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Vorlage

Winterdienst-Vertrag: Vorlage zum Anpassen.

Kurz gesagt

Ein Winterdienstvertrag trägt, wenn er vier Dinge benennt: welche Flächen geräumt werden, woran die Räumung ausgelöst wird, bis zu welcher Uhrzeit sie fertig ist und welches Streumittel zum Einsatz kommt. Einen pauschalen Haftungsausschluss kannst du nicht vereinbaren: Eine im Voraus getroffene Abrede, welche die Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausschliesst, ist nichtig (OR Art. 100 Abs. 1). Was trägt, ist eine Begrenzung auf einen Betrag je Ereignis zusammen mit klaren Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

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Fünf Punkte, an denen Winterdienstverträge scheitern

Die Fragen, über die im Winterdienst gestritten wird, sind fast immer dieselben: ob eine Fläche dazugehört hat, ob du hättest fahren müssen und ob du zu spät warst. Genau diese drei Fragen beantwortet ein brauchbarer Vertrag, bevor der erste Schnee fällt. Dazu kommen das Streumittel und die Haftung. Bei der Haftung steht in vielen Mustern ein Satz, der im entscheidenden Moment nichts wert ist.

PunktSchwammigBrauchbar
Flächen«Winterdienst rund um die Liegenschaft»Liste mit Quadratmetern, Treppen mit Anzahl Tritten, je Fläche maschinell oder von Hand
Auslösung«bei Bedarf»Kontrollgang ab 04.30 Uhr, Einsatz ab 3 cm Schnee oder bei Eisbildung
Zeiten«am Morgen»Werktags bis 07.00 Uhr, Sonn- und Feiertage bis 08.00 Uhr, Nachräumen bei anhaltendem Schneefall
Streumittel«umweltschonend»Natriumchlorid und Splitt, auf Naturstein nur Splitt, Menge im Einsatznachweis
Haftung«Jede Haftung wird wegbedungen»Haftung für leichte Fahrlässigkeit betraglich begrenzt, Mitwirkungspflichten benannt, Betriebshaftpflicht mit Deckungssumme
Die rechte Spalte kostet dich beim Schreiben zwanzig Minuten. Im Streitfall ist sie das Einzige, worauf sich beide Seiten berufen können.

Die Flächen gehören in eine Liste, nicht in einen Satz

Eine Fläche, die nicht auf der Liste steht, ist nicht Teil deines Auftrags. Die Liste wirkt in beide Richtungen: Dir hält sie die Erwartung vom Hals, den Balkon im dritten Stock mitzuräumen, und dem Auftraggeber erspart sie die Entdeckung im Januar, dass niemand für den Zugang zum Entsorgungsplatz zuständig ist. Nimm je Fläche drei Angaben auf.

  • Was und wie gross: Zufahrt 240 m2, Gehweg 38 m2, Aussentreppe mit 12 Tritten, Besucherparkplätze 6 Felder.
  • Maschinell oder von Hand: Treppen, Eingänge und schmale Wege sind Handarbeit und brauchen im Verhältnis zur Fläche am meisten Zeit. Führ sie darum getrennt auf.
  • Was ausdrücklich nicht dazugehört: Dachflächen, Balkone, Terrassen, Lichtschächte, Eiszapfen. Dieser Satz ist der wichtigste im ganzen Vertrag, weil er die Erwartung begrenzt.
  • Wohin der Schnee kommt: Bezeichne die Ablagefläche. Nach dem dritten Schneefall ist der Grünstreifen voll, und der Abtransport war in keiner Offerte eingerechnet.

Auslösung: woran erkennt ihr beide, dass du fahren musst?

Die Auslösung ist der Punkt, an dem sich Aufwand und Erwartung treffen. «Bei Bedarf» bedeutet für den Auftraggeber: immer, wenn es rutschig ist. Für dich bedeutet es: wenn es sich lohnt. Beides zusammen ergibt im Februar ein Gespräch, das niemand führen will. Vier Varianten, die sich in der Praxis bewähren.

AuslösungWie sie im Alltag wirktWofür sie passt
Feste Schneehöhe, zum Beispiel ab 3 cmMessbar und unbestritten, aber Eisregen ohne Schnee fällt durch das RasterZufahrten, Parkplätze, grosse Hartflächen
Kontrollgang zu fester UhrzeitDu fährst auch, wenn am Ende nichts liegt, dafür ist niemand im ZweifelEingänge, Treppen, Liegenschaften mit Publikumsverkehr
Auf Abruf durch den AuftraggeberGünstig, aber jemand muss um vier Uhr morgens entscheiden und anrufenZweitobjekte, Gewerbe ohne Frühbetrieb
Meldung eines benannten WetterdienstesHängt an einer fremden Quelle, die darum mit Namen in den Vertrag gehörtBetriebe mit mehreren Objekten in derselben Region
Wer den Kontrollgang vereinbart, verkauft Bereitschaft, nicht Schnee. Das ist die ehrlichere Grundlage: Ein milder Winter kann dreissig Kontrollfahrten und acht Räumungen bedeuten. Steht die Bereitschaft nicht als eigener Preis im Vertrag, arbeitest du diese dreissig Fahrten gratis. Wie sich Bereitschaft, Einsatz und Streugut kalkulieren lassen, steht in der Offerte Vorlage für Hauswartungen.

Zeiten: bis wann geräumt sein muss

Wer welche Fläche räumen muss, steht nicht im Bundesrecht. Das regeln die Kantone in ihren Strassengesetzen und die Gemeinden in ihren Reglementen, und sie entscheiden unterschiedlich. Die Stadt St. Gallen etwa räumt die Trottoirs selbst, nach Prioritätsstufen, und hält fest, dass der Bereich zwischen Hauseingang und Trottoir privat und Sache der Verwaltung oder der Grundeigentümerschaft ist. Ob deine Gemeinde die Pflicht für das Trottoir umgekehrt den angrenzenden Grundeigentümern überträgt, steht in ihrem Strassenreglement. Frag beim Werkhof oder der Bauverwaltung nach, bevor du eine Fläche zusagst oder weglässt.

Im Vertrag stehen darum zwei Uhrzeiten und ein Vorbehalt: bis wann an Werktagen geräumt ist, bis wann an Sonn- und Feiertagen, und was bei anhaltendem Schneefall gilt. Ohne den Vorbehalt schuldest du dem Auftraggeber den ganzen Tag eine schneefreie Fläche, und das kann niemand halten. Formuliere ihn konkret: Nachräumen im Verlauf des Tages, soweit es mit Rücksicht auf die übrigen Objekte möglich ist.

Streumittel: was du einsetzen darfst

Welche Stoffe ein Auftaumittel enthalten darf, regelt die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung in Anhang 2.7. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) fasst die Regel so zusammen:

  • Zulässig sind Auftaumittel mit Natrium-, Calcium- oder Magnesiumchlorid. Das ist das klassische Streusalz.
  • Harnstoff, abbaubare niedere Alkohole und Acetate sind nur auf Flugplätzen zulässig.
  • Formiate, also die Natrium- und Kaliumsalze der Ameisensäure, sind nur auf Flugplätzen und auf Fusswegen zulässig, die an Grünflächen angrenzen.
  • Für kohlenhydrathaltige Melassen aus der Zuckerherstellung als Zusatz zur Sole gelten eigene Bedingungen zur Ausbringung und zum Gehalt.

Für deinen Vertrag heisst das: Das Mittel gehört mit Namen hinein. «Umweltschonendes Auftaumittel» ist keine Zusage, sondern ein Versprechen, das du je nach Produkt auf einer normalen Zufahrt gar nicht einlösen darfst. Splitt und Sand tauen nichts auf, sie wirken mechanisch. Dafür musst du sie im Frühling wieder aufnehmen und entsorgen, und auch das gehört als eigene Position in den Vertrag. Auf Naturstein, Holzrosten und frischem Beton verlangen Auftraggeber häufig ausdrücklich salzfreies Streuen. Halte fest, welche Fläche das betrifft.

Haftung: was du versprechen kannst und was nicht

Die Haftung der Eigentümerschaft verschiebt dein Vertrag nicht. Wer ein Gebäude oder ein anderes Werk besitzt, ersetzt den Schaden, den dieses «infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung» verursacht (OR Art. 58 Abs. 1). Diese Haftung trifft die Eigentümerschaft unabhängig von einem Verschulden. Sie setzt aber einen Mangel voraus, und dazu zählt auch der mangelhafte Unterhalt. Ob ein nicht geräumter Zugang im Einzelfall als solcher Mangel gilt, entscheidet das Gericht. Dein Vertrag regelt das Innenverhältnis: Hat ein Sturz seine Ursache darin, dass du entgegen der Abmachung nicht oder zu spät geräumt hast, holt sich die Eigentümerschaft den Schaden bei dir.

Und der pauschale Ausschluss? Er hält nicht. Eine im Voraus getroffene Abrede, wonach die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wäre, ist nichtig (OR Art. 100 Abs. 1). Für leichtes Verschulden ist eine Beschränkung grundsätzlich zulässig, das Gericht kann sie aber nach seinem Ermessen als nichtig betrachten, wenn die Verantwortlichkeit aus dem Betrieb eines obrigkeitlich konzessionierten Gewerbes folgt (OR Art. 100 Abs. 2). Was in der Praxis trägt, ist darum kein Ausschluss, sondern eine Begrenzung auf einen Betrag je Ereignis, dazu klar benannte Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und eine Betriebshaftpflicht, deren Deckungssumme im Vertrag steht.

Achtung: «Jede Haftung wird wegbedungen» schadet zweifach. Gegenüber deinem Auftraggeber ist die Klausel im entscheidenden Punkt nichtig. Gegenüber einer gestürzten Passantin wirkt sie ohnehin nicht, weil zwischen ihr und dir kein Vertrag besteht: Der Anspruch der Passantin stützt sich auf OR Art. 41 gegen den, der den Schaden widerrechtlich und schuldhaft verursacht hat, und auf OR Art. 58 gegen die Eigentümerschaft.

Laufzeit und Kündigung: die Überraschung im Kleingedruckten

Winterdienst ist im Alltag ein Auftrag: Geschuldet ist sorgfältiges Räumen und Streuen, nicht das Ergebnis einer jederzeit schneefreien Fläche. Verträge über Arbeitsleistung, die keiner besonderen Vertragsart des Gesetzes unterstellt sind, stehen unter den Vorschriften über den Auftrag (OR Art. 394 Abs. 2). Daraus folgt etwas, das viele überrascht: Ein Auftrag kann von jeder Seite jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (OR Art. 404 Abs. 1). Wer zur Unzeit kündigt, schuldet Schadenersatz (OR Art. 404 Abs. 2). Eine feste Laufzeit über drei Saisons schützt dich also weniger, als der Vertrag vermuten lässt.

Zwei praktische Folgen. Erstens: Kauf die neue Schneefräse nicht auf die Zusage eines einzigen Kunden hin. Zweitens: Lass die Bereitschaftspauschale zu Beginn der Saison fällig werden, nicht am Ende. Dann hast du das Geld für die Bereitschaft auch dann, wenn der Vertrag im Januar endet.

Der Vertragstext zum Kopieren

Der folgende Text steht auch in der Word-Datei oben. Alles in eckigen Klammern ersetzt du durch deine eigenen Angaben. Die Beispielpreise sind Beispiele und keine Marktpreise: Setz deine eigenen ein.

Winterdienstvertrag
zwischen [DEIN BETRIEB], [Strasse Nr., PLZ Ort], nachfolgend «Auftragnehmerin», und [AUFTRAGGEBER, Strasse Nr., PLZ Ort], nachfolgend «Auftraggeber».

1. Gegenstand
Die Auftragnehmerin übernimmt den Winterdienst auf den in Ziffer 2 aufgeführten Flächen der Liegenschaft [Bezeichnung, Strasse Nr., PLZ Ort]. Dieser Vertrag regelt, wer die Arbeit ausführt. Die Pflichten, welche Gesetz und Gemeindereglement dem Auftraggeber als Eigentümer oder Vertreter der Eigentümerschaft auferlegen, bleiben davon unberührt.

2. Flächen
[Zufahrt und Vorplatz, 240 m2, maschinell]
[Gehweg vom Trottoir zum Hauseingang, 38 m2, von Hand]
[Aussentreppe Hauseingang, 12 Tritte, von Hand]
[Zugang Entsorgungsplatz und Veloraum, 45 m2, von Hand]
[Besucherparkplätze, 6 Felder, maschinell, ab einer Schneehöhe von 10 cm]
Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind Dachflächen, Balkone, Terrassen, Lichtschächte sowie das Entfernen von Eiszapfen und Dachlawinen.

3. Saison und Bereitschaft
Die Bereitschaft dauert vom [1. November] bis zum [31. März]. Ausserhalb dieser Zeit erbringt die Auftragnehmerin Leistungen nur nach gesonderter Bestellung und nach Aufwand.

4. Auslösung
An Tagen mit Schneefall oder Glatteisgefahr führt die Auftragnehmerin ab [04.30 Uhr] einen Kontrollgang durch. Ein Einsatz wird ausgelöst bei einer Schneehöhe ab [3 cm] auf den Flächen nach Ziffer 2 oder bei Eisbildung. Der Auftraggeber kann jederzeit zusätzlich einen Einsatz anfordern; dieser wird nach Ziffer 7 verrechnet.

5. Zeiten
Die Flächen sind an Werktagen bis [07.00 Uhr] und an Sonn- und Feiertagen bis [08.00 Uhr] geräumt und, soweit erforderlich, gestreut. Bei anhaltendem Schneefall räumt die Auftragnehmerin im Verlauf des Tages nach, soweit dies mit Rücksicht auf die übrigen betreuten Objekte möglich ist. Bei ausserordentlichen Verhältnissen wie Dauerschneefall, Eisregen oder gesperrten Zufahrten verlängern sich diese Zeiten.

6. Streumittel und Schneeablage
Gestreut wird mit [Natriumchlorid] und [Splitt]. Auf [Natursteinbelägen und Holzrosten] wird ausschliesslich [Splitt] verwendet. Der geräumte Schnee wird auf der vom Auftraggeber bezeichneten Fläche [Grünstreifen westlich der Zufahrt] abgelagert. Reicht der Platz nicht aus, wird der Abtransport gesondert vereinbart und nach Aufwand verrechnet. Das Aufnehmen und Entsorgen des Splitts im Frühling wird nach Aufwand verrechnet.

7. Vergütung
Bereitschaft je Saison: CHF [780.00]
Maschineneinsatz je Räumung: CHF [140.00]
Handräumung je angefangene halbe Stunde: CHF [45.00]
Streumittel nach Verbrauch: CHF [1.20] je Kilogramm
Zusatzeinsatz auf Anforderung ausserhalb der Zeiten nach Ziffer 5: CHF [190.00]
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Bereitschaft wird zu Beginn der Saison in Rechnung gestellt, die Einsätze monatlich zusammen mit dem Einsatznachweis nach Ziffer 8.

8. Einsatznachweis
Die Auftragnehmerin hält je Einsatz fest: Datum, Beginn und Ende, bearbeitete Flächen, verwendetes Streumittel mit Menge sowie die ausführende Person. Der Auftraggeber erhält diesen Nachweis monatlich mit der Rechnung.

9. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Flächen nach Ziffer 2 frei zugänglich sind, insbesondere ohne abgestellte Fahrzeuge, Container und Gegenstände. Er stellt einen Lagerplatz für Streugut zur Verfügung und meldet besondere Gefahrenstellen wie Schächte, Randabschlüsse und Gefälle vor Beginn der Saison. Er prüft in eigener Verantwortung, welche Pflichten ihm das Reglement seiner Gemeinde auferlegt, und teilt notwendige Abweichungen von Ziffer 2 und Ziffer 5 schriftlich mit.

10. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeitenden bei der Ausführung dieses Vertrags schuldhaft verursachen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf CHF [Betrag] je Ereignis beschränkt. Für Absicht und grobe Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt. Nicht in ihre Verantwortung fallen Schäden, die darauf beruhen, dass Flächen entgegen Ziffer 9 nicht zugänglich waren, dass Gefahrenstellen nicht gemeldet wurden oder dass sich Personen ausserhalb der geräumten Flächen bewegt haben. Die Auftragnehmerin unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF [Betrag] und weist diese auf Verlangen nach.

11. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag gilt für die Saison [2026/2027] und verlängert sich jeweils um eine weitere Saison, sofern er nicht bis zum [31. August] schriftlich gekündigt wird. Das Recht beider Parteien, den Vertrag nach OR Art. 404 jederzeit zu beenden, bleibt vorbehalten; erfolgt die Beendigung zur Unzeit, ist der daraus entstehende Schaden zu ersetzen.

12. Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren unterzeichnet, je eines für jede Partei. Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist [Ort].

Die Auftragnehmerin


[DEIN BETRIEB], [NAME]

Der Auftraggeber


[NAME AUFTRAGGEBER]

Vier Fehler, die in der Praxis am häufigsten passieren

  • Die Treppe fehlt in der Kalkulation. Zwölf Tritte von Hand können länger dauern als vierzig Quadratmeter Zufahrt mit der Maschine. Wer nur Quadratmeter offeriert, verschenkt die teuerste Arbeit.
  • Kein Einsatznachweis. Ohne Protokoll steht im Februar Aussage gegen Aussage. Datum, Zeit, Fläche, Mittel und Menge je Einsatz kosten dich zwei Minuten und entscheiden im Zweifel den Fall.
  • Die Bereitschaft steckt im Einsatzpreis. Dann bezahlt ein milder Winter deine Kontrollgänge nicht, und ein schneereicher Winter lässt dich teurer aussehen, als du bist.
  • Niemand hat die Schneeablage bezeichnet. Spätestens beim dritten Schneefall ist der Grünstreifen voll. Ohne Abmachung stehst du mit vollem Pflug vor einem Platz, den es nicht gibt.

So macht es KIDESK

In KIDESK legst du den Winterdienstvertrag unter Verträge ab, mit Laufzeit und Kündigungsfrist. KIDESK rechnet aus, bis wann du handeln musst, und sortiert die Verträge danach; eine Erinnerungsmail verschickt es nicht, die Frist siehst du in der Liste. Für Reinigung, Hauswartung und Gartenunterhalt gibt es zusätzlich das Pflichtenheft zum Objekt, eine der eingebauten Vorlagen heisst Winterdienst. Die Bereitschaft je Saison verrechnest du als wiederkehrende Rechnung. Jeden Einsatz erfasst du als Auftrag mit Datum, Stunden und Material, und daraus wird die Monatsrechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst.

Aufträge in KIDESK Rechnungen in KIDESK

Häufige Fragen

Brauche ich für den Winterdienst zwingend einen schriftlichen Vertrag?

Rechtlich nicht: Verträge sind grundsätzlich formfrei gültig (OR Art. 11 Abs. 1). Praktisch schon, denn im Winterdienst geht es um Uhrzeiten, Flächen und Schadenersatz, und genau darüber wird gestritten. Ein Blatt mit Flächenliste, Auslösung, Zeiten und Preisen reicht, wenn es beide unterschreiben.

Wer haftet, wenn jemand auf einer Fläche stürzt, die ich räume?

Die gestürzte Person wendet sich zuerst an die Eigentümerschaft: Sie haftet nach OR Art. 58 ohne Verschulden, aber nur, wenn das Werk fehlerhaft angelegt oder mangelhaft unterhalten war. Ob ein nicht geräumter Zugang dazu zählt, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Ob du dem Eigentümer den Schaden ersetzen musst, entscheidet dein Vertrag und die Frage, ob du die vereinbarte Leistung erbracht hast. Der Einsatznachweis ist darum kein Papierkram, sondern deine Verteidigung.

Darf ich die Haftung im Vertrag ganz ausschliessen?

Nein. Eine im Voraus getroffene Abrede, welche die Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausschliesst, ist nichtig (OR Art. 100 Abs. 1). Möglich ist eine Beschränkung für leichtes Verschulden, am besten als fester Betrag je Ereignis, zusammen mit den Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

Wie verrechne ich einen Winter, in dem kaum Schnee fällt?

Über die Bereitschaftspauschale. Damit bezahlt der Kunde, dass jemand die Saison über um halb fünf aufsteht und kontrolliert, auch wenn nichts liegt. Die Einsätze kommen dazu. Wer nur Einsätze verrechnet, macht das eigene Einkommen vom Wetter abhängig und arbeitet in milden Wintern zum Nulltarif.

Welches Streumittel darf ich auf einem Gehweg einsetzen?

Auftaumittel mit Natrium-, Calcium- oder Magnesiumchlorid sind zulässig. Harnstoff, abbaubare niedere Alkohole und Acetate sind nur auf Flugplätzen erlaubt, Formiate zusätzlich auf Fusswegen, die an Grünflächen angrenzen (ChemRRV Anhang 2.7, Zusammenfassung des BAFU). Splitt und Sand tauen nichts, sie wirken mechanisch.

Kann der Kunde mitten in der Saison kündigen?

Beim Auftrag ja: Er kann jederzeit widerrufen oder kündigen (OR Art. 404 Abs. 1). Geschieht das zur Unzeit, schuldet er Schadenersatz (OR Art. 404 Abs. 2). Darum gehört die Bereitschaftspauschale an den Anfang der Saison und nicht ans Ende, und darum finanzierst du eine Maschine nie über einen einzigen Vertrag.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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