Begriff

Kreditor: die Rechnung, die du noch zahlen musst.

Kurz gesagt

Ein Kreditor ist ein Lieferant oder Dienstleister, dessen Rechnung bei dir noch offen ist. In der Bilanz steht dieser Betrag beim kurzfristigen Fremdkapital, und zwar unter der gesetzlichen Bezeichnung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (OR Art. 959a Abs. 2 Ziff. 1 Bst. a). Das Wort Kreditor kommt im Obligationenrecht nicht vor, im Alltag und in jedem Buchhaltungsprogramm dagegen ständig. Der Kreditorenbeleg ist zugleich dein Nachweis für den Vorsteuerabzug.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Kreditor, Lieferantenrechnung, Beleg: dasselbe von drei Seiten

Kreditor kommt vom lateinischen Wort für Gläubiger. Gemeint ist immer jemand, der von dir Geld bekommt: der Materiallieferant, der Subunternehmer, die Werkstatt, die Versicherung. Je nach Blickwinkel heisst dasselbe Papier Lieferantenrechnung (aus Sicht des Absenders), Kreditor (aus Sicht deiner Buchhaltung) oder schlicht Beleg (aus Sicht deiner Ablage). Dieselbe Rechnung ist beim Absender ein Debitor und bei dir ein Kreditor.

Wort im AlltagSo heisst es in der BilanzGrundlage
Kreditor, KreditorenbestandVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, im kurzfristigen FremdkapitalOR Art. 959a Abs. 2 Ziff. 1 Bst. a
Darlehen der Bank, LeasingKurzfristige oder langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten, je nach FälligkeitOR Art. 959a Abs. 2 Ziff. 1 Bst. b und Ziff. 2 Bst. a
Noch nicht erhaltene Rechnung für geleistete ArbeitPassive RechnungsabgrenzungOR Art. 959a Abs. 2 Ziff. 1 Bst. d
Die Reihenfolge und die Bezeichnungen in der Bilanz gibt OR Art. 959a vor. Massgebend für die Einordnung ist die Fälligkeit, nicht der Betrag.

Was auf dem Beleg stehen muss, damit die Vorsteuer zählt

Bist du mehrwertsteuerpflichtig und rechnest effektiv ab, ziehst du die Steuer ab, die dir andere in Rechnung gestellt haben (MWSTG Art. 28 Abs. 1). Damit das gelingt, muss der Beleg die Leistung, den Erbringer und den Empfänger eindeutig bezeichnen. MWSTG Art. 26 Abs. 2 nennt Name und Ort des Lieferanten mit dem Hinweis auf seine Eintragung im Register und seiner Nummer, Name und Ort des Empfängers, Datum oder Zeitraum der Leistung, Art und Umfang der Leistung, das Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Ist die Steuer im Preis enthalten, genügt die Angabe des Satzes.

Achtung: Für Kassenzettel aus automatisierten Kassen gilt eine Erleichterung: Bis zu einem vom Bundesrat festgesetzten Betrag müssen die Angaben zum Leistungsempfänger nicht darauf stehen (MWSTG Art. 26 Abs. 3). Die Verordnung setzt diesen Betrag auf CHF 400.00 fest (MWSTV Art. 57). Über CHF 400.00 gehört dein Betrieb auf den Beleg. Eine feste Formvorschrift ist das nicht, denn es gilt die freie Beweiswürdigung (MWSTG Art. 81 Abs. 3); nachweisen musst du den Vorsteuerabzug aber selbst (MWSTG Art. 28 Abs. 3), und ein Bon ohne deinen Namen ist dafür ein schwacher Beleg. Beim Baumarkt heisst das: an der Kasse nach einer Rechnung auf den Betrieb fragen, bevor der Bon gedruckt ist.

Skonto kürzt deine Vorsteuer

Ziehst du auf einer Lieferantenrechnung Skonto ab, zahlst du weniger, als auf dem Beleg steht. Damit sinkt auch die Steuer, die du abziehen darfst. MWSTG Art. 41 Abs. 2 verlangt, dass du den Vorsteuerabzug anpasst, sobald du die Korrektur verbuchst oder das gekürzte Entgelt zahlst. Der Betrag ist klein, aber er summiert sich über ein Jahr.

Materialrechnung mit 2 Prozent Skonto
Lieferantenrechnung inklusive 8.1 Prozent MwSt
CHF 4'320.00
Darin enthaltene Vorsteuer
CHF 323.70
2 Prozent Skonto bei Zahlung innert 10 Tagen
CHF 86.40
Tatsächlich bezahlt
CHF 4'233.60
Vorsteuer auf dem bezahlten Betrag
CHF 317.23
Vorsteuer, die du kürzen musst
CHF 6.47

Nachgerechnet: CHF 4'320.00 geteilt durch 1.081 ergibt CHF 3'996.30 netto, die Differenz von CHF 323.70 ist die Steuer. Nach dem Skontoabzug bleiben CHF 4'233.60, das sind CHF 3'916.37 netto und CHF 317.23 Steuer. Der Unterschied von CHF 6.47 entspricht dem Steueranteil im Skontobetrag. Wie die Kondition auf deinen eigenen Rechnungen aussieht, steht unter Skonto.

Kreditoren im Griff behalten

  • Beleg sofort erfassen, nicht erst beim Zahlen. Sonst kennst du deine Verpflichtungen erst, wenn die Mahnung kommt
  • Nach Fälligkeit sortieren, nicht nach Eingang. So siehst du, was diese Woche wirklich raus muss
  • Skontofristen markieren. Ein verpasster Skonto ist ein Verlust, den niemand bemerkt
  • Privates trennen. Eine private Zahlung vom Geschäftskonto kostet dich später eine Erklärung, siehe Geschäftskonto und Privatkonto trennen
  • Belege zehn Jahre aufbewahren, elektronisch ist erlaubt (OR Art. 958f)
Führst du nur eine Milchbüchleinrechnung, erscheint eine Lieferantenrechnung erst in deiner Ausgabenliste, wenn du sie bezahlt hast. Die noch offenen Rechnungen gehören trotzdem in die Aufstellung über die Vermögenslage, die OR Art. 957 Abs. 2 verlangt. Ohne sie sieht dein Jahresende besser aus, als es ist.

So macht es KIDESK

Lieferantenrechnungen erfasst du in KIDESK als Beleg: Foto oder PDF hochladen, KIDESK liest Betrag, Datum und Mehrwertsteuer aus, schlägt Konto und Steuercode vor und erkennt Dubletten. Du prüfst und gibst frei. Bezahlt wird nicht in KIDESK: Es gibt keine Bankanbindung und keinen Zahlungslauf. Zum Jahresende gehen die Belege mit dem Treuhand-Paket als PDF und JPG an deine Treuhandstelle.

Belege erfassen Beleg fotografieren

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kreditor und Debitor?

Dem Kreditor schuldest du Geld, der Debitor schuldet dir welches. Kreditoren stehen beim kurzfristigen Fremdkapital, Debitoren im Umlaufvermögen. Dieselbe Rechnung ist beim Absender ein Debitor und beim Empfänger ein Kreditor.

Ab welchem Betrag braucht ein Beleg meinen Firmennamen?

Über CHF 400.00. Bis und mit diesem Betrag darf ein Kassenzettel aus einer automatisierten Kasse die Angaben zum Leistungsempfänger weglassen (MWSTG Art. 26 Abs. 3, MWSTV Art. 57). Darüber verlangst du besser eine Rechnung auf deinen Betrieb: Den Vorsteuerabzug musst du nachweisen (MWSTG Art. 28 Abs. 3), und ein Bon ohne deinen Namen ist dafür ein schwacher Beleg.

Darf ich Vorsteuer abziehen, wenn ich nach Saldosteuersatz abrechne?

Nein. Bei dieser Methode ergibt sich die Steuerforderung, indem du deine Entgelte inklusive Steuer mit dem bewilligten Saldosteuersatz multiplizierst (MWSTG Art. 37 Abs. 2). Ein eigener Vorsteuerabzug entfällt, weil der Satz die branchenübliche Vorsteuerquote bereits berücksichtigt (Abs. 3). Die Belege sammelst und bewahrst du trotzdem, sie sind Buchungsbelege wie alle anderen.

Gehören Kreditoren in die Milchbüchleinrechnung?

In die Einnahmen- und Ausgabenrechnung erst bei der Zahlung, in die Aufstellung über die Vermögenslage sofort. OR Art. 957 Abs. 2 verlangt beides. Wer die offenen Lieferantenrechnungen weglässt, rechnet sich das Jahresende schön.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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