Zwei Artikel, ein Ablauf
Das Obligationenrecht (OR) regelt den Fall in zwei Sätzen, die zusammengehören. Der erste verpflichtet dich zu reden: Zeigen sich bei der Ausführung des Werkes Mängel am vom Besteller gelieferten Stoff oder am angewiesenen Baugrund, oder ergeben sich sonst Verhältnisse, die eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung gefährden, musst du das ohne Verzug anzeigen. Schweigst du, fallen die nachteiligen Folgen dir zur Last (Art. 365 Abs. 3). Der zweite belohnt dich dafür: Hat der Besteller die Mängel selbst verschuldet, weil er Weisungen entgegen deinen ausdrücklichen Abmahnungen erteilt hat, fallen seine Mängelrechte dahin (Art. 369).
| Lage auf der Baustelle | Was das Gesetz sagt | Was du tust |
|---|---|---|
| Das Material des Bauherrn taugt nicht | Anzeigepflicht nach OR Art. 365 Abs. 3 | Vor dem Verarbeiten schriftlich melden, Fotos dazu |
| Der angewiesene Baugrund oder Untergrund ist untauglich | Anzeigepflicht nach OR Art. 365 Abs. 3 | Arbeiten an dieser Stelle zurückstellen, melden, Messung verlangen |
| Die Vorleistung eines anderen Gewerks ist mangelhaft | Fällt unter die «sonstigen Verhältnisse» von OR Art. 365 Abs. 3 | Melden, bevor du darauf aufbaust, sonst wird der fremde Fehler deiner |
| Der Termin ist nicht mehr zu halten, weil eine Vorleistung fehlt | Ebenfalls OR Art. 365 Abs. 3: gefährdet die rechtzeitige Ausführung | Sofort melden, neuen Termin schriftlich vereinbaren |
| Der Bauherr besteht auf einer Ausführung, die du für falsch hältst | Abmahnung nach OR Art. 369 | Ausdrücklich und schriftlich abmahnen, Folgen benennen, Antwort einholen |
| Der Bauherr hält nach deiner Abmahnung an der Weisung fest | Seine Mängelrechte fallen dahin, soweit er den Mangel dadurch verschuldet hat | Die Weisung schriftlich bestätigen lassen und ausführen |
«Abmahnung» heisst hier etwas anderes als im Personalbüro
Wer nach «Abmahnung» sucht, landet meist bei deutschen Seiten über das Arbeitsrecht. Im Schweizer Arbeitsverhältnis heisst dieses Schreiben Verwarnung, und darum geht es hier nicht. Die Abmahnung im Werkvertragsrecht richtet sich nicht an Mitarbeitende, sondern an deinen Kunden: Du warnst ihn davor, dass seine Weisung zu einem Mangel führt. Auch das Wort Bedenkenanmeldung oder Bedenkenanzeige meint genau das.
Wann die Pflicht greift
Die Pflicht entsteht, sobald sich etwas zeigt, nicht erst, wenn der Schaden da ist. Und sie umfasst mehr, als die meisten denken: Neben dem Material und dem Baugrund nennt das Gesetz ausdrücklich alle Verhältnisse, die eine gehörige oder rechtzeitige Ausführung gefährden. Der Termin gehört also dazu.
- Stoff des Bestellers: Der Bauherr stellt Platten, Fliesen, Farbe oder Beschläge bei, und das Material passt nicht zum Zweck oder ist beschädigt. Lieferst du den Stoff selbst, haftest du ohnehin für seine Güte wie ein Verkäufer (OR Art. 365 Abs. 1).
- Untergrund und Baugrund: Restfeuchte, Risse, fehlende Tragfähigkeit, ein Untergrund, den du nicht prüfen durftest. Wer auf einen ungeprüften Untergrund aufbaut, übernimmt dessen Fehler.
- Vorleistung eines anderen Gewerks: eine schiefe Wand, eine falsch gesetzte Dose, eine fehlende Abdichtung. Sobald du darauf aufbaust, wird der fremde Fehler zu deinem Problem.
- Planung und Beschrieb: Der Plan widerspricht dem Leistungsverzeichnis, oder die gewünschte Ausführung passt nicht zur Nutzung, die der Bauherr beschrieben hat.
- Termine und Zugang: Die Vorleistung kommt zu spät, das Gerüst steht nicht, die Zufahrt ist gesperrt, der Strom fehlt. Das gefährdet die rechtzeitige Ausführung und gehört gemeldet, nicht ausgesessen.
- Verzicht des Bauherrn: Er will eine Schicht, eine Abdichtung oder eine Prüfung weglassen, um Geld zu sparen. Genau dafür ist die Abmahnung gemacht.
So schreibst du die Anzeige
Sofort, nicht am Freitag
Das Gesetz sagt «ohne Verzug». Eine Meldung drei Wochen nach der Feststellung ist keine rechtzeitige mehr. Am selben oder am nächsten Arbeitstag genügt, eine Woche später wird es heikel.
Den Sachverhalt nennen, nicht die Schuld
Schreib, was du gesehen oder gemessen hast, mit Ort, Datum und wenn möglich mit Zahl. Fotos dazu. Wertungen und Vorwürfe helfen nicht und machen das Gespräch schwerer.
Die Folge benennen
Sag, was passiert, wenn so weitergearbeitet wird. Ohne diesen Satz ist es eine Mitteilung und keine Abmahnung. Der Besteller muss erkennen können, worauf er sich einlässt.
Einen Vorschlag machen
Nenn den Weg, den du für richtig hältst, mit dem Mehraufwand an Geld und Zeit. Das verwandelt eine Warnung in eine Entscheidung, die der Bauherr treffen kann.
Eine Frist setzen und Antwort verlangen
Bitte um eine schriftliche Antwort bis zu einem bestimmten Datum. Diese Antwort ist der eigentliche Wert der Übung: Sie hält fest, dass der Besteller informiert war.
Ablegen, wo du es wiederfindest
Kopie zum Auftrag, Fotos dazu, Eingang der Antwort notieren. Zwei Jahre später erinnert sich niemand an das Gespräch auf der Baustelle, aber die Datei ist noch da.
Betreff: Bedenkenanzeige zu [Bauvorhaben], [Adresse], Position [Nummer] Sehr geehrte Frau [Name] Bei der Ausführung unserer Arbeiten an [Bauteil oder Ort] haben wir am [Datum] Folgendes festgestellt: [Sachverhalt in ein bis zwei Sätzen, messbar und ohne Wertung. Beispiel: Der Unterlagsboden weist im Bereich der Fensterfront Risse auf. Eine Messung der Restfeuchte konnte bisher nicht durchgeführt werden.] Wir haben Bedenken, dass die gewünschte Ausführung [kurze Bezeichnung der Weisung] zu folgendem Ergebnis führt: [erwartete Folge, zum Beispiel: Ablösungen und Fugenbildung im Belag innerhalb der ersten Heizperiode]. Wir schlagen vor: [Vorschlag, zum Beispiel: die Restfeuchte messen zu lassen und den Belag erst nach Erreichen des Grenzwerts zu verlegen]. Der Mehraufwand beträgt voraussichtlich CHF [Betrag] und [Anzahl] Arbeitstage. Bitte teilen Sie uns bis [Datum] schriftlich mit, wie wir vorgehen sollen. Halten Sie an der bisherigen Weisung fest, führen wir die Arbeiten wie angewiesen aus. Für Mängel, die auf diese Weisung zurückgehen, können wir dann keine Gewähr übernehmen. [Falls zutreffend: Bis zu Ihrer Antwort haben wir die Arbeiten an [Bauteil] zurückgestellt. Die übrigen Arbeiten laufen planmässig weiter.] Freundliche Grüsse [Firma, Name, Funktion] Beilagen: [Fotos, Messprotokoll]
Wenn der Bauherr trotzdem darauf besteht
Dann führst du aus, und die Haftung verschiebt sich. Art. 369 OR lässt die Mängelrechte des Bestellers dahinfallen, soweit er den Mangel durch seine Weisung selbst verschuldet hat. Entscheidend sind zwei Wörter im Gesetzestext: «ausdrücklich» und «Abmahnungen». Eine beiläufige Bemerkung auf der Baustelle erfüllt das nicht. Und beweisen musst du es: Im Streit zeigst du die Anzeige, die Antwort und das Datum. Ohne Papier bleibt von der Abmahnung nichts übrig.
Eine Grenze hat dieser Weg. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen nicht zur Verfügung des Bauherrn. Wer sich als Unternehmer zur Ausführung von Bauarbeiten verpflichten will, muss vor dem Vertragsabschluss prüfen, welche Massnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nötig sind, und die baustellenspezifischen Massnahmen, die nicht bereits umgesetzt sind, gehören in den Werkvertrag (Bauarbeitenverordnung Art. 3 Abs. 3 und 5). Eine Weisung, die dagegen verstösst, kannst du nicht mit einer Abmahnung abfedern. Dasselbe gilt für öffentlich-rechtliche Vorschriften: Eine Baubewilligung wird nicht dadurch erfüllt, dass der Bauherr auf etwas anderes besteht.
Ob du die Arbeit in einem solchen Fall verweigern darfst oder sogar musst, steht so nicht im Gesetz und hängt vom Einzelfall ab. Bei einer Weisung, die zu einem unbrauchbaren oder gefährlichen Werk führen würde, lohnt sich ein kurzer Anruf bei einer Rechtsberatung, bevor du ausführst. Bei allem anderen gilt der einfache Weg: abmahnen, bestätigen lassen, ausführen, dokumentieren.
Die Bedenkenanzeige ist keine Mehrkostenanzeige
Die beiden werden oft in einen Brief gepackt und gehören trotzdem auseinander. Die Anzeige nach Art. 365 Abs. 3 OR schützt dich vor der Haftung. Geld bringt sie dir nicht. Hast du die Vergütung zum Voraus genau bestimmt, musst du das Werk um diese Summe fertigstellen, auch wenn du mehr Arbeit hattest (OR Art. 373 Abs. 1). Mehrkosten bekommst du nur, wenn die zusätzliche Leistung vereinbart ist, oder wenn der Preis gar nicht beziehungsweise nur ungefähr bestimmt war; dann wird er nach dem Wert der Arbeit und deinen Aufwendungen festgesetzt (OR Art. 374).
Praktisch heisst das: In der Anzeige steht, was der Vorschlag zusätzlich kostet, und du führst ihn erst aus, wenn die Zustimmung da ist. Wer zuerst arbeitet und danach eine Nachtragsrechnung schickt, verhandelt aus der schlechteren Position. Mehr dazu unter Regiearbeiten sauber abrechnen und in der Vorlage für die Mehrkostenanzeige.
An wen die Anzeige geht
An deinen Vertragspartner, denn ihm gegenüber besteht die Pflicht. Das ist bei einem direkten Auftrag der Bauherr, bei einem Generalunternehmer dieser und nicht der Eigentümer. Die Bauleitung ist oft die Person, mit der du täglich sprichst, aber sie ist nicht automatisch berechtigt, für den Bauherrn Weisungen zu erteilen oder Mehrkosten zu genehmigen. Der sichere Weg: an den Vertragspartner schreiben, die Bauleitung in Kopie. Arbeitest du selbst mit Subunternehmern, gilt die Kette in beide Richtungen: Deine Subunternehmer melden ihre Bedenken dir, und du gibst sie weiter, sonst bleiben sie bei dir hängen.
Form und Beweis
Eine Form schreibt Art. 365 Abs. 3 OR nicht vor, und im Obligationenrecht braucht es eine besondere Form nur dort, wo das Gesetz sie vorschreibt (OR Art. 11 Abs. 1). Mündlich auf der Baustelle ist die Anzeige also gültig und gleichzeitig wertlos, weil du sie später nicht belegen kannst. Eine E-Mail mit Datum, Fotos im Anhang und einer klaren Betreffzeile genügt. Notier den Eingang der Antwort. Ein eingeschriebener Brief lohnt sich, wenn der Betrag gross ist oder das Gespräch bereits schwierig läuft. Wer ein Bautagebuch führt, trägt die Anzeige dort am selben Tag ein, siehe Bautagebuch führen.
Wenn die SIA 118 vereinbart ist
Die SIA 118 ist eine private Norm und gilt nur, wenn die Parteien sie im Vertrag zum Bestandteil machen. Ist sie vereinbart, kommen ihre Regeln zu Anzeigen, Fristen und Abläufen zu den gesetzlichen dazu; was das Gesetz zwingend regelt, geht vor. Welche Kapitel im Alltag zählen und was seit 2026 vorgeht, steht unter SIA 118 kurz erklärt. Die Grundregel bleibt in beiden Fällen dieselbe: Bedenken schriftlich, vor der Ausführung, mit Datum.
So macht es KIDESK
Ein eigenes Formular für die Bedenkenanzeige gibt es in KIDESK nicht: Der Brief geht als E-Mail oder auf Papier hinaus. Was KIDESK festhält, ist der Zustand, auf den du dich später berufen willst. Im Rapport hängen Stunden, Material und Fotos am selben Auftrag, und der Kunde unterschreibt Rapport und Abnahme direkt auf dem Gerät; offene Punkte kommen auf eine Mängelliste. In der Offerte hältst du mit einem Textblock fest, von welchem Zustand und welcher Ausführung du ausgegangen bist. Und wenn du willst, geht von jeder Kundenpost eine Kopie in dein eigenes Postfach, samt Liste der Beilagen.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn ich die Bedenken mündlich auf der Baustelle sage?
Rechtlich ja, die Anzeige ist formfrei gültig. Im Streitfall nützt sie dir aber nichts, weil du sie nicht beweisen kannst und die Gegenseite sich anders erinnert. Eine E-Mail mit Datum, Fotos und einer klaren Betreffzeile kostet zehn Minuten und ist der ganze Unterschied zwischen einer Behauptung und einem Beleg.
Was heisst «ohne Verzug» in Tagen?
Eine Zahl nennt das Gesetz nicht. Gemeint ist: so schnell, wie es nach den Umständen zumutbar ist, also in der Regel am selben oder am nächsten Arbeitstag. Je grösser die drohende Folge, desto eiliger. Wer zuerst weiterarbeitet und erst nach einer Woche meldet, hat die Anzeige praktisch entwertet.
Der Bauherr antwortet nicht. Darf ich weiterarbeiten?
Das kommt darauf an, was du angezeigt hast. Geht es um eine Stelle, an der du ohne Klärung einen Mangel einbaust, stell diese Arbeiten zurück und arbeite am Rest weiter. Setz eine kurze Frist und halte schriftlich fest, dass du ohne Antwort nicht ausführst. Ein vollständiger Baustopp ohne Not kann dir als Verzögerung ausgelegt werden (OR Art. 366 Abs. 1).
Verliert der Bauherr wirklich alle Mängelrechte, wenn er auf seiner Weisung beharrt?
Nur soweit er den Mangel durch diese Weisung selbst verschuldet hat (OR Art. 369). Für alles andere haftest du weiterhin, auch am selben Bauteil. Und die Abmahnung muss ausdrücklich gewesen sein: Der Besteller muss erkannt haben, worauf er sich einlässt. Deshalb gehört die erwartete Folge in den Brief und nicht nur die Feststellung.
Kann ich meine Anzeigepflicht im Vertrag wegbedingen?
Kommt darauf an: Das Gesetz erklärt Art. 365 Abs. 3 OR nicht ausdrücklich für unabänderlich. Ob eine solche Klausel im Einzelfall hält, ist darum Vertragsfrage und gehört einer Juristin vorgelegt. Zwingend ist bei Bauten die andere Richtung: Eine Abrede im Voraus, die den Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung einschränkt, ist ungültig (OR Art. 368 Abs. 2bis), und die fünfjährige Verjährung ist nicht zulasten des Bestellers abänderbar (OR Art. 371 Abs. 3), beides seit dem 1. Januar 2026. Die Anzeige ist ohnehin dein eigener Schutz.
Mein Subunternehmer hat mir Bedenken gemeldet. Was muss ich tun?
Dieselbe Anzeige weitergeben, an deinen eigenen Vertragspartner, und zwar ebenso schnell. Gegenüber dem Bauherrn bist du der Unternehmer, und seine Anzeige an dich befreit dich nicht. Schreib in die Weitergabe, von wem die Feststellung stammt, und leg die Unterlagen bei.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 365 Abs. 3: Anzeigepflicht des Unternehmers
- Obligationenrecht (OR), Art. 369: Verantwortlichkeit des Bestellers
- Obligationenrecht (OR), Art. 366: Rechtzeitige Vornahme und vertragsgemässe Ausführung
- Obligationenrecht (OR), Art. 368 Abs. 2bis: zwingendes Nachbesserungsrecht bei Bauten
- Obligationenrecht (OR), Art. 371 Abs. 3: fünfjährige Verjährung, nicht zulasten des Bestellers abänderbar
- Obligationenrecht (OR), Art. 373 und 374: feste Vergütung und Festsetzung nach dem Wert der Arbeit
- Obligationenrecht (OR), Art. 11: Formfreiheit der Verträge
- Bauarbeitenverordnung (BauAV), Art. 3: Planung von Bauarbeiten
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
