Ratgeber

Was dein Lieferwagen kostet: Rappen für Rappen.

Kurz gesagt

Rechne in zwei Blöcken: feste Kosten geteilt durch die Jahreskilometer, plus die Kosten, die mit jedem Kilometer anfallen. Fest sind Wertverlust, Verzinsung, Versicherung, Motorfahrzeugsteuer, die Nationalstrassenabgabe von CHF 40.00 und die periodische Prüfung. Beweglich sind Treibstoff oder Strom, Service, Reparaturen und Reifen. Im Beispiel unten kostet ein Lieferwagen bei 18'000 Kilometern im Jahr CHF 0.94 je Kilometer, bei 35'000 Kilometern noch CHF 0.66. Die 75 Rappen aus der Wegleitung zum Lohnausweis sind etwas anderes: eine steuerliche Obergrenze für Fahrten mit dem Privatauto.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Die 75 Rappen sind nicht deine Kosten

Die 75 Rappen, die überall im Netz stehen, kommen aus der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises (Randziffer 52). Sie sind der Ansatz, bis zu dem eine Entschädigung für Geschäftsfahrten mit dem eigenen Auto der Mitarbeiterin im Lohnausweis nicht betragsmässig deklariert werden muss. Mehr zahlen darfst du, der Betrag gehört dann aber in den Lohnausweis. Über die Kosten deines Geschäftsfahrzeugs sagen die 75 Rappen nichts. Dasselbe gilt für den Privatanteil von 0.9 Prozent pro Monat: Das ist ein Lohnbestandteil, keine Kostenrechnung. Beides ist an anderer Stelle erklärt, unter Kilometerentschädigung 2026 und Privatanteil Geschäftsfahrzeug.

Was dein Lieferwagen kostet, weiss nur deine eigene Rechnung. Ein Kastenwagen mit Regalen, Dachträger, Anhängerkupplung, Werkzeug an Bord und zwanzig Kurzstrecken am Tag verhält sich anders als ein Personenwagen, der auf der Autobahn Kilometer macht. Der Touring Club Schweiz rechnet jedes Jahr Kilometerkosten für Personenwagen aus. Als Vergleichspunkt ist das nützlich, deine eigene Rechnung ersetzt es nicht.

Zwei Kostenblöcke, ein Rechenweg

Feste Kosten fallen an, auch wenn das Fahrzeug eine Woche vor der Werkstatt steht. Bewegliche Kosten entstehen erst durch das Fahren. Der Unterschied ist der wichtigste in dieser Rechnung: Nur der feste Block wird billiger, wenn du mehr fährst.

KostenartFest oder je KilometerWo die Zahl steht
WertverlustfestKaufpreis samt Einbauten minus erwarteter Restwert, geteilt durch die Jahre, die du das Fahrzeug behältst
Verzinsung des gebundenen KapitalsfestDein eigener Ansatz. Bei Leasing tritt die Leasingrate an die Stelle von Wertverlust und Zins
Versicherung: Haftpflicht, Kasko, InsassenfestDer Betrag deiner Police. Versicherungsleistungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen (MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18), hier ist also keine Vorsteuer abzuziehen
MotorfahrzeugsteuerfestRechnung des kantonalen Strassenverkehrsamts. Der Betrag ist von Kanton zu Kanton verschieden
NationalstrassenabgabefestCHF 40.00, erhoben für ein Kalenderjahr und nicht zurückerstattet (NSAG Art. 6 und Art. 8)
Periodische Prüfungfest, anteiligRechnung der Prüfstelle, verteilt auf die Jahre bis zur nächsten Prüfung
Treibstoff oder Stromje KilometerVerbrauch mal Preis, beides aus deinen eigenen Belegen des letzten Jahres
Service, Reparaturen, Reifenje KilometerWerkstattrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre, durch die gefahrenen Kilometer geteilt
Einbauten, Dachträger, BeschriftungfestGehören zum Anschaffungswert und werden mit abgeschrieben, nicht als Einzelposten vergessen
Parkplatzmiete, Reinigung, Mautgebühren im Ausland und der Ersatzschlüssel gehören dazu, wenn sie bei dir anfallen. Was du nicht in einer Zeile unterbringst, verschwindet nicht, sondern landet später in den Gemeinkosten.

Rechenbeispiel: Lieferwagen mit 18'000 Kilometern im Jahr

Alle Beträge ohne Mehrwertsteuer. Die mit «Annahme» bezeichneten Zahlen sind Platzhalter für deine eigenen: Versicherungsprämie, Steuer, Verbrauch und Werkstattkosten stehen in deinen Belegen, der Treibstoffpreis ändert sich laufend.

Kastenwagen, 6 Jahre Nutzung, 18'000 km im Jahr
Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer
CHF 48'000.00
Regale, Dachträger, Beschriftung
CHF 4'000.00
Anschaffungswert
CHF 52'000.00
Erwarteter Restwert nach 6 Jahren (Annahme)
CHF 10'000.00
Wertverlust je Jahr: 42'000.00 geteilt durch 6
CHF 7'000.00
Verzinsung: 3 Prozent auf CHF 31'000.00 gebundenem Kapital
CHF 930.00
Versicherung im Jahr (Annahme)
CHF 1'450.00
Motorfahrzeugsteuer im Jahr (Annahme, kantonal)
CHF 620.00
Nationalstrassenabgabe
CHF 40.00
Periodische Prüfung, anteilig je Jahr (Annahme)
CHF 60.00
Feste Kosten im Jahr
CHF 10'100.00
Treibstoff: 1'710 Liter zu CHF 1.85 (Annahme)
CHF 3'163.50
Service, Reparaturen, Reifen im Jahr (Annahme)
CHF 3'600.00
Kosten im Jahr
CHF 16'863.50
Kosten je Kilometer: 16'863.50 geteilt durch 18'000
CHF 0.94

Das gebundene Kapital von CHF 31'000.00 ist der Mittelwert aus Anschaffungswert und Restwert, also (52'000.00 plus 10'000.00) geteilt durch 2. Den Zinssatz bestimmst du selbst: Nimm den Satz, den dich dein Bankkredit kostet. Hast du das Fahrzeug aus eigenen Mitteln bezahlt und willst keinen Zins rechnen, lass die Zeile weg. Dann sinken die Kosten im Beispiel auf CHF 0.89 je Kilometer. Die 1'710 Liter kommen aus 18'000 Kilometern zu 9.5 Litern je 100 Kilometer.

Die Jahreskilometer entscheiden, nicht der Kaufpreis

Kilometer im JahrFeste Kosten je KilometerTotal je Kilometer
8'000 kmCHF 1.26CHF 1.64
12'000 kmCHF 0.84CHF 1.22
18'000 kmCHF 0.56CHF 0.94
25'000 kmCHF 0.40CHF 0.78
35'000 kmCHF 0.29CHF 0.66
Immer dasselbe Fahrzeug, immer dieselben festen Kosten von CHF 10'100.00. Die beweglichen Kosten bleiben bei rund 38 Rappen je Kilometer, weil sie mit der Fahrleistung mitwachsen. Zwischen 8'000 und 35'000 Kilometern liegt fast ein Franken Unterschied: Das zweite Fahrzeug, das selten fährt, ist das teuerste im Betrieb.
Achtung: Bei deutlich höherer Fahrleistung fällt der Restwert schneller. Rechne dann mit einer kürzeren Nutzungsdauer oder einem tieferen Restwert, sonst schreibst du dir die Zeile mit dem Wertverlust schön. Umgekehrt gilt: Ein Fahrzeug, das nur 8'000 Kilometer im Jahr fährt, ist oft nicht zu teuer gefahren, sondern zu gross gekauft.

Kaufen, leasen oder mieten

  • Kauf: Wertverlust und Zins rechnest du selbst, so wie oben. Der Vorteil ist, dass das Fahrzeug nach der Abschreibung noch fährt und dann nur noch Service und Treibstoff kostet.
  • Leasing: Die Leasingrate ersetzt Wertverlust und Zins. Rechne sie mal zwölf und nimm sie anstelle dieser beiden Zeilen. Prüf im Vertrag die Kilometerbegrenzung und den Zustand bei der Rückgabe, denn beides sind Kosten, die erst am Schluss sichtbar werden.
  • Miete für einzelne Tage: sinnvoll für das Fahrzeug, das du zehnmal im Jahr brauchst. Vergleich die Tagesmiete samt Kilometerpauschale mit den festen Kosten, die ein eigenes Fahrzeug jeden Tag verursacht, ob es fährt oder nicht.
  • Privatauto der Mitarbeitenden: Dann zahlst du eine Kilometerentschädigung statt Fahrzeugkosten. Bis 75 Rappen je Kilometer musst du sie im Lohnausweis nicht betragsmässig deklarieren, sofern auch die übrigen Vorgaben der Randziffer 52 eingehalten sind und tatsächlich eine Reisetätigkeit vorliegt.

Mit oder ohne Mehrwertsteuer rechnen?

Rechnest du nach der effektiven Methode ab, ziehst du die Vorsteuer auf Kaufpreis, Treibstoff, Service und Reparaturen ab, soweit sie dir in Rechnung gestellt wurde (MWSTG Art. 28). Bei der Versicherungsprämie gibt es nichts abzuziehen: Versicherungsleistungen sind von der Steuer ausgenommen (MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff. 18), auf der Prämie steht keine Mehrwertsteuer. Dann sind die Nettobeträge deine Kosten, und genau mit diesen rechnest du. Rechnest du nach Saldosteuersatz ab, ziehst du keine Vorsteuer ab, sie ist im Satz pauschal berücksichtigt (MWSTG Art. 37 Abs. 3). Dann sind die Bruttobeträge deine Kosten, und dein Kilometersatz liegt entsprechend höher. Wer nicht steuerpflichtig ist, rechnet ebenfalls mit den Bruttobeträgen.

Steuerliche Abschreibung ist nicht dein Wertverlust

Für die direkte Bundessteuer nennt das Merkblatt A der Eidgenössischen Steuerverwaltung für «Motorfahrzeuge aller Art» einen Normalsatz von 40 Prozent des Buchwertes. Wird vom Anschaffungswert abgeschrieben, halbiert sich der Satz, es sind dann 20 Prozent. Das ist eine Steuerregel, kein Abbild deines Wertverlusts: Nach zwei Jahren steht der Wagen buchhalterisch bei 36 Prozent des Kaufpreises, auf dem Markt ist er mehr wert. Für die Kalkulation nimmst du darum die Jahre, die du das Fahrzeug wirklich behältst, und den Restwert, den du erwartest. Die Buchhaltung folgt der Steuerregel, die Kalkulation der Wirklichkeit.

Was du mit der Zahl machst

  • Anfahrt verrechnen. Dein Kilometersatz sagt dir, was die Fahrt kostet. Was du verlangen darfst, sagt dir die Abmachung mit dem Kunden. Wie du Fahrzeit und Anfahrt sauber trennst, steht unter Fahrzeit und Anfahrt verrechnen.
  • Oder in den Stundenansatz einrechnen. Verrechnest du keine Anfahrt, tragen die Fahrzeugkosten deine Arbeitsstunden mit, siehe Stundenansatz für Handwerker. Beides gleichzeitig ist doppelt kassiert.
  • Ersatz entscheiden. Wenn die jährlichen Reparaturen höher sind als der Wertverlust eines jüngeren Fahrzeugs, ist der Zeitpunkt da. Diese beiden Zahlen hast du nach dieser Rechnung.
  • Offerten prüfen. Bei einem Auftrag 40 Kilometer entfernt, viermal hin und zurück, sind das 320 Kilometer. Im Beispiel oben CHF 300.80 Fahrzeugkosten, ohne eine einzige Arbeitsstunde. Wer das nicht einrechnet, offeriert den Weg gratis.
  • Nachrechnen. Einmal im Jahr, mit den Zahlen des abgeschlossenen Geschäftsjahres. Der Kilometerstand am 31. Dezember genügt als zweite Zahl.

Bis 3.50 Tonnen gilt ein anderes Regelwerk als darüber

Ein Lieferwagen ist rechtlich ein leichter Motorwagen zum Sachentransport (VTS Art. 11 Abs. 2 Bst. e), und «leicht» heisst bis 3'500 Kilogramm Gesamtgewicht (VTS Art. 10 Abs. 2). Daran hängen drei Kostenpunkte. Erstens die periodische Prüfung: Lieferwagen werden erstmals vier Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung aufgeboten, dann nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre (VTS Art. 33 Abs. 2 Bst. b). Zweitens die Nationalstrassenabgabe von CHF 40.00 im Jahr, zu entrichten für Fahrzeuge, mit denen Nationalstrassen I und II benützt werden, nicht aber für Fahrzeuge, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen (NSAG Art. 3 und Art. 6). Drittens die Schwerverkehrsabgabe selbst: Sie wird auf schweren Motorfahrzeugen erhoben (SVAG Art. 3), dein Lieferwagen zahlt sie also nicht.

Wächst der Betrieb und wird aus dem Lieferwagen ein Lastwagen über 3.50 Tonnen, ändert sich mehr als nur der Preis: andere Prüfintervalle, die Schwerverkehrsabgabe statt der Vignette und weitere Vorschriften zu Führerausweis und Einsatz. Kläre das ab, bevor du unterschreibst, und nicht danach.

Beim Elektrofahrzeug ist der Rechenweg derselbe, nur die Zeilen heissen anders: Strom statt Treibstoff, dazu die Ladeinfrastruktur im Betrieb als feste Kosten. Verbrauch und Strompreis nimmst du aus deiner eigenen Abrechnung. Ob sich der Wechsel rechnet, entscheidet bei dir die gleiche Rechnung wie oben, nicht eine Faustregel.

So macht es KIDESK

Den Kilometersatz rechnet KIDESK nicht aus, dafür braucht es deine Buchhaltung. Was KIDESK liefert, sind die Belege dafür: Tank-, Service- und Versicherungsrechnungen fotografierst du ab, KIDESK liest Betrag, Datum und Mehrwertsteuer aus und schlägt Konto und Steuercode vor, Dubletten erkennt es selbst. Am Beleg steht die Kategorie, also Tankstelle und Treibstoff, Versicherung oder Reparatur und Unterhalt, und in der Belegliste suchst du danach. Die Jahressumme je Fahrzeug summiert KIDESK nicht: Die Auswertung der Einnahmen und Ausgaben zeigt Monat für Monat die Summe aller Ausgaben, nicht die einzelne Kostenart. Eine Anfahrtspauschale oder einen Kilometeransatz legst du einmal im Katalog an und setzt ihn auf Offerte und Rechnung.

Belege erfassen in KIDESK Katalog mit eigenen Positionen

Häufige Fragen

Darf ich meinem Kunden 75 Rappen pro Kilometer verrechnen?

Verrechnen darfst du, was du mit dem Kunden vereinbart hast. Die 75 Rappen sind keine Vorgabe für Kundenrechnungen, sondern der Ansatz, bis zu dem eine Entschädigung an Mitarbeitende mit eigenem Auto im Lohnausweis nicht betragsmässig deklariert werden muss. Halte deinen Ansatz für die Anfahrt in der Offerte fest, dann gibt es später keine Diskussion.

Wie finde ich meine Jahreskilometer heraus?

Aus zwei Kilometerständen: einer vom letzten Serviceheft oder vom Prüfbericht, einer von heute. Die Differenz durch die Zeit dazwischen ergibt die Fahrleistung. Für die Kalkulation genügt das, ein Bordbuch brauchst du dafür nicht. Ein Bordbuch brauchst du erst, wenn du den Privatanteil effektiv statt pauschal erfassen willst.

Gehören die Fahrzeugkosten in den Stundensatz oder auf die Rechnung?

Beides ist möglich, aber nur eines von beidem. Verrechnest du Anfahrt oder Kilometer als eigene Position, ziehst du die Fahrzeugkosten aus dem Stundensatz heraus. Steckt die Fahrt im Stundensatz, taucht sie auf der Rechnung nicht mehr auf. Wer beides macht, verlangt dasselbe zweimal und merkt es erst, wenn ein Kunde nachrechnet.

Was kostet ein Kilometer wirklich, wenn der Wagen abbezahlt ist?

Der Wertverlust sinkt, verschwindet aber nicht: Auch ein abbezahltes Fahrzeug wird jedes Jahr weniger wert und muss irgendwann ersetzt werden. Sinnvoll ist, den Wertverlust weiterhin zu rechnen und den Betrag zurückzulegen. Sonst steht das Geld für das nächste Fahrzeug nicht bereit, wenn dieses stehen bleibt.

Zählt die Fahrt zur Baustelle als Arbeitszeit?

Das ist eine andere Frage als die nach den Fahrzeugkosten, und sie hängt vom Arbeitsvertrag und vom anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag ab. Die Kosten des Fahrzeugs fallen in jedem Fall an. Ob du die Zeit des Fahrers bezahlen und verrechnen musst, steht unter «Ist die Fahrzeit Arbeitszeit?».

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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