Was die Zahl bedeutet
SIA steht für den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, den Berufsverband, der das Normenwerk herausgibt. Die 118 ist die Nummer dieses einen Dokuments darin. In Ausschreibungen begegnet dir dieselbe Norm manchmal unter der Bezeichnung SN 507118: SN heisst Schweizer Norm, so wird sie im nationalen Normenverzeichnis geführt. Beides meint dasselbe Papier.
Anders als die Nummern, die Honorare regeln, betrifft die 118 nicht die Planerin und nicht den Ingenieur, sondern den ausführenden Betrieb: Sie ist auf Werkverträge über Bauarbeiten zugeschnitten. Für Planerleistungen hat der SIA eigene Ordnungen.
Was sie regelt
- Vergütung: Einheitspreis, Globalpreis, Pauschalpreis, dazu Regiearbeiten und die Teuerung
- Bestellungsänderung: das Recht des Bauherrn, unterwegs etwas anderes zu verlangen, und die Anpassung von Preis, Mengen und Fristen
- Bauausführung: Fristen, Bauprogramm, Konventionalstrafen, Baustelleneinrichtung, Baustoffe
- Geld unterwegs: Ausmass und Massurkunde, Abschlagszahlungen, Rückbehalt, Schlussabrechnung
- Abnahme und Mängel: gemeinsame Prüfung, Rügefrist von zwei Jahren, verdeckte Mängel, Verjährung, Sicherheit nach der Abnahme
- Ende: vorzeitige Beendigung und Zahlungsverzug des Bauherrn
Norm, nicht Gesetz
Ohne Übernahme in den Vertrag gilt für deinen Auftrag allein das Obligationenrecht (OR Art. 363 ff.). Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2026 geht das Gesetz der Norm ausserdem in mehreren Punkten zwingend vor: Beim unbeweglichen Werk sind Rügefristen unter 60 Tagen unwirksam, was das «sofort» für verdeckte Mängel in Art. 179 der Norm trifft, der Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung darf bei Bauten nicht mehr wegbedungen werden, und die fünfjährige Verjährung ist nicht zulasten des Bestellers abänderbar. Ausführlich steht das unter Gilt die SIA 118 automatisch? und im Ratgeber SIA 118 kurz erklärt.
Typische Fehler mit dem Begriff
- Ohne Ausgabe zitiert. «Es gilt die SIA 118» genügt nicht. Dazu gehören die Ausgabe 2013 und, wenn ihr es wollt, das Korrigendum C1:2026.
- Mit der SIA 451 verwechselt. Die 451 regelt den Datenaustausch im Bauwesen, etwa von Leistungsverzeichnissen, die 118 ist ein Satz Vertragsbedingungen. Die beiden haben nichts miteinander zu tun.
- Vereinbart, ohne sie zu haben. Der Normtext ist kostenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Wer sie zum Vertragsbestandteil macht, sollte sie im Betrieb greifbar haben.
- Für den Vertrag gehalten. Die Norm ersetzt keinen Leistungsbeschrieb, keine Preise und keine Termine. Sie regelt, was gilt, wenn ihr nichts anderes abgemacht habt.
Häufige Fragen
Ist die SIA 118 ein Gesetz?
Nein. Sie ist eine private Norm eines Berufsverbands. Verbindlich wird sie nur durch die Vereinbarung im einzelnen Werkvertrag. Das Obligationenrecht gilt dagegen immer, und in einzelnen Punkten geht es der Norm bei Verträgen ab dem 1. Januar 2026 zwingend vor.
Was heisst SN 507118?
SN steht für Schweizer Norm. Unter dieser Nummer ist die SIA 118 im nationalen Normenverzeichnis eingetragen. Die geltende Fassung heisst SN 507118:2013, das Korrigendum SN 507118-C1:2026. Gemeint ist immer dasselbe Dokument.
Gilt die SIA 118 auch für meinen Vertrag mit dem Architekturbüro?
Sie ist für Werkverträge über Bauarbeiten gemacht, also für die Ausführung. Für die Leistungen von Architektinnen und Ingenieuren hat der SIA eigene Ordnungen. Wer einen Planervertrag abschliesst, prüft darum, welches Dokument darin genannt ist.
Ersetzt die SIA 118 den Werkvertrag?
Nein. Sie ist das Kleingedruckte, nicht die Abmachung. Was gebaut wird, zu welchem Preis und bis wann, steht in der Vertragsurkunde, im Leistungsverzeichnis und in der Offerte. Die Norm regelt den Rest und tritt zurück, wo ihr etwas Eigenes abgemacht habt.
Quellen
- SIA: Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, Ausgabe 2013 (SN 507118:2013)
- SIA: SIA 118:2013, Inhaltsverzeichnis und Präambel
- SIA: Korrigenda (Ergänzung) SIA 118-C1:2026 zur Norm SIA 118:2013
- Obligationenrecht (OR), Art. 363 bis 379: Der Werkvertrag
- OR Art. 368 Abs. 2bis, 370 Abs. 4 und 371 Abs. 3: zwingendes Baumängelrecht seit 2026
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
