Werkstatt und Montage sind zwei verschiedene Ansätze
In der Werkstatt stehen Maschinen, die abgeschrieben werden wollen, dafür fällt keine Anfahrt an und niemand wartet auf den Lift. Auf der Baustelle ist es umgekehrt: kein Maschinenpark, dafür Weg, Absperren, Abdecken, Koordination mit anderen Gewerken und das Warten darauf, dass der Boden endlich fertig ist. Zwei verschiedene Tätigkeiten, zwei verschiedene Kostenträger, also zwei verschiedene Stundenansätze. Wer beides in einen Ansatz mischt, subventioniert das eine mit dem anderen und weiss am Schluss nicht, woran er verdient hat.
Für den Kunden hat die Trennung einen anderen Nutzen. Er sieht, dass die Montage eigene Zeit braucht, und akzeptiert Zusatzstunden vor Ort leichter, wenn sie in der Offerte schon eine eigene Zeile hatten. Eine einzige Pauschale über alles kann er weder vergleichen noch nachrechnen, und jede Abweichung wird zur Verhandlung.
- Offerierte Montage: 14 Stunden zu CHF 105.00
- CHF 1'470.00
- Vor Ort festgestellt: Wand 24 mm aus dem Lot, Ausgleichsleiste anpassen, furnieren und ölen
- 3.5 zusätzliche Stunden
- Regieansatz Montage, in der Offerte genannt
- CHF 105.00 je Stunde
- Zusatzstunden: 3.5 mal CHF 105.00
- CHF 367.50
- Zusatzmaterial: Ausgleichsleiste Eiche massiv
- CHF 95.00
- Verrechenbar ohne Diskussion, weil Ansatz und Regel vorher dastanden
- CHF 462.50
Möbel oder Teil des Gebäudes: die Fristen sind verschieden
Seit dem 01.01.2026 gilt im Obligationenrecht das revidierte Bauvertragsrecht. Für die Schreinerei ist es deshalb wichtig, weil sie beide Welten bedient: den Tisch, der irgendwo hingestellt wird, und den Einbauschrank, der zum Gebäude gehört. Das neue Recht gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2026 geschlossen wurden; für ältere Verträge bleibt das bisherige Recht massgebend.
| Fall | Rügefrist | Verjährung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Freistehendes Möbel: Tisch, Sideboard, Korpus zum Hinstellen | Prüfen und anzeigen, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist; verdeckte Mängel sofort nach der Entdeckung | 2 Jahre ab Abnahme | OR Art. 367 Abs. 1, Art. 370 Abs. 1 und 3, Art. 371 Abs. 1 |
| Bewegliches Werk, das bestimmungsgemäss in das Gebäude integriert wurde und dessen Mangel die Mangelhaftigkeit des Gebäudes verursacht hat | 60 Tage; eine kürzere Frist zu vereinbaren ist unwirksam | 5 Jahre | OR Art. 367 Abs. 1bis Bst. a, Art. 370 Abs. 4, Art. 371 Abs. 1 zweiter Satz |
| Arbeiten am unbeweglichen Werk selbst, etwa Einbauten als Teil des Ausbaus | 60 Tage, auch für verdeckte Mängel ab Entdeckung | 5 Jahre, nicht zulasten des Bestellers abänderbar | OR Art. 367 Abs. 1bis, Art. 370 Abs. 4, Art. 371 Abs. 2 und 3 |
Ein zweiter Punkt der Revision betrifft Klauseln: Eine im Voraus getroffene Abrede, die den Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung einschränkt oder ausschliesst, ist ungültig, wenn der Mangel eine Baute betrifft (OR Art. 368 Abs. 2bis). Und die fünfjährige Verjährung kann nicht zulasten des Bestellers verkürzt werden (OR Art. 371 Abs. 3). Wer Einbauten liefert, sollte sich deshalb nicht auf Haftungsausschlüsse verlassen, sondern beschreiben, was er liefert. Mehr dazu steht im Ratgeber Mängelrüge: 60 Tage nach neuem Recht.
Holz arbeitet: beschreiben statt ausschliessen
Massivholz nimmt Feuchtigkeit auf und gibt sie ab, Furniere unterscheiden sich in Farbe und Struktur, geölte Oberflächen verändern sich im Licht. Das sind keine Mängel, sondern Eigenschaften, und genau so gehören sie in die Offerte: als Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit. Der Unterschied ist nicht juristische Haarspalterei. Eine Beschreibung sagt, was der Kunde bekommt, ein Haftungsausschluss sagt, wofür du nicht einstehen willst, und das eine hält im Streitfall deutlich besser als das andere.
- Holzart, Schnittbild und Sortierung nennen. «Eiche massiv, astarm, Riftschnitt» ist eine Zusage. «Eiche» ist eine Farbe.
- Oberfläche mit Glanzgrad und Muster. Ein Musterstück mit Datum und Unterschrift beim Kunden ist die beste Beschreibung, die es gibt.
- Fugen und Toleranzen angeben. Wer schreibt, dass Fugen von 2 bis 4 mm vorgesehen sind, diskutiert später über nichts.
- Raumklima ansprechen. Ein Einbau in einen frisch verputzten, ungeheizten Raum trocknet anders nach. Halte fest, welche Bedingungen bei der Montage herrschen müssen.
- Einen Nachjustage-Termin einplanen. Ein Termin nach der ersten Heizperiode kostet dich zwei Stunden und erspart dir eine Reklamation, die als Mangel daherkommt.
Das Bauhandwerkerpfandrecht gilt auch für Einbauten
Wer auf einem Grundstück zu Bauten oder anderen Werken Material und Arbeit oder Arbeit allein geliefert hat, kann ein gesetzliches Grundpfandrecht verlangen, und zwar auch dann, wenn nicht der Grundeigentümer, sondern ein anderer Unternehmer, ein Mieter oder eine Pächterin sein Schuldner ist (ZGB Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3). Die Eintragung muss spätestens vier Monate nach der Vollendung der Arbeit im Grundbuch erfolgt sein (ZGB Art. 839 Abs. 2); es genügt nicht, das Gesuch innert der Frist zu stellen. Auf diesen Anspruch kann nicht zum Voraus verzichtet werden (ZGB Art. 837 Abs. 3).
Ob ein bestimmter Auftrag unter diese Bestimmung fällt, hängt davon ab, ob wirklich auf dem Grundstück gearbeitet wurde. Wer eine Küche einbaut, ausrichtet, anschliesst und einpasst, arbeitet am Gebäude. Wer ein fertiges Möbel anliefert und hinstellt, tut das nicht. Im Zweifel entscheidet das Gericht; sichere dich lieber über eine Anzahlung ab, als dich auf eine Auslegung zu verlassen. Weitere Wege zeigt der Ratgeber Werklohn absichern.
Was in Schreiner-Offerten am häufigsten fehlt
- Das Aufmass und was danach eine Änderung kostet. Sobald die Platten zugeschnitten sind, ist jede Massänderung ein neues Möbel. Nenne den Zeitpunkt der Freigabezeichnung und schreib hin, dass Änderungen danach verrechnet werden.
- Demontage und Entsorgung. Die alte Küche abbauen, in den Container tragen, Gebühren zahlen. Das ist eine halbe Tagesleistung und keine Selbstverständlichkeit.
- Zugang, Etage, Lift und Treppenhausschutz. Ein Korpus, der nicht ins Treppenhaus passt, wird zerlegt geliefert und vor Ort montiert. Das gehört vor der Offerte geklärt.
- Fremde Gewerke. Elektro, Sanitär, Plattenleger, Maler. Schreib hin, was du koordinierst und was nicht enthalten ist, sonst wartest du auf der Baustelle bezahlt von niemandem.
- Ausschnitte und Anschlüsse. Kochfeld, Spüle, Steckdosen, Leitungsdurchführungen, Lüftungsgitter. Jeder Ausschnitt ist Zeit und Risiko.
- Steinabdeckung und Geräte. Wer sie einkauft, wer sie ausmisst und wer haftet, wenn das Mass nicht stimmt.
- Leisten, Silikonfugen und Abschlüsse. Die kleinen Positionen am Schluss, die immer jemand anders gemacht haben soll.
- Lieferfristen für Material. Furniere, Massivholz und Beschläge haben Lieferzeiten. Nenne sie, und schreib, ab wann der Termin gilt: ab Bestellung oder ab Freigabe der Zeichnung.
- Lagerung beim Kunden. Wenn das Möbel fertig ist und die Baustelle nicht, steht es in deiner Werkstatt. Halte fest, wie lange kostenlos.
Jede Angabe in der Vorlage, und warum sie dasteht
| Angabe | Pflicht oder Praxis | Wozu sie dient |
|---|---|---|
| Holzart, Oberfläche und Beschläge im Kopf | Praxis | Beschreibt die vereinbarte Beschaffenheit. Ohne Nennung schuldest du, was der Kunde sich vorgestellt hat |
| Datum des Aufmasses und der Freigabezeichnung | Praxis | Markiert den Punkt, ab dem Änderungen kosten. Ohne Datum ist jede Massänderung eine Diskussion |
| Werkstattstunden und Montagestunden getrennt, mit eigenem Ansatz | Praxis | Unterschiedliche Kostenträger. Nur so lässt sich Mehraufwand vor Ort sauber verrechnen |
| Regieposition für die Montage mit angenommener Stundenzahl | Praxis | Im Altbau kommt fast immer etwas. Mit vorher genanntem Ansatz verhandelst du nicht mitten im Auftrag |
| Demontage und Entsorgung als eigene Position | Praxis | Real anfallende Zeit und Gebühren, die sonst in der Pauschale verschwinden |
| Mitwirkung: Zugang, Lift, Strom, geräumter und beheizter Raum | Praxis | Was der Kunde beistellt, gehört in die Offerte und nicht in den Streit danach |
| Zustimmung des Grundeigentümers, wenn der Besteller Mieter ist | Voraussetzung des Pfandrechts | Ohne sie besteht der Anspruch auf das Bauhandwerkerpfandrecht nicht (ZGB Art. 837 Abs. 2) |
| Abnahme mit Protokoll und Datum | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Ab der Abnahme laufen die Verjährungsfristen (OR Art. 371). Ohne Datum ist der Beginn strittig |
| Nachjustage nach der ersten Heizperiode | Praxis | Nimmt der häufigsten Reklamation die Spitze und ist zugleich ein Kundenkontakt |
| Anzahlung bei der Bestellung | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Ohne andere Abrede ist die Vergütung bei der Ablieferung zu zahlen (OR Art. 372 Abs. 1). Material musst du vorher einkaufen |
| Gültigkeitsdatum | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Mit Frist bist du bis zum Ablauf gebunden und danach frei (OR Art. 3 Abs. 1 und 2) |
| MwSt-Satz 8.1 Prozent und MwSt-Nummer | Pflicht auf der Rechnung (MWSTG Art. 26) | Auf der Offerte Praxis. Wer nicht im Register eingetragen ist, weist keine Steuer aus |
So macht es KIDESK
In KIDESK liegen Platten, Beschläge und Oberflächen mit Einkaufs- und Verkaufspreis im Katalog; Einkaufspreis und Marge sehen nur Inhaber, Admin und Buchhaltung. Wiederkehrende Möbel legst du als Paket mit Parametern ab, dann steht die ganze Positionsgruppe mit einem Klick in der Offerte. Der Kunde unterschreibt online, aus der angenommenen Offerte wird der Auftrag, deine Leute erfassen Stunden und Material am Handy, und der Kunde unterschreibt Rapport und Abnahme auf dem Gerät. Daraus wird die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst. Nach dem Auftrag zeigt die Nachkalkulation je Position, was offeriert war und was es gekostet hat.
Häufige Fragen
Warum zwei Stundenansätze für Werkstatt und Montage?
Weil dahinter zwei verschiedene Kostenstrukturen stehen. In der Werkstatt tragen die Stunden den Maschinenpark, auf der Baustelle tragen sie Weg, Abdecken, Koordination und Wartezeit. Ein Mischansatz verdeckt, womit du verdienst, und macht Mehraufwand vor Ort schwer verrechenbar.
Wie lange hafte ich für einen Einbauschrank?
Das hängt davon ab, wie er eingebaut ist. Beim beweglichen Werk verjähren die Mängelansprüche zwei Jahre nach der Abnahme. Hat ein Mangel eines beweglichen Werks, das bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurde, dessen Mangelhaftigkeit verursacht, beträgt die Frist fünf Jahre (OR Art. 371 Abs. 1). Halte deshalb das Abnahmedatum schriftlich fest.
Muss der Kunde Mängel innert 60 Tagen rügen?
Nur bei unbeweglichen Werken und bei Werken, die bestimmungsgemäss darin integriert wurden und deren Mangelhaftigkeit verursacht haben. Dort gilt seit dem 01.01.2026 eine Rügefrist von 60 Tagen, und kürzere Fristen zu vereinbaren ist unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis, Art. 370 Abs. 4). Für ein freistehendes Möbel gilt weiterhin die Grundregel: prüfen, sobald es tunlich ist, verdeckte Mängel sofort nach der Entdeckung anzeigen.
Habe ich als Schreiner Anspruch auf ein Bauhandwerkerpfandrecht?
Wenn du auf dem Grundstück zu Bauten oder anderen Werken Material und Arbeit oder Arbeit allein geliefert hast, ja (ZGB Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3). Die Eintragung muss spätestens vier Monate nach Vollendung der Arbeit im Grundbuch stehen (ZGB Art. 839 Abs. 2). Ist dein Besteller Mieter, besteht der Anspruch nur mit Zustimmung des Grundeigentümers zu den Arbeiten (Abs. 2).
Darf ich in der Offerte schreiben, dass Farbunterschiede kein Mangel sind?
Als Beschreibung ja, als Haftungsausschluss nur beschränkt. Wer Holzart, Sortierung und Oberfläche benennt und auf ein Musterstück verweist, legt die vereinbarte Beschaffenheit fest, und daran wird gemessen. Ein pauschaler Ausschluss von Mängelrechten hält dagegen wenig: Bei Bauten ist eine Abrede, die den Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung einschränkt, seit dem 01.01.2026 ungültig (OR Art. 368 Abs. 2bis).
Wie sichere ich die Anzahlung bei teurem Material ab?
Indem du sie vereinbarst. Ohne andere Abrede ist die Vergütung erst bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen (OR Art. 372 Abs. 1), du würdest also Furnier, Massivholz und Beschläge vorfinanzieren. Üblich ist eine Staffel: ein Teil bei der Bestellung, ein Teil bei Produktionsbeginn, der Rest nach der Abnahme. Die Staffel gehört in die Offerte, nicht auf die Rechnung.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 367 und 370: Prüfung und Mängelrüge, Rügefrist 60 Tage
- Obligationenrecht (OR), Art. 368 und 371: Mängelrechte, zwingendes Nachbesserungsrecht, Verjährung
- Obligationenrecht (OR), Art. 372, 373 und 3: Fälligkeit, fester Preis, Annahmefrist
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 837: Fälle des gesetzlichen Grundpfandrechts
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 839: Eintragung und Viermonatsfrist
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 25 und 26: Steuersätze und Rechnung
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