Was du findest und was nicht
| In Zefix | Nicht in Zefix |
|---|---|
| Firma, UID, Sitz und Rechtsdomizil, Rechtsform, Zweck | Umsatz, Gewinn, Zahl der Mitarbeitenden |
| Eingetragene Personen mit Funktion und Zeichnungsberechtigung | Bonität, offene Betreibungen, Zahlungsmoral |
| Kapital, Statuten und die Publikationen im Handelsamtsblatt | Aktionäre einer AG, die nicht eingetragen werden |
| Rechtseinheiten in Liquidation, erkennbar am Zusatz «in Liquidation» in der Firma (OR Art. 739 Abs. 1) | Einzelunternehmen ohne Eintragungspflicht, also unter CHF 100'000.00 Umsatzerlös |
Wofür ein Kleinbetrieb es im Alltag braucht
- Vor der ersten Rechnung an einen neuen Geschäftskunden: Gibt es die Firma, wie heisst sie exakt, wo ist ihr Sitz? Die Rechnung geht an die Firma, wie sie im Register steht, nicht an den Fantasienamen auf dem Lieferwagen.
- Vor der Unterschrift unter einen grösseren Auftrag: Wer darf für die Gegenseite unterschreiben? Zefix zeigt die eingetragenen Personen mit ihrer Zeichnungsberechtigung. Eine Einzelunterschrift wirkt anders als eine Kollektivunterschrift zu zweien.
- Vor der eigenen Gründung: Ist der Firmenname schon vergeben oder sehr ähnlich besetzt? Die freie Suche ist der erste Blick. Ob eine Firma oder ein Name im Firmenzentralregister bereits eingetragen ist, klärt das Eidgenössische Amt für das Handelsregister mit einer Identitätsrecherche ab; sie kostet CHF 30.00 bis CHF 50.00 je Firma oder Name (GebV-HReg, Anhang Ziff. 5.2). Ob eine Firma zulässig ist, entscheidet am Ende das Handelsregisteramt bei der Anmeldung.
- Wenn ein Kunde nicht zahlt: Rechtsform und Sitz bestimmen das Betreibungsamt und die Art der Betreibung. Wie es danach weitergeht, steht unter Betreibung einleiten.
Zefix, UID-Register, Handelsamtsblatt: wer was macht
Drei Dienste werden ständig verwechselt. Zefix ist die Suche über die Handelsregister und zeigt, was eingetragen ist. Das UID-Register (uid.admin.ch) führt die Unternehmens-Identifikationsnummer und umfasst auch Einheiten ohne Handelsregistereintrag, etwa mehrwertsteuerpflichtige Einzelunternehmen; mehr dazu unter UID. Das Schweizerische Handelsamtsblatt veröffentlicht die Einträge elektronisch, und erst mit dieser Veröffentlichung werden sie wirksam (OR Art. 936a Abs. 1). Einen beglaubigten Auszug stellt das kantonale Handelsregisteramt aus; die Gebühr dafür liegt zwischen CHF 10.00 und CHF 120.00 (GebV-HReg, Anhang Ziff. 5.1).
Anmeldungen und Mutationen selbst laufen nicht über Zefix, sondern über das kantonale Handelsregisteramt oder über das Behördenportal EasyGov. Wann ein Eintrag überhaupt Pflicht wird, steht unter Handelsregister: wann der Eintrag Pflicht ist.
Häufige Fragen
Kostet die Suche in Zefix etwas?
Nein. Die Oberaufsichtsbehörde des Bundes über das Handelsregister macht die öffentlichen Daten der Rechtseinheiten für Einzelabfragen im Internet gebührenfrei zugänglich (OR Art. 928b Abs. 2). Gebühren fallen erst für beglaubigte Auszüge und für Belege beim kantonalen Amt an.
Warum finde ich eine Firma nicht, die es offensichtlich gibt?
Weil längst nicht jeder Betrieb eingetragen sein muss. Ein Einzelunternehmen wird erst eintragungspflichtig, wenn es im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 100'000.00 erzielt hat (OR Art. 931 Abs. 1). Vereine und Stiftungen sind teils ebenfalls nicht eingetragen.
Ist ein Ausdruck aus Zefix ein amtlicher Handelsregisterauszug?
Für den eigenen Gebrauch reicht er meist. Verlangt jemand einen beglaubigten Auszug, etwa eine Bank oder eine Behörde, stellt ihn das kantonale Handelsregisteramt aus; die Gebühr beträgt je nach Umfang CHF 10.00 bis CHF 120.00 (GebV-HReg, Anhang Ziff. 5.1).
Sehe ich in Zefix, wem eine AG gehört?
Nein. Aktionärinnen und Aktionäre werden nicht ins Handelsregister eingetragen, sichtbar sind nur die Organe. Bei einer GmbH ist es umgekehrt: Dort stehen die Gesellschafter mit Anzahl und Nennwert ihrer Stammanteile im Register (OR Art. 791).
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 928b: zentrale Datenbanken, gebührenfreier Zugang
- Obligationenrecht (OR), Art. 936 und 936a: Öffentlichkeit und Veröffentlichung im Handelsamtsblatt
- Obligationenrecht (OR), Art. 931: Eintragungspflicht des Einzelunternehmens
- Obligationenrecht (OR), Art. 739 Abs. 1: Firma mit dem Zusatz «in Liquidation»
- Bundesamt für Justiz: Handelsregister, Zefix und Regix
- Zefix, zentraler Firmenindex
- Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg), Anhang Ziff. 5.1 und 5.2: beglaubigter Auszug, Identitätsrecherche
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
