KIDESK

Frage

Darf ich in der Schweiz Mahngebühren verlangen?

Kurz gesagt

Ja, aber nur, wenn du die Mahngebühr mit dem Kunden vereinbart hast, zum Beispiel in der Offerte, im Vertrag oder in AGB, die er bei Vertragsschluss angenommen hat. Ohne Vereinbarung schuldet der Kunde keine Mahngebühr. Was dir immer zusteht, ist der gesetzliche Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr nach OR Art. 104. Ein Hinweis erst auf der Rechnung oder auf der Mahnung genügt als Vereinbarung nicht.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was das Gesetz regelt und was nicht

Das Obligationenrecht kennt das Wort Mahngebühr nicht. Es regelt zwei andere Dinge: den Verzugszins und den Ersatz von weiterem Schaden. Beides gilt automatisch, sobald dein Kunde in Verzug ist.

AnspruchGrundlageBraucht es eine Vereinbarung?
Verzugszins 5 Prozent pro JahrOR Art. 104 Abs. 1Nein, gilt von Gesetzes wegen
Höherer VerzugszinsOR Art. 104 Abs. 2Ja, der höhere Satz muss vereinbart sein
Ersatz von weiterem SchadenOR Art. 106Nein, aber du musst den Schaden beweisen
Pauschale MahngebührVertrag oder AGBJa, sonst ist sie nicht geschuldet
In Verzug ist der Kunde nach OR Art. 102: durch deine Mahnung oder, wenn ein bestimmter Zahlungstag verabredet war, mit Ablauf dieses Tages.

Eine pauschale Mahngebühr von zum Beispiel CHF 20.00 ist rechtlich eine vertragliche Abrede: Der Kunde verspricht, bei verspäteter Zahlung einen festen Betrag an deinen Aufwand zu zahlen. Fehlt diese Abrede, bleibt dir nur der Weg über OR Art. 106. Dort müsstest du belegen, dass dir durch den Verzug ein Schaden entstanden ist, der über den Verzugszins hinausgeht. Für das Porto und die Viertelstunde Arbeit einer Mahnung lohnt sich dieser Nachweis nie.

Wann die Mahngebühr gültig vereinbart ist

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Eine Vereinbarung entsteht beim Vertragsschluss, nicht danach. Der Kunde muss die Klausel gekannt haben können, bevor er den Auftrag erteilt hat.

  • Gültig: Die Klausel steht in der Offerte, die der Kunde annimmt, oder im Vertrag, den beide unterschreiben.
  • Gültig: Die Klausel steht in deinen AGB, und du hast vor Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen und sie zugänglich gemacht.
  • Nicht gültig: Der Satz «Mahngebühr CHF 30.00» steht zum ersten Mal auf der Rechnung. Die Rechnung kommt nach dem Vertragsschluss, sie kann den Vertrag nicht einseitig ändern.
  • Nicht gültig: Die Gebühr taucht zum ersten Mal auf der Mahnung selbst auf.
Achtung: Zahlt ein Kunde eine nicht vereinbarte Mahngebühr einfach mit, ist das sein freier Entscheid. Verweigert er sie, kannst du sie nicht durchsetzen. In der Betreibung würde genau dieser Teil der Forderung am Rechtsvorschlag hängen bleiben.

Wie hoch darf die Mahngebühr sein?

Eine gesetzliche Obergrenze in Franken gibt es nicht. Die Gebühr soll deinen tatsächlichen Aufwand abbilden, also Arbeitszeit, Porto und Papier. Je höher die Pauschale im Verhältnis zur Forderung, desto eher wird sie im Streitfall als übersetzt angesehen und gekürzt. Bei Verträgen mit Privatpersonen kommt dazu, dass AGB-Klauseln, die den Kunden in Treu und Glauben verletzender Weise benachteiligen, nach UWG Art. 8 unlauter sind.

Üblich ist darum eine Staffel, die freundlich beginnt: Die erste Zahlungserinnerung ist gratis, ab der zweiten Mahnung kommt eine Gebühr dazu. So bleibt der Ton gegenüber Kunden, die nur etwas übersehen haben, angenehm, und du verlangst erst dann Geld, wenn wirklich Aufwand entsteht.

Klausel für Offerte und AGB

Diese Formulierung kannst du in deine Offerten oder AGB übernehmen. Die Beträge setzt du selbst ein.

Klausel Zahlungsverzug
Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzug ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos. Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00, für jede weitere Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.00 erhoben.

Mahngebühr und Mehrwertsteuer

Hier unterscheidet die Eidgenössische Steuerverwaltung klar. Verzugszinsen nach OR Art. 104 gelten als Schadenersatz und unterliegen nicht der Mehrwertsteuer. Mahnspesen dagegen zählt sie zum Entgelt der erbrachten Leistung, sie gehören damit zur Bemessungsgrundlage (MWST-Info 04, Ziffer 3.8.2.3). Bist du steuerpflichtig, rechnest du die Mahngebühr also zum Satz der gemahnten Leistung ab. Am einfachsten verstehst du deine Pauschale als Betrag inklusive Steuer. Wie du Gebühr und Zins verbuchst, klärst du einmal mit deiner Treuhänderin.

Mahngebühren in der Betreibung

Im Betreibungsbegehren führst du die Forderung, den Verzugszins mit Satz und Beginn und vereinbarte Mahngebühren als eigene Posten auf. Erhebt der Kunde Rechtsvorschlag, musst du jede Position belegen. Für die Hauptforderung hast du die Rechnung und den Auftrag, für den Zins das Gesetz. Für die Mahngebühr brauchst du die Vereinbarung. Fehlt sie, streichst du die Gebühr besser schon vor der Betreibung, statt deswegen das ganze Verfahren zu verzögern.

So macht es KIDESK

In KIDESK legst du die Mahngebühr einmal in den Einstellungen zum Mahnwesen fest, zusammen mit den Fristen der drei Mahnstufen. Den Verzugszins schaltest du dort separat ein: Satz, ab welcher Mahnstufe er läuft und ab welchem Betrag er überhaupt verrechnet wird. Gerechnet wird der Zins tagesgenau und ohne Mehrwertsteuer. Ob deine Gebühr vereinbart ist, kann KIDESK nicht wissen: Die Klausel gehört in deine Offerte oder in deine AGB.

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Häufige Fragen

Reicht ein Hinweis auf die Mahngebühr auf der Rechnung?

Nein. Die Rechnung kommt nach dem Vertragsschluss und kann den Vertrag nicht einseitig ergänzen. Die Mahngebühr muss vorher vereinbart sein, etwa in der Offerte, im Vertrag oder in AGB, auf die du vor Vertragsschluss hingewiesen hast.

Wie hoch ist der gesetzliche Verzugszins?

Fünf Prozent pro Jahr nach OR Art. 104 Abs. 1. Er ist geschuldet, sobald der Kunde in Verzug ist, und braucht keine Vereinbarung. Ein höherer Satz gilt nur, wenn er vertraglich abgemacht wurde.

Muss ich überhaupt mahnen, bevor ich betreibe?

Rechtlich nicht. Eine Betreibung kannst du in der Schweiz ohne vorherige Mahnung einleiten. Die Mahnung ist aber wichtig für den Verzug: Ohne vereinbarten Zahlungstag gerät der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug, und erst ab dann läuft der Verzugszins.

Kann ich Inkassokosten auf den Kunden überwälzen?

Nur soweit sie vereinbart sind oder du sie als Verzugsschaden nach OR Art. 106 beweisen kannst. Pauschale Inkassozuschläge, die erst ein Inkassobüro auf die Forderung schlägt, muss der Kunde ohne vertragliche Grundlage nicht zahlen.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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