Die Offerte ist rechtlich ein Antrag
Ein Vertrag entsteht durch die übereinstimmende Willensäusserung beider Seiten (OR Art. 1). Deine Offerte ist die erste Hälfte davon: der Antrag. Die zweite Hälfte ist die Annahme durch deinen Kunden. In dem Moment, in dem die Annahme bei dir eintrifft, ist der Vertrag geschlossen. Du brauchst nichts mehr zu bestätigen, nichts zu unterschreiben und keine Auftragsbestätigung zu schicken.
Das ist der Punkt, den viele Betriebe unterschätzen. Eine Offerte ist kein unverbindlicher Vorschlag, den man später noch anpassen kann. Eine Offerte ist ein Versprechen mit Ablaufdatum. Wer eine Position vergessen hat und das erst nach der Annahme merkt, hat ein Problem und keinen Verhandlungsspielraum.
Wie lange du gebunden bist
| Situation | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Offerte mit Datum «gültig bis» | Gebunden bis zum Ablauf. Danach frei, wenn bis dahin keine Annahme bei dir eingetroffen ist | OR Art. 3 Abs. 1 und 2 |
| Offerte ohne Frist, mündlich oder am Telefon | Der Kunde muss sofort annehmen, sonst bist du nicht weiter gebunden. Ein Telefonat gilt ausdrücklich als Gespräch unter Anwesenden | OR Art. 4 |
| Offerte ohne Frist, per Post oder E-Mail | Gebunden bis zu dem Zeitpunkt, in dem du die Antwort bei ordnungsgemässer und rechtzeitiger Absendung erwarten darfst | OR Art. 5 Abs. 1 |
| Annahme rechtzeitig abgesandt, kommt zu spät an | Du bist gebunden, ausser du meldest dem Kunden ohne Verzug, dass du nicht mehr gebunden sein willst | OR Art. 5 Abs. 3 |
| Offerte mit Vorbehalt, etwa «freibleibend» | Nicht gebunden | OR Art. 7 Abs. 1 |
| Preisliste oder Tarif verschickt | An sich kein Antrag, also keine Bindung | OR Art. 7 Abs. 2 |
Der Fall, den kaum jemand kennt: die verspätete Annahme
Artikel 5 Absatz 3 OR enthält eine Falle, die im Alltag teuer wird. Sendet dein Kunde die Annahme rechtzeitig ab, trifft sie aber erst nach dem Ablauf bei dir ein, dann bist du gebunden, sofern du dich nicht ohne Verzug meldest. Der Brief mit Poststempel vom Freitag, der am Dienstag nach Ablauf im Briefkasten liegt, verpflichtet dich also, wenn du ihn schweigend ablegst.
Ein Vorbehalt gehört dazu: Artikel 5 steht im Gesetz beim Antrag ohne Annahmefrist. Ob Absatz 3 auch für eine Offerte mit Gültigkeitsdatum gilt, ist Auslegungssache und nicht geklärt. Genau deshalb ist die Regel einfach anzuwenden: Kommt eine Annahme nach Ablauf deiner Frist, antwortest du noch am selben Tag schriftlich. Ein Satz genügt. Wer den Auftrag trotzdem will, kann ihn ohnehin annehmen und neu offerieren, dann mit heutigen Preisen.
Guten Tag [NAME] Besten Dank für Ihre Zusage zur Offerte Nr. [NUMMER]. Ihre Annahme ist bei uns am [DATUM] eingegangen, die Offerte war bis am [GÜLTIG BIS] gültig. Wir halten deshalb fest, dass wir an die Offerte nicht mehr gebunden sind. Sehr gerne führen wir die Arbeiten trotzdem für Sie aus. Wir stellen Ihnen die Offerte bis am [NEUES DATUM] mit aktuellen Preisen neu zu. Geändert haben sich [WAS SICH GEÄNDERT HAT]. Freundliche Grüsse [FIRMA]
Befristen: ein Datum, keine Anzahl Tage
«Gültig 30 Tage» ist eine Einladung zum Streit: ab dem Versand, ab dem Empfang, ab dem Datum auf dem Dokument? Schreib ein Datum hin. Damit hast du den Fall aus Artikel 3 OR, und beide Seiten wissen, woran sie sind.
Wie kurz du gehst, hängt am Materialanteil und daran, wie gut du deine Einkaufspreise kennst. Bei reiner Arbeitsleistung sind dreissig Tage bequem. Bei einer Offerte mit viel Material rechnest du besser nach, was dich die Bindung kostet.
- Offerte für einen Einbauschrank, total
- CHF 18'400.00
- davon Materialanteil (Platten, Beschläge, Kanten)
- CHF 7'200.00
- davon Arbeit und Montage
- CHF 11'200.00
- kalkulierte Marge auf dem Total, 12 Prozent
- CHF 2'208.00
- Preisanstieg beim Material bis zur Annahme, 6 Prozent
- CHF 432.00
- Marge nach dem Preisanstieg, wenn du gebunden bleibst
- CHF 1'776.00 statt CHF 2'208.00
Aus CHF 2'208.00 werden CHF 1'776.00, ein Fünftel deiner Marge ist weg, ohne dass du etwas falsch gemacht hast. Wer solche Offerten schreibt, befristet auf zwei oder drei Wochen oder nimmt einen Materialpreisvorbehalt auf.
Gültigkeit: Diese Offerte ist gültig bis am [DATUM]. Nach diesem Tag sind wir an die aufgeführten Preise nicht mehr gebunden. Materialpreise: Die Materialpreise beruhen auf den Einkaufskonditionen vom [DATUM]. Steigen die Einkaufspreise der aufgeführten Materialien zwischen der Annahme und der Ausführung um mehr als 5 %, teilen wir Ihnen die Mehrkosten vor der Bestellung schriftlich mit. Sie entscheiden dann, ob wir zu den neuen Preisen ausführen oder ob der Vertrag aufgehoben wird.
«Freibleibend»: was das Wort leistet und was es kostet
Artikel 7 Absatz 1 OR sagt: Wer dem Antrag eine Erklärung beifügt, die die Bindung ablehnt, wird nicht gebunden. Das Wort «freibleibend» oder der Satz «unverbindliche Offerte» tut genau das. Der Preis wird damit zur Auskunft, der Vertrag entsteht erst mit deiner Bestätigung.
Der Preis dafür ist ein Verkaufspreis. Eine freibleibende Offerte gibt dem Kunden keine Sicherheit. Wer drei Offerten vergleicht, nimmt die verbindliche. Setz den Vorbehalt deshalb dort ein, wo er ehrlich ist: bei langen Vorlaufzeiten, bei Material aus dem Ausland, bei Arbeiten, deren Umfang du noch nicht kennst. Für den letzten Fall ist ohnehin der Kostenvoranschlag das passendere Dokument, den Unterschied erklärt Kostenvoranschlag oder Offerte.
Wie die Annahme zustande kommt
Verträge brauchen nur dann eine bestimmte Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (OR Art. 11). Für Werkverträge und Aufträge im Handwerk schreibt es keine vor. Eine Mail mit «ja, machen wir so» schliesst den Vertrag also gültig ab, ebenso ein Anruf und ebenso ein Kopfnicken auf der Baustelle. Die Frage ist nie die Gültigkeit, sondern der Beweis.
- Mail oder Formular: rechtlich genügend, als Beweis brauchbar, weil der Text und der Zeitpunkt festgehalten sind.
- Unterschrift auf Papier: der Klassiker, mit dem Nachteil, dass das Blatt zurückkommen muss.
- Unterschrift auf dem Bildschirm: rechtlich eine einfache elektronische Signatur. Für formfreie Verträge genügt das; entscheidend ist, dass festgehalten wird, wer wann was unterschrieben hat.
- Qualifizierte elektronische Signatur: der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist nur die qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel (OR Art. 14 Abs. 2bis). Für den Alltag im Handwerk brauchst du sie nicht.
- Stillschweigen: grundsätzlich keine Annahme. Nur wenn wegen der besonderen Natur des Geschäfts oder nach den Umständen keine ausdrückliche Annahme zu erwarten ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Antrag nicht innert angemessener Frist abgelehnt wird (OR Art. 6).
Willst du sicher sein, dass der Vertrag erst mit deiner Bestätigung zustande kommt, kannst du das vereinbaren. Ist für einen formfreien Vertrag eine Form vorbehalten worden, wird vermutet, dass die Parteien vor deren Erfüllung nicht verpflichtet sein wollen (OR Art. 16).
Vertragsschluss: Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Ihre Annahme dieser Offerte gilt als Bestellung. Wir bestätigen Ihnen die Bestellung innert [ANZAHL] Arbeitstagen schriftlich oder teilen Ihnen mit, dass wir den Auftrag nicht ausführen können.
Die 14-Tage-Falle im Wohnzimmer
Es gibt einen Fall, in dem dein Kunde einen abgeschlossenen Vertrag wieder auflösen darf, ohne einen Grund zu nennen: den Haustürvertrag nach OR Art. 40a bis 40f. Die Regeln greifen bei Verträgen über bewegliche Sachen und Dienstleistungen, die für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Kunden bestimmt sind, wenn du beruflich handelst und die Leistung des Kunden CHF 100.00 übersteigt.
- Wo: am Arbeitsplatz des Kunden, in Wohnräumen oder in deren unmittelbarer Umgebung, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichen Strassen und Plätzen, an einer Werbeveranstaltung mit Ausflugsfahrt, am Telefon oder in einem vergleichbaren Gespräch (OR Art. 40b).
- Nicht, wenn: der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat, oder wenn er am Markt- oder Messestand unterschrieben hat (OR Art. 40c).
- Deine Pflicht: Du musst den Kunden schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, über das Widerrufsrecht, die Form und die Frist unterrichten und deine Adresse angeben (OR Art. 40d).
- Die Frist: 14 Tage, und sie beginnt erst, wenn der Kunde den Vertrag beantragt oder angenommen hat und von deiner Unterrichtung Kenntnis erhalten hat (OR Art. 40e Abs. 2). Den Beweis für diesen Zeitpunkt trägst du.
Das Gesetz spricht von beweglichen Sachen und Dienstleistungen. Ob jede Handwerkerarbeit an einem Haus darunter fällt, sagt der Wortlaut nicht. Wer regelmässig in Wohnungen unterschreiben lässt, klärt das einmal mit einer Anwältin, statt darauf zu hoffen.
Zurückziehen geht fast nie
Ein Widerruf wirkt nur, wenn er beim Kunden vor oder mit der Offerte eintrifft, oder wenn er bei späterem Eintreffen zur Kenntnis gebracht wird, bevor der Kunde die Offerte gelesen hat (OR Art. 9). In der Praxis heisst das: Sobald die Mail offen war, ist der Zug abgefahren. Hast du dich verrechnet, bleibt nur das Gespräch. Erklär den Fehler, leg die Zahlen offen, biete eine korrigierte Offerte an. Viele Kunden gehen darauf ein, wenn es früh und ehrlich geschieht.
- 01
Datum setzen
Auf jede Offerte ein konkretes Gültigkeitsdatum, nicht «30 Tage». Bei hohem Materialanteil kürzer.
- 02
Umfang festschreiben
Was enthalten ist, und in einem eigenen Abschnitt, was nicht enthalten ist. Der zweite Teil verhindert mehr Streit als der erste.
- 03
Bindung klären
Verbindlich, freibleibend oder Kostenvoranschlag. Das Wort gehört gross auf das Deckblatt, nicht ins Kleingedruckte.
- 04
Annahme festhalten
Unterschrift, Mail oder Online-Annahme. Wichtig sind Name, Zeitpunkt und der genaue Umfang, der angenommen wurde.
- 05
Ablauf überwachen
Eine Liste der Offerten, die demnächst auslaufen. Wer erst nach Ablauf anruft, verhandelt über einen Preis, an den er nicht mehr gebunden ist, und das merkt der Kunde.
So macht es KIDESK
In KIDESK setzt du auf jeder Offerte das Feld «Gültig bis». Läuft das Datum ab, wechselt der Status von selbst auf abgelaufen, und auf der Startseite zeigt dir der Baustein «ablaufende Offerten» vorher, welche demnächst auslaufen. Eine Mail an den Kunden verschickt KIDESK beim Ablauf nicht. Dein Kunde kann die Offerte über einen persönlichen Link am Handy oder am Computer unterschreiben, und optionale Positionen wählt er dabei einzeln an oder ab. Nach der Unterschrift erstellt KIDESK den Annahme-Nachweis als PDF mit Name, Zeitpunkt und IP-Adresse und schickt ihn beiden Seiten. Aus der angenommenen Offerte wird der Auftrag und daraus die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst.
Häufige Fragen
Muss eine Offerte unterschrieben sein, damit sie gilt?
Nein. Werkverträge und Aufträge im Handwerk sind formfrei gültig (OR Art. 11). Deine Offerte bindet dich auch ohne Unterschrift, und die Annahme des Kunden ist auch per Mail wirksam. Die Unterschrift ist eine Frage des Beweises, nicht der Gültigkeit.
Was passiert, wenn ich kein Gültigkeitsdatum setze?
Dann gilt OR Art. 5: Du bleibst gebunden, bis du die Antwort bei ordnungsgemässer und rechtzeitiger Absendung erwarten darfst. Wie lange das ist, hängt vom Geschäft ab und wird im Streitfall vom Gericht beurteilt. Mit einem Datum ersparst du dir diese Frage.
Der Kunde nimmt zwei Tage nach Ablauf an. Muss ich ausführen?
Grundsätzlich nicht, denn nach Ablauf bist du frei. Vorsicht bei einer Annahme, die rechtzeitig abgesandt wurde und nur verspätet angekommen ist: OR Art. 5 Abs. 3 verlangt dann, dass du dich ohne Verzug meldest, sonst bleibst du gebunden. Der Artikel steht beim Antrag ohne Annahmefrist, und ob er auf eine befristete Offerte durchschlägt, ist nicht geklärt. Antworte in solchen Fällen sofort schriftlich, dann stellt sich die Frage nicht.
Darf ich meine Preise nach der Annahme noch anpassen?
Bei einer verbindlichen Offerte nicht. Hast du die Vergütung zum Voraus genau bestimmt, musst du das Werk um diese Summe fertigstellen, auch wenn du mehr Arbeit oder grössere Auslagen hast (OR Art. 373 Abs. 1). Anders liegt der Fall bei einem ungefähren Kostenansatz, siehe Richtofferte und Abweichung.
Reicht eine Unterschrift auf dem Tablet?
Für formfreie Verträge ja. Rechtlich ist sie eine einfache elektronische Signatur; der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist nur die qualifizierte elektronische Signatur mit Zeitstempel (OR Art. 14 Abs. 2bis). Wichtig ist, dass dokumentiert ist, wer wann welchen Inhalt unterschrieben hat.
Gilt eine Offerte auch gegenüber einer Firma, wenn der Monteur sie zugesagt hat?
Das hängt an der Vertretungsmacht: Wer für eine Firma auftritt und dazu befugt ist, bindet sie. Die Befugnis kann auch ohne Eintrag bestehen, etwa aus einer Vollmacht. Bei grösseren Beträgen lohnt es sich trotzdem, die Offerte an eine Person zu adressieren, die im Handelsregister als zeichnungsberechtigt eingetragen ist. Nachschauen kannst du das kostenlos auf Zefix.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 3 bis 9: Antrag und Annahme, Widerruf
- Obligationenrecht (OR), Art. 11, 14 und 16: Form der Verträge, Unterschrift, vertraglich vorbehaltene Form
- Obligationenrecht (OR), Art. 40a bis 40f: Widerruf bei Haustürgeschäften und ähnlichen Verträgen
- Obligationenrecht (OR), Art. 373: feste Übernahme der Vergütung
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
