Was das Gesetz wirklich verlangt
Das Betreibungsbegehren nennt Gläubiger, Schuldner, Forderungssumme und die Forderungsurkunde oder den Grund der Forderung. Mehr nicht. Ein Nachweis, dass du vorher gemahnt hast, ist nirgends verlangt, und das Betreibungsamt prüft die Forderung ohnehin nicht. Rechtlich könntest du am Tag nach dem Fälligkeitsdatum zum Schalter gehen.
Die Mahnung hat ihren Wert an einer anderen Stelle. Art. 102 Abs. 1 OR sagt: Ist eine Forderung fällig, wird der Schuldner durch die Mahnung des Gläubigers in Verzug gesetzt. Nur wenn ein bestimmter Verfalltag verabredet war, tritt der Verzug ohne Mahnung ein, mit Ablauf dieses Tages (Art. 102 Abs. 2 OR). Ein Zahlungsziel, das du einseitig auf die Rechnung druckst, ist nicht ohne Weiteres eine solche Verabredung. Der sichere Weg ist deshalb: einmal mahnen, mit Datum.
Warum trotzdem fast alle mahnen
- Der Zins läuft erst ab Verzug. Wer nie gemahnt hat und keinen Verfalltag verabredet hat, kann im Betreibungsbegehren auch keinen Zinsbeginn angeben.
- Es ist billiger. Ein Brief kostet ein Couvert. Der Zahlungsbefehl für eine Forderung zwischen CHF 1'000 und CHF 10'000 kostet CHF 60.00, die du vorschiessen musst (Art. 16 GebV SchKG, Art. 68 SchKG).
- Es rettet Kundenbeziehungen. Oft liegt eine Rechnung schlicht im falschen Stapel. Wer dafür betrieben wird, kommt nicht wieder.
- Es ist der Beweis deiner Ernsthaftigkeit. Wenn es später doch vor Gericht geht, zeigt die Mahnkette, dass du dem Kunden Zeit gegeben hast.
Der Ablauf, der sich bewährt hat
| Schritt | Typischer Zeitpunkt | Ton und Zweck |
|---|---|---|
| Zahlungserinnerung | 7 bis 10 Tage nach Fälligkeit | Freundlich, ohne Vorwurf, mit neuem Datum und Zahlteil. Meistens kostenlos. |
| Zweite Mahnung | 10 bis 14 Tage später | Bestimmter, mit klarer Frist und der Einladung, Unstimmigkeiten zu klären. Ab hier oft mit Mahngebühr, sofern vereinbart. |
| Letzte Mahnung | 10 bis 14 Tage später | Letzte Frist, Ankündigung der Betreibung, Hinweis auf Zins und Kosten. |
| Betreibungsbegehren | Am Tag nach Ablauf der letzten Frist | Beim Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners. Das Formular gibt es auch über den Online-Schalter EasyGov des Bundes, unterschreiben musst du es trotzdem. |
Vom Fälligkeitstag bis zur Betreibung vergehen mit diesem Ablauf rund fünf bis sechs Wochen. Wer nur einmal mahnt, ist in zwei Wochen dort. Wie die einzelnen Schreiben aussehen, steht im Ratgeber Mahnung schreiben, und die Briefe zum Herunterladen liegen bei der Zahlungserinnerung und bei der letzten Mahnung vor der Betreibung.
Wann eine einzige Mahnung genügt
- Der Kunde ist nicht mehr erreichbar oder hat schon bei früheren Rechnungen nicht reagiert. Drei Briefe an eine Adresse, an der niemand liest, sind drei verlorene Wochen.
- Der Betrag ist gross und die Zeit knapp, etwa weil eine Verjährungsfrist naht oder der Kunde in Schieflage geraten könnte.
- Der Kunde hat die Forderung schriftlich anerkannt und zahlt trotzdem nicht. Dann hast du für die provisorische Rechtsöffnung ohnehin, was du brauchst (Art. 82 SchKG).
Was du dir selbst vorgeschrieben haben könntest
Das Gesetz schreibt nichts vor, dein eigener Vertrag vielleicht schon. Stehen in deinen AGB oder in der Offerte drei Mahnstufen mit Fristen, hast du diesen Ablauf zugesagt. Dasselbe gilt für die Mahngebühr: Geschuldet ist sie nur, wenn du sie vor Vertragsschluss vereinbart hast. Ein Hinweis auf der Rechnung genügt dafür nicht. Mehr dazu auf der Seite Darf ich Mahngebühren verlangen?.
So macht es KIDESK
KIDESK arbeitet mit drei Mahnstufen, voreingestellt auf 7, 14 und 30 Tage nach Fälligkeit. Jede Frist änderst du einzeln, jede Stufe bekommt deine Mahngebühr, und ob KIDESK von selbst auf die nächste Stufe geht, entscheidest du. Wer nur einmal mahnen will, schaltet die automatische Eskalation aus. Aus der Liste der überfälligen Rechnungen startest du den Mahnlauf für alle auf einmal, mit der jeweils passenden Stufe. Teilzahlungen sind angerechnet, gemahnt wird der Restbetrag.
Häufige Fragen
Muss die letzte Mahnung die Betreibung ankündigen?
Rechtlich nicht. Die Betreibung kannst du ohne Ankündigung einleiten. Praktisch ist die Ankündigung trotzdem sinnvoll: Viele zahlen erst, wenn sie merken, dass es ernst wird, und du sparst dir die Gebühr für den Zahlungsbefehl.
Reicht eine Mahnung per E-Mail?
Für die Wirkung nach Art. 102 OR gibt es keine Formvorschrift, eine E-Mail kann also mahnen. Der Haken ist der Beweis: Du musst belegen können, dass die Mahnung angekommen ist. Bei grösseren Beträgen lohnt sich deshalb der Brief, zusätzlich zur E-Mail.
Wie lange soll ich zwischen den Mahnungen warten?
Zehn bis vierzehn Tage sind üblich. Kürzer wirkt hektisch, länger verwässert die Wirkung. Entscheidend ist nicht der Abstand, sondern dass in jedem Schreiben ein konkretes Datum steht und nicht «innert zehn Tagen».
Verjährt meine Forderung, wenn ich lange nur mahne?
Mahnungen unterbrechen die Verjährung nicht. Art. 135 OR nennt dafür nur die Anerkennung durch den Schuldner und Schritte wie Betreibung, Schlichtungsgesuch oder Klage. Für Handwerksarbeit und den Kleinverkauf von Waren gilt eine Frist von fünf Jahren (Art. 128 OR), sonst zehn Jahre (Art. 127 OR).
Kann ich statt zu mahnen gleich ein Inkassobüro einschalten?
Ja, aber die Kosten trägst in der Regel du. Ein pauschaler Inkassozuschlag ist nur geschuldet, wenn er vereinbart wurde oder du ihn als Verzugsschaden nach Art. 106 OR beweisen kannst. Im Verfahren vor dem Betreibungsamt dürfen Vertretungskosten der Gegenpartei ohnehin nicht überbunden werden (Art. 27 Abs. 2 SchKG).
Quellen
- OR Art. 102 und 104: Verzug des Schuldners und Verzugszins
- SchKG Art. 67 und 68: Inhalt des Betreibungsbegehrens, Betreibungskosten
- GebV SchKG Art. 16: Gebühr für den Zahlungsbefehl
- KMU-Portal des Bundes: Was tun bei Zahlungsverzug und Zahlungsausfällen
- OR Art. 127, 128 und 135: Verjährungsfristen und Unterbrechung
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