8.1 oder 2.6 Prozent: es entscheidet die Servierleistung
Das Mehrwertsteuergesetz sagt es in einem Satz: «Für Lebensmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der Normalsatz.» Und gleich danach, was eine gastgewerbliche Leistung ist: die Abgabe von Lebensmitteln, wenn du sie beim Kunden zubereitest oder servierst, oder wenn du für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithältst (MWSTG Art. 25 Abs. 3). Damit hängt der Satz an deiner Arbeit vor Ort, nicht an der Ware im Korb.
| Was du tust | Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Buffet beim Kunden aufbauen, betreuen, nachlegen, abräumen | 8.1 % | MWSTG Art. 25 Abs. 3: Zubereitung oder Servierleistung |
| Apéro mit Servicepersonal, Speisen werden herumgereicht | 8.1 % | MWSTG Art. 25 Abs. 3 |
| Du hältst für den Konsum vor Ort Tische, Stehtische, Theken oder andere Abstellflächen bereit | 8.1 % | MWSTG Art. 25 Abs. 3, MWSTV Art. 54 Abs. 1 |
| Kalte Platten ans Domizil des Kunden geliefert, ohne jede weitere Zubereitung oder Servierleistung | 2.6 % | MWSTV Art. 55 Abs. 1: Auslieferung |
| Der Kunde holt das Essen bei dir ab und nimmt es mit | 2.6 % | MWSTV Art. 55 Abs. 2: zum Mitnehmen bestimmt |
| Wein, Bier, Schaumwein, Spirituosen, in jeder Variante | 8.1 % | MWSTG Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 und Abs. 3: alkoholische Getränke sind ausgenommen |
| Mietmaterial, Stehtische, Personal, Transport als eigenständige Leistung | 8.1 % | Keine Lebensmittel, also Normalsatz (MWSTG Art. 25 Abs. 1) |
- Speisen für 60 Personen, 8 Stück je Person zu CHF 34.00
- CHF 2'040.00
- Variante A: kalt angeliefert, kein Aufbau, kein Service, kein Material vor Ort
- reduzierter Satz 2.6 %
- MwSt auf CHF 2'040.00
- CHF 53.04
- Total Variante A
- CHF 2'093.04
- Variante B: zusätzlich Aufbau, Betreuung und Abbau, zwei Personen à 4 Stunden zu CHF 85.00
- CHF 680.00
- Bemessungsgrundlage Variante B, alles zum Normalsatz
- CHF 2'720.00
- MwSt 8.1 % auf CHF 2'720.00
- CHF 220.32
- Total Variante B
- CHF 2'940.32
Der Service kostet den Kunden CHF 680.00 und zieht zusätzlich den höheren Steuersatz auf die ganze Leistung. Das ist kein Argument gegen den Service, sondern eines für zwei getrennte Offertvarianten: Wer nur liefern lässt, soll sehen, was er spart, und wer Betreuung will, soll sehen, was sie kostet. Alle Preise auf dieser Seite und in der Vorlage sind Beispiele, damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt. Setz deine eigenen Ansätze ein.
Pro Person ist die Einheit, in der dein Kunde denkt
Ein Gastgeber weiss, wie viele Leute kommen, und er will wissen, was ihn jede Person kostet. Offeriere darum Speisen und Getränke je Person und alles andere in der Einheit, in der es wirklich anfällt: Personal in Stunden, Mietmaterial in Stück oder je Person, Transport als Pauschale. So kann der Kunde die Personenzahl im Kopf ändern, ohne dich anzurufen, und du kannst die Schlussrechnung ohne Diskussion anpassen.
- Richtzahl in der Offerte, definitive Zahl vor dem Anlass. Nenne einen Stichtag, zum Beispiel fünf bis sieben Arbeitstage vorher, und schreib hin, dass ohne Meldung die Zahl aus der Offerte gilt.
- Mindestpersonenzahl. Unter einer bestimmten Zahl lohnt sich der Aufwand nicht. Nenne sie in der Offerte, dann ist sie vereinbart.
- Nach oben mit Vorbehalt. Mehr Gäste heisst mehr Ware und oft mehr Personal. Schreib, bis zu welcher Abweichung du den Preis je Person hältst.
- Getränke nach Verbrauch oder als Pauschale. Beides ist üblich. Bei Verbrauch nennst du eine Annahme mit Flaschenzahl, damit der Kunde eine Grössenordnung hat, und rechnest am Schluss ab, was offen war.
Storno: die Staffel gilt nur, wenn sie in der Offerte steht
Eine Stornogebühr ist nichts anderes als eine vertragliche Abrede. Steht die Staffel in der angenommenen Offerte, wirkt sie; taucht sie zum ersten Mal auf der Rechnung auf, wirkt sie nicht. Beliebig hoch darf sie auch nicht sein: Übermässig hohe Konventionalstrafen setzt das Gericht nach seinem Ermessen herab (OR Art. 163 Abs. 3). Halte dich deshalb an deinen tatsächlichen Aufwand, also an eingekaufte Ware, verbindlich bestellte Aushilfen und reserviertes Mietmaterial.
Ganz ohne Abrede stehst du übrigens nicht mit leeren Händen da. Sagt der Kunde ab, bevor die Leistung erbracht ist, gilt für den Werkvertrag: «Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten» (OR Art. 377). Du musst dann allerdings beziffern und belegen, was du geleistet hast und was dir entgeht. Genau diese Beweisarbeit nimmt dir eine vereinbarte Staffel ab, und darum steht sie in der Offerte.
| Absage bis | Beispielsatz auf Speisen und Getränken | Warum |
|---|---|---|
| mehr als 30 Tage vorher | kostenlos | Nichts ist bestellt, das Personal ist frei disponierbar |
| 30 bis 15 Tage vorher | 25 % | Planung, Einkaufsdisposition und Personalvorschau sind gemacht |
| 14 bis 7 Tage vorher | 50 % | Aushilfen sind zugesagt, Mietmaterial ist reserviert |
| 6 bis 3 Tage vorher | 80 % | Frischware ist bestellt und wird geliefert |
| weniger als 48 Stunden vorher | 100 % | Produktion läuft, Personal ist eingeplant und wird bezahlt |
Allergene: eine Zeile, die schriftlich dastehen muss
Wer Lebensmittel offen in den Verkehr bringt, muss darüber gleich informieren wie über vorverpackte; auf schriftliche Angaben darf nur verzichten, wer die Information auf andere Weise sicherstellt (LGV Art. 39 Abs. 1). Für Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, ist die mündliche Auskunft nur zulässig, wenn zwei Dinge erfüllt sind: Es wird schriftlich und gut sichtbar darauf hingewiesen, dass die Information mündlich eingeholt werden kann, und die Information liegt dem Personal schriftlich vor oder eine fachkundige Person kann sie unmittelbar erteilen (LIV Art. 5 Abs. 1 Bst. d).
Für die Offerte heisst das: Nimm eine Position oder eine Zeile im Fusstext auf, die sagt, dass du am Buffet Kärtchen mit dem Hinweis auf die mündliche Auskunft aufstellst und dass deine Leute die Allergenliste schriftlich dabeihaben. Der Kunde weiss dann, dass er sich darum nicht kümmern muss. Und wer mit Lebensmitteln umgeht, meldet seine Tätigkeit ohnehin der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde (LGV Art. 20 Abs. 1); ausgenommen ist nur die gelegentliche Abgabe in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten und Ähnlichem.
Was in Catering-Offerten am häufigsten fehlt
- Das Anlieferfenster und der Weg dorthin. Lift oder Treppe, Anfahrt bis zur Tür oder 80 Meter über den Kies, Parkkarte, Schlüssel. Das ist Zeit, und Zeit ist eine Position.
- Strom, Wasser und Kühlung vor Ort. Ohne Steckdose keine Warmhaltung. Schreib hin, was der Kunde bereitstellt und was du mitbringst.
- Der Abbau, und wann er stattfindet. Ein Abbau um zwei Uhr nachts kostet anders als einer um zehn Uhr abends. Nenne die Uhrzeit, bis zu der der offerierte Preis gilt.
- Bruch und Verlust beim Mietmaterial. Ein Preis je Glas und je Teller im Fusstext erspart die Schätzerei danach.
- Abwasch und Rückgabe. Wird das Material gespült zurückgegeben oder nimmst du es schmutzig mit? Beides ist möglich, aber es kostet nicht gleich viel.
- Personalverpflegung und Pausen. Wer sechs Stunden arbeitet, isst. Halte fest, ob das zulasten des Kunden geht.
- Entsorgung. Kehricht, Glas, Speisereste. In vielen Gemeinden brauchst du dafür die richtigen Säcke, und der Transport ist deine Zeit.
- Der Plan B bei Regen. Ein Apéro im Garten braucht eine Zweitvariante. Schreib hin, bis wann der Kunde entscheidet und was die Variante kostet.
Jede Angabe in der Vorlage, und warum sie dasteht
| Angabe | Pflicht oder Praxis | Wozu sie dient |
|---|---|---|
| Anlass, Datum, Zeit und Ort im Kopf | Praxis | Ohne Ort und Zeitfenster lässt sich weder Personal noch Transport kalkulieren |
| Personenzahl als Richtzahl, dazu der Stichtag für die definitive Meldung | Praxis | Die Menge ist der Preistreiber. Der Stichtag macht aus einer Erwartung eine Abrede |
| Preise je Person bei Speisen und Getränken | Praxis | Der Kunde rechnet in Personen. So kann er vergleichen und selbst rechnen |
| Personal als eigene Position mit Stundenansatz | Praxis mit steuerlicher Wirkung | Sichtbarer Service ist zugleich der Beleg, dass eine gastgewerbliche Leistung vorliegt (MWSTG Art. 25 Abs. 3) |
| Getränke mit dem Vermerk «nach Verbrauch» | Praxis | Die Annahme zeigt die Grössenordnung, abgerechnet wird, was offen war |
| Mietmaterial mit Bruch- und Verlustregel im Fusstext | Praxis | Nach dem Anlass ist die Regel nicht mehr verhandelbar, vorher schon |
| Stornostaffel im Fusstext | Praxis mit gesetzlicher Grenze | Nur eine vereinbarte Staffel wirkt. Übermässige Beträge setzt das Gericht herab (OR Art. 163 Abs. 3) |
| Hinweis auf die Allergeninformation | Pflicht am Anlass | Mündliche Auskunft nur mit sichtbarem schriftlichem Hinweis und schriftlicher Unterlage beim Personal (LIV Art. 5 Abs. 1 Bst. d) |
| Mitwirkung des Kunden: Zugang, Strom, Wasser, Tische | Praxis | Was der Kunde stellt, gehört in die Offerte und nicht in den Streit danach |
| Akontozahlung bei der Bestätigung | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Ohne andere Abrede ist die Vergütung bei der Ablieferung zu zahlen (OR Art. 372 Abs. 1). Eine Anzahlung musst du vereinbaren |
| Gültigkeitsdatum | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Mit Frist bist du bis zum Ablauf gebunden und danach frei (OR Art. 3 Abs. 1 und 2) |
| MwSt-Satz und MwSt-Nummer | Pflicht auf der Rechnung (MWSTG Art. 26) | Auf der Offerte Praxis. Wer nicht im Register eingetragen ist, weist keine Steuer aus |
So macht es KIDESK
Deine Menüs und Pauschalen legst du in KIDESK einmal als Paket im Katalog an, mit allen Positionen, die dazugehören. In der Offerte holst du das Paket und setzt die Menge, statt jede Zeile neu zu tippen. Der Kunde nimmt die Offerte online an, mit Unterschrift auf dem Bildschirm, und ihr bekommt beide die Annahmebestätigung als PDF. Aus der angenommenen Offerte wird der Auftrag und daraus die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst; die Akontorechnung bei der Bestätigung rechnet KIDESK auf der Schlussrechnung an. Welcher Mehrwertsteuersatz auf welche Position gehört, entscheidet dein Auftrag vor Ort: Das kann dir keine Software abnehmen.
Häufige Fragen
Catering mit Service: 8.1 oder 2.6 Prozent?
8.1 Prozent. Wer Lebensmittel beim Kunden zubereitet oder serviert, erbringt eine gastgewerbliche Leistung, und dafür gilt der Normalsatz (MWSTG Art. 25 Abs. 3). Der reduzierte Satz von 2.6 Prozent bleibt der reinen Auslieferung und der Mitnahme vorbehalten, und auch dort nur für Lebensmittel ohne Alkohol.
Ich liefere nur an und gehe wieder. Welcher Satz gilt?
Der reduzierte Satz von 2.6 Prozent für die Lebensmittel. Als Auslieferung gilt die Lieferung an das Domizil der Kundschaft oder an einen anderen von ihr bezeichneten Ort «ohne jede weitere Zubereitung oder Servierleistung» (MWSTV Art. 55 Abs. 1). Alkoholische Getränke bleiben beim Normalsatz. Auf dem Beleg muss erkennbar sein, dass es eine Lieferung war (MWSTV Art. 56).
Was ist, wenn ich Stehtische mitbringe?
Dann hältst du besondere Vorrichtungen für den Konsum an Ort und Stelle bereit, und es gilt der Normalsatz. Tische, Stehtische, Theken und andere Abstellflächen zählen ausdrücklich dazu; unerheblich ist, wem sie gehören und ob die Gäste sie tatsächlich benutzen (MWSTV Art. 54 Abs. 1). Blosse Sitzgelegenheiten ohne dazugehörige Tische gelten nicht als Konsumvorrichtung, sofern sie in erster Linie als Ausruhmöglichkeit dienen (Abs. 2).
Darf ich Stornogebühren verlangen?
Eine pauschale Staffel nur dann, wenn sie vereinbart ist. Sie gehört darum in die Offerte oder in deine AGB, auf die du vor Vertragsschluss hinweist; auf der Rechnung ist sie zu spät. Übermässig hohe Beträge setzt das Gericht nach seinem Ermessen herab (OR Art. 163 Abs. 3). Ohne Staffel bist du nicht schutzlos: Tritt der Besteller vom Werkvertrag zurück, schuldet er die bereits geleistete Arbeit und volle Schadloshaltung (OR Art. 377). Nur musst du beides beziffern und belegen.
Muss ich Allergene schriftlich deklarieren?
Die Information muss gewährleistet sein. Bei offen abgegebenen Lebensmitteln ist die mündliche Auskunft zulässig, wenn gut sichtbar schriftlich darauf hingewiesen wird, dass man sie einholen kann, und wenn die Angaben dem Personal schriftlich vorliegen oder eine fachkundige Person sie unmittelbar erteilen kann (LIV Art. 5 Abs. 1 Bst. d, LGV Art. 39 Abs. 1).
Wie gehe ich mit einer Personenzahl um, die sich noch ändert?
Offeriere eine Richtzahl, nenne eine Mindestpersonenzahl und einen Stichtag für die definitive Meldung, zum Beispiel fünf bis sieben Arbeitstage. Schreib dazu, dass ohne Meldung die Zahl aus der Offerte gilt. Damit ist die Regel vereinbart, und die Schlussrechnung braucht keine Erklärung.
Quellen
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 25: Steuersätze, gastgewerbliche Leistungen
- Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), Art. 54 bis 56: Konsumvorrichtungen, Mitnahme und Auslieferung, organisatorische Massnahmen
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 19: Mehrheit von Leistungen, Nebenleistungen
- ESTV: MWST-Branchen-Info 08 Hotel- und Gastgewerbe
- ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz
- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), Art. 20 und 39
- Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV), Art. 5
- Obligationenrecht (OR), Art. 163 und 377: Herabsetzung der Konventionalstrafe, Rücktritt des Bestellers
- Obligationenrecht (OR), Art. 3 und 372: Annahmefrist und Fälligkeit der Vergütung
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