Pflicht ist er nicht, nützlich schon
Eine allgemeine Pflicht, Lieferscheine auszustellen, kennt das Schweizer Recht nicht. Weder das Obligationenrecht noch das Mehrwertsteuergesetz führen ihn als Pflichtbeleg. In einzelnen Bereichen gibt es eigene Begleitpapiere, etwa bei der Zollanmeldung oder bei der Entsorgung von Sonderabfällen; das sind keine Lieferscheine im hier gemeinten Sinn. Trotzdem stellen ihn Handel, Transport und viele Handwerksbetriebe aus, weil er drei Fragen beantwortet, über die man sich sonst streitet: Was wurde geliefert, wann wurde es geliefert und wer hat es entgegengenommen.
- Nachweis der Ablieferung. Nach der Ablieferung hat der Besteller das Werk zu prüfen und Mängel anzuzeigen (OR Art. 367 Abs. 1). Ohne Beleg über den Zeitpunkt fehlt der Startpunkt dieser Frist.
- Fälligkeit. Beim Werkvertrag ist die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen (OR Art. 372 Abs. 1). Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, wird sie für jeden Teil bei dessen Ablieferung fällig (Abs. 2). Der Lieferschein zeigt, wann das war.
- Buchungsbeleg. Liegt der Lieferschein einer Buchung zugrunde, ist er ein Buchungsbeleg im Sinn von OR Art. 957a Abs. 3 und gehört zehn Jahre ins Archiv (Art. 958f Abs. 1).
- Zollpapier. Bei der Ausfuhrzollanmeldung gelten Lieferscheine ausdrücklich als Begleitdokumente, neben Bewilligungen, Frachtdokumenten, Handelsrechnungen, Ladelisten und Ursprungsnachweisen (Richtlinie 10-10 des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit, Ziffer 1.3.8 «Andere Begleitdokumente»).
Was auf den Lieferschein gehört
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Eigene Belegnummer und Datum | Damit die Rechnung darauf verweisen kann und die Buchung den Beleg findet |
| Lieferadresse, wenn sie von der Rechnungsadresse abweicht | Bei Liegenschaftsverwaltungen und Baustellen ist das der Normalfall |
| Bezeichnung und Menge je Position | Der eigentliche Zweck: Was ist tatsächlich angekommen |
| Bezug zur Bestellung oder zum Auftrag | Der Kunde gleicht den Lieferschein gegen seine Bestellung ab, nicht gegen dein Archiv |
| Feld für Datum, Name und Unterschrift des Empfängers | Ohne Quittierung bleibt der Lieferschein deine eigene Behauptung |
| Hinweis auf Teillieferung und Restmenge | Sonst rügt der Kunde die fehlende Ware als Mangel |
Lieferschein, Rapport und Abnahmeprotokoll
Drei Belege, die leicht verwechselt werden. Der Lieferschein dokumentiert die Übergabe von Ware. Der Rapport hält geleistete Arbeit fest, also Stunden, Material und Ausgeführtes, und ist die Grundlage für die Abrechnung nach Aufwand (siehe Arbeitsrapport richtig führen). Das Abnahmeprotokoll stellt fest, dass ein Werk abgenommen ist, samt festgehaltenen Mängeln. Bei einem Handwerksauftrag brauchst du meist Rapport und Abnahmeprotokoll, den Lieferschein nur für Material, das du anlieferst.
Für die Rügefrist ist die Unterscheidung wichtig. Beim unbeweglichen Werk beträgt die Frist für die Mängelrüge seit dem 01.01.2026 60 Tage, und kürzere Fristen sind unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis). Beim normalen Warenkauf bleibt es beim «sofort»: Der Käufer prüft die Sache, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, und zeigt Mängel sofort an; verdeckte Mängel sofort nach der Entdeckung (Art. 201 Abs. 1 und 3). Ausgenommen sind Sachen, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben: dort gelten ebenfalls 60 Tage (Art. 201 Abs. 4). Das neue Recht gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2026 geschlossen wurden.
So macht es KIDESK
Ein Lieferschein-PDF gibt es in KIDESK am Auftrag, allerdings nur für Branchen, bei denen Ware ausgeliefert wird: Detailhandel, Grosshandel sowie Transport und Kurier. In allen anderen Branchen ist der passende Beleg der Rapport oder das Abnahmeprotokoll. Beide unterschreibt der Kunde direkt auf dem Gerät, mit Fotos und Mängelliste, und aus dem Auftrag wird danach die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst.
Häufige Fragen
Muss ich dem Kunden einen Lieferschein geben?
Rechtlich nicht, es gibt keine solche Pflicht. Viele Kunden verlangen ihn trotzdem, weil ihre Warenannahme gegen den Lieferschein prüft und ihre Buchhaltung die Rechnung erst danach freigibt. Steht die Anforderung im Vertrag oder in den Einkaufsbedingungen des Kunden, ist sie für dich verbindlich.
Darf die Rechnung den Lieferschein ersetzen?
Ja, wenn du ohnehin sofort fakturierst. Zwei Belege lohnen sich dann, wenn zwischen Lieferung und Rechnung Zeit liegt oder wenn du am Monatsende eine Sammelrechnung stellst. Dann verweist die Rechnung auf die einzelnen Lieferscheine, und beide Seiten wissen, worum es geht.
Wie lange muss ich Lieferscheine aufbewahren?
Liegt der Lieferschein einer Buchung zugrunde, gehört er zu den Buchungsbelegen und ist zehn Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1). Elektronisch ist das zulässig, solange die Belege jederzeit wieder lesbar gemacht werden können.
Was mache ich, wenn niemand den Lieferschein unterschreibt?
Halte trotzdem fest, wann und wo du abgestellt hast, am besten mit einem Foto samt Zeitstempel. Ein nicht quittierter Lieferschein ist besser als keiner, aber er beweist die Übergabe nicht. Bei wertvoller Ware lohnt sich eine Abmachung im Voraus, wer entgegennehmen darf.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 367: Prüfung und Mängelrüge nach Ablieferung, mit der Frist von 60 Tagen beim unbeweglichen Werk
- OR Art. 201: Mängelrüge im Kaufrecht
- OR Art. 372: Fälligkeit der Vergütung bei Ablieferung
- OR Art. 957a Abs. 3 und Art. 958f: Buchungsbeleg und Aufbewahrung
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 3 Bst. k: Begriff der Rechnung
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Richtlinie 10-10 Ausfuhrzollveranlagungsverfahren, Ziffer 1.3.8 (Stand 1. Januar 2026)
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