Woher die Angaben auf dieser Seite stammen
Über KLARA steht hier nur, was KLARA selbst schreibt. Gelesen haben wir am 21. September 2026 sechs Seiten: die Startseite, die Seite zu KLARA Business, die Seite zum Buchhaltungsprogramm, die Seite zur Auftragsverwaltung, die Seite zu KLARA Projekt und die englische Seite zur Lohnsoftware. Alle sechs sind unten verlinkt. Was dort nicht steht, behaupten wir nicht, weder zugunsten noch zulasten von KLARA. Preise von KLARA nennen wir nicht: Sie ändern sich, und sie stehen beim Anbieter selbst. Prüf darum im Zweifel direkt auf klara.ch, ob die Angaben noch stimmen.
Was KLARA über sich selbst sagt
KLARA nennt sich auf der Startseite «All-in-One Business Software für KMU» und schreibt, die Software sei modular aufgebaut. Im Menü von klara.ch stehen unter «Business» die Einträge «Business Pakete», «Auftragsverwaltung», «Buchhaltung», «Kundenverwaltung», «Budget», «eArchiv», «Inventar», «Spesenmanagement» und «myKLARA App», unter «Mitarbeitende» «Lohn», «Time» für die Zeiterfassung und «Projekt», unter «Kasse» unter anderem «Kassensystem», «Payments» und «Pay-by-Link», unter «Online» unter anderem «Online Terminbuchung», «Online Shop» und «Website». Die Seite zu KLARA Business beschreibt die «Business Pakete» Basic, Plus und Premium für die Büroadministration, die sich um Kasse, Lohn und Online-Lösungen erweitern lassen, und nennt eine «Mobile App für iOS und Android».
- Buchhaltung: Die Seite zum Buchhaltungsprogramm hat einen Abschnitt «Automatischer Bankabgleich» und nennt das Scannen von Belegen mit dem Handy und die «Zusammenarbeit mit deinem Treuhänder».
- Auftragsverwaltung: «Ob Offerte, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung oder Gutschrift», dazu ein integriertes Mahnwesen und eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit.
- Lohn: Die englische Lohnseite bezeichnet KLARA als «Swissdec ELM5 certified payroll software». Genannt werden dort Lohnabrechnungen, der Lohnausweis, die elektronische Übermittlung der Quellensteuerdaten und Meldungen an Behörden und Versicherungen.
- Projekt: Die Seite zu KLARA Projekt schreibt, die für ein Projekt erfassten Stunden und Materialien würden «automatisch zu einem Rapport sowie einer Rechnung zusammengefasst». Erfassen lassen sie sich laut derselben Seite auch mit der myKLARA App auf dem Smartphone.
- Branchen: Das Menü unter «Branche» nennt unter anderem «Treuhänder», «Detailhandel», «Gastro», «Handwerker», «Coiffeur», «Sport & Fitnesscenter» und «Vereine».
Punkt für Punkt
| Thema | KIDESK | KLARA, nach eigenen Angaben vom 21.09.2026 |
|---|---|---|
| Finanzbuchhaltung | Gibt es nicht. Die Treuhandstelle bucht und bekommt dafür einen eigenen Zugang, eine Buchungsliste, die Belege und eine MwSt-Auswertung je Quartal. | Buchhaltung ist ein eigener Baustein, mit automatischem Bankabgleich und Belegen vom Handy. |
| Löhne | Gibt es nicht. Aus dem Stundenbericht kommt eine CSV-Datei für die Stelle, die den Lohn rechnet. | Lohn ist ein eigener Baustein, nach eigener Angabe Swissdec-ELM5-zertifiziert. |
| Kasse und Laden | Kein Kassensystem. Es gibt ein einfaches Kassenbuch für Bargeld mit Tagesabschluss. | «Kassensystem», «Payments» und «Pay-by-Link» werden auf der Startseite genannt. |
| Offerte bis Rechnung | Offerte mit Unterschrift über einen Link, daraus Auftrag, daraus Rechnung mit QR-Einzahlungsschein, dazu Gutschrift und Mahnwesen in drei Stufen. | Offerte, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung, Gutschrift und ein integriertes Mahnwesen. |
| Die Arbeit draussen | Rapport und Abnahme mit Unterschrift auf dem Gerät, Stunden mit von und bis, Material, Fotos, Wochenplan für die Einteilung. | «Time» für die Zeiterfassung und «Projekt» sind eigene Bausteine. Stunden und Material lassen sich laut der Seite zu KLARA Projekt auch in der App erfassen und werden zu einem Rapport und einer Rechnung zusammengefasst. Zur Unterschrift des Kunden vor Ort steht auf den gelesenen Seiten nichts. |
| Ausschreibung und Ausmass | Leistungsverzeichnis als PDF einlesen, die Positionsnummern in die Offerte übernehmen, Ausmass als Rechenzeile an der Position, Herleitung auf dem PDF. | Dazu steht auf den gelesenen Seiten nichts. Frag beim Anbieter nach, wenn du auf Ausschreibungen offerierst. |
| App | App fürs iPhone, auf allen anderen Geräten im Browser. | «Mobile App für iOS und Android». |
| Website, Shop, Online-Terminbuchung | Gibt es nicht. | «Online Shop», «Website» und «Online Terminbuchung» werden auf der Startseite genannt. |
| Preis | CHF 39.00 im Monat für die erste Person, CHF 8.00 für jede weitere, alles inbegriffen, auch die KI. Vierzehn Tage testen ohne Kreditkarte. | KLARA beschreibt sich als modular: Pakete für das Büro, dazu Module wie Kasse, Online und Lohn. Preise nennen wir hier nicht, sie stehen auf klara.ch. |
Wann KLARA besser passt
- Du willst selbst buchen. Wenn Kontenplan, Buchungssätze und der Abschluss in deiner Hand bleiben sollen, brauchst du ein Programm mit Buchhaltung. KIDESK hat keine. Wovon diese Entscheidung abhängt, steht in Buchhaltung selber machen oder abgeben.
- Du rechnest Löhne selbst ab. Wer monatlich Lohnabrechnungen erstellt, Quellensteuer abrechnet und die Jahresmeldung macht, braucht ein Lohnprogramm im Haus oder eine Treuhandstelle. KIDESK hat keine Lohnbuchhaltung.
- Du hast einen Laden oder ein Lokal. Wo Kundschaft an einer Kasse bezahlt, brauchst du ein Kassensystem. Das Kassenbuch in KIDESK ist dafür nicht gedacht.
- Du willst Website, Shop und Terminbuchung aus einer Hand. KIDESK macht nichts davon.
- Deine Leute arbeiten mit Android-Geräten und wollen eine App. Von KIDESK gibt es eine App fürs iPhone; auf Android läuft KIDESK im Browser.
Wann KIDESK besser passt
- Deine Treuhandstelle bucht ohnehin. Dann ist eine eigene Finanzbuchhaltung doppelte Arbeit. KIDESK gibt ihr einen eigenen Zugang und ein Exportpaket mit Buchungsliste, Belegen und einer Datei für Banana sowie einem DATEV-Format.
- Der Kunde soll vor Ort unterschreiben. In KIDESK entstehen Rapport und Abnahme mit Unterschrift, Stunden, Material und Fotos auf dem Gerät und nicht abends im Büro. Zur Unterschrift vor Ort steht auf den gelesenen Seiten von KLARA nichts; frag dort nach, wenn du sie brauchst.
- Du offerierst auf Ausschreibungen. Leistungsverzeichnis einlesen, die Positionsnummern in die Offerte übernehmen, nach Ausmass abrechnen: Das ist der Teil, den ein Bürobetrieb nie braucht und ein Bauhandwerker jeden Monat.
- Du willst einen Preis statt einer Bausteinliste. Bei KIDESK ist alles im Preis, auch die KI, auch die Sprachfunktion.
- Du erledigst das Büro im Gehen. Die KI-Zeile sitzt auf jeder Seite, du kannst diktieren statt tippen, und heikle Aktionen bestätigst du, bevor sie ausgeführt werden.
Was du selbst prüfst, bevor du dich entscheidest
Einen echten Vorgang durchspielen
Nimm eine eigene Offerte, mach daraus einen Auftrag und daraus eine Rechnung, in beiden Programmen. Nicht die Beispieldaten des Anbieters nehmen, sondern deine eigenen Artikel und Preise.
Den Einzahlungsschein im E-Banking testen
Lass dir die fertige Rechnung als PDF geben und zahl im eigenen E-Banking einen Franken darauf ein. So siehst du, ob Adresse, Referenz und Betrag stimmen.
Die Treuhandstelle fragen
Sie sagt dir in fünf Minuten, welche Dateien sie für den Abschluss braucht. Wenn ein Programm genau diese liefert, sparst du beiden Seiten Stunden. Was zu einer sauberen Übergabe gehört, steht in Übergabe an die Treuhandstelle.
Den Ausstieg anschauen
Lass dir vor der Unterschrift zeigen, wie ein vollständiger Export aussieht, und lies dazu Software wechseln.
So macht es KIDESK
KIDESK ist Büro-Software für Unternehmen mit einer bis zwanzig Personen: Offerte, Auftrag, Rapport, Stunden, Material, Rechnung mit QR-Einzahlungsschein, Mahnwesen in drei Stufen, Belege fotografieren und Berichte. Zahlungseingänge kommen über die CAMT-Datei aus deinem E-Banking herein, eine direkte Bankanbindung gibt es nicht. Ebenso wenig gibt es eine Finanzbuchhaltung, eine Lohnbuchhaltung, eine Registrierkasse oder ein Kundenportal. Der Preis ist CHF 39.00 im Monat für die erste Person und CHF 8.00 für jede weitere, mit allem drin. Vierzehn Tage testen kostet nichts und braucht keine Kreditkarte. Deine Daten bringst du über CSV- und Excel-Dateien mit.
Häufige Fragen
Kann ich meine Daten von KLARA zu KIDESK mitnehmen?
KIDESK liest CSV- und Excel-Dateien ein, für Kunden, Artikel, Rechnungen, Offerten und Belege, mit Vorschau vor dem Speichern. Welche Exportdateien du bei KLARA bekommst, klärst du vor der Kündigung beim Anbieter selbst. Der allgemeine Weg steht in Software wechseln.
Kann ich beide Programme parallel nutzen?
Technisch ja, sinnvoll selten. Zwei Programme, die beide Kunden und Artikel führen, laufen mit der Zeit auseinander. Wenn du kombinierst, leg vorher fest, welches die Stammdaten führt und was nur als Liste ins andere geht.
Brauche ich eine Software mit Buchhaltung, wenn ich eine Einzelfirma bin?
Nicht zwingend. Einzelfirmen mit weniger als CHF 500'000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr müssen nur über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage Buch führen (OR Art. 957 Abs. 2). Darüber gilt die volle Buchführungspflicht, und dann braucht es ein Programm mit Kontenplan, bei dir oder bei der Treuhandstelle.
Macht KIDESK die Mehrwertsteuer-Abrechnung?
KIDESK liefert die Auswertung je Quartal als CSV-Datei. Einreichen musst du selbst: Seit 2025 gehen Anmeldung, Abrechnung und Korrekturen nur noch elektronisch über das Portal der ESTV (MWSTV Art. 123). Eine Übermittlung aus KIDESK heraus gibt es nicht.
Ist der Vergleich auf dieser Seite neutral?
Nein, und das schreiben wir hin: Diese Website gehört zu KIDESK. Darum steht über KLARA ausschliesslich, was KLARA selbst schreibt, mit Datum und Link, und darum nennen wir oben ausdrücklich die Fälle, in denen KLARA besser passt. Prüf die Angaben beim Anbieter selbst, bevor du dich entscheidest.
Quellen
- KLARA: Startseite, eigene Angaben (abgerufen am 21.09.2026)
- KLARA: KLARA Business, eigene Angaben (abgerufen am 21.09.2026)
- KLARA: Buchhaltungsprogramm, eigene Angaben (abgerufen am 21.09.2026)
- KLARA: Auftragsverwaltung, eigene Angaben (abgerufen am 21.09.2026)
- KLARA: KLARA Projekt, eigene Angaben (abgerufen am 21.09.2026)
- KLARA: Payroll software, eigene Angaben (abgerufen am 21.09.2026)
- Obligationenrecht (OR), Art. 957: Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung
- Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), Art. 123: Elektronische Verfahren
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
