Pflicht ist es nicht, Beweis ist es schon
Kein Bundesgesetz verlangt vom Handwerksbetrieb ein Bautagebuch. Auch die Norm SIA 118 kennt keinen Artikel dieses Namens: Im Inhaltsverzeichnis der Norm, das der SIA öffentlich zugänglich macht, kommt das Wort nicht vor. Wo ein Bautagebuch gefordert wird, steht es im Vertrag, meist im Planervertrag der Bauleitung oder in den Bedingungen öffentlicher Bauherren.
Einmal taucht es trotzdem in einer Verordnung auf, und das ist bezeichnend: Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen müssen Kenntnisse im Führen eines Baustellentagebuches nachweisen (BauAV Art. 84 Bst. e). Überall dort, wo es teuer oder gefährlich wird, schreibt jemand mit.
Der eigentliche Grund liegt woanders. Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet (ZGB Art. 8). Wer drei Wochen Verzug auf einen fehlenden Vorunternehmer schiebt, muss beweisen, dass der Vorunternehmer fehlte. Als Urkunden gelten dabei Dokumente, die geeignet sind, rechtserhebliche Tatsachen zu beweisen, also Schriftstücke, Zeichnungen, Pläne, Fotos, Filme, Tonaufzeichnungen und elektronische Dateien (ZPO Art. 177).
Was jeden Tag hineingehört
| Eintrag | Warum er drinsteht |
|---|---|
| Datum, Wochentag, Wetter und Temperatur | Ungünstige Witterung ist einer der klassischen Gründe für eine Fristerstreckung. Ist die Norm SIA 118 vereinbart, behandelt sie ungünstige Witterungsverhältnisse als Sonderfall (Art. 60) und regelt die Fristerstreckung (Art. 96) |
| Anwesende Personen mit Funktion und Zeiten | Grundlage für Regierapporte, für den Nachweis der Leistung und für die Frage, wer an einem bestimmten Tag überhaupt vor Ort war |
| Eingesetzte Geräte und Maschinen | Geräte haben eigene Ansätze. Ohne Eintrag wird die Miete des Hebekrans zur Behauptung |
| Ausgeführte Arbeiten mit Ort und Menge | Die Brücke zum Ausmass. Was heute zugedeckt wird, ist morgen nicht mehr messbar |
| Anweisungen der Bauleitung, mit Name und Uhrzeit | Regiearbeiten setzen eine Anordnung voraus. Wer sie mündlich erhält und nicht notiert, arbeitet gratis |
| Behinderungen, Wartezeiten, fehlende Vorleistungen | Basis für Fristerstreckung und Mehrkosten. Ist die SIA 118 vereinbart, gehört dazu die Anzeige nach Art. 25 |
| Lieferungen mit Lieferschein-Nummer | Belegt Material und Termine und gehört ohnehin zu den Unterlagen des Ausmasses |
| Funde, Schadstoffe, Abweichungen vom Plan | Bei unerwartetem Asbest sind die Arbeiten einzustellen und die Bauherrschaft zu benachrichtigen (BauAV Art. 32 Abs. 3). Der Eintrag hält fest, wann das geschah |
| Sicherheitsinstruktionen und Begehungen | Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept muss vor Beginn der Bauarbeiten vorliegen, schriftlich oder in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (BauAV Art. 4). Die Umsetzung zeigt sich im Tagebuch |
| Besuche, Abnahmen, Übergaben | Wer wann was gesehen und freigegeben hat, entscheidet später über Rügefristen |
Drei Tage, an denen das Bautagebuch Geld wert ist
- Der letzte Arbeitstag. Das Bauhandwerkerpfandrecht muss bis spätestens vier Monate nach der Vollendung der Arbeit im Grundbuch eingetragen sein (ZGB Art. 839 Abs. 2). Die Frist läuft ab einem Datum, und dieses Datum musst du belegen können. Im Tagebuch steht es. Mehr dazu unter Bauhandwerkerpfandrecht für Handwerker.
- Der Tag, an dem nichts ging. Fehlendes Gerüst, gesperrter Lift, Vorgewerk nicht fertig: Ein Eintrag mit Uhrzeit, Namen und der Angabe, wie viele Leute umsonst dastanden, ist die Grundlage jeder Mehrkostenforderung. Drei Wochen später ist es eine Erinnerung.
- Der Tag mit der mündlichen Anordnung. «Machen Sie das doch gleich noch.» Ohne Eintrag ist das eine Gefälligkeit, mit Eintrag der Beginn eines Nachtrags, siehe Nachtrag und Mehrkosten anmelden.
Was ein Journal glaubwürdig macht
- Täglich, nicht rückwirkend. Zehn Einträge, die am selben Abend entstanden sind, wiegen mehr als vierzig, die am Monatsende geschrieben wurden.
- Lückenlos. Auch ein Tag ohne Ereignisse bekommt eine Zeile. Fehlen drei Wochen, fragt die Gegenseite als Erstes, was in diesen drei Wochen war.
- Sachlich. Beobachtung statt Bewertung. «Gerüst um 07:15 noch nicht gestellt, 2 Mann bis 09:40 ohne Arbeit» ist brauchbar, «Chaos wie immer» nicht.
- Mit Namen. Wer etwas angeordnet hat, steht mit Vor- und Nachnamen da, nicht als «die Bauleitung».
- Mit Fotos. Datum sichtbar, Massstab im Bild, Dateiname mit Datum und Ort. Fotos sind ausdrücklich Urkunden (ZPO Art. 177).
- Gegengezeichnet, wo es geht. Eine Unterschrift der Bauleitung unter einem Eintrag über eine Behinderung ist mehr wert als zehn eigene Seiten.
- Nachträgliche Änderungen kenntlich. Korrigiert wird mit Datum und Kürzel daneben, nicht durch Überschreiben. Auf Papier bleibt das Durchgestrichene lesbar.
Bautagebuch, Arbeitsrapport und Regierapport
| Dokument | Was es festhält | Wer es unterschreibt |
|---|---|---|
| Bautagebuch | Die Chronik der Baustelle: Wetter, Personen, Arbeiten, Ereignisse, Anweisungen | Der Betrieb selbst, wo möglich gegengezeichnet |
| Arbeitsrapport | Stunden je Person und Tag, Material, ausgeführte Arbeit. Grundlage für Lohn und Rechnung | Mitarbeitende, oft der Kunde |
| Regierapport | Nachweis für Arbeiten nach Aufwand, mit Arbeitszeit, Materialverbrauch und verrichteten Arbeiten | Unternehmer und Bauleitung |
Eine Seite, die am Abend in fünf Minuten fertig ist
BAUTAGEBUCH, Tag Nr. [laufende Nummer] Objekt: [Bauvorhaben, Adresse] Werkvertrag: [Nummer] Datum: [Datum], [Wochentag] Wetter: [Regen, 6 bis 11 Grad] Auf der Baustelle: [07:00 bis 17:00] ANWESEND [Name, Funktion, von bis] [Name, Funktion, von bis] GERÄTE UND MASCHINEN [Bezeichnung, Einsatzdauer] AUSGEFÜHRTE ARBEITEN [Ort im Gebäude]: [Arbeit, Menge] [Ort im Gebäude]: [Arbeit, Menge] ANWEISUNGEN UND ABSPRACHEN [Uhrzeit], [Name, Funktion] hat angeordnet: [Wortlaut so genau wie möglich] BEHINDERUNGEN UND UNTERBRÜCHE [Uhrzeit von bis]: [was fehlte] Betroffen: [wie viele Personen, wie lange] Gemeldet: [an wen, wann, wie] LIEFERUNGEN [Lieferant], [Material, Menge], Lieferschein Nr. [Nummer] BESONDERE VORKOMMNISSE, FUNDE, SICHERHEIT [Unfall, Fund, Instruktion, Besuch, Abnahme] FOTOS [Dateiname]: [was darauf zu sehen ist] Erstellt von: [Name] Gesehen Bauleitung: .......................
Aufbewahren und Datenschutz
Dient ein Eintrag als Beleg für eine Buchung, etwa als Grundlage der Regierechnung, teilt er das Schicksal der Buchungsbelege: Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind während zehn Jahren aufzubewahren, die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1). Elektronisch ist das zulässig, solange die Übereinstimmung mit den Geschäftsvorfällen gewährleistet ist und die Unterlagen jederzeit wieder lesbar gemacht werden können (Abs. 3). Praktisch heisst das: Bewahre das Tagebuch eines Bauvorhabens so lange auf wie dessen Rechnungen.
Im Tagebuch stehen Namen, Arbeitszeiten und manchmal Krankheitsgründe, und auf den Fotos sind Menschen zu sehen. Das sind Personendaten. Halte den Kreis der Leserinnen und Leser klein, schreib keine Bewertungen über einzelne Personen hinein und überleg bei jedem Foto, ob jemand darauf erkennbar sein muss. Was auf Baustellenbildern erlaubt ist, steht unter Fotos von Baustellen und Datenschutz.
So macht es KIDESK
In den Branchen, die mit Liegenschaften und Bauvorhaben arbeiten, also Bau und Renovation, die Ausbaugewerke, Reinigung und Liegenschaftsbetreuung, bündelt KIDESK ein Projekt an einem Ort: Offerten, Aufträge, Rechnungen, Budget, Schlüssel und Bautagebuch. Andere Branchen sehen dieses Modul nicht. Unabhängig davon hängen am einzelnen Auftrag Stunden mit Datum, von, bis und Pause, Material, Fotos sowie Rapport und Abnahme mit Unterschrift des Kunden auf dem Gerät. Eine Wetterleiste gibt es im Wochenplan der Disposition.
Häufige Fragen
Bin ich als Unternehmer verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen?
Von Gesetzes wegen nicht. Eine Pflicht entsteht nur aus dem Vertrag, etwa wenn ein öffentlicher Bauherr sie in den Bedingungen verlangt. Sinnvoll ist es trotzdem, weil du im Streit beweisen musst, was du behauptest (ZGB Art. 8).
Wer führt das Bautagebuch, die Bauleitung oder ich?
Beide, und zwar getrennt. Das Journal der Bauleitung gehört dem Bauherrn und wird dir in der Regel nicht automatisch gezeigt. Verlass dich deshalb nicht darauf, sondern führe dein eigenes für die Arbeiten deines Betriebs.
Reicht ein Bautagebuch auf dem Handy?
Ja. Elektronische Dateien sind ausdrücklich Urkunden (ZPO Art. 177). Achte darauf, dass Einträge mit Datum gespeichert werden, dass Fotos zum richtigen Tag gehören und dass spätere Korrekturen erkennbar bleiben. Ein Journal, das sich unbemerkt ändern lässt, überzeugt niemanden.
Muss die Bauleitung mein Bautagebuch unterschreiben?
Verlangen kannst du es nur, wenn der Vertrag es vorsieht. Eine Gegenzeichnung ist aber der stärkste Beweis, den du bekommen kannst. Wo sie nicht zu haben ist, ersetzt sie die Mail am selben Tag: gesendet, empfangen, datiert.
Wie lange muss ich das Bautagebuch aufbewahren?
Als Beleg zu einer Buchung zehn Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1). Bei Bauten lohnt sich eine lange Frist ohnehin: Die Ansprüche des Bestellers eines unbeweglichen Werkes wegen Mängeln verjähren fünf Jahre nach der Abnahme, und diese Frist kann nicht zu seinen Lasten verkürzt werden (OR Art. 371 Abs. 2 und 3).
Was mache ich, wenn ich wochenlang nichts eingetragen habe?
Nicht rückwirkend ausfüllen und so tun, als sei es täglich entstanden. Rekonstruiere, was sich belegen lässt, aus Rapporten, Lieferscheinen, Fotos und Mails, und kennzeichne die Rekonstruktion mit dem Datum, an dem du sie geschrieben hast. Ein ehrlich datierter Nachtrag ist glaubwürdiger als ein geglättetes Journal.
Quellen
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 8: Beweislast
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 839: Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts
- Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 177: Begriff der Urkunde
- Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 178: Echtheit
- Obligationenrecht (OR), Art. 958f: Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher
- Obligationenrecht (OR), Art. 371: Verjährung der Mängelansprüche
- Bauarbeitenverordnung (BauAV), Art. 84: Anforderungen an Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen
- SIA: Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, Inhaltsverzeichnis und Präambel
- Kanton Bern, Tiefbauamt: Arbeitshilfe Ausmessen und Abrechnen von Bauarbeiten, Ausgabe 01.02.2023
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