Begriff

Lieferschein: der Beleg für die Übergabe.

Kurz gesagt

Der Lieferschein ist der Beleg, der festhält, was wann an wen übergeben wurde. Er führt Menge und Bezeichnung der Ware oder der Leistung auf, aber keine Preise. Eine gesetzliche Pflicht, einen Lieferschein auszustellen, gibt es in der Schweiz nicht. Seinen Wert hat er anderswo: Er ist der Nachweis der Ablieferung, und an die Ablieferung knüpfen sich Prüfung und Mängelrüge (OR Art. 367 Abs. 1) sowie die Fälligkeit der Vergütung beim Werkvertrag (Art. 372 Abs. 1). Vorsicht bei Preisen darauf: Ein Lieferschein, mit dem abgerechnet wird, ist eine Rechnung, egal wie er heisst.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Pflicht ist er nicht, nützlich schon

Eine allgemeine Pflicht, Lieferscheine auszustellen, kennt das Schweizer Recht nicht. Weder das Obligationenrecht noch das Mehrwertsteuergesetz führen ihn als Pflichtbeleg. In einzelnen Bereichen gibt es eigene Begleitpapiere, etwa bei der Zollanmeldung oder bei der Entsorgung von Sonderabfällen; das sind keine Lieferscheine im hier gemeinten Sinn. Trotzdem stellen ihn Handel, Transport und viele Handwerksbetriebe aus, weil er drei Fragen beantwortet, über die man sich sonst streitet: Was wurde geliefert, wann wurde es geliefert und wer hat es entgegengenommen.

  • Nachweis der Ablieferung. Nach der Ablieferung hat der Besteller das Werk zu prüfen und Mängel anzuzeigen (OR Art. 367 Abs. 1). Ohne Beleg über den Zeitpunkt fehlt der Startpunkt dieser Frist.
  • Fälligkeit. Beim Werkvertrag ist die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen (OR Art. 372 Abs. 1). Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, wird sie für jeden Teil bei dessen Ablieferung fällig (Abs. 2). Der Lieferschein zeigt, wann das war.
  • Buchungsbeleg. Liegt der Lieferschein einer Buchung zugrunde, ist er ein Buchungsbeleg im Sinn von OR Art. 957a Abs. 3 und gehört zehn Jahre ins Archiv (Art. 958f Abs. 1).
  • Zollpapier. Bei der Ausfuhrzollanmeldung gelten Lieferscheine ausdrücklich als Begleitdokumente, neben Bewilligungen, Frachtdokumenten, Handelsrechnungen, Ladelisten und Ursprungsnachweisen (Richtlinie 10-10 des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, Ziffer 1.3.8 «Andere Begleitdokumente»).

Was auf den Lieferschein gehört

AngabeWarum
Eigene Belegnummer und DatumDamit die Rechnung darauf verweisen kann und die Buchung den Beleg findet
Lieferadresse, wenn sie von der Rechnungsadresse abweichtBei Liegenschaftsverwaltungen und Baustellen ist das der Normalfall
Bezeichnung und Menge je PositionDer eigentliche Zweck: Was ist tatsächlich angekommen
Bezug zur Bestellung oder zum AuftragDer Kunde gleicht den Lieferschein gegen seine Bestellung ab, nicht gegen dein Archiv
Feld für Datum, Name und Unterschrift des EmpfängersOhne Quittierung bleibt der Lieferschein deine eigene Behauptung
Hinweis auf Teillieferung und RestmengeSonst rügt der Kunde die fehlende Ware als Mangel
Keine Preise, keine Summen, kein Steuerausweis. Wer Beträge draufschreibt, riskiert, dass der Beleg als Rechnung gilt und der Kunde ihn bezahlt oder in seine Buchhaltung nimmt.
Achtung: Als Rechnung gilt «jedes Dokument, mit dem gegenüber einer Drittperson über das Entgelt für eine Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird» (MWSTG Art. 3 Bst. k). Ein Lieferschein mit Preisen, Summe und Mehrwertsteuer ist damit eine Rechnung, auch wenn «Lieferschein» darübersteht. Wer dann zusätzlich die eigentliche Rechnung schickt, hat für dieselbe Leistung zweimal Steuer ausgewiesen.

Lieferschein, Rapport und Abnahmeprotokoll

Drei Belege, die leicht verwechselt werden. Der Lieferschein dokumentiert die Übergabe von Ware. Der Rapport hält geleistete Arbeit fest, also Stunden, Material und Ausgeführtes, und ist die Grundlage für die Abrechnung nach Aufwand (siehe Arbeitsrapport richtig führen). Das Abnahmeprotokoll stellt fest, dass ein Werk abgenommen ist, samt festgehaltenen Mängeln. Bei einem Handwerksauftrag brauchst du meist Rapport und Abnahmeprotokoll, den Lieferschein nur für Material, das du anlieferst.

Für die Rügefrist ist die Unterscheidung wichtig. Beim unbeweglichen Werk beträgt die Frist für die Mängelrüge seit dem 01.01.2026 60 Tage, und kürzere Fristen sind unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis). Beim normalen Warenkauf bleibt es beim «sofort»: Der Käufer prüft die Sache, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, und zeigt Mängel sofort an; verdeckte Mängel sofort nach der Entdeckung (Art. 201 Abs. 1 und 3). Ausgenommen sind Sachen, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben: dort gelten ebenfalls 60 Tage (Art. 201 Abs. 4). Das neue Recht gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2026 geschlossen wurden.

So macht es KIDESK

Ein Lieferschein-PDF gibt es in KIDESK am Auftrag, allerdings nur für Branchen, bei denen Ware ausgeliefert wird: Detailhandel, Grosshandel sowie Transport und Kurier. In allen anderen Branchen ist der passende Beleg der Rapport oder das Abnahmeprotokoll. Beide unterschreibt der Kunde direkt auf dem Gerät, mit Fotos und Mängelliste, und aus dem Auftrag wird danach die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst.

Aufträge in KIDESK Lieferschein-Vorlage

Häufige Fragen

Muss ich dem Kunden einen Lieferschein geben?

Rechtlich nicht, es gibt keine solche Pflicht. Viele Kunden verlangen ihn trotzdem, weil ihre Warenannahme gegen den Lieferschein prüft und ihre Buchhaltung die Rechnung erst danach freigibt. Steht die Anforderung im Vertrag oder in den Einkaufsbedingungen des Kunden, ist sie für dich verbindlich.

Darf die Rechnung den Lieferschein ersetzen?

Ja, wenn du ohnehin sofort fakturierst. Zwei Belege lohnen sich dann, wenn zwischen Lieferung und Rechnung Zeit liegt oder wenn du am Monatsende eine Sammelrechnung stellst. Dann verweist die Rechnung auf die einzelnen Lieferscheine, und beide Seiten wissen, worum es geht.

Wie lange muss ich Lieferscheine aufbewahren?

Liegt der Lieferschein einer Buchung zugrunde, gehört er zu den Buchungsbelegen und ist zehn Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1). Elektronisch ist das zulässig, solange die Belege jederzeit wieder lesbar gemacht werden können.

Was mache ich, wenn niemand den Lieferschein unterschreibt?

Halte trotzdem fest, wann und wo du abgestellt hast, am besten mit einem Foto samt Zeitstempel. Ein nicht quittierter Lieferschein ist besser als keiner, aber er beweist die Übergabe nicht. Bei wertvoller Ware lohnt sich eine Abmachung im Voraus, wer entgegennehmen darf.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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