Begriff

Kassenbuch: jeder Franken bar, aufgeschrieben.

Kurz gesagt

Ein Kassenbuch ist die laufende Aufzeichnung aller Bargeldbewegungen mit Datum, Text, Betrag und Saldo. Wer Bargeld einnimmt oder ausgibt, muss diese Bewegungen täglich und fortlaufend festhalten; der Saldo wird zeitgerecht und häufig ermittelt, mindestens einmal pro Woche, bei bargeldintensiven Unternehmen täglich, und mit dem tatsächlichen Bargeldbestand verglichen. Wer überhaupt kein Bargeld bewegt, braucht kein Kassenbuch. In der Schweiz heisst es meist Kassabuch, gemeint ist dasselbe.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Wer eines führen muss

Das Obligationenrecht nennt das Kassenbuch nicht beim Namen. Es verlangt, dass die Buchführung die Geschäftsvorfälle vollständig, wahrheitsgetreu und systematisch erfasst, dass zu jedem Buchungsvorgang ein Beleg vorliegt und dass alles nachprüfbar bleibt (OR Art. 957a Abs. 2). Für Bargeld gibt es keinen Kontoauszug der Bank, der das belegen würde. Also übernimmt das Kassenbuch diese Rolle, und die Steuerverwaltungen verlangen es entsprechend.

Das kantonale Steueramt Aargau schreibt in seinen Hinweisen zur Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht als Mindestanforderung: Alle Bareinnahmen und Barausgaben sind täglich und fortlaufend aufzuzeichnen. Der sich ergebende Saldo ist zeitgerecht und häufig zu ermitteln, mindestens einmal wöchentlich und bei bargeldintensiven Unternehmen täglich, und anhand des tatsächlichen Bargeldbestands zu überprüfen. Dieselbe Anforderung gilt unabhängig davon, ob du kaufmännisch oder vereinfacht Buch führst.

Kein Bargeld, kein Kassenbuch. Ein IT-Dienstleister, der ausschliesslich über Rechnung und Bank arbeitet, braucht keines. Sobald aber der Malermeister eine Barzahlung entgegennimmt oder Parkgebühren aus der Geldtasche zahlt, entsteht Kassaverkehr, und dieser will aufgeschrieben sein.

Was in jede Zeile gehört

  • Datum des Vorgangs, nicht das Datum der Erfassung.
  • Text: wofür das Geld floss. Bei Ausgaben ist immer zu vermerken, was bezahlt wurde, also Miete, Material, Treibstoff.
  • Name und mindestens der Wohnort der Person oder Firma, von der das Geld kam oder an die es ging.
  • Betrag, getrennt nach Einnahme und Ausgabe.
  • Laufender Saldo nach jeder Zeile.
  • Belegnummer, die auf den Kassenbeleg im Ordner zeigt.
DatumTextEinnahmeAusgabeSaldo
01.05.Saldo Vortrag320.00
04.05.Barzahlung Kunde Meier, Frauenfeld, Beleg 211180.00500.00
05.05.Parkgebühren Baustelle Weinfelden, Beleg 21212.00488.00
06.05.Einlage vom Geschäftskonto, Beleg 213500.00988.00
07.05.Material Baumarkt Amriswil, Beleg 214236.50751.50
08.05.Barzahlung Kunde Steiner, Amriswil, Beleg 215640.001'391.50
Am 8. Mai müssen also CHF 1'391.50 in der Kasse liegen. Wer zählt und CHF 1'380.00 findet, sucht die Differenz von CHF 11.50, statt den Saldo zu überschreiben. Eine Vorlage zum Ausdrucken findest du unter Kassenbuch Vorlage.

Der Saldo kann nicht negativ sein

Das ist die erste Prüfung, die jede Steuerkontrolle macht, und sie braucht dafür keine Buchhaltungskenntnisse. Aus einer Kasse lässt sich nicht mehr herausnehmen, als darin liegt. Zeigt dein Kassenbuch an irgendeinem Tag einen Minusbetrag, fehlt entweder eine Einnahme oder eine Ausgabe wurde doppelt erfasst. Der Betrag wird dann geschätzt, und geschätzt wird selten zu deinen Gunsten.

Achtung: Nachträglich «glattziehen» ist der zweite klassische Fehler. Die Geschäftsbücher müssen so geführt und aufbewahrt werden, dass sie nicht geändert werden können, ohne dass sich dies feststellen lässt (GeBüV Art. 3). Eine Excel-Tabelle, die jederzeit spurlos überschrieben wird, erfüllt diesen Punkt schlecht. Besser: Monat für Monat abschliessen, ausdrucken oder als PDF festschreiben und nicht mehr anfassen.

Was passiert, wenn du keines führst

Die Nichtbeachtung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht gilt als Verletzung von Verfahrenspflichten. Die Busse beträgt bis zu CHF 1'000.00, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu CHF 10'000.00 (DBG Art. 174). Teurer wird meist die Folge davon: Fehlen die Aufzeichnungen, darf die Steuerbehörde das Einkommen nach pflichtgemässem Ermessen einschätzen, und diese Einschätzung anzufechten ist deine Aufgabe, nicht ihre.

Aufbewahrt wird das Kassenbuch wie jedes Geschäftsbuch: zehn Jahre ab Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1). Die Kassenbelege gehören dazu. Mehr dazu in der Übersicht der Aufbewahrungsfristen und beim Begriff Aufbewahrungspflicht.

So macht es KIDESK

In KIDESK ist das Kassenbuch ab Werk ausgeschaltet, weil die meisten Unternehmen keines brauchen. Schaltest du es ein, entsteht zu jeder Barzahlung eine Zeile mit Datum, Text, Betrag und laufendem Saldo, und der Tagesabschluss lässt sich als PDF festhalten. Eine Registrierkasse ist das nicht, und ein Kassensystem für den Ladentisch ersetzt es nicht. Bargeldlose Eingänge kommen einen anderen Weg: Du lädst die Datei aus dem E-Banking hoch, KIDESK ordnet die Zahlungen den Rechnungen zu.

Zahlungen und Bankabgleich Kassenbuch Vorlage

Häufige Fragen

Heisst es Kassenbuch oder Kassabuch?

Beides meint dasselbe. In der Schweiz ist Kassabuch die verbreitete Form, Kassenbuch die in Deutschland übliche. Gesetzlich steht keiner der beiden Ausdrücke im Obligationenrecht; dort ist nur von Geschäftsbüchern und Buchungsbelegen die Rede.

Darf ich das Kassenbuch in Excel führen?

Die Form ist frei, die Anforderungen sind es nicht. Verlangt sind Vollständigkeit, Nachprüfbarkeit und die Gewähr, dass nachträgliche Änderungen erkennbar bleiben (OR Art. 957a Abs. 2, GeBüV Art. 3). Eine Excel-Datei erfüllt das nur, wenn du jeden Monat abschliesst und die abgeschlossene Fassung unveränderbar ablegst.

Wie oft muss ich die Kasse zählen?

Mindestens einmal pro Woche, bei bargeldintensiven Unternehmen täglich. Gezählt wird das tatsächliche Bargeld und mit dem Saldo im Kassenbuch verglichen. Eine Differenz wird als eigene Zeile erfasst und nicht stillschweigend ausgeglichen.

Gehört das private Portemonnaie ins Kassenbuch?

Nein. Im Kassenbuch steht die Geschäftskasse. Zahlst du eine Geschäftsausgabe privat, ist das eine Privateinlage, und der umgekehrte Fall eine Privatentnahme. Sauberer ist es, für den Betrieb eine eigene Kasse und ein eigenes Konto zu führen.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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