Untergrenze und verrechnen den Zins erst ab der zweiten Mahnstufe. Ein Verzicht im einen Fall bindet dich für den nächsten nicht.

In der Betreibung

Das Betreibungsbegehren verlangt den Forderungsbetrag und, wenn Zins gefordert wird, den Zinsfuss und den Tag, seit dem er läuft (SchKG Art. 67 Abs. 1 Ziff. 3). Du schreibst also nicht einen Frankenbetrag hin, sondern zum Beispiel «5 % Zins seit 16.06.2026», und der Zins läuft weiter, bis bezahlt ist. Erhebt dein Kunde Rechtsvorschlag, brauchst du für dessen Beseitigung einen Rechtsöffnungstitel. Der Satz steht dann im Gesetz, den Beginn musst du belegen können, also den Verfalltag oder den Zugang deiner Mahnung.

So macht es KIDESK

In KIDESK ist der Verzugszins ab Werk ausgeschaltet: Ob du ihn verlangst, entscheidest du. Eingeschaltet legst du in den Einstellungen zum Mahnwesen den Satz fest, ab welcher Mahnstufe er läuft und ab welchem Betrag er überhaupt verrechnet wird. Gerechnet wird tagesgenau auf 365 Tage und ohne Mehrwertsteuer, auf der Mahnung steht er als eigene Zeile mit Satz und Zeitraum.

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Häufige Fragen

Muss ich den Verzugszins im Vertrag vereinbaren?

Nein. Die 5 Prozent gelten von Gesetzes wegen, sobald dein Kunde in Verzug ist (Art. 104 Abs. 1 OR). Vereinbaren musst du nur einen höheren Satz. Steht im Vertrag ein tieferer Zins, gilt trotzdem der gesetzliche.

Ist der Verzugszins dasselbe wie der Zins der Steuerverwaltung?

Nein, das sind zwei Welten. Gegenüber deinem Kunden gelten 5 Prozent nach OR. Bezahlst du deine Mehrwertsteuer zu spät, gilt der Satz des Eidgenössischen Finanzdepartements, 2026 sind das 4.0 Prozent. Dieser Zins ist nach MWSTG Art. 87 Abs. 1 ohne Mahnung geschuldet.

Wie weise ich den Verzugszins auf der Mahnung aus?

Als eigene Zeile unter dem Rechnungsbetrag, mit Satz, Zeitraum und Anzahl Tagen, zum Beispiel «Verzugszins 5.0 % p. a., 52 Tage». So kann dein Kunde die Zahl nachrechnen, und du zeigst gleichzeitig, dass der Zins nicht zur Steuerbasis gehört.

Wie lange läuft der Verzugszins?

Bis zum Tag des Zahlungseingangs auf deinem Konto. Zahlt dein Kunde in Raten, läuft der Zins ab jeder Teilzahlung nur noch auf dem kleineren Restbetrag. Jede Teilzahlung teilt den Zeitraum also in zwei Abschnitte mit unterschiedlicher Basis.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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