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Ratgeber

Gartenunterhalt offerieren: Jahrespflege als Abo.

Kurz gesagt

Ein Pflegejahr verkauft sich besser als eine Liste von Einzeleinsätzen, weil der Kunde eine Zahl bekommt und du eine Planung. Der Preis entsteht aus drei Entscheidungen: wie viele Einsätze in welchem Zeitfenster, welche Leistung pauschal und welche nach Aufwand abgerechnet wird und in welchem Rhythmus du verrechnest. Rechtlich ist die Jahrespflege in der Regel ein Auftrag, und ein Auftrag kann von jeder Seite jederzeit gekündigt werden (OR Art. 404 Abs. 1). Darum gehört das Geld an den Anfang der Saison und nicht ans Ende.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Vom Einzelauftrag zum Pflegejahr: was sich ändert

Wer Gartenunterhalt einzeln verkauft, verkauft ihn zweimal im Jahr neu: einmal im März, wenn der Kunde den Winterschaden sieht, und einmal im Oktober, wenn das Laub liegt. Dazwischen ruft er an, wenn es ihm auffällt. Das ergibt Spitzen, die du nicht planen kannst, und Löcher, die du nicht füllst.

Ein Pflegejahr dreht das um. Du weisst im Februar, wie viele Mähgänge im Juli anstehen, und der Kunde weiss im Februar, was ihn der Garten kostet. Dafür bindest du dich an eine Zahl, die du vor der Saison festlegst, und trägst das Risiko eines nassen Sommers. Beides ist beherrschbar, wenn du drei Dinge sauber trennst: den Plan, die Abrechnungsart je Leistung und den Zahlungsrhythmus.

Der Jahresplan: was in welchem Zeitfenster passiert

Der Jahresplan ist der eigentliche Verkaufstext. Er zeigt dem Kunden, dass hinter der Pauschale Arbeit steckt, und er ist zugleich deine Einsatzplanung. Schreib ihn in Zeitfenstern, nicht in Monaten mit Datum: So bleibt Spielraum für das Wetter, ohne dass die Zusage verwässert.

ZeitfensterWas am Objekt anstehtWas im Plan festgehalten wird
März und AprilFrühjahrsputz, Rasen vertikutieren und düngen, Rückschnitt der Stauden, Bewässerung in Betrieb nehmenZwei feste Einsätze. Hier sieht der Kunde den Unterschied am stärksten
Mai bis JuliMähen im Rhythmus, Beete jäten, erster HeckendurchgangAnzahl Mähgänge und der Abstand in Wochen, nicht «nach Bedarf»
August und SeptemberMähen, zweiter Heckendurchgang, Nachsaat, BeeteDer Monat des zweiten Heckenschnitts, damit niemand im Juli anruft
Oktober und NovemberLaub, Herbstputz, Bewässerung entleeren, RückschnittWie oft Laub geräumt wird. Das ist die Position mit der grössten Streuung
Dezember bis FebruarRuhe, allenfalls WinterdienstAusdrücklich: In diesem Fenster ist keine Pflege enthalten. Der Winterdienst ist ein eigener Vertrag
GanzjährigErreichbarkeit, Meldungen des Kunden, Kontrolle nach SturmIn welchem Zeitfenster Meldungen entgegengenommen werden und wie schnell du reagierst
Für Heckenschnitte gelten je nach Kanton und Gemeinde unterschiedliche Regeln. Klär den Termin ab, bevor du ihn fest zusagst.

Pauschale oder nach Aufwand: entscheide je Leistung

Die Frage «pauschal oder nach Aufwand» wird meistens für den ganzen Vertrag beantwortet. Das ist der Fehler. Innerhalb eines Pflegejahrs gibt es Leistungen, die sich gut schätzen lassen, und solche, die von Jahr zu Jahr um die Hälfte schwanken. Entscheide je Position.

LeistungEmpfehlungWarum
Mähen, Beete, LaubPauschalWiederkehrend und gut schätzbar. Genau hier will der Kunde eine einzige Zahl
HeckenschnittPauschal mit BandbreiteDer Aufwand hängt am Zuwachs. Ohne Bandbreite bezahlst du das nasse Jahr selbst
GrüngutentsorgungNach AufwandDie Menge schwankt stark, und die Annahmegebühren setzen Gemeinden und Annahmestellen fest
Baumarbeiten und FällungenEigene OfferteBewilligung, Absicherung, Spezialgerät. Das gehört nie in eine Pflegepauschale
Sturmschaden, Ausfall der BewässerungNach AufwandNicht planbar. Halte im Vertrag fest, dass solche Einsätze zusätzlich verrechnet werden
Neuanlage, Pflanzung, WegbauEigene OfferteEin Werk mit geschuldetem Erfolg und eigener Gewährleistung, kein Unterhalt

Das Wetterrisiko gehört in eine Bandbreite

Eine feste Anzahl Mähgänge ist ehrlich, solange die Saison normal verläuft. In einem nassen Sommer wächst der Rasen schneller, und der Kunde erwartet trotzdem einen kurzen Rasen. Wer dann zusätzlich fährt und nichts verrechnet, arbeitet die Differenz gratis.

Nasser Sommer: was drei zusätzliche Mähgänge kosten
Kalkuliert: 16 Mähgänge zu 1.25 Std.
20.00 Std.
Tatsächlich nötig: 19 Mähgänge zu 1.25 Std.
23.75 Std.
Mehraufwand
3.75 Std.
Zu einem Ansatz von CHF 78.00
CHF 292.50
Nicht verrechnet, wenn keine Bandbreite vereinbart ist
CHF 292.50

CHF 292.50 klingen verkraftbar. Bei zwanzig Objekten sind es CHF 5'850.00, und die Saison mit dem nassen Sommer ist genau die, in der auch alles andere länger dauert. Die Bandbreite löst das Problem, ohne dass du den Preis erhöhen musst.

Klausel Einsatzzahl und Witterung
Die Pauschale umfasst 16 Mähgänge. Einsätze können sich witterungsbedingt verschieben; die vereinbarte Anzahl bleibt davon unberührt. Erfordert der Witterungsverlauf mehr als 18 Mähgänge, werden die zusätzlichen Einsätze nach Aufwand zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet. Fallen weniger als 14 Mähgänge an, wird die Differenz am Ende des Pflegejahres gutgeschrieben.
Die Gutschrift nach unten ist kein Entgegenkommen, sondern der Grund, warum die Klausel akzeptiert wird. Ohne sie liest der Kunde nur «kann teurer werden». Mit ihr liest er eine Regel, die in beide Richtungen gilt.

Verrechnung: zwölf Raten oder vier?

Die Jahrespauschale am Schluss der Saison zu verrechnen, ist der teuerste Fehler im Pflegegeschäft. Du bezahlst Löhne, Diesel und Entsorgung ab März und siehst das Geld im November. Die Verrechnung in Raten kostet dich nichts und verschiebt genau das.

RhythmusWas es dir bringtWorauf du achtest
Zwölf MonatsratenGleichmässige Liquidität, auch im JanuarIm Winter verrechnest du Leistung aus dem Sommer. Halte das im Vertrag fest, sonst fragt der Kunde im Februar nach
Vier QuartalsratenWenige Rechnungen, passt zum Rhythmus des PflegejahresJede Rate ist eine Teilrechnung, mit den entsprechenden Folgen für die Mehrwertsteuer
Zwei Raten, Frühling und HerbstDer geringste AufwandDer Kunde sieht zwei grosse Beträge. Rechne damit, dass genau dann über den Preis gesprochen wird
Alles am Ende der SaisonNichtsDu finanzierst dem Kunden acht Monate lang die Pflege seines Gartens

Ein Punkt, den viele übersehen: Über die Mehrwertsteuer wird grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten abgerechnet (MWSTG Art. 39 Abs. 1). Geben Leistungen zu aufeinander folgenden Teilrechnungen Anlass, entsteht die Umsatzsteuerschuld mit der Ausgabe der Teilrechnung (MWSTG Art. 40 Abs. 1 Bst. b). Die Steuer auf der Märzrate schuldest du also im ersten Quartal, auch wenn der Kunde erst im Mai zahlt. Wer nach vereinnahmten Entgelten abrechnen will, muss das bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung beantragen (MWSTG Art. 39 Abs. 2).

Laufzeit und Kündigung: der Vertrag hält weniger, als er verspricht

Die Jahrespflege ist im Alltag ein Auftrag. Verträge über Arbeitsleistung, die keiner besonderen Vertragsart des Gesetzes unterstellt sind, stehen unter den Vorschriften über den Auftrag (OR Art. 394 Abs. 2). Und ein Auftrag kann von jedem Teil jederzeit widerrufen oder gekündigt werden (OR Art. 404 Abs. 1). Wer zur Unzeit kündigt, schuldet Schadenersatz (OR Art. 404 Abs. 2), aber das ist ein Prozess und kein Zahlungseingang.

Eine Laufzeit von drei Jahren im Vertrag schafft darum weniger Sicherheit, als sie suggeriert. Was wirklich hilft, sind drei Dinge: Das Pflegejahr läuft von März bis November und verlängert sich, wenn es nicht bis Ende Oktober gekündigt wird. Die Raten gehen quartalsweise im Voraus. Und du rechnest bei einer Kündigung mitten in der Saison nach erbrachten Einsätzen ab, nicht nach Kalendermonaten. Dann ist die Abrechnung unstrittig, egal wann Schluss ist.

Preise im laufenden Pflegejahr anpassen

Ein Abo, das vier Jahre unverändert läuft, ist kein Zeichen von Kundentreue, sondern von schleichendem Margenverlust. Die saubere Lösung steht im Vertrag: Die Preise gelten je Pflegejahr, und Anpassungen werden bis zum 31. Oktober für das folgende Pflegejahr mitgeteilt. Damit läuft die Preisrunde im gleichen Takt wie die Kündigungsfrist, und niemand fühlt sich überfahren. Wie du den Brief dazu formulierst, steht in der Vorlage für die Preiserhöhung.

Nachkalkulation: hat die Pauschale gehalten?

Eine Jahrespauschale ohne Nachkalkulation ist eine Wette. Erfasse die Stunden je Objekt und vergleiche sie am Ende der Saison mit der Kalkulation. Interessant ist dabei nicht die Differenz in Stunden, sondern der Ansatz, den du tatsächlich erzielt hast.

Nachkalkulation eines Pflegejahres
Pauschale für Pflegearbeiten, ohne MwSt
CHF 3'900.00
Kalkuliert mit 50.00 Std. zu CHF 78.00
CHF 3'900.00
Tatsächlich erfasst
58.50 Std.
CHF 3'900.00 geteilt durch 58.50 Std.
CHF 66.67
Tatsächlich erzielter Stundenansatz
CHF 66.67 statt CHF 78.00

Rund elf Franken weniger je Stunde. Zum kalkulierten Ansatz gerechnet fehlen an diesem einen Objekt CHF 663.00, denn 58.50 Stunden zu CHF 78.00 wären CHF 4'563.00 gewesen. Bevor du deshalb den Preis erhöhst, schau, wo die Stunden hingegangen sind. Zwei Positionen lohnen die Prüfung zuerst: die Entsorgung, wenn sie pauschal in der Jahrespauschale steckt, obwohl die Menge schwankt, und Zusatzarbeiten, die niemand aufgeschrieben hat. Beides lässt sich im nächsten Pflegejahr ohne Preiserhöhung lösen.

Zur Mehrwertsteuer: Die Arbeit im Garten ist zum Normalsatz von 8.1 Prozent steuerbar, gelieferte Pflanzen dagegen zum reduzierten Satz von 2.6 Prozent, und das bei gesonderter Rechnungsstellung auch dann, wenn sie zusammen mit der Arbeit erbracht werden (MWSTG Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5). Für Dünger und Mulch, die im Rahmen von Arbeiten an Grund und Boden eingesetzt werden, gilt das laut Eidgenössischer Steuerverwaltung nicht: Diese unterliegen auch bei gesonderter Rechnungsstellung dem Normalsatz. Gerechnet ist das Ganze in der Offerte Vorlage Gartenunterhalt.

So macht es KIDESK

Die Jahrespauschale legst du in KIDESK als wiederkehrende Rechnung an: Rhythmus, Positionen, Betrag. KIDESK stellt die Rechnung im gewählten Takt aus, mit QR-Zahlteil. Die Stunden deiner Leute laufen am Auftrag zusammen, mit Datum, von, bis und Pause, und am Ende der Saison zeigt die Nachkalkulation je Position, was offeriert war und was es gekostet hat. Für Garten- und Grünpflege hältst du daneben das Pflichtenheft zum Objekt: welche Tätigkeit wie oft anfällt, mit Aufwand in Minuten. Den Preis für das nächste Pflegejahr änderst du in der Vorlage der wiederkehrenden Rechnung; bereits erstellte Rechnungen bleiben unverändert.

Rechnungen in KIDESK Berichte und Nachkalkulation

Häufige Fragen

Wie viele Mähgänge gehören in ein Pflegejahr?

Das hängt von Lage, Sorte und Düngung ab, deshalb gibt es dafür keine allgemeingültige Zahl. Beobachte zwei Saisons am konkreten Objekt und schreib die Zahl dann fest, mit einer Bandbreite nach oben und unten. Eine Zahl aus einer Tabelle im Netz passt selten auf einen bestimmten Garten.

Soll ich die Jahrespauschale im Voraus verlangen?

In Raten im Voraus ja, für das ganze Jahr auf einmal eher nicht. Quartalsraten zu Beginn des Quartals sind für Privatkunden akzeptabel und decken deine Löhne. Eine Vorauszahlung über zwölf Monate verlangt viel Vertrauen und bringt dich in Erklärungsnot, wenn der Kunde im Juni kündigt.

Kann der Kunde das Pflegeabo mitten in der Saison kündigen?

Beim Auftrag ja, jederzeit (OR Art. 404 Abs. 1). Kündigt er zur Unzeit, schuldet er Schadenersatz (OR Art. 404 Abs. 2), den du aber belegen und durchsetzen musst. Deshalb rechnest du besser nach erbrachten Einsätzen ab und ziehst die Raten im Voraus ein.

Gehört der Winterdienst in die Jahrespflege?

Besser nicht. Beim Gartenunterhalt kennst du die Anzahl Einsätze im Voraus, beim Winterdienst niemand. Winterdienst wird über eine Bereitschaftspauschale plus Einsatzpreise verrechnet und bekommt einen eigenen Vertrag mit eigenen Flächen, Zeiten und Haftungsregeln.

Was mache ich, wenn der Kunde die Pauschale kürzen will?

Reduziere Einsätze, nicht den Preis je Einsatz. Zwölf statt sechzehn Mähgänge sind eine nachvollziehbare Antwort und verändern deinen Stundenansatz nicht. Ein Rabatt auf dieselbe Leistung ist dagegen dauerhaft und kommt bei der nächsten Verhandlung als neuer Ausgangspunkt zurück.

Brauche ich für die Jahrespflege einen schriftlichen Vertrag?

Gültig wäre die Abmachung auch mündlich, denn Verträge sind grundsätzlich formfrei (OR Art. 11 Abs. 1). Sinnvoll ist Schriftlichkeit trotzdem: Einsatzzahlen, Zeitfenster, Bandbreiten und der Zahlungsrhythmus lassen sich nach acht Monaten sonst nicht mehr rekonstruieren.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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