Ratgeber

Pneuhotel anbieten und sauber verrechnen.

Kurz gesagt

Ein Pneuhotel ist rechtlich eine Hinterlegung: Du übernimmst die Räder deines Kunden und bewahrst sie «an einem sicheren Orte» auf (OR Art. 472 Abs. 1). Bezahlt wird dir dafür nur, was ausdrücklich vereinbart wurde oder nach den Umständen zu erwarten war (Abs. 2). Marktpreise stehen hier keine, denn was eine Saison kostet, hängt an deinem Regalplatz, an deinem Handling und an deinem Zuschlag. Rechne diese drei Blöcke einmal durch, halte Preis und Zustand der Räder schriftlich fest und stell die Pauschale als wiederkehrende Rechnung.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Was du rechtlich anbietest: eine Hinterlegung

Das Obligationenrecht kennt das Wort Pneuhotel nicht, wohl aber den Vertrag dahinter. Durch den Hinterlegungsvertrag verpflichtet sich der Aufbewahrer, «eine bewegliche Sache, die dieser ihm anvertraut, zu übernehmen und sie an einem sicheren Orte aufzubewahren» (OR Art. 472 Abs. 1). Genau das tust du: Die Räder bleiben Eigentum deines Kunden, du schuldest ihm einen sicheren Ort und die Rückgabe. Daraus folgen drei Pflichten, die im Alltag oft übersehen werden.

  • Du darfst die Räder nicht gebrauchen. Ohne Einwilligung des Hinterlegers ist der Gebrauch untersagt; wer trotzdem gebraucht, schuldet eine Vergütung und haftet auch für den Zufall, wenn er nicht beweist, dass dieser die Sache auch sonst getroffen hätte (OR Art. 474). Ein Satz Winterräder, der kurz an einem Ersatzwagen mitfährt, ist also keine Kleinigkeit.
  • Dein Kunde kann jederzeit kommen. Er kann die hinterlegte Sache «jederzeit zurückfordern, selbst wenn für die Aufbewahrung eine bestimmte Dauer vereinbart wurde», muss dir aber den Aufwand ersetzen, den du mit Rücksicht auf die vereinbarte Zeit gemacht hast (OR Art. 475).
  • Zurückgegeben wird dort, wo gelagert wurde. Die Rückgabe erfolgt «auf Kosten und Gefahr des Hinterlegers» da, wo die Sache aufbewahrt werden sollte (OR Art. 477). Wer Räder an eine andere Adresse bringt, macht das freiwillig und darf es verrechnen.

Neben der Hinterlegung kennt das Gesetz das Lagergeschäft (OR Art. 482 ff.). Es richtet sich an den Lagerhalter, der sich öffentlich zur Aufbewahrung von Waren anerbietet und für die gelagerten Güter Warenpapiere ausgeben kann, wenn ihm die zuständige Behörde die Bewilligung erteilt (Art. 482 Abs. 1). Ob ein Pneuhotel als einfache Hinterlegung oder als Lagergeschäft gilt, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist der Unterschied an zwei Stellen: Der Lagerhalter hat Anspruch auf das verabredete oder übliche Lagergeld, und er hat für seine Forderungen an den Gütern ein Retentionsrecht, solange er sie besitzt (Art. 485 Abs. 1 und 3). Wer den Preis schriftlich festhält, muss diese Frage nie stellen.

Eingelagerte Kundenräder sind kein Vermögenswert deines Betriebs. Wer eine Bilanz erstellt, bilanziert als Aktiven nur Vermögenswerte, über die er verfügen kann; «andere Vermögenswerte dürfen nicht bilanziert werden» (OR Art. 959 Abs. 2). Die Räder gehören also weder in deinen Lagerbestand noch in deine Inventur. Was du brauchst, ist eine Liste ausserhalb der Buchhaltung: welcher Satz, von wem, an welchem Platz.

Der Preis muss vereinbart sein, sonst schenkst du die Saison her

Der wichtigste Satz für dein Geschäft steht in OR Art. 472 Abs. 2: Eine Vergütung kann der Aufbewahrer «nur dann fordern, wenn sie ausdrücklich bedungen worden ist oder nach den Umständen zu erwarten war». Bei einer Garage, die das Pneuhotel anschreibt und im Auftrag erwähnt, spricht viel dafür, dass eine Vergütung nach den Umständen zu erwarten war. Und gilt dein Betrieb als Lagerhalter, schuldet der Kunde das verabredete oder übliche Lagergeld (OR Art. 485 Abs. 1). Sicher ist trotzdem nur, was schriftlich steht. Eine Zeile auf der Rechnung im Frühling ist keine Vereinbarung, sondern eine Überraschung, und Überraschungen auf Rechnungen kosten Kunden.

Dieselbe Logik gilt für den Sonderfall, den jede Garage einmal erlebt: Der Kunde verkauft im Januar sein Auto und will die Sommerräder mitten in der Saison abholen. Er darf das (OR Art. 475 Abs. 1). Ob du die bereits verrechnete Pauschale ganz behältst, entscheidet dein Vertrag zusammen mit Absatz 2, der dir den Ersatz deines Aufwands zusichert. Schreib darum eine kurze, faire Regel hin, zum Beispiel: keine Rückerstattung nach dem Einlagern, dafür kein Zuschlag für die vorzeitige Herausgabe.

Was die Saison wirklich kostet: der Rechenweg

Der Preis entsteht aus drei Blöcken: dem Platz, den ein Radsatz übers Jahr belegt, dem Handling beim Ein- und Auslagern und deinem Zuschlag für Gewinn und Risiko. Der Radwechsel selbst ist nicht Teil davon, er ist Werkstattarbeit und wird separat verrechnet. Die folgende Rechnung zeigt den Weg mit gewählten Zahlen; setz an jeder Stelle deine eigenen ein.

Kosten je Radsatz und Jahr
Miete Lagerraum, 60 m2 zu CHF 180.00 je m2 und Jahr
CHF 10'800.00
Nebenkosten, Strom und Versicherung des Raums
CHF 1'200.00
Abschreibung der Regale, CHF 9'000.00 auf 10 Jahre
CHF 900.00
Raumkosten pro Jahr
CHF 12'900.00
Plätze im Raum
400 Radsätze
Raumkosten je Radsatz und Jahr, CHF 12'900.00 geteilt durch 400
CHF 32.25
Handling zweimal im Jahr: holen, reinigen, Profil messen, beschriften, versorgen, je 0.35 Std.
0.70 Std.
Handling zum Werkstattansatz von CHF 145.00 je Stunde
CHF 101.50
Verwaltung: Vertrag, Erinnerung im Herbst, Rechnung, 0.10 Std.
CHF 14.50
Kosten je Radsatz und Jahr, ohne Zuschlag
CHF 148.25
Zuschlag für Gewinn und Risiko, 20 Prozent
CHF 29.65
Preis je Radsatz und Jahr, ohne Mehrwertsteuer und ohne Radwechsel
CHF 177.90
Achtung: Alle Zahlen in dieser Rechnung sind gewählt, damit der Weg sichtbar wird. Es sind keine Markt- und keine Richtpreise. Die zwei Stellschrauben, an denen sich dein Preis wirklich entscheidet, sind die Zahl der Plätze je Quadratmeter und die Minuten je Handling. Miss beides einmal bei zwanzig Sätzen, statt zu schätzen. Beachte dabei: Wer das Handling zum Werkstattansatz einsetzt, rechnet mit einem Verrechnungssatz, in dem schon eine Marge steckt; der Zuschlag von 20 Prozent kommt dann obendrauf. Wer stattdessen mit den reinen Stundenkosten rechnen will, nimmt seinen Kostensatz und schlägt die Marge einmal am Schluss auf. Deinen Werkstattansatz leitest du mit dem Ratgeber Stundenansatz in der Garage her.

Zwei Dinge fehlen in dieser Rechnung bewusst. Erstens die Entsorgung: Altreifen, die der Kunde bei dir lässt, kosten dich Geld und gehören als eigene Position ins Preisblatt. Zweitens die leeren Plätze. Wer mit 400 Plätzen rechnet, aber nur 300 vermietet, hat Raumkosten von CHF 43.00 je Satz statt CHF 32.25. Rechne mit der Belegung, die du erwartest, nicht mit der, die möglich wäre.

Einlagerung und Radwechsel sind zwei Positionen

Die Versuchung ist gross, alles in ein Paket zu packen: «Pneuhotel inklusive zwei Radwechsel». Das verkauft sich gut und macht dir dreimal Arbeit. Denn sobald ein Kunde nur einen Wechsel braucht, zwischendurch ein Rad beschädigt oder das Auto im Sommer verkauft, musst du das Paket auseinandernehmen. Sauberer sind zwei Positionen mit klaren Einheiten.

PositionEinheitWann du sie verrechnestWarum getrennt
Einlagerung RadsatzJe Satz und Saison oder JahrEinmal pro Periode, im Voraus, als wiederkehrende RechnungLäuft weiter, auch wenn der Kunde nicht kommt. Ist die Grundlage für Erinnerung und Kündigung
RadwechselJe WechselBeim Termin, zusammen mit der übrigen WerkstattarbeitIst Werkstattarbeit zum Werkstattansatz. Wer die Räder selbst holt, zahlt nur die Einlagerung
Wuchten, Ventile, Reifenmontage auf der FelgeJe RadNur wenn ausgeführtFällt nicht bei jedem Wechsel an. Im Paket wird es entweder verschenkt oder es ärgert den Kunden
Entsorgung AltreifenJe ReifenWenn der Kunde die alten Reifen dalässtKostet dich real Geld und hat nichts mit der Lagerung zu tun
Alle vier Positionen unterliegen dem Normalsatz von 8.1 Prozent, wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist (MWSTG Art. 25 Abs. 1). Ein eigener Satz für Lagerung existiert nicht.

Der Zustand bei der Annahme: die Zahl, die dich schützt

Der häufigste Streit im Pneuhotel dreht sich nicht um den Preis, sondern um einen Satz im Frühling: «Die waren im Herbst noch besser.» Dagegen hilft genau eine Gewohnheit, und sie kostet zwei Minuten: Profiltiefe je Rad messen und aufschreiben, dazu sichtbare Schäden und die Bezeichnung von der Flanke. Hersteller, Reifentragkraft und Geschwindigkeits-Index müssen ohnehin dauerhaft auf dem Reifen vermerkt sein (VTS Art. 58 Abs. 6bis); notiere sie mit, dann ist jeder Satz eindeutig identifizierbar und eine Verwechslung im Regal ausgeschlossen.

Die Messung hat neben dem Beweis einen zweiten Zweck. Reifen müssen «auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen», und das Gewebe darf nicht verletzt oder blossgelegt sein (VTS Art. 58 Abs. 4). Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren (SVG Art. 29). Wer bei der Einlagerung 2.5 mm misst, hat den Anlass, den Kunden schon im Herbst auf den nächsten Satz anzusprechen, statt ihn im Frühling vor eine Überraschung zu stellen.

Achtung: Montiere keinen Satz kommentarlos, der unter der Grenze liegt. Halte schriftlich fest, dass du den Kunden informiert hast, und lass ihn den Hinweis auf dem Auftrag abzeichnen. Das gehört in dieselbe Zeile wie die Freigabe für Mehrarbeit; wie eine saubere Auftragsannahme aussieht, steht im Ratgeber Werkstattauftrag richtig aufnehmen.

Was in den Einlagerungsvertrag gehört

Der Vertrag passt auf eine Seite und wird beim ersten Einlagern unterschrieben, zusammen mit dem Zustandsprotokoll. Danach läuft er weiter, bis eine Seite kündigt. Diese Fassung kannst du übernehmen und mit deinen Zahlen füllen.

Einlagerungsvertrag Pneuhotel
Einlagerung von Rädern (Pneuhotel)

Kundin oder Kunde: [Name, Adresse, Telefon]
Fahrzeug: [Marke, Typ, Kontrollschild]
Eingelagerter Satz: [4 Räder / 4 Reifen], [Dimension], Lagerplatz Nr. [   ]
Zustand bei der Annahme: siehe Protokoll vom [Datum], Bestandteil dieses Vertrags

1. Gegenstand. Wir bewahren den oben bezeichneten Satz für Sie auf und geben ihn Ihnen auf Verlangen an unserem Standort zurück.

2. Preis und Periode. Die Einlagerung kostet CHF [Betrag] je Satz und Jahr, zuzüglich Mehrwertsteuer. Verrechnet wird jeweils im Voraus für zwölf Monate ab dem ersten Einlagern. Der Radwechsel, das Wuchten, Ventile sowie Montagearbeiten sind nicht enthalten und werden nach Aufwand verrechnet.

3. Dauer und Kündigung. Der Vertrag läuft, bis eine Seite ihn kündigt. Die Kündigung ist jederzeit auf das Ende der laufenden Periode möglich, schriftlich oder per E-Mail. Holen Sie den Satz vorzeitig ab, wird die Pauschale der laufenden Periode nicht zurückerstattet; einen Zuschlag für die vorzeitige Herausgabe verrechnen wir nicht.

4. Zustand. Profiltiefe, Beschädigungen und Reifenbezeichnung halten wir bei jeder Annahme und bei jeder Herausgabe schriftlich fest. Sie erhalten eine Kopie. Reklamationen zum Zustand bitten wir Sie bei der Herausgabe anzubringen.

5. Herausgabe. Wir geben den Satz an Sie oder an eine von Ihnen schriftlich bezeichnete Person heraus. Bitte melden Sie sich für den Wechsel mindestens [Anzahl] Arbeitstage im Voraus.

6. Nichtabholung. Kündigen wir den Vertrag und holen Sie den Satz trotz schriftlicher Aufforderung und Nachfrist von 30 Tagen nicht ab, verrechnen wir die Lagerung weiter und behalten uns die gesetzlichen Rechte vor.

7. Haftung. Wir bewahren den Satz sorgfältig und trocken auf. Für Veränderungen, die durch die blosse Alterung des Materials entstehen, haften wir nicht.

Ort und Datum ............................  Unterschrift Kundin oder Kunde ............................
Ort und Datum ............................  Unterschrift Garage ............................

[Beträge, Fristen und Angaben in eckigen Klammern sind Beispiele. Setzen Sie Ihre eigenen ein.]

Wenn niemand zahlt oder niemand abholt

Zwei unangenehme Fälle gehören durchdacht, bevor sie eintreten. Der erste: Die Rechnung für die Einlagerung bleibt offen. Bewegliche Sachen, die sich mit dem Willen des Schuldners im Besitz des Gläubigers befinden, kann dieser bis zur Befriedigung zurückbehalten, wenn die Forderung fällig ist und ihrer Natur nach mit dem Gegenstand zusammenhängt (ZGB Art. 895 Abs. 1). Unter Kaufleuten genügt, dass Besitz und Forderung aus dem geschäftlichen Verkehr stammen (Abs. 2). Ausgeschlossen ist die Retention unter anderem dann, wenn ihr eine von dir übernommene Verpflichtung oder eine Vorschrift des Kunden bei der Übergabe entgegensteht (ZGB Art. 896 Abs. 2).

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nicht nach, kannst du die zurückbehaltene Sache «nach vorgängiger Benachrichtigung des Schuldners wie ein Faustpfand verwerten» (ZGB Art. 898 Abs. 1). Das ist kein Selbstbedienungsrecht. Jede Abrede, wonach die Sache dir bei Nichtbezahlung als Eigentum zufällt, ist ungültig (ZGB Art. 894), und das Retentionsrecht gilt im Betreibungsrecht als Faustpfand (SchKG Art. 37 Abs. 2): Verwertet wird über das Betreibungsamt, in der Betreibung auf Pfandverwertung. Bevor du diesen Weg gehst, prüfe, ob sich der Aufwand für einen gebrauchten Radsatz lohnt. Meistens ist die normale Betreibung für die offene Rechnung der einfachere Weg, wie sie läuft, steht im Ratgeber Betreibung einleiten.

Der zweite Fall: Der Satz steht seit drei Jahren im Regal, der Kunde meldet sich nicht. Auch hier hilft das Gesetz. Ist keine Zeit für die Aufbewahrung bestimmt, kann der Aufbewahrer die Sache jederzeit zurückgeben (OR Art. 476 Abs. 2). Das heisst für dich: kündigen, schriftlich auffordern, Nachfrist setzen, alles dokumentieren.

  1. Kündigen und auffordern

    Eingeschriebener Brief an die letzte bekannte Adresse: Vertrag gekündigt auf Datum X, Abholung bis Datum Y, danach läuft die Lagerung kostenpflichtig weiter. Eine Kopie zum Vertrag legen.

  2. Nachfrist setzen

    Mindestens 30 Tage, in einem zweiten Schreiben, mit dem Hinweis auf die Folgen. Das Datum jedes Schreibens und jedes Telefonats notieren.

  3. Die offene Forderung durchsetzen

    Erst wenn die Lagerrechnungen fällig und gemahnt sind, hast du eine Forderung, an die ein Retentionsrecht anknüpfen kann (ZGB Art. 895 Abs. 1).

  4. Verwerten statt entsorgen

    Die Verwertung läuft über das Betreibungsamt (ZGB Art. 898 Abs. 1). Räder einfach zu entsorgen oder zu verkaufen, ist keine Option: Sie gehören bis zuletzt deinem Kunden.

Abrechnen: die Pauschale läuft von selbst

Die Einlagerung ist das seltene Geschäft in einer Werkstatt, das jedes Jahr denselben Betrag bringt, ohne dass jemand daran denken muss. Das funktioniert aber nur, wenn die Rechnung nicht von Hand geschrieben wird. Leg für jeden Satz eine wiederkehrende Rechnung an, mit demselben Stichtag wie der Vertragsbeginn, und lass sie laufen, bis der Vertrag endet. So bleibt die Liste der laufenden Verträge automatisch gleich der Liste der Rechnungen, und du merkst sofort, wenn ein Satz im Regal steht, für den niemand zahlt.

  • Im Voraus verrechnen, nicht nachträglich. Wer die Saison am Ende verrechnet, finanziert seinen Lagerraum für seine Kunden und mahnt Beträge, die kleiner sind als der Aufwand des Mahnens.
  • Denselben Beleg für Wechsel und Lagerung vermeiden. Die Werkstattrechnung vom Wechseltag und die Jahresrechnung für die Lagerung haben verschiedene Fälligkeiten. Zwei Belege sind klarer als einer mit zwei Perioden.
  • Den Jahreswechsel besprechen. Wer im Oktober zwölf Monate im Voraus verrechnet, hat einen Teil des Ertrags im nächsten Geschäftsjahr. Wie du den Teil abgrenzt, klärst du einmal mit deiner Treuhandstelle; die übrigen Abschlussarbeiten stehen in der Checkliste Jahresabschluss.
  • Kunden mit mehreren Fahrzeugen zusammenfassen. Ein Flottenkunde mit acht Sätzen bekommt eine Rechnung, nicht acht. Wie das geht, steht im Ratgeber Sammelrechnung und Monatsrechnung.

So macht es KIDESK

Die Saisonpauschale legst du in KIDESK als wiederkehrende Rechnung an: Kunde, Betrag und Rhythmus einmal erfasst, danach erstellt KIDESK die Rechnung mit QR-Einzahlungsschein im gewählten Takt. Wenn du willst, geht sie am Stichtag von selbst per E-Mail an den Kunden; sonst liegt sie für dich bereit. Den Einlagerungsvertrag hinterlegst du unter Verträge, mit Laufzeit und Kündigungsfrist; KIDESK rechnet aus, bis wann gekündigt werden muss, und sortiert die Liste danach. Eine Erinnerungsmail verschickt KIDESK dafür nicht, die Frist siehst du in der Liste. Hat ein Kunde mehrere Fahrzeuge, fasst du die Aufträge zu einer Sammelrechnung zusammen.

Rechnungen in KIDESK KIDESK für Autowerkstätten

Häufige Fragen

Was kostet ein Pneuhotel in der Schweiz?

Einen Marktpreis gibt es nicht, und wer einen nennt, rät. Der Preis hängt an drei Grössen: wie viele Radsätze auf einen Quadratmeter gehen, wie viele Minuten das Ein- und Auslagern braucht und welchen Werkstattansatz du rechnest. Leite ihn aus deinen eigenen Kosten her, so wie im Rechenbeispiel oben, und prüfe ihn jedes Jahr.

Darf ich die Einlagerung verrechnen, wenn nichts abgemacht wurde?

Nur eingeschränkt. Eine Vergütung kannst du fordern, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde oder nach den Umständen zu erwarten war (OR Art. 472 Abs. 2). Bei einer Garage, die das Pneuhotel anschreibt und im Auftrag erwähnt, spricht vieles für die Erwartung. Sicher bist du erst mit einer unterschriebenen Zeile im Auftrag oder im Vertrag.

Haftet die Garage, wenn ein eingelagerter Reifen Schaden nimmt?

Du schuldest die Aufbewahrung an einem sicheren Ort (OR Art. 472 Abs. 1). Entsteht ein Schaden, weil dieser Ort nicht sicher war, haftest du nach den allgemeinen Regeln über die Vertragsverletzung. Für die blosse Alterung des Gummis haftest du nicht, wenn ihr das so vereinbart habt. Das Zustandsprotokoll bei Annahme und Herausgabe entscheidet, worüber überhaupt gestritten wird.

Was mache ich mit Rädern, die niemand abholt?

Kündigen, schriftlich auffordern, Nachfrist von mindestens 30 Tagen setzen und alles dokumentieren. Ist keine Dauer vereinbart, kannst du die Sache jederzeit zurückgeben (OR Art. 476 Abs. 2). Entsorgen oder verkaufen darfst du sie nicht einfach: Sie gehören deinem Kunden, und eine Abrede, wonach sie dir bei Nichtbezahlung zufallen, wäre ungültig (ZGB Art. 894). Für offene Forderungen gibt es das Retentionsrecht und die Verwertung über das Betreibungsamt (ZGB Art. 895 und 898).

Muss ich die Profiltiefe wirklich aufschreiben?

Vorgeschrieben ist es nicht, aber es ist die billigste Versicherung, die du haben kannst. Reifen brauchen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm Profil (VTS Art. 58 Abs. 4), und Fahrzeuge dürfen nur betriebssicher verkehren (SVG Art. 29). Wer bei Annahme und Herausgabe misst, hat den Beweis und zugleich das Verkaufsgespräch für den nächsten Satz.

Gehören eingelagerte Kundenräder in meine Inventur?

Nein. Bilanziert werden nur Vermögenswerte, über die du verfügen kannst; andere dürfen nicht bilanziert werden (OR Art. 959 Abs. 2). Die Räder gehören deinem Kunden und bleiben es. Was du führst, ist eine Platzliste ausserhalb der Buchhaltung, damit du jeden Satz in einer Minute findest.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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