Was ein Kostenvoranschlag verspricht und was nicht
Der Kostenvoranschlag nennt einen Betrag, aber er schuldet ihn nicht. Er sagt: So viel wird es nach heutiger Einschätzung kosten, abgerechnet wird, was anfällt. Rechtlich ist er der Fall von Artikel 374 des Obligationenrechts (OR): Ist der Preis zum Voraus gar nicht oder nur ungefähr bestimmt worden, wird er nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt. Wann du stattdessen verbindlich offerierst, steht im Ratgeber Kostenvoranschlag oder Offerte, und welche Preisart zu welcher Baustelle passt, im Ratgeber Pauschalpreis oder nach Aufwand.
Das heisst nicht, dass der Betrag beliebig ist. Wird ein verabredeter ungefährer Ansatz ohne Zutun des Bestellers unverhältnismässig überschritten, kann dieser vom Vertrag zurücktreten; bei Bauten auf seinem Grund kann er eine angemessene Herabsetzung des Lohnes verlangen (OR Art. 375). Zwischen «keine Zusage» und «beliebig» liegt genau der Raum, den die Vorlage unten ausfüllt.
Was auf das Dokument gehört und warum
| Angabe | Warum sie dasteht |
|---|---|
| Das Wort «Kostenvoranschlag» im Titel | Erstes Indiz für die Art der Preisabrede. Massgebend ist zwar der übereinstimmende wirkliche Wille und nicht die Bezeichnung (OR Art. 18), aber im Streit liest das Gericht zuerst, was dasteht |
| Der Satz, dass nach Aufwand abgerechnet wird | Macht aus der Überschrift eine Abrede. Ohne diesen Satz behauptet dein Kunde später, der Betrag sei zugesagt gewesen |
| Die Schätzgrundlage: Besichtigung, Mengen, Annahmen | Ohne Grundlage lässt sich nicht feststellen, was überschritten wurde. Das ist der Absatz, der im Streit am meisten wert ist |
| Die Genauigkeit als Bandbreite | Sagt beiden Seiten, mit welcher Streuung gerechnet wird, und macht die Diskussion über Mehrkosten sachlich |
| Die Ansätze je Stunde, je Einheit, Materialzuschlag | Danach wird abgerechnet. Was hier fehlt, verhandelst du am Schluss, und zwar aus der schwächeren Position |
| Was ausdrücklich nicht enthalten ist | Erspart die Diskussion über Gerüst, Entsorgung, Anfahrt oder Arbeiten anderer Gewerke |
| Die Meldeschwelle | Der Punkt, ab dem du dich meldest, zum Beispiel bei 10 Prozent. Aus einer bösen Überraschung wird damit ein Entscheid deines Kunden |
| Gültigkeitsdatum | Mit Frist bist du bis zu deren Ablauf gebunden, danach frei (OR Art. 3). Beim Kostenvoranschlag bindet vor allem die Ansatzliste |
| Unterschriftsfeld für die Auftragserteilung | Eine unterschriebene Auftragserteilung mit Ansätzen ist dein Beweis dafür, dass die Grundlage anerkannt war |
Die Genauigkeit: eine Zahl, die beide Seiten schützt
Schreib hin, wie genau deine Schätzung ist. Eine Bandbreite von 10 oder 15 Prozent ist im Handwerk ehrlich und für den Kunden nachvollziehbar. Wer eine glatte Zahl ohne Bandbreite hinschreibt, erweckt den Eindruck einer Zusage, und genau darüber wird später gestritten.
- Geschätzte Summe der Positionen, ohne MwSt
- CHF 5'482.00
- Angegebene Genauigkeit, 15 Prozent
- CHF 822.30
- Untere Grenze der Bandbreite
- CHF 4'659.70
- Obere Grenze der Bandbreite
- CHF 6'304.30
- Mehrwertsteuer 8.1 Prozent auf die Schätzung
- CHF 444.04
- Geschätzter Betrag inklusive MwSt
- CHF 5'926.04
Die Schätzgrundlage ist der wichtigste Absatz
Dieser Absatz kostet dich fünf Minuten und entscheidet im Ernstfall alles. Er hält fest, was du gesehen hast, was du angenommen hast und was du nicht prüfen konntest. Danach lässt sich Jahre später noch nachvollziehen, ob eine Abweichung aus deiner Schätzung stammt oder aus etwas, das niemand sehen konnte.
- Was du besichtigt hast: Datum, Räume, was zugänglich war und was nicht.
- Welche Mengen du angenommen hast: Quadratmeter, Laufmeter, Stückzahlen, mit dem Hinweis, dass sie geschätzt und nicht ausgemessen sind.
- Welchen Bestand du voraussetzt: intakter Untergrund, vorhandene Leitungen am erwarteten Ort, keine Schadstoffe.
- Was der Kunde beistellt: Apparate, Material, Zugang, Strom und Wasser, geräumte Räume, Parkplatz.
- Was ausdrücklich nicht enthalten ist: Gerüst, Entsorgung von Sonderabfall, Arbeiten anderer Gewerke, Reparaturen an Schäden, die erst sichtbar werden.
- Was du nicht prüfen konntest: die Wand hinter der Verkleidung, der Boden unter dem Belag, die Elektroinstallation in der Decke.
Grundlage dieser Schätzung: Besichtigung vom [DATUM], Fotos vom selben Tag und Ihre Angaben zum Bestand. Die Mengen sind geschätzt und nicht ausgemessen. Wir gehen davon aus, dass [der Untergrund tragfähig ist / die Leitungen am erwarteten Ort liegen / keine Schadstoffe vorhanden sind] und dass uns die Räume ab [DATUM] geräumt zur Verfügung stehen. Nicht beurteilt werden konnten: [Bereiche hinter Verkleidungen, Bodenaufbau, Installationen in der Decke]. Zeigt sich dort ein anderer Zustand, ist das eine Änderung der Grundlage und kein Fehler der Schätzung. Genauigkeit: Diese Schätzung ist auf ± [PROZENT] % genau. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand zu den aufgeführten Ansätzen. Nicht enthalten: [Gerüst, Entsorgung von Sonderabfall, Arbeiten anderer Gewerke].
Was gilt, wenn es teurer wird
Eine ausdrückliche Pflicht, eine Kostenüberschreitung zu melden, steht in Artikel 375 OR nicht. An anderer Stelle steht dafür eine Anzeigepflicht: Zeigen sich bei der Ausführung Mängel am gelieferten Stoff oder am angewiesenen Baugrund, oder ergeben sich sonst Verhältnisse, die eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung gefährden, ist dem Besteller ohne Verzug Anzeige zu machen, andernfalls fallen die nachteiligen Folgen dem Unternehmer zur Last (OR Art. 365 Abs. 3).
Praktisch führt beides zum selben Verhalten: melden, sobald du es siehst, schriftlich, mit Zahl und Grund, und vor der Ausführung. Nur so wird aus Mehrarbeit eine vom Kunden bestellte Leistung, und bestellte Leistungen zählen bei der Frage der Überschreitung nicht mit, weil sie mit seinem Zutun entstehen. Die Vorlage für die Meldung ist die Nachtragsofferte.
Mehrkosten: Zeichnet sich ab, dass der geschätzte Betrag um mehr als [PROZENT] % überschritten wird, melden wir uns bei Ihnen, bevor wir weiterarbeiten. Sie erhalten dann eine schriftliche Aufstellung der Mehrkosten mit Grund und den neuen Gesamtbetrag und entscheiden, ob wir in diesem Umfang ausführen. Zusätzliche Leistungen, die Sie während der Ausführung bestellen, werden separat offeriert und sind nicht Teil dieser Schätzung.
Darf der Kostenvoranschlag etwas kosten?
Nur wenn es vorher vereinbart ist. Wer den Aufwand für eine Aufnahme verrechnen will, sagt das vor dem Termin und nennt den Betrag, zum Beispiel: eine Stunde zum Regieansatz, bei Auftragserteilung angerechnet. Nachträglich eine Rechnung für einen Voranschlag zu stellen, den niemand bestellt hat, funktioniert nicht und kostet den Kunden. Die Einzelheiten stehen unter Darf eine Offerte etwas kosten?.
Word oder Excel: was die Vorlage kann
- Word eignet sich, wenn mehr Text als Zahlen im Spiel ist: Schätzgrundlage, Annahmen, Varianten, Bedingungen.
- Excel rechnet Menge mal Preis, Zwischentotal, Mehrwertsteuer und Total selbst. Das hilft, wenn du Mengen änderst, während der Kunde neben dir steht.
- Kein Zahlteil. Ein Kostenvoranschlag fordert nicht zur Zahlung auf, deshalb gehört kein QR-Zahlteil darauf. Der kommt erst auf die Rechnung.
- Nummerierung von Hand. Weder Word noch Excel vergibt die nächste Nummer. Führ eine einfache Liste, sonst vergibst du dieselbe Nummer zweimal.
Drei Fehler, die in der Praxis am meisten kosten
- Der Einzeiler. «Badumbau, ca. CHF 5'500.00» ist kein Kostenvoranschlag, sondern eine Zahl. Ohne Positionen und ohne Grundlage schützt er weder dich noch den Kunden.
- Die stille Überschreitung. Wer erst mit der Schlussrechnung meldet, hat nicht nur ein rechtliches Problem, sondern auch einen Kunden verloren. Eine unangenehme Mail heute ist billiger als eine Kürzung in drei Monaten.
- Die Vermischung von Mehrmenge und Mehrleistung. Zwanzig Quadratmeter mehr sind eine Mengenabweichung im selben Auftrag, ein zusätzlicher Raum ist eine neue Bestellung. Die beiden gehören nie in dieselbe Zeile, denn nur das Zweite zählt als Zutun des Bestellers.
So macht es KIDESK
In KIDESK wählst du beim Erstellen, ob das Dokument eine verbindliche Offerte, eine unverbindliche Offerte oder ein Kostenvoranschlag ist. Die Wahl steht danach auf dem Beleg, und das Feld «Gültig bis» setzt den Ablauf. Die Positionen holst du aus deinem Katalog, mit Menge, Einheit und Ansatz; Texte wie die Schätzgrundlage und die Meldeschwelle hinterlegst du einmal als Standardtext und musst sie nicht jedes Mal neu schreiben. Nimmt dein Kunde an, wird aus dem Dokument der Auftrag und daraus die Rechnung. Ob deine Schätzung gestimmt hat, zeigt sich erst, wenn die Stunden auf dem Auftrag erfasst sind.
Häufige Fragen
Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?
Nicht als Preis. Er ist eine Schätzung, abgerechnet wird nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen (OR Art. 374). Verbindlich ist dagegen alles andere darauf: die Ansätze, der Umfang, die Zahlungsbedingungen. Und beliebig ist der Betrag nicht, denn eine unverhältnismässige Überschreitung gibt dem Kunden Rechte (OR Art. 375).
Wie viel Prozent Abweichung sind erlaubt?
Das Gesetz nennt keine Zahl, es spricht von einer «unverhältnismässigen» Überschreitung. Die oft genannten 10 Prozent sind eine Faustregel aus Praxis und Literatur, kein Gesetz. Im Einzelfall zählen die Höhe des Betrags, die Vorhersehbarkeit des Mehraufwands und die Frage, ob du rechtzeitig gewarnt hast.
Muss ich Mehrkosten melden, bevor ich sie ausführe?
Im Artikel über die Kostenüberschreitung steht diese Pflicht nicht, praktisch brauchst du die Meldung aber trotzdem. Nur so wird aus einer Zusatzarbeit eine vom Kunden bestellte Leistung, die bei der Überschreitung nicht mitzählt. Dazu kommt die Anzeigepflicht nach OR Art. 365 Abs. 3, wenn Verhältnisse die gehörige oder rechtzeitige Ausführung gefährden.
Kann ich im selben Dokument pauschale und geschätzte Positionen mischen?
Ja, wenn du bei jeder Position dazuschreibst, welche Art sie hat. Setz die ausgemessenen Arbeiten als Pauschalpositionen und die unklaren als geschätzte Positionen mit Ansatz. Im Total steht dann, welcher Teil fest ist und welcher nach Aufwand abgerechnet wird, sonst hebt die Unklarheit den Vorteil beider Arten auf.
Was mache ich, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag unterschreibt?
Dann hast du den Auftrag, aber keine Pauschale. Die Unterschrift macht aus einer Schätzung keine Preiszusage: Massgebend ist der übereinstimmende wirkliche Wille und nicht die Bezeichnung (OR Art. 18), und im Text steht, dass nach Aufwand abgerechnet wird. Für dich ist die Unterschrift trotzdem wertvoll, weil damit die Ansätze und die Schätzgrundlage anerkannt sind.
Quellen
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
