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Vorlage

Gartenpflegevertrag: Vorlage für das Pflegejahr.

Kurz gesagt

Ein Gartenpflegevertrag trägt, wenn er vier Dinge benennt: welche Flächen und Pflanzen betreut werden, welche Arbeiten in welchem Zeitfenster, wie viele Einsätze das Pflegejahr umfasst und wer das Grüngut entsorgt. Rechtlich wird die laufende Pflege oft als Auftrag eingeordnet: Dann können beide Seiten ihn jederzeit beenden (OR Art. 404 Abs. 1). Pflanzarbeiten im selben Vertrag sind dagegen ein Werkvertrag, dort schuldest du ein Ergebnis (OR Art. 363). Den Vertragstext gibt es als Word-Datei und zum Kopieren.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

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Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen.

Pflegen ist oft ein Auftrag, Pflanzen ist ein Werkvertrag

Im selben Gartenvertrag stecken meistens zwei Vertragsarten, und sie haben unterschiedliche Folgen. Durch den Werkvertrag verpflichtest du dich zur Herstellung eines Werkes, also zu einem Ergebnis (OR Art. 363). Beim Auftrag schuldest du sorgfältiges Tätigwerden; Verträge über Arbeitsleistung, die keiner besonderen Vertragsart unterstehen, gelten als Auftrag (OR Art. 394 Abs. 2). Für dich heisst das: Für die neue Hecke stehst du ein, für den Zustand des Rasens im dritten Dürresommer nicht.

LeistungVertragsartWas das im Streitfall bedeutet
Rasen mähen, Hecke schneiden, Beete jäten, Laub räumenOft Auftrag, einzelne Arbeiten können auch als Werkvertrag geltenAls Auftrag schuldest du sorgfältige Arbeit, kein Ergebnis, und jede Seite kann den Vertrag jederzeit beenden (OR Art. 404 Abs. 1).
Pflanzung einer Hecke, Anlegen eines Rasens, Setzen von StaudenWerkvertragDu schuldest ein Ergebnis. Die Kundschaft hat Mängelrechte. Verjährung zwei Jahre ab Abnahme (OR Art. 371 Abs. 1), fünf Jahre, falls die Pflanzung als unbewegliches Werk gilt (Abs. 2). Das ist umstritten, rechne vorsichtshalber mit fünf.
Wege, Mauern, Treppen, PlattenbelägeWerkvertrag, in der Regel an einem unbeweglichen WerkBei Verträgen ab 1. Januar 2026: Rügefrist 60 Tage, kürzere Fristen sind unwirksam. Die Verjährung beträgt fünf Jahre und lässt sich nicht zulasten der Kundschaft verkürzen (OR Art. 367 Abs. 1bis, Art. 371 Abs. 2 und 3).
Bewässerungsanlage einbauenWerkvertragZwei oder fünf Jahre ab Abnahme. Fünf Jahre gelten, wenn die fest verlegte Anlage ein unbewegliches Werk ist (OR Art. 371 Abs. 2), und soweit der Mangel eines beweglichen Werks, das bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wurde, dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Abs. 1).
Praktische Folge: Trenn im Vertrag und auf der Rechnung zwischen Pflege und Neuanlage. Sonst diskutierst du zwei Jahre später über eine Garantie auf Arbeiten, die gar keine Garantie kennen.
Eine Anwachsgarantie auf Pflanzen ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Zusage, die du freiwillig machst. Wenn du sie gibst, schreib dazu, was die Kundschaft dafür tun muss: giessen, mulchen, Wildverbiss abhalten. Ohne diese Bedingung stehst du für einen Sommer gerade, in dem niemand den Schlauch in die Hand genommen hat.

Was in den Vertrag gehört und was ins Leistungsverzeichnis

Zwei Papiere statt eines. Der Vertrag regelt das Geschäftliche und ändert sich selten. Das Leistungsverzeichnis sagt, was wann gemacht wird, und ändert sich, sobald die Kundschaft eine Fläche dazunimmt oder wegnimmt. So musst du nicht den ganzen Vertrag neu unterschreiben lassen, wenn der Innenhof neu gestaltet wird.

In den VertragIns Leistungsverzeichnis
Parteien, Objekt, Laufzeit, KündigungFläche für Fläche, mit Quadratmetern und Laufmetern
Jahrespauschale, Raten, Ansätze für ZusatzarbeitenArbeit für Arbeit, mit Zeitfenster und Häufigkeit
Zutritt, Wasser, Strom, MitwirkungSchnitthöhe, Schnittzeitpunkt, Art des Rückschnitts
Haftung, Versicherung, PreisanpassungWas ausdrücklich nicht dazugehört

Wie du die Jahrespauschale rechnest, welche Leistungen sich pauschalieren lassen und wie du das Wetterrisiko in eine Bandbreite fasst, steht im Ratgeber Gartenunterhalt offerieren. Diese Seite hier liefert den Vertragstext dazu.

Grüngut: die Position, die am häufigsten vergessen geht

Schnittgut ist Volumen, und Volumen kostet Zeit und Gebühren. Wer die Entsorgung in die Pauschale nimmt, ohne sie zu rechnen, schenkt sie her. Rechne das Volumen je Einsatz grob und multipliziere. Das folgende Beispiel zeigt die Grössenordnung; die Ansätze setzt du selbst ein, sie sind keine Marktpreise.

Grüngut in einem Pflegejahr mit 14 Einsätzen
Schnittgut je Einsatz
1.2 m3
Einsätze mit Grüngut
14
Volumen im Jahr
16.8 m3
Entsorgungsgebühr, Beispielansatz CHF 28.00 je m3
CHF 470.40
Transportfahrten zur Sammelstelle, 6 Fahrten zu 45 Minuten
4.5 Stunden
Transport, Beispielansatz CHF 95.00 je Stunde
CHF 427.50
Grüngut im Pflegejahr
CHF 897.90

Zwei Angaben gehören darum in den Vertrag: ob das Grüngut abtransportiert oder auf dem Grundstück kompostiert wird, und wie es verrechnet wird, also pauschal oder nach Kubikmeter. Häckseln vor Ort spart Fahrten, braucht aber einen Platz, an dem die Maschine stehen kann, und eine Fläche, auf der das Häckselgut bleiben darf.

Invasive Pflanzen brauchen eine eigene Zeile

Seit dem 1. September 2024 dürfen bestimmte invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, also weder verkauft noch verschenkt, vermietet oder eingeführt. Das Bundesamt für Umwelt nennt als Beispiele Schmetterlingsstrauch (Sommerflieder), Kirschlorbeer, Chinesische Hanfpalme und Blauglockenbaum; die Liste steht in Anhang 2.2 der Freisetzungsverordnung. Pflanzen, die schon vor diesem Datum in einem Garten oder Topf standen, müssen nicht entfernt werden und dürfen weiter gepflegt werden. Früchte und Schnittgut sind sachgerecht zu entsorgen, und eine unkontrollierte Ausbreitung ist zu verhindern. Strenger ist Anhang 2.1: Pflanzen wie der Götterbaum dürfen nicht mehr angepflanzt, gepflegt oder vermehrt werden, bekämpfen ist erlaubt.

Für deinen Vertrag folgt daraus zweierlei. Erstens gehört in Ziffer 5 der Satz, dass solches Material getrennt gesammelt und entsprechend entsorgt wird, denn das kostet zusätzlich. Zweitens prüfst du vor einer Ersatzpflanzung, ob die gewünschte Art noch abgegeben werden darf. Die aktuelle Liste führt das Bundesamt für Umwelt.

Bewässerung: zwei Daten, die einen Schaden verhindern

Eine automatische Bewässerung, die im November noch Wasser in den Leitungen hat, platzt beim ersten harten Frost. Der Schaden ist ein Vielfaches der Jahrespauschale, und die Frage lautet dann: Wer hätte sie entleeren müssen? Genau darum stehen im Vertrag zwei Daten und zwei Protokolle: Inbetriebnahme im Frühling, frostsicheres Entleeren im Herbst, beides mit Datum festgehalten. Ausserhalb dieser Zeiträume liegt die Verantwortung beim Auftraggeber, und das steht ebenfalls im Text.

Bäume: der Unterschied zwischen Pflege und Kontrolle

Baumpflege ist nicht Baumkontrolle. Schneiden, auslichten und Totholz entfernen ist Arbeit, die du nach Aufwand oder pauschal verrechnest. Die Beurteilung, ob ein Baum noch standsicher ist, ist eine Beurteilung mit Folgen, und sie gehört nur dann in deinen Vertrag, wenn du sie wirklich übernehmen willst und kannst. Ohne ausdrückliche Abrede übernimmst du sie nicht.

Die Verantwortung der Eigentümerschaft verschiebt der Vertrag ohnehin nicht. Für Gebäude und andere Werke, etwa eine Stützmauer, ersetzt die Eigentümerin den Schaden, den diese infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhafter Unterhaltung verursachen (OR Art. 58 Abs. 1). Ob ein Baum darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab. Dein Vertrag regelt nur das Verhältnis zwischen dir und dem Auftraggeber. Siehst du bei der Arbeit eine Gefahr, meldest du sie schriftlich: Das ist nicht Bürokratie, sondern deine Entlastung.

Pflanzenschutzmittel nur mit Fachbewilligung

Die berufliche und gewerbliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln setzt eine Fachbewilligung voraus. Sie gilt ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre und verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre, wenn in dieser Zeit die erforderlichen Weiterbildungen absolviert wurden. Im Vertrag hältst du fest, dass nur Personen mit dieser Bewilligung ausbringen und dass jedes Mittel mit Bezeichnung, Menge und Datum protokolliert wird. Viele Auftraggeber wollen heute ausdrücklich keinen chemischen Pflanzenschutz. Dann gehört auch das in den Text, sonst diskutiert ihr beim ersten Unkrautproblem.

Der Vertragstext zum Kopieren

Derselbe Text steht in der Word-Datei oben. Er ist als Geschäftsdokument formuliert und siezt deshalb nicht: Beide Parteien werden mit ihrer Rolle bezeichnet. Ersetze jede eckige Klammer. Die Beträge sind Beispiele und keine Marktpreise, setz deine eigenen ein.

Gartenpflegevertrag
zwischen [DEIN BETRIEB], [Strasse Nr., PLZ Ort], nachfolgend «Auftragnehmerin», und [AUFTRAGGEBER, Strasse Nr., PLZ Ort], nachfolgend «Auftraggeber».

1. Gegenstand
Die Auftragnehmerin übernimmt die Pflege der Grünflächen der Liegenschaft [Bezeichnung, Strasse Nr., PLZ Ort]. Welche Flächen und Pflanzen betreut werden und welche Arbeiten in welchem Zeitfenster anfallen, steht im Leistungsverzeichnis vom [Datum]. Es ist Bestandteil dieses Vertrags. Änderungen des Umfangs halten die Parteien in einem neuen Leistungsverzeichnis fest.

2. Flächen und Bestand
[Rasenfläche Süd, 640 m2, maschinell]
[Rasenfläche Innenhof, 180 m2, Handmäher wegen Randabschlüssen]
[Buchshecke entlang Zufahrt, 42 Laufmeter, Höhe 90 cm]
[Staudenbeete, 95 m2]
[Baumbestand: 3 Ahorn, 1 Kirschbaum, 2 Säuleneiben]
[Kiesflächen und Plattenwege, 210 m2]
Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind [Balkonbepflanzungen der Mietparteien], [Gemüsegarten], [Arbeiten im Bereich der Pflanzgefässe im Innenhof].

3. Einsätze und Zeitfenster
Die Auftragnehmerin erbringt im Pflegejahr [16] bis [20] Einsätze. Die genaue Zahl richtet sich nach Witterung und Wachstum. Liegt die Zahl der Einsätze am Ende des Pflegejahres unter [16], wird die Differenz zurückerstattet; übersteigt sie [20], wird der Mehraufwand nach Ziffer 9 verrechnet und vorher angekündigt. Der Einsatzplan wird jeweils bis Ende [Februar] abgestimmt. Einsätze, die wegen anhaltender Nässe, Frost oder Sturm verschoben werden müssen, holt die Auftragnehmerin nach.

4. Zutritt, Wasser und Strom
Der Auftraggeber stellt den Zutritt zu den Flächen sicher und gewährt die Benutzung von Wasser und Strom. Fahrzeuge, Gartenmöbel, Spielgeräte und Wäscheständer werden vor dem Einsatz von den zu bearbeitenden Flächen entfernt. Der Auftraggeber meldet vor Beginn der Saison bekannte Gefahrenstellen wie Schächte, Leitungen, Bewässerungsdüsen und Randabschlüsse, die unter der Grasnarbe liegen.

5. Grüngut
Schnittgut, Laub und Aushub werden [abtransportiert und entsorgt] / [auf dem Grundstück an der bezeichneten Stelle kompostiert]. Menge und Entsorgungsgebühren werden nach Ziffer 9 verrechnet. Pflanzenmaterial von invasiven gebietsfremden Pflanzen wird getrennt gesammelt und so entsorgt, dass es sich nicht weiterverbreiten kann. Der Auftraggeber wird über solche Bestände auf seinem Grundstück informiert.

6. Bewässerungsanlage
Die Auftragnehmerin nimmt die Bewässerungsanlage jeweils bis zum [15. April] in Betrieb und entleert sie bis zum [31. Oktober] frostsicher. Beide Arbeiten werden protokolliert. Ausserhalb dieser Zeiträume liegt der Frostschutz der Anlage beim Auftraggeber. Störungen und Schäden an der Anlage meldet die Auftragnehmerin unverzüglich; die Behebung wird gesondert beauftragt.

7. Bäume und Verkehrssicherheit
Die Pflege des Baumbestands umfasst [Lichtungsschnitt im Winter] und [Entfernen von Totholz bis zu einer Arbeitshöhe von 3,5 Metern]. Eine Beurteilung der Standsicherheit der Bäume ist nicht Gegenstand dieses Vertrags und wird, wenn gewünscht, gesondert beauftragt. Die Verantwortung als Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks bleibt beim Auftraggeber. Erkennt die Auftragnehmerin bei ihrer Arbeit eine Gefahr, meldet sie diese schriftlich.

8. Dünger und Pflanzenschutz
Dünger und Pflanzenschutzmittel werden nur nach vorheriger Absprache eingesetzt. Die Anwendung erfolgt ausschliesslich durch Personen mit der erforderlichen Fachbewilligung. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf [chemischen Pflanzenschutz] vollständig verzichtet. Eingesetzte Mittel werden mit Bezeichnung, Menge und Datum festgehalten.

9. Vergütung
Jahrespauschale für die Leistungen nach Ziffer 1 bis 8: CHF [6'400.00]
Zahlbar in [4] Raten, jeweils per Ende [März], [Juni], [September] und [November].
Zusatzarbeiten und Mehreinsätze nach Ziffer 3: CHF [88.00] je Stunde und Person
Maschineneinsatz mit Bedienung: CHF [125.00] je Stunde
Grüngut: CHF [28.00] je Kubikmeter zuzüglich Transport nach Aufwand
Pflanzen und Material: nach Aufwand mit einem Zuschlag von [15] Prozent
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Zusatzarbeiten werden vor der Ausführung angekündigt und mit der nächsten Rate in Rechnung gestellt.

10. Preisanpassung
Die Auftragnehmerin kann die Jahrespauschale auf Beginn eines neuen Pflegejahres anpassen, wenn sich die Lohn- oder Entsorgungskosten verändert haben. Sie teilt die Anpassung bis zum [31. Oktober] schriftlich mit und begründet sie. Ist der Auftraggeber nicht einverstanden, kann er den Vertrag auf das Ende des laufenden Pflegejahres kündigen.

11. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeitenden bei der Ausführung schuldhaft verursachen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf CHF [Betrag] je Ereignis beschränkt; für Absicht und grobe Fahrlässigkeit haftet sie unbeschränkt. Nicht in ihre Verantwortung fallen Schäden an Gegenständen, die entgegen Ziffer 4 auf den Flächen standen, sowie Schäden an nicht gemeldeten Einrichtungen unter der Grasnarbe. Die Auftragnehmerin unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF [Betrag] und weist sie auf Verlangen nach.

12. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt am [1. März 2027] und gilt für ein Pflegejahr. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Pflegejahr, sofern er nicht bis zum [30. November] schriftlich gekündigt wird. Das Recht beider Parteien, den Vertrag jederzeit nach Artikel 404 OR zu beenden, bleibt vorbehalten; erfolgt die Beendigung zur Unzeit, ist der daraus entstehende Schaden zu ersetzen. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und getätigte Auslagen, namentlich bereits beschaffte Pflanzen, werden abgerechnet.

13. Verschiedenes
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren unterzeichnet, je eines für jede Partei. Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist [Ort].

Die Auftragnehmerin


[DEIN BETRIEB], [NAME]

Der Auftraggeber


[NAME AUFTRAGGEBER]

Vier Fehler, die im Pflegejahr teuer werden

  • Die Einsatzzahl steht als feste Zahl im Vertrag. Ein nasser Mai bringt drei Mähgänge mehr, ein trockener August zwei weniger. Eine Bandbreite mit Ausgleichsregel, wie sie Ziffer 3 vorsieht, erspart beiden Seiten die Diskussion im Herbst.
  • Das Grüngut steckt unbeziffert in der Pauschale. Sobald die Kundschaft eine Hecke stehen lässt, statt sie zweimal zu schneiden, verschiebt sich dein Volumen. Ohne eigene Position merkst du es erst in der Nachkalkulation.
  • Niemand hat die Randabschlüsse gemeldet. Der Fadenmäher an der frisch gestrichenen Sockelleiste, der Rasenmäher am nicht gemeldeten Bewässerungsdüsenkopf: Ziffer 4 verschiebt die Verantwortung dorthin, wo das Wissen liegt.
  • Die Pauschale wurde drei Jahre nicht angepasst. Löhne und Entsorgungsgebühren steigen, deine Pauschale nicht. Ziffer 10 gibt dir einen vereinbarten Weg, statt eines unangenehmen Telefonats. Wie du die Erhöhung mitteilst, steht in der Vorlage Preiserhöhung mitteilen.

So macht es KIDESK

Für Garten- und Grünpflege erstellst du in KIDESK das Pflichtenheft zum Objekt: was an der Liegenschaft wie oft gemacht wird, mit Aufwand in Minuten und Fläche. KIDESK rechnet daraus die Stunden pro Monat, und mit einem Klick entsteht der Offerten-Entwurf mit Monatspauschale. Eine der eingebauten Vorlagen heisst Gartenunterhalt. Den unterschriebenen Vertrag legst du unter Verträge ab, mit Laufzeit und Kündigungsfrist; KIDESK rechnet aus, bis wann du handeln musst, und sortiert danach. Eine Erinnerungsmail verschickt es nicht. Die Raten der Jahrespauschale gehen als wiederkehrende Rechnung raus, Zusatzeinsätze erfasst du als Auftrag mit Stunden und Material, und daraus wird die Rechnung.

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Häufige Fragen

Kann der Kunde den Pflegevertrag mitten in der Saison kündigen?

Soweit die laufende Pflege als Auftrag gilt, ja: Der Auftrag kann von jeder Seite jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (OR Art. 404 Abs. 1). Geschieht das zur Unzeit, schuldet die kündigende Seite Schadenersatz (Abs. 2). Eine feste Laufzeit über drei Jahre schützt dich darum weniger, als der Vertrag vermuten lässt. Was du bis dahin geleistet und ausgelegt hast, wird abgerechnet.

Brauche ich neben dem Vertrag wirklich ein Leistungsverzeichnis?

Es erspart dir das häufigste Missverständnis im Gartenunterhalt: unterschiedliche Vorstellungen davon, was «Pflege» umfasst. Im Verzeichnis steht Fläche für Fläche, welche Arbeit in welchem Zeitfenster anfällt und wie oft. Ändert sich der Umfang, tauschst du nur dieses Blatt aus, nicht den ganzen Vertrag.

Wie lange hafte ich für eine neu gepflanzte Hecke?

Für Pflanzarbeiten gilt Werkvertragsrecht. Die Ansprüche wegen Mängel verjähren zwei Jahre nach der Abnahme (OR Art. 371 Abs. 1), bei einem unbeweglichen Werk fünf Jahre (Abs. 2). Ob eine Pflanzung dazu zählt, sagt das Gesetz nicht, und in der Fachliteratur wird es teils bejaht: Rechne vorsichtshalber mit fünf Jahren. Ob eine eingegangene Pflanze ein Mangel deiner Arbeit ist oder die Folge fehlender Pflege, ist die eigentliche Streitfrage. Halt darum im Vertrag fest, was die Kundschaft nach der Pflanzung tun muss.

Gehört der Winterdienst in den Gartenpflegevertrag?

Besser nicht. Winterdienst hat eine eigene Auslösung, eigene Uhrzeiten, eine eigene Haftungslage und eine eigene Saison. Zwei getrennte Verträge lassen sich getrennt kündigen und getrennt kalkulieren. Den passenden Text gibt es unter Winterdienst-Vertrag.

Darf ich die Jahrespauschale im laufenden Vertrag erhöhen?

Nur so, wie es der Vertrag vorsieht. Ziffer 10 erlaubt die Anpassung auf Beginn eines neuen Pflegejahres, mit Mitteilung bis zu einem festen Datum und mit Begründung. Ist die Kundschaft nicht einverstanden, kann sie auf das Ende des laufenden Pflegejahres kündigen. Ohne solche Klausel brauchst du für jede Erhöhung ihr Einverständnis.

Muss ich invasive Pflanzen auf dem Grundstück bekämpfen?

Der Vertrag entscheidet, ob die Bekämpfung zu deinen Leistungen gehört. Was in jedem Fall gilt: Bestimmte invasive gebietsfremde Pflanzen dürfen seit dem 1. September 2024 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, und Schnittgut ist so zu entsorgen, dass sich die Pflanzen nicht weiterverbreiten. Das Umweltrecht des Bundes verlangt nicht, bestehende Bestände zu entfernen. Pflanzen aus Anhang 2.1 der Freisetzungsverordnung, etwa den Götterbaum, darfst du aber nicht mehr pflegen.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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