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Offerte Vorlage für Catering und Apéro.

Kurz gesagt

Eine Catering-Offerte rechnet in Personen, nicht in Stunden: Speisen und Getränke je Person, Personal je Stunde, Material je Stück. Der Mehrwertsteuersatz hängt nicht am Essen, sondern an dem, was du damit tust. Bereitest du die Lebensmittel beim Kunden zu oder servierst du sie, oder hältst du für den Konsum vor Ort besondere Vorrichtungen bereit, dann ist das eine gastgewerbliche Leistung zum Normalsatz von 8.1 Prozent. Lieferst du nur an, ohne weitere Zubereitung und ohne Servierleistung, gilt für die Lebensmittel der reduzierte Satz von 2.6 Prozent, alkoholische Getränke ausgenommen (MWSTG Art. 25 Abs. 3).

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

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So sieht die Vorlage aus

Offerte Catering

Offertnummer
2026-0214
Datum
21.09.2026
Gültig bis
12.10.2026
Kunde
[Name, Strasse Nr., PLZ Ort]
Anlass
[Firmenanlass / Hochzeit / Vernissage]
Tag und Zeit des Anlasses
[TT.MM.JJJJ], 17.30 bis 22.00 Uhr
Ort
[Bezeichnung, Strasse Nr., PLZ Ort]
Personen (Richtzahl)
60
Definitive Personenzahl bis
[TT.MM.JJJJ], 5 Arbeitstage vorher
Ansprechperson vor Ort
[Name, Mobile]

Besten Dank für Ihre Anfrage und das Gespräch vom 16.09.2026. Für Ihren Anlass unterbreiten wir Ihnen die folgende Offerte. Gerechnet ist mit 60 Personen; abgerechnet wird nach der definitiv gemeldeten Personenzahl, mindestens jedoch nach 50 Personen. Wir bereiten die Speisen vor Ort fertig, richten das Buffet an und betreuen es. Diese Leistung gilt mehrwertsteuerlich als gastgewerbliche Leistung, deshalb unterliegt die ganze Offerte dem Normalsatz von 8.1 % (MWSTG Art. 25 Abs. 3). Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer.

Pos.LeistungMengeEinheitPreisTotal
1Apéro riche, 8 Stück je Person, kalte und warme Komponenten gemäss Menüvorschlag im Anhang60.00Pers.34.002'040.00
2Süsser Abschluss, 2 Stück je Person60.00Pers.6.50390.00
3Getränkepauschale alkoholfrei: Wasser, Säfte, Kaffee und Tee, für die Dauer des Anlasses60.00Pers.9.00540.00
4Weisswein und Rotwein, offen ausgeschenkt, nach Verbrauch abgerechnet (Annahme gemäss Fusstext)18.00Fl.32.00576.00
5Schaumwein zum Empfang, nach Verbrauch abgerechnet8.00Fl.28.00224.00
6Servicepersonal: Aufbau ab 15.30 Uhr, Betreuung während des Anlasses, Abbau bis 23.00 Uhr, 2 Personen à 7.5 Std.15.00Std.85.001'275.00
7Küche vor Ort: Fertigstellung der warmen Komponenten, Warmhaltung, Nachschub4.00Std.95.00380.00
8Mietmaterial: Gläser, Porzellan, Besteck, Servietten, Buffettücher60.00Pers.7.50450.00
9Stehtische mit Husse10.00Stk.24.00240.00
10Transport, Auf- und Abbau der Infrastruktur, Rückführung und Reinigung des Mietmaterials1.00Pausch.380.00380.00
Zwischentotal
6'495.00
MwSt 8.1 %
526.10
Total CHF
7'021.10

Personenzahl: Gerechnet ist mit 60 Personen. Bitte melden Sie uns die definitive Zahl bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass. Ohne Meldung gilt die Zahl dieser Offerte. Abgerechnet wird nach der gemeldeten Zahl, mindestens jedoch nach 50 Personen. Bis zu 10 % mehr Gäste halten wir zu den offerierten Preisen je Person; darüber hinaus informieren wir Sie vor der Ausführung über den Mehrpreis. Getränke: Positionen 4 und 5 sind Annahmen. Abgerechnet werden die tatsächlich geöffneten Flaschen. Nicht geöffnete Flaschen nehmen wir zurück. Mehrwertsteuer: Wir bereiten die Speisen vor Ort fertig und servieren sie. Das ist eine gastgewerbliche Leistung; die ganze Leistung unterliegt dem Normalsatz von 8.1 % (MWSTG Art. 25 Abs. 3). Wünschen Sie stattdessen eine reine Anlieferung ohne Zubereitung und ohne Service vor Ort, erstellen wir Ihnen gerne eine zweite Variante; dort unterliegen die Speisen dem reduzierten Satz von 2.6 %, alkoholische Getränke weiterhin dem Normalsatz. Allergene: Wir stellen am Buffet gut sichtbare Hinweiskarten auf, dass Auskunft zu Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, bei unserem Personal eingeholt werden kann. Unser Personal führt die Allergenliste schriftlich mit (LIV Art. 5 Abs. 1 Bst. d). Bitte melden Sie uns bekannte Unverträglichkeiten mit der definitiven Personenzahl. Mietmaterial: Bruch und Verlust verrechnen wir nach Aufwand: Glas CHF 6.00, Teller CHF 12.00, Besteckteil CHF 4.00 je Stück. Das Material geben wir gespült zurück; Sie müssen nichts abwaschen. Mitwirkung: Wir benötigen vor Ort eine Zufahrt bis auf 30 Meter an den Eingang, Zugang ab 15.00 Uhr, zwei getrennt abgesicherte Steckdosen, einen Wasseranschluss und einen abschliessbaren Nebenraum für das Leergut. Fehlen diese Voraussetzungen, informieren Sie uns bitte vorher; wir bringen die Ausrüstung mit und offerieren sie separat. Abbau: Der offerierte Preis gilt für einen Abbau bis 23.00 Uhr. Für jede angefangene Stunde danach verrechnen wir CHF 110.00 je Person im Einsatz. Storno: Bis 30 Tage vor dem Anlass kostenlos. 30 bis 15 Tage vorher 25 %, 14 bis 7 Tage vorher 50 %, 6 bis 3 Tage vorher 80 %, weniger als 48 Stunden vorher 100 % des Werts von Speisen und Getränken. Bereits beschaffte Ware und verbindlich zugesagte Personalstunden verrechnen wir in jedem Fall. Nicht enthalten: Mobiliar ausser den offerierten Stehtischen, Zelt und Heizpilze, Blumen und Dekoration, Musik und Technik, Garderobenpersonal, Bewilligungen und Gebühren der Gemeinde, Entsorgungsgebühren am Veranstaltungsort. Gültigkeit: Diese Offerte gilt bis am 12.10.2026. Zahlungsbedingungen: Akontorechnung von 40 % bei der Bestätigung, Schlussrechnung nach dem Anlass. Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist tritt der Verzug ohne weitere Mahnung ein. Ab Verzug ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet. Annahme der Offerte: Ort und Datum ............................ Unterschrift Kunde ............................ Ort und Datum ............................ Unterschrift Auftragnehmer ............................ [Preise, Mengen, Zeiten und Fristen dieser Vorlage sind Beispiele. Setzen Sie Ihre eigenen ein.]

8.1 oder 2.6 Prozent: es entscheidet die Servierleistung

Das Mehrwertsteuergesetz sagt es in einem Satz: «Für Lebensmittel, die im Rahmen von gastgewerblichen Leistungen abgegeben werden, gilt der Normalsatz.» Und gleich danach, was eine gastgewerbliche Leistung ist: die Abgabe von Lebensmitteln, wenn du sie beim Kunden zubereitest oder servierst, oder wenn du für deren Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereithältst (MWSTG Art. 25 Abs. 3). Damit hängt der Satz an deiner Arbeit vor Ort, nicht an der Ware im Korb.

Was du tustSatzGrundlage
Buffet beim Kunden aufbauen, betreuen, nachlegen, abräumen8.1 %MWSTG Art. 25 Abs. 3: Zubereitung oder Servierleistung
Apéro mit Servicepersonal, Speisen werden herumgereicht8.1 %MWSTG Art. 25 Abs. 3
Du hältst für den Konsum vor Ort Tische, Stehtische, Theken oder andere Abstellflächen bereit8.1 %MWSTG Art. 25 Abs. 3, MWSTV Art. 54 Abs. 1
Kalte Platten ans Domizil des Kunden geliefert, ohne jede weitere Zubereitung oder Servierleistung2.6 %MWSTV Art. 55 Abs. 1: Auslieferung
Der Kunde holt das Essen bei dir ab und nimmt es mit2.6 %MWSTV Art. 55 Abs. 2: zum Mitnehmen bestimmt
Wein, Bier, Schaumwein, Spirituosen, in jeder Variante8.1 %MWSTG Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 und Abs. 3: alkoholische Getränke sind ausgenommen
Mietmaterial, Stehtische, Personal, Transport als eigenständige Leistung8.1 %Keine Lebensmittel, also Normalsatz (MWSTG Art. 25 Abs. 1)
Bei den Konsumvorrichtungen ist unerheblich, wem sie gehören, ob der Gast sie tatsächlich benutzt und ob sie für alle reichen (MWSTV Art. 54 Abs. 1). Blosse Sitzgelegenheiten ohne dazugehörige Tische, die in erster Linie als Ausruhmöglichkeit dienen, zählen nicht (Abs. 2). Eine echte Nebenleistung, etwa die Verpackung oder die blosse Zustellung einer Lieferung, wird steuerlich gleich behandelt wie die Hauptleistung (MWSTG Art. 19 Abs. 4); eigenständige Leistungen wie Personal und Mietmaterial dagegen nicht.
Achtung: Der reduzierte Satz für Auslieferung und Mitnahme gilt nur, «sofern geeignete organisatorische Massnahmen zur Abgrenzung dieser Leistungen von den gastgewerblichen Leistungen getroffen worden sind; andernfalls gilt der Normalsatz» (MWSTG Art. 25 Abs. 3). Als solche Massnahme nennt die Verordnung ausdrücklich Belege, anhand derer sich feststellen lässt, ob eine gastgewerbliche Leistung oder eine Lieferung erbracht wurde (MWSTV Art. 56). Im Klartext: Auf deiner Offerte und auf deiner Rechnung muss stehen, was du gemacht hast. Wer beides vermischt, zahlt am Schluss auf allem 8.1 Prozent.
Dieselben 60 Personen, einmal geliefert und einmal serviert
Speisen für 60 Personen, 8 Stück je Person zu CHF 34.00
CHF 2'040.00
Variante A: kalt angeliefert, kein Aufbau, kein Service, kein Material vor Ort
reduzierter Satz 2.6 %
MwSt auf CHF 2'040.00
CHF 53.04
Total Variante A
CHF 2'093.04
Variante B: zusätzlich Aufbau, Betreuung und Abbau, zwei Personen à 4 Stunden zu CHF 85.00
CHF 680.00
Bemessungsgrundlage Variante B, alles zum Normalsatz
CHF 2'720.00
MwSt 8.1 % auf CHF 2'720.00
CHF 220.32
Total Variante B
CHF 2'940.32

Der Service kostet den Kunden CHF 680.00 und zieht zusätzlich den höheren Steuersatz auf die ganze Leistung. Das ist kein Argument gegen den Service, sondern eines für zwei getrennte Offertvarianten: Wer nur liefern lässt, soll sehen, was er spart, und wer Betreuung will, soll sehen, was sie kostet. Alle Preise auf dieser Seite und in der Vorlage sind Beispiele, damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt. Setz deine eigenen Ansätze ein.

Pro Person ist die Einheit, in der dein Kunde denkt

Ein Gastgeber weiss, wie viele Leute kommen, und er will wissen, was ihn jede Person kostet. Offeriere darum Speisen und Getränke je Person und alles andere in der Einheit, in der es wirklich anfällt: Personal in Stunden, Mietmaterial in Stück oder je Person, Transport als Pauschale. So kann der Kunde die Personenzahl im Kopf ändern, ohne dich anzurufen, und du kannst die Schlussrechnung ohne Diskussion anpassen.

  • Richtzahl in der Offerte, definitive Zahl vor dem Anlass. Nenne einen Stichtag, zum Beispiel fünf bis sieben Arbeitstage vorher, und schreib hin, dass ohne Meldung die Zahl aus der Offerte gilt.
  • Mindestpersonenzahl. Unter einer bestimmten Zahl lohnt sich der Aufwand nicht. Nenne sie in der Offerte, dann ist sie vereinbart.
  • Nach oben mit Vorbehalt. Mehr Gäste heisst mehr Ware und oft mehr Personal. Schreib, bis zu welcher Abweichung du den Preis je Person hältst.
  • Getränke nach Verbrauch oder als Pauschale. Beides ist üblich. Bei Verbrauch nennst du eine Annahme mit Flaschenzahl, damit der Kunde eine Grössenordnung hat, und rechnest am Schluss ab, was offen war.

Storno: die Staffel gilt nur, wenn sie in der Offerte steht

Eine Stornogebühr ist nichts anderes als eine vertragliche Abrede. Steht die Staffel in der angenommenen Offerte, wirkt sie; taucht sie zum ersten Mal auf der Rechnung auf, wirkt sie nicht. Beliebig hoch darf sie auch nicht sein: Übermässig hohe Konventionalstrafen setzt das Gericht nach seinem Ermessen herab (OR Art. 163 Abs. 3). Halte dich deshalb an deinen tatsächlichen Aufwand, also an eingekaufte Ware, verbindlich bestellte Aushilfen und reserviertes Mietmaterial.

Ganz ohne Abrede stehst du übrigens nicht mit leeren Händen da. Sagt der Kunde ab, bevor die Leistung erbracht ist, gilt für den Werkvertrag: «Solange das Werk unvollendet ist, kann der Besteller gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten» (OR Art. 377). Du musst dann allerdings beziffern und belegen, was du geleistet hast und was dir entgeht. Genau diese Beweisarbeit nimmt dir eine vereinbarte Staffel ab, und darum steht sie in der Offerte.

Absage bisBeispielsatz auf Speisen und GetränkenWarum
mehr als 30 Tage vorherkostenlosNichts ist bestellt, das Personal ist frei disponierbar
30 bis 15 Tage vorher25 %Planung, Einkaufsdisposition und Personalvorschau sind gemacht
14 bis 7 Tage vorher50 %Aushilfen sind zugesagt, Mietmaterial ist reserviert
6 bis 3 Tage vorher80 %Frischware ist bestellt und wird geliefert
weniger als 48 Stunden vorher100 %Produktion läuft, Personal ist eingeplant und wird bezahlt
Beispielwerte, keine Branchenüblichkeit. Bereits beschaffte Ware und verbindlich zugesagte Personalstunden verrechnest du in jedem Fall; schreib das dazu, dann gibt es darüber keine Diskussion.

Allergene: eine Zeile, die schriftlich dastehen muss

Wer Lebensmittel offen in den Verkehr bringt, muss darüber gleich informieren wie über vorverpackte; auf schriftliche Angaben darf nur verzichten, wer die Information auf andere Weise sicherstellt (LGV Art. 39 Abs. 1). Für Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, ist die mündliche Auskunft nur zulässig, wenn zwei Dinge erfüllt sind: Es wird schriftlich und gut sichtbar darauf hingewiesen, dass die Information mündlich eingeholt werden kann, und die Information liegt dem Personal schriftlich vor oder eine fachkundige Person kann sie unmittelbar erteilen (LIV Art. 5 Abs. 1 Bst. d).

Für die Offerte heisst das: Nimm eine Position oder eine Zeile im Fusstext auf, die sagt, dass du am Buffet Kärtchen mit dem Hinweis auf die mündliche Auskunft aufstellst und dass deine Leute die Allergenliste schriftlich dabeihaben. Der Kunde weiss dann, dass er sich darum nicht kümmern muss. Und wer mit Lebensmitteln umgeht, meldet seine Tätigkeit ohnehin der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde (LGV Art. 20 Abs. 1); ausgenommen ist nur die gelegentliche Abgabe in kleinem Rahmen an Basaren, Schulfesten und Ähnlichem.

Was in Catering-Offerten am häufigsten fehlt

  • Das Anlieferfenster und der Weg dorthin. Lift oder Treppe, Anfahrt bis zur Tür oder 80 Meter über den Kies, Parkkarte, Schlüssel. Das ist Zeit, und Zeit ist eine Position.
  • Strom, Wasser und Kühlung vor Ort. Ohne Steckdose keine Warmhaltung. Schreib hin, was der Kunde bereitstellt und was du mitbringst.
  • Der Abbau, und wann er stattfindet. Ein Abbau um zwei Uhr nachts kostet anders als einer um zehn Uhr abends. Nenne die Uhrzeit, bis zu der der offerierte Preis gilt.
  • Bruch und Verlust beim Mietmaterial. Ein Preis je Glas und je Teller im Fusstext erspart die Schätzerei danach.
  • Abwasch und Rückgabe. Wird das Material gespült zurückgegeben oder nimmst du es schmutzig mit? Beides ist möglich, aber es kostet nicht gleich viel.
  • Personalverpflegung und Pausen. Wer sechs Stunden arbeitet, isst. Halte fest, ob das zulasten des Kunden geht.
  • Entsorgung. Kehricht, Glas, Speisereste. In vielen Gemeinden brauchst du dafür die richtigen Säcke, und der Transport ist deine Zeit.
  • Der Plan B bei Regen. Ein Apéro im Garten braucht eine Zweitvariante. Schreib hin, bis wann der Kunde entscheidet und was die Variante kostet.

Jede Angabe in der Vorlage, und warum sie dasteht

AngabePflicht oder PraxisWozu sie dient
Anlass, Datum, Zeit und Ort im KopfPraxisOhne Ort und Zeitfenster lässt sich weder Personal noch Transport kalkulieren
Personenzahl als Richtzahl, dazu der Stichtag für die definitive MeldungPraxisDie Menge ist der Preistreiber. Der Stichtag macht aus einer Erwartung eine Abrede
Preise je Person bei Speisen und GetränkenPraxisDer Kunde rechnet in Personen. So kann er vergleichen und selbst rechnen
Personal als eigene Position mit StundenansatzPraxis mit steuerlicher WirkungSichtbarer Service ist zugleich der Beleg, dass eine gastgewerbliche Leistung vorliegt (MWSTG Art. 25 Abs. 3)
Getränke mit dem Vermerk «nach Verbrauch»PraxisDie Annahme zeigt die Grössenordnung, abgerechnet wird, was offen war
Mietmaterial mit Bruch- und Verlustregel im FusstextPraxisNach dem Anlass ist die Regel nicht mehr verhandelbar, vorher schon
Stornostaffel im FusstextPraxis mit gesetzlicher GrenzeNur eine vereinbarte Staffel wirkt. Übermässige Beträge setzt das Gericht herab (OR Art. 163 Abs. 3)
Hinweis auf die AllergeninformationPflicht am AnlassMündliche Auskunft nur mit sichtbarem schriftlichem Hinweis und schriftlicher Unterlage beim Personal (LIV Art. 5 Abs. 1 Bst. d)
Mitwirkung des Kunden: Zugang, Strom, Wasser, TischePraxisWas der Kunde stellt, gehört in die Offerte und nicht in den Streit danach
Akontozahlung bei der BestätigungPraxis mit gesetzlicher WirkungOhne andere Abrede ist die Vergütung bei der Ablieferung zu zahlen (OR Art. 372 Abs. 1). Eine Anzahlung musst du vereinbaren
GültigkeitsdatumPraxis mit gesetzlicher WirkungMit Frist bist du bis zum Ablauf gebunden und danach frei (OR Art. 3 Abs. 1 und 2)
MwSt-Satz und MwSt-NummerPflicht auf der Rechnung (MWSTG Art. 26)Auf der Offerte Praxis. Wer nicht im Register eingetragen ist, weist keine Steuer aus
Für die Offerte selbst kennt das Obligationenrecht keine Pflichtangaben. Was hier steht, wirkt über den Vertrag: Nimmt dein Kunde an, wird jede Zeile Vertragsinhalt.
Grenzfälle gibt es genug: das Buffet, das du aufbaust und dann verlässt, der Anlass in gemieteten Räumen mit fremden Stehtischen, der gemischte Betrieb mit Laden und Lieferdienst. Die ESTV beschreibt diese Fälle in der MWST-Branchen-Info 08 «Hotel- und Gastgewerbe», unter anderem in Kapitel 1.2.2 «Zubereitung und/oder Servierleistung beim Kunden» und Kapitel 1.3.4 zur vereinfachten Abrechnung für gemischte Unternehmen und Anlässe. Für bestimmte Unternehmen und Anlässe sieht die ESTV ausdrücklich Vereinfachungen vor (MWSTV Art. 55 Abs. 3). Lies dort nach oder klär deinen Fall einmal mit deiner Treuhänderin, dann gilt die Antwort für alle weiteren Anlässe.

So macht es KIDESK

Deine Menüs und Pauschalen legst du in KIDESK einmal als Paket im Katalog an, mit allen Positionen, die dazugehören. In der Offerte holst du das Paket und setzt die Menge, statt jede Zeile neu zu tippen. Der Kunde nimmt die Offerte online an, mit Unterschrift auf dem Bildschirm, und ihr bekommt beide die Annahmebestätigung als PDF. Aus der angenommenen Offerte wird der Auftrag und daraus die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst; die Akontorechnung bei der Bestätigung rechnet KIDESK auf der Schlussrechnung an. Welcher Mehrwertsteuersatz auf welche Position gehört, entscheidet dein Auftrag vor Ort: Das kann dir keine Software abnehmen.

Offerten in KIDESK KIDESK für Catering-Unternehmen

Häufige Fragen

Catering mit Service: 8.1 oder 2.6 Prozent?

8.1 Prozent. Wer Lebensmittel beim Kunden zubereitet oder serviert, erbringt eine gastgewerbliche Leistung, und dafür gilt der Normalsatz (MWSTG Art. 25 Abs. 3). Der reduzierte Satz von 2.6 Prozent bleibt der reinen Auslieferung und der Mitnahme vorbehalten, und auch dort nur für Lebensmittel ohne Alkohol.

Ich liefere nur an und gehe wieder. Welcher Satz gilt?

Der reduzierte Satz von 2.6 Prozent für die Lebensmittel. Als Auslieferung gilt die Lieferung an das Domizil der Kundschaft oder an einen anderen von ihr bezeichneten Ort «ohne jede weitere Zubereitung oder Servierleistung» (MWSTV Art. 55 Abs. 1). Alkoholische Getränke bleiben beim Normalsatz. Auf dem Beleg muss erkennbar sein, dass es eine Lieferung war (MWSTV Art. 56).

Was ist, wenn ich Stehtische mitbringe?

Dann hältst du besondere Vorrichtungen für den Konsum an Ort und Stelle bereit, und es gilt der Normalsatz. Tische, Stehtische, Theken und andere Abstellflächen zählen ausdrücklich dazu; unerheblich ist, wem sie gehören und ob die Gäste sie tatsächlich benutzen (MWSTV Art. 54 Abs. 1). Blosse Sitzgelegenheiten ohne dazugehörige Tische gelten nicht als Konsumvorrichtung, sofern sie in erster Linie als Ausruhmöglichkeit dienen (Abs. 2).

Darf ich Stornogebühren verlangen?

Eine pauschale Staffel nur dann, wenn sie vereinbart ist. Sie gehört darum in die Offerte oder in deine AGB, auf die du vor Vertragsschluss hinweist; auf der Rechnung ist sie zu spät. Übermässig hohe Beträge setzt das Gericht nach seinem Ermessen herab (OR Art. 163 Abs. 3). Ohne Staffel bist du nicht schutzlos: Tritt der Besteller vom Werkvertrag zurück, schuldet er die bereits geleistete Arbeit und volle Schadloshaltung (OR Art. 377). Nur musst du beides beziffern und belegen.

Muss ich Allergene schriftlich deklarieren?

Die Information muss gewährleistet sein. Bei offen abgegebenen Lebensmitteln ist die mündliche Auskunft zulässig, wenn gut sichtbar schriftlich darauf hingewiesen wird, dass man sie einholen kann, und wenn die Angaben dem Personal schriftlich vorliegen oder eine fachkundige Person sie unmittelbar erteilen kann (LIV Art. 5 Abs. 1 Bst. d, LGV Art. 39 Abs. 1).

Wie gehe ich mit einer Personenzahl um, die sich noch ändert?

Offeriere eine Richtzahl, nenne eine Mindestpersonenzahl und einen Stichtag für die definitive Meldung, zum Beispiel fünf bis sieben Arbeitstage. Schreib dazu, dass ohne Meldung die Zahl aus der Offerte gilt. Damit ist die Regel vereinbart, und die Schlussrechnung braucht keine Erklärung.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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