Begriff

Zahlungsziel: die Kondition hinter der Frist.

Kurz gesagt

Das Zahlungsziel ist die vereinbarte Kondition, zu der eine Rechnung zu zahlen ist, zum Beispiel «30 Tage netto» oder «2 % Skonto innert 10 Tagen, 30 Tage netto». Im Alltag meinen Zahlungsziel und Zahlungsfrist dasselbe; das Zahlungsziel beschreibt die Abmachung samt Skonto-Stufe, die Zahlungsfrist die Zeitspanne, die daraus auf der Rechnung wird. Im Obligationenrecht kommt das Wort nicht vor: Rechtlich zählen die Fälligkeit (OR Art. 75) und ob ein bestimmter Verfalltag verabredet wurde (OR Art. 102 Abs. 2).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was die gängigen Kürzel heissen

Zahlungsziele werden knapp geschrieben, und das ist die Quelle vieler Missverständnisse. «Netto» heisst hier nicht «ohne Mehrwertsteuer», sondern «ohne Abzug»: der volle Rechnungsbetrag, ohne Skonto. Die Zahl davor sind Tage.

KonditionWas sie bedeutetTaugt sie?
Zahlbar bei Erhalt, netto KasseSofort und ohne Abzug zu zahlenKlar, aber nur bei Barverkauf und Kleinaufträgen üblich
30 Tage nettoVoller Betrag, letzter Tag 30 Tage nach dem StichtagKlar, sobald der Stichtag genannt ist
2/10, 30 netto2 % Abzug bei Zahlung innert 10 Tagen, sonst voller Betrag innert 30 TagenKlar, aber teuer: rechne aus, was der Abzug kostet
30 Tage ab RechnungsdatumDie Frist läuft ab dem Datum auf dem BelegGut, weil der Stichtag auf dem Beleg steht
30 Tage nach RechnungserhaltDie Frist läuft ab dem Tag, an dem der Kunde die Rechnung bekommtSchwach: Wann er sie bekommen hat, kannst du nicht beweisen
Zahlbar Ende des FolgemonatsFällig am letzten Tag des Monats nach dem RechnungsmonatKlar, aber lang: Eine Rechnung vom 2. April ist erst am 31. Mai fällig
Keine dieser Konditionen steht im Gesetz. Welche gilt, entscheidet allein eure Vereinbarung.

Das Zahlungsziel gehört in die Offerte, nicht auf die Rechnung

Ein Zahlungsziel ist eine Abrede, und Abreden entstehen bei Vertragsschluss. Steht die Kondition zum ersten Mal auf der Rechnung, ist sie eine Mitteilung, kein Vertrag. Das wird genau dann wichtig, wenn der Kunde nicht zahlt: Nur ein verabredeter Verfalltag bringt ihn ohne Mahnung in Verzug (OR Art. 102 Abs. 2). Der saubere Weg führt darum über Offerte, Vertrag oder AGB, auf die du vor Vertragsschluss hingewiesen hast; auf der Rechnung steht daraus das konkrete Datum. Wie du die Klausel formulierst, steht unter Zahlungsbedingungen formulieren.

Eine Höchstdauer kennt das Obligationenrecht nicht: Die Zeit der Erfüllung bestimmen die Parteien, und erst wenn sie nichts bestimmt haben, greift die gesetzliche Regel (OR Art. 75). Grenzen setzt das allgemeine Recht, etwa die Inhaltskontrolle von AGB gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten nach UWG Art. 8. Ein Zahlungsziel von 90 Tagen ist also nicht verboten, es ist eine Verhandlungsfrage.

Zahlungsziel heisst Kredit, in beide Richtungen

Wer ein Zahlungsziel gibt, gibt einen zinslosen Kredit. Wer eines bekommt, bekommt einen. Interessant wird es dort, wo sich die beiden nicht decken: Zahlst du dein Material früher, als dein Kunde dich bezahlt, finanzierst du die Lücke aus der eigenen Kasse.

Elektriker: Materialbezug und Kundenrechnung im Frühling 2026
Materialbezug beim Lieferanten
02.03.2026
Zahlungsziel des Lieferanten, 30 Tage
zahlbar bis 01.04.2026
Arbeit fertig, Rechnung an den Kunden
20.03.2026
Dein Zahlungsziel, 30 Tage netto
30. Tag ist Sonntag, 19.04.2026
Zahlbar bis, nächster Werktag (OR Art. 78)
Montag, 20.04.2026
Materialwert, den du überbrückst
6'800.00
Vorfinanziert
19 Tage, CHF 6'800.00

Neunzehn Tage klingen harmlos. Bei zehn solchen Aufträgen im Monat liegen dauerhaft mehrere Zehntausend Franken in fremden Baustellen. Zwei Stellschrauben gibt es: dein eigenes Zahlungsziel kürzen oder beim Lieferanten ein längeres aushandeln. Die dritte, eine Anzahlung, wirkt am schnellsten und steht unter Anzahlung und Vorauszahlung.

Wessen Zahlungsziel gilt?

Grosse Auftraggeber schicken eigene Einkaufsbedingungen mit, in denen ein längeres Zahlungsziel steht als in deiner Offerte. Dann stehen zwei Bedingungswerke nebeneinander, und es gilt, was ihr wirklich vereinbart habt. Widersprich schriftlich, bevor du den Auftrag annimmst, statt nachher zu diskutieren. Nimmst du den Auftrag kommentarlos an, musst du im Streit erklären, warum trotzdem deine Kondition gelten soll.

  • Ein Datum schlägt eine Anzahl Tage. «Zahlbar bis 20.04.2026» muss niemand nachrechnen, und die Sonntagsregel steckt schon drin.
  • Nenne den Stichtag. «30 Tage» ohne «ab Rechnungsdatum» ist eine halbe Kondition.
  • Skonto ist eine zweite Frist, keine zweite Fälligkeit. Was der Abzug kostet, steht unter Skonto.
  • Ändere das Zahlungsziel nur für neue Aufträge. Für laufende gilt, was bei Vertragsschluss abgemacht war.

So macht es KIDESK

In KIDESK hinterlegst du dein Standard-Zahlungsziel einmal, und jede neue Rechnung bekommt daraus das Datum «Zahlbar bis». Je Rechnung kannst du es frei ändern, von 7 bis 90 Tagen oder mit einem eigenen Wert. Aus diesem Datum leitet KIDESK die Fälligkeit, die Mahnstufen und den Verzugszins ab.

Rechnungen in KIDESK Offerten in KIDESK

Häufige Fragen

Ist Zahlungsziel dasselbe wie Zahlungsfrist?

Im Alltag ja. Wer genau sein will, meint mit Zahlungsziel die vereinbarte Kondition samt Skonto-Stufe und mit Zahlungsfrist die Zeitspanne bis zur Fälligkeit. Beide Wörter stehen nicht im Gesetz; rechtlich zählt, was ihr vereinbart habt und welcher Tag daraus als Verfalltag folgt.

Was heisst «netto» im Zahlungsziel?

Ohne Abzug, also der volle Rechnungsbetrag ohne Skonto. Mit der Mehrwertsteuer hat das Wort hier nichts zu tun. «30 Tage netto» heisst: innert 30 Tagen den vollen Betrag.

Kann ich für verschiedene Kunden verschiedene Zahlungsziele setzen?

Ja, das ist sogar sinnvoll. Ein neuer Privatkunde bekommt 10 Tage oder eine Anzahlung, ein langjähriger Geschäftskunde 30 Tage. Wichtig ist nur, dass die Kondition vor dem Auftrag feststeht und auf dem Beleg als Datum erscheint.

Mein Kunde zieht das Zahlungsziel eigenmächtig auf 60 Tage. Was tun?

Erst prüfen, was vereinbart war, dann handeln. Gilt deine Kondition, ist er nach Ablauf in Verzug und schuldet 5 Prozent Verzugszins pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1). Sprich ihn früh an, halte das Ergebnis schriftlich fest und entscheide danach bewusst, ob du zu diesen Bedingungen weiterarbeitest.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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