Ratgeber

Catering kalkulieren: der Preis je Person.

Kurz gesagt

Der Preis je Person entsteht nicht aus einer Faustregel, sondern aus fünf Blöcken: Wareneinsatz je Person aus der eigenen Rezeptur, Produktionszeit in der Küche, Personal vor Ort, Transport und Material sowie Gemeinkosten und Gewinn. Rechne zuerst den ganzen Anlass, dann teile durch die Personen. Weil ein Teil der Kosten pro Anlass anfällt und nicht pro Gast, sinkt der Preis je Person mit der Gruppengrösse: Ein Preis je Person ohne Mindestpersonenzahl ist darum unvollständig.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Fünf Blöcke, und nur einer davon ist das Essen

BlockEinheitWoher die Zahl kommt
Wareneinsatzje Person oder je StückRezeptur mal Einkaufspreis, plus Reserve für Schwund und Nachschub
Produktion in der KücheStunden je AnlassRüsten, Garen, Anrichten, Verpacken, Abwasch am nächsten Tag
Personal vor OrtStunden je Person im EinsatzAufbau, Betreuung, Abbau, dazu Fahrzeit
Transport und Materialje Anlass und je PersonFahrten, Kühlung, Mietmaterial, Bruch und Verlust, Wäsche, Verpackung
Gemeinkosten und GewinnZuschlagMiete, Versicherungen, Administration, Selbstkontrolle, Fahrzeuge, dein Lohn
Der Aufbau der Offerte selbst, die Personenzahl als Richtzahl und die Stornostaffel stehen in der Offerten-Vorlage für Catering und Apéro. Diese Seite rechnet, was dort in den Zeilen steht.

Schritt 1: Wareneinsatz aus der eigenen Rezeptur

Prozentwerte aus dem Netz helfen dir hier nicht. Ob deine Warenquote bei 24 oder bei 34 Prozent liegt, hängt an deinem Menü, an deinen Einkaufspreisen und an deiner Ausbeute. Die Quote ist ein Ergebnis deiner Kalkulation und keine Vorgabe für sie. Rechne darum je Stück oder je Portion und von unten nach oben.

Wareneinsatz eines Apéro riche, 8 Stück je Person
Kalte Komponenten, 5 Stück je Person, Zutaten laut Rezeptur
CHF 4.90
Warme Komponenten, 3 Stück je Person
CHF 3.60
Reserve 8 Prozent für Schwund, Ausschuss und Nachschub
CHF 0.68
Wareneinsatz je Person
CHF 9.18
Für 60 Personen
CHF 550.80
Warenquote bei einem Verkaufspreis von CHF 34.00 je Person
27 Prozent
  • Ausbeute statt Einkaufsgewicht. Ein Kilo Rohware wird nicht ein Kilo Ware auf dem Buffet. Rechne mit dem, was nach dem Rüsten übrig bleibt, sonst fehlen dir zehn bis zwanzig Prozent.
  • Reserve gehört in die Rezeptur, nicht in den Kopf. Wer ohne Reserve kalkuliert, produziert sie trotzdem, bezahlt sie aber selbst.
  • Getränke getrennt rechnen. Offen ausgeschenkter Wein nach Verbrauch, Alkoholfreies als Pauschale je Person. So streitet niemand über halbvolle Flaschen.
  • Einkaufspreise mit Datum führen. Butter, Öl und Fleisch bewegen sich innert Monaten. Eine Rezeptur mit Preisen von letztem Jahr ist eine Rezeptur ohne Preise.

Schritt 2: Personal, die grösste Position

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) gilt unmittelbar für alle Unternehmen, die gastgewerbliche Leistungen anbieten. Die Vertragsparteien zählen Catering-Unternehmen sowie Essens- und Getränkestände an Veranstaltungen ausdrücklich dazu (L-GAV Art. 1 mit Kommentar). Art. 2 nennt die Ausnahmen: Kantinen und Personalrestaurants unter bestimmten Bedingungen, die Betriebsleitung mit weitreichenden Entscheidbefugnissen, Fachschüler während des Schulbetriebs und Lernende, für die eine eigene Lehrlingsvereinbarung gilt. Bist du unsicher, ob dein Betrieb unterstellt ist, frag bei der Kontrollstelle des L-GAV nach, bevor du mit eigenen Lohnzahlen kalkulierst.

StufeMindestlohn pro Monat ab 1.1.2026
I a) ohne BerufslehreCHF 3'713.00
I b) ohne Berufslehre, mit Progresso-AusbildungCHF 3'943.00
II mit zweijähriger Grundbildung (EBA)CHF 4'070.00
III a) mit Fähigkeitszeugnis (EFZ)CHF 4'528.00
III b) EFZ mit 6 Tagen Weiterbildung nach Art. 19 L-GAVCHF 4'635.00
IV mit BerufsprüfungCHF 5'293.00
Vollzeit, ab 18 Jahren, Stand 1. Januar 2026, in Saisonbetrieben ab der Sommersaison 2026 (L-GAV Art. 10). Dazu ein 13. Monatslohn von 100 Prozent des Bruttomonatslohns, bei Stundenlohn als Zuschlag von 8.33 Prozent (Art. 12). Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden, in Saisonbetrieben 43.5 und in Kleinbetrieben nach Anhang 1 45 Stunden (Art. 15). Die Ferien betragen 5 Wochen (Art. 17).
Was eine Servicestunde den Betrieb kostet
Mindestlohn Stufe III a, pro Monat
CHF 4'528.00
Jahreslohn mit 13. Monatslohn
CHF 58'864.00
Arbeitgeberbeiträge, Annahme 15 Prozent
CHF 8'829.60
Jahreskosten
CHF 67'693.60
Sollstunden bei 42 Stunden pro Woche
2'184.0 Std.
Ferien 5 Wochen nach Art. 17 L-GAV, dazu 7 Feiertage und 5 Tage Absenzen (Annahme)
-310.8 Std.
Anwesenheitsstunden
1'873.2 Std.
Kosten je Anwesenheitsstunde
CHF 36.14

Die 15 Prozent sind eine Annahme und keine Tatsache. Zwingend sind AHV, IV und EO mit 5.3 Prozent zulasten des Arbeitgebers (Gesamtsatz 10.6 Prozent, hälftig geteilt) und die Arbeitslosenversicherung mit 1.1 Prozent, das ist die Hälfte von 2.2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von CHF 148'200.00. Familienausgleichskasse, Pensionskasse, Berufsunfall und Krankentaggeld hängen von Kanton, Kasse und Vertrag ab; die Sätze stehen auf deiner Jahresabrechnung. Wie du sie Zeile für Zeile zusammenrechnest, steht unter Was kostet mich ein Mitarbeiter pro Stunde wirklich?.

Achtung: CHF 36.14 sind Kosten je Anwesenheitsstunde, nicht je verkaufte Stunde. Rüsten, Einkauf, Abwasch und Fahrten verkaufst du selten als Servicestunde. Verrechnest du 70 Prozent der Anwesenheitszeit, kostet dich die verrechnete Stunde CHF 51.63. Alles, was du an Vorbereitung nicht in den Preis je Person einrechnest, verschenkst du.

Schritt 3: Transport, Material, Verlust

  • Fahrten: Hin und zurück für Anlieferung und Abbau, oft vier Fahrten. Rechne mit deinen Vollkosten je Kilometer, nicht mit dem Benzin (Was kostet mein Lieferwagen pro Kilometer?).
  • Kühlung und Warmhaltung: Kühlanhänger, Thermoboxen, Chafing Dishes, Brennpaste, Strom. Wer sie mietet, verrechnet die Miete; wer sie besitzt, verrechnet einen Stundensatz je Gerät.
  • Mietmaterial: Gläser, Porzellan, Besteck, Buffettücher. Die Miete gehört zum Selbstkostenpreis in die Offerte, dazu ein Zuschlag für Handling, Reinigung und Bruch. Nimm den Bruchsatz aus deinen letzten Abrechnungen, nicht aus dem Bauch.
  • Wäsche und Verpackung: Berufskleidung, Buffetwäsche, Einwegmaterial. Kleine Beträge je Person, die sich über das Jahr summieren.
  • Leerlauf: Ein abgesagter Anlass kostet dich Personalvorschau und Einkaufsdisposition. Dafür gibt es die Stornostaffel in der Offerte, und ohne Staffel bleibt dir der Weg über OR Art. 377.

Schritt 4: Vom Anlass zum Preis je Person

Jetzt kommt die Rechnung, die in den meisten Offerten fehlt. Ein Teil deiner Kosten fällt pro Gast an, ein Teil pro Anlass. Teile nur den ersten Teil durch die Personenzahl, und du siehst sofort, warum derselbe Apéro bei 30 Gästen ein anderes Geschäft ist als bei 120.

PersonenFeste Kosten je Anlass, verteiltVariable Kosten je PersonKosten je Person
30CHF 16.33CHF 14.38CHF 30.71
60CHF 8.16CHF 14.38CHF 22.54
120CHF 4.08CHF 14.38CHF 18.46
Feste Kosten je Anlass im Beispiel: Transport und Rüstzeit CHF 180.00, Aufbau und Abbau 6.0 Std. zu CHF 51.63, zusammen CHF 489.78. Variable Kosten je Person: Ware CHF 9.18 plus Mietmaterial zum Einstandspreis CHF 5.20. Das sind Kosten ohne Gemeinkostenzuschlag und ohne Gewinn.

Daraus folgen drei Sätze für jede Offerte. Erstens: Der Preis je Person gilt ab einer Mindestpersonenzahl, und die Zahl steht in der Offerte. Zweitens: Unter dieser Zahl rechnest du eine Grundpauschale je Anlass und darüber den Preis je Person. Drittens: Bei kleinen Anlässen offeriere den Anlass, nicht den Gast. «Apéro für bis zu 25 Personen, CHF [Betrag]» ist ehrlicher als ein Personenpreis, den du nachher korrigieren musst.

Zuschläge und Trinkgeld: bei Privatkundschaft geregelt

Das Gastgewerbe steht auf der Liste der Dienstleistungen, für die gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten stets der tatsächlich zu bezahlende Preis bekannt zu geben ist (Preisbekanntgabeverordnung, Art. 10 Abs. 1 Bst. c). Und der Preis muss alle Zuschläge enthalten, die der Kunde nicht abwählen kann: «Überwälzte öffentliche Abgaben, Urheberrechtsvergütungen sowie weitere nicht frei wählbare Zuschläge jeglicher Art, namentlich für Reservation, Service oder Bearbeitung, müssen im Preis enthalten sein» (Art. 10 Abs. 2).

  • Ein zwingender Servicezuschlag von 10 Prozent ist kein separater Posten, sondern gehört bei Privatkundschaft in den bekanntgegebenen Preis. Rechne ihn also in den Preis je Person ein.
  • Eine wählbare Leistung darf als eigene Position stehen: Servicepersonal, Mietmaterial, Aufbau. Der Kunde kann sie weglassen, darum ist sie frei wählbar.
  • Trinkgeld muss im Preis inbegriffen oder deutlich als Trinkgeld bezeichnet und beziffert sein. «Trinkgeld nicht inbegriffen» ohne Zahl ist unzulässig, und über den bekanntgegebenen Betrag hinaus darf kein Trinkgeld verlangt werden (Art. 12).
  • Für Geschäftskunden gilt die Verordnung nicht. Ein Zuschlag ohne vorherige Abrede bleibt trotzdem eine Preiserhöhung nach dem Vertragsschluss, und die schuldet dir der Kunde nicht.

Die Kosten, die in keiner Offerte auftauchen

  • Selbstkontrolle: Wer Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder behandelt, braucht ein Verfahren nach dem HACCP-System oder dessen Grundsätzen (Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, Art. 78), muss seine Ware rückverfolgbar halten (Art. 83) und die Selbstkontrolle samt Umsetzung dokumentieren (Art. 85). Kleinstbetriebe dürfen die Dokumentation angemessen reduzieren. Das ist Arbeitszeit und gehört in die Gemeinkosten.
  • Kühlkette: Temperaturkontrollen, Protokolle, Geräteunterhalt. Ein defektes Kühlgerät am Samstagmorgen kostet den ganzen Anlass.
  • Spätdienste: Ein Abbau nach Mitternacht löst Zuschläge nach Gesetz oder Gesamtarbeitsvertrag aus. Kläre, was für deinen Betrieb gilt, bevor du eine Abbauzeit um 01:00 Uhr zusagst.
  • Bewilligungen: Ausschank von Alkohol und die Benutzung von öffentlichem Grund sind kantonal und kommunal geregelt. Frag die Gemeinde, und halte in der Offerte fest, wer das Gesuch stellt.
  • Dein eigener Lohn: Kundengespräch, Menüplanung, Einkauf, Offerte, Rechnung. Wer diese Stunden nicht in den Gemeinkostenzuschlag rechnet, arbeitet sie gratis.

Und die Mehrwertsteuer?

Sie hängt nicht am Essen, sondern an deiner Leistung. Bereitest du beim Kunden zu oder servierst du, oder hältst du für den Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereit, ist es eine gastgewerbliche Leistung zum Normalsatz von 8.1 Prozent (MWSTG Art. 25 Abs. 3). Lieferst du nur an, ohne Zubereitung und ohne Service, gilt für die Lebensmittel der reduzierte Satz von 2.6 Prozent, und zwar nur, wenn du die beiden Leistungen mit geeigneten organisatorischen Massnahmen auseinanderhältst. Die Einzelheiten samt Grenzfällen stehen im Ratgeber MwSt bei Take-away und Gastro. Für die Kalkulation heisst das: Rechne immer netto, ohne Steuer, und setz den Satz erst am Schluss darauf.

Nach dem Anlass: drei Zahlen, die du festhältst

  1. Tatsächlicher Wareneinsatz

    Was wirklich eingekauft und verbraucht wurde, gegen die Rezeptur gerechnet. Zwei Anlässe mit derselben Abweichung in dieselbe Richtung sind kein Zufall, sondern eine falsche Rezeptur.

  2. Tatsächliche Stunden

    Küche, Fahrt, Aufbau, Service, Abbau, Abwasch, getrennt erfasst. Genau hier entstehen die Verluste, und genau hier sieht man sie, wenn man von und bis erfasst.

  3. Bruch, Verlust und Reklamationen

    Was an Mietmaterial fehlt oder kaputt ist, und was du dem Kunden gutgeschrieben hast. Das ist dein Zuschlagssatz für das nächste Mal, mit Beleg statt Gefühl.

So macht es KIDESK

Deine Menüs legst du in KIDESK einmal als Paket im Katalog an, mit allen Positionen, die dazugehören, und mit Staffelpreisen für verschiedene Personenzahlen. Zu jeder Zutat und jeder Leistung kannst du den Einkaufspreis hinterlegen; Einkaufspreis und Marge sehen nur Inhaber, Administration und Buchhaltung, auf der Offerte erscheinen sie nie. Die Stunden deiner Leute erfasst du mit Datum, von, bis und Pause, und der Stundenbericht zeigt nach dem Anlass, wie viel Zeit wirklich zusammengekommen ist. Zwei Dinge macht KIDESK nicht: Lohnbuchhaltung, also keine Lohnabrechnung und keinen Lohnausweis, und Registrierkasse. Für Bargeld gibt es ein einfaches Kassenbuch mit Tagesabschluss.

Offerten in KIDESK KIDESK für Catering-Unternehmen

Häufige Fragen

Wie hoch soll mein Wareneinsatz in Prozent sein?

Diese Zahl kannst du nur selbst ausrechnen, und sie ist ein Ergebnis, kein Ziel. Nimm deine Rezeptur, deine Einkaufspreise und deine Ausbeute, teile den Wareneinsatz je Person durch den Verkaufspreis je Person, und du hast deine Quote für dieses Menü. Wichtig ist nicht die Quote, sondern ob der Deckungsbeitrag je Anlass deine festen Kosten deckt.

Darf ich einen Servicezuschlag von 10 Prozent separat verrechnen?

Gegenüber Privatkundschaft nicht, wenn der Kunde ihn nicht abwählen kann: Nicht frei wählbare Zuschläge, namentlich für Service, müssen im bekanntgegebenen Preis enthalten sein (PBV Art. 10 Abs. 2). Rechne ihn also in den Preis je Person ein. Eine Serviceleistung, die der Kunde weglassen kann, darf dagegen als eigene Position stehen.

Wie kalkuliere ich Aushilfen für einen einzelnen Anlass?

Mit demselben Rechenweg: Mindestlohn nach L-GAV-Stufe, 13. Monatslohn als Zuschlag von 8.33 Prozent auf den Stundenlohn, dazu die Arbeitgeberbeiträge. Beträgt der Lohn pro Jahr und Arbeitgeber höchstens CHF 2'500.00, werden AHV-Beiträge nur auf Verlangen der versicherten Person erhoben; die Unfallversicherung ist trotzdem obligatorisch. Rechne mit dem teureren Fall, dann überrascht dich die Abrechnung nicht.

Wo setze ich die Mindestpersonenzahl an?

Bei der Zahl, ab der der Deckungsbeitrag deine festen Kosten je Anlass deckt. Im Beispiel oben sind das CHF 489.78 pro Anlass. Bleibt dir je Gast ein Deckungsbeitrag von CHF 14.00, brauchst du 35 Gäste, damit der Anlass trägt. Unter dieser Zahl offerierst du eine Grundpauschale statt eines Personenpreises.

Soll ich Getränke pauschal oder nach Verbrauch abrechnen?

Alkoholfreies als Pauschale je Person, Wein und Schaumwein nach Verbrauch mit einer Annahme in der Offerte. Die Pauschale nimmt dem Kunden die Unsicherheit bei der grossen Menge, die Abrechnung nach Verbrauch nimmt dir das Risiko bei den teuren Flaschen. Halte fest, wie angebrochene Flaschen gerechnet werden, sonst diskutiert ihr beim Abbau.

Muss ich für den Anlass ein Hygienekonzept vorweisen?

Ein Selbstkontrollkonzept nach dem HACCP-System oder dessen Grundsätzen brauchst du als Lebensmittelbetrieb ohnehin, mit dokumentierter Umsetzung (LGV Art. 74, 78 und 85). Kleinstbetriebe dürfen die Dokumentation angemessen reduzieren. Verlangt der Auftraggeber, etwa eine Firma oder eine Gemeinde, Unterlagen dazu, ist das Konzept die Antwort, und die Zeit dafür steckt in deinem Gemeinkostenzuschlag.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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