Wer ein Inventar braucht
| Betrieb | Was verlangt ist | Grundlage |
|---|---|---|
| Einzelfirma mit Umsatzerlös unter CHF 500'000.00 | Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. Das Material am Stichtag gehört zur Vermögenslage | OR Art. 957 Abs. 2, DBG Art. 125 Abs. 2 Bst. b |
| Einzelfirma und Personengesellschaft ab CHF 500'000.00 | Buchführung und Rechnungslegung mit Bilanz. Der Bestand ist durch ein Inventar nachzuweisen | OR Art. 957 Abs. 1, Art. 958c Abs. 2 |
| GmbH und AG | Immer Buchführung und Rechnungslegung, unabhängig vom Umsatz | OR Art. 957 Abs. 1 |
Die Spalten und warum sie dastehen
| Spalte | Wofür sie da ist |
|---|---|
| Pos. | Damit du beim Nachzählen und bei Rückfragen eine Zeile ansprechen kannst |
| Artikel oder Material | Bezeichnung, die in einem Jahr noch verständlich ist, mit Gebinde oder Grösse |
| Einheit | Stück, Eimer, Rolle, Meter, Kanister. Ohne Einheit ist die Menge wertlos |
| Menge | Gezählt, nicht geschätzt. Angebrochene Gebinde gehören in die Bemerkung |
| Preis | Einstandspreis je Einheit, also was dich die Ware gekostet hat |
| Total | Menge mal Preis. In der Excel-Datei rechnet die Spalte selbst |
| Bemerkung | Beschädigt, unverkäuflich, Restposten: der Ort für alles, was den Wert senkt |
Bewertung: Einstandspreis, höchstens der erzielbare Erlös
Aktiven werden bei der Ersterfassung höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet (OR Art. 960a Abs. 1). Für Vorräte gilt zusätzlich: Liegt der Veräusserungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Kosten am Bilanzstichtag darunter, ist dieser tiefere Wert einzusetzen (Art. 960c Abs. 1). Als Vorräte gelten Rohmaterial, Erzeugnisse in Arbeit, fertige Erzeugnisse und Handelswaren.
Auf Warenvorräten akzeptieren die Steuerbehörden in der Regel eine zusätzliche Wertberichtigung von höchstens einem Drittel, den sogenannten Warendrittel, wenn ein mengenmässig vollständiges Inventar geführt wird und der Veranlagungsbehörde genügend Angaben über die Anschaffungs- und Herstellkosten oder den Marktwert vorliegen. So steht es in der Steuerpraxis des Kantons Thurgau; die Praxis ist kantonal, deine Veranlagungsbehörde kann es anders handhaben. Auf angefangenen Arbeiten gibt es diesen Abzug in einer Bauunternehmung und in einem Dienstleistungsbetrieb nicht, in einem Industriebetrieb dagegen schon.
Was nicht ins Warenlager gehört
- Werkzeug, Maschinen und Fahrzeuge: Das ist Anlagevermögen und wird abgeschrieben, nicht als Vorrat bewertet.
- Material, das schon verbaut ist: Es steckt im angefangenen Auftrag und wird dort erfasst. Doppelt zählen wäre eine Überbewertung.
- Ware, die dem Kunden gehört: Vom Kunden beigestelltes Material ist nicht dein Vermögen.
- Ware, die du bestellt, aber noch nicht erhalten hast: Gezählt wird, was am Stichtag da ist.
So zählst du in zwei Stunden statt in zwei Tagen
Vor dem Stichtag aufräumen
Leere Gebinde weg, Restposten zusammenstellen, Fahrzeuge ausräumen oder wenigstens sortieren. Das spart mehr Zeit als jede Vorlage.
Je Ort ein Blatt
Lager, Werkstatt, Fahrzeug 1, Fahrzeug 2, Objekt. So zählt ihr parallel und niemand zählt zweimal.
Zu zweit zählen
Eine Person zählt, eine schreibt. Das ist schneller und die Zahl ist von zwei Personen gesehen.
Preise aus den Lieferantenrechnungen holen
Nicht aus dem Gedächtnis und nicht aus der Preisliste des Lieferanten, sondern aus der letzten Rechnung. Der Beleg gehört zur Bewertung.
Tiefere Werte markieren
Angetrocknete Farbe, abgelaufenes Material, Restposten in Sonderfarben: in die Bemerkung und den Preis entsprechend senken.
Datieren, unterschreiben, ablegen
Die Liste ist ein Buchungsbeleg und wird zehn Jahre aufbewahrt (OR Art. 958f). Ohne Datum und Unterschrift ist sie bei einer Kontrolle wenig wert.
Die Fehler, die am häufigsten passieren
- Mit Verkaufspreisen bewertet. Damit aktivierst du einen Gewinn, den du noch nicht erzielt hast. Es zählt, was dich die Ware gekostet hat.
- Mehrwertsteuer mitgerechnet. Bist du steuerpflichtig und ziehst die Vorsteuer ab, hat dich das Material netto gekostet, und netto gehört es in die Liste. Wer nicht steuerpflichtig ist, kann die Steuer nicht abziehen und bewertet mit dem Bruttobetrag.
- Das Fahrzeug vergessen. In einem Servicefahrzeug liegt schnell für vier- oder fünftausend Franken Material.
- Kein Datum, keine Unterschrift. Eine undatierte Liste beweist nichts.
So macht es KIDESK
Führst du deinen Bestand in KIDESK, steht unter Katalog je Artikel, wie viel da sein sollte, dazu Mindestmenge und Lagerort. Zu- und Abgänge buchst du von Hand oder mit einem USB-Scanner. Zählen musst du trotzdem selbst: Was der Bestand sagt und was im Regal liegt, ist selten dasselbe, und der gezählte Wert ist der, der in den Abschluss gehört. Bewertet und gebucht wird bei deiner Treuhandstelle, eine Finanzbuchhaltung ist KIDESK nicht.
Häufige Fragen
Muss ich als kleine Einzelfirma ein Inventar erstellen?
Liegt dein Umsatzerlös unter CHF 500'000.00, genügt eine Buchhaltung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (OR Art. 957 Abs. 2). Das Material am Stichtag gehört zur Vermögenslage, und die Aufstellung darüber ist eine Pflichtbeilage zur Steuererklärung (DBG Art. 125 Abs. 2 Bst. b). Eine gezählte Liste ist der einfachste Weg, das zu belegen.
Zu welchem Preis bewerte ich das Material?
Zum Einstandspreis, also zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (OR Art. 960a Abs. 1). Liegt der Wert, den du am Stichtag noch erzielen kannst, darunter, setzt du diesen tieferen Wert ein (Art. 960c Abs. 1). Verkaufspreise gehören nie ins Inventar.
Muss ich am 31. Dezember zählen?
Gezählt wird auf den Bilanzstichtag. Wer ein paar Tage vorher oder nachher zählt, hält die Bewegungen dazwischen fest und rechnet sie zurück oder vor. Wichtig ist, dass die Liste sagt, auf welchen Tag sie sich bezieht.
Wie lange muss ich die Inventarliste aufbewahren?
Zehn Jahre, wie alle Buchungsbelege, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres (OR Art. 958f). Elektronisch ist erlaubt, solange die Liste jederzeit lesbar gemacht werden kann.
Gehört angefangene Arbeit auch ins Inventar?
Sie gehört in den Abschluss, aber auf ein eigenes Blatt. Material im Lager und geleistete, noch nicht verrechnete Arbeit sind zwei Positionen mit unterschiedlicher Bewertung. Wie du die zweite berechnest, steht unter Angefangene Arbeiten am Jahresende.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 958c Abs. 2: Nachweis des Bestands durch ein Inventar
- OR Art. 960a und Art. 960c: Bewertung von Aktiven und Vorräten
- OR Art. 957: Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung
- OR Art. 958f: Aufbewahrung der Geschäftsbücher
- Steuerpraxis des Kantons Thurgau, StP 43 Nr. 2 Bewertung Geschäftsvermögen, Ziffer 4.2 Warenvorräte (Ausgabe 2026-09)
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 125 Abs. 2: Beilagen zur Steuererklärung
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
