Ratgeber

Reinigungsfirma gründen: was du wirklich brauchst.

Kurz gesagt

Für die Reinigungsarbeit selbst verlangt das Bundesrecht keine Berufsbewilligung. Drei andere Dinge entscheiden: Die AHV-Ausgleichskasse muss dich als selbständigerwerbend anerkennen. Sobald du jemanden anstellst, gilt der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche mit seinen Mindestlöhnen, und dein Personal ist von Gesetzes wegen bei der Suva versichert: Unternehmen, die Gebäude reinigen, zählen zum Bau- und Installationsgewerbe (UVV Art. 73 Bst. b). Ins Handelsregister musst du erst ab CHF 100'000.00 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr, die Neueintragung kostet CHF 80.00.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Eine Reinigungsfirma ist schnell gegründet und schnell falsch kalkuliert. Die Hürde liegt nicht bei der Gründung, sondern bei den Lohnkosten: Sobald die erste Person angestellt ist, hängen Mindestlohn, Zuschläge und Versicherungen an Regeln, die du nicht verhandeln kannst. Wer den Stundenansatz vorher rechnet, kommt durch. Wer ihn nachher rechnet, merkt den Fehler erst beim Jahresabschluss.

Die Reihenfolge, die Geld spart

  1. Rechne die Stunde, bevor du den ersten Preis nennst

    Der Mindestlohn der Branche ist nur der Anfang. Dazu kommen Ferien- und Feiertagsentschädigung, der 13. Monatslohn, die Arbeitgeberbeiträge und die Stunden, die niemand bezahlt: Fahrt, Material holen, Offerten schreiben. Der Rechenweg steht unter Stundensatz in der Reinigung.

  2. Melde dich bei der Ausgleichskasse an

    Sie entscheidet, ob deine Tätigkeit als selbständig gilt, und zwar je Tätigkeit und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Ohne dieses Ja bist du im Zweifel Angestellte deiner Auftraggeber. Wie die Kasse prüft, steht unter Als selbständig anerkannt werden.

  3. Entscheide über die Rechtsform

    Einzelfirma oder GmbH. Für den Start ohne Personal spricht fast alles für die Einzelfirma, weil sie nichts kostet. Die Abwägung mit Haftung, Kapital und Sozialversicherung steht unter Einzelfirma oder GmbH.

  4. Ordne die Versicherungen, bevor jemand anfängt

    Die Unfallversicherung muss stehen, bevor die erste Person den ersten Wischmopp anfasst. Für dich selbst ist sie freiwillig, für dein Personal nicht.

  5. Lies den Gesamtarbeitsvertrag, bevor du den Arbeitsvertrag schreibst

    Der Vertrag mit einem tieferen Lohn ist nicht verhandelt, sondern wirkungslos: Bestimmungen eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrags gelten unmittelbar (OR Art. 357).

  6. Behalte die beiden Grenzen von CHF 100'000.00 im Auge

    Die eine führt in die Mehrwertsteuerpflicht (MWSTG Art. 10 Abs. 2), die andere ins Handelsregister (OR Art. 931 Abs. 1). Es sind zwei verschiedene Regeln mit derselben Zahl, und sie greifen zu verschiedenen Zeitpunkten.

Braucht eine Reinigungsfirma eine Bewilligung?

Das KMU-Portal des Bundes fasst es so zusammen: «Bestimmte Tätigkeiten oder Berufe sind reglementiert und erfordern, dass ein Bewilligungsgesuch gestellt wird.» Welche das sind, sagen die Merkblätter des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation zu den reglementierten Berufen: Gesundheit, Handel und Gewerbe, Verkehr, Bildung und Soziales, Bau und weitere Bereiche. Die Reinigung steht dort nicht. Kantonale Vorschriften prüfst du trotzdem, und drei Tätigkeiten aus dem Reinigungsalltag sind eindeutig bewilligungspflichtig.

  • Personalverleih. Wer Dritten gewerbsmässig Arbeitnehmende überlässt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes (AVG Art. 12 Abs. 1). Das betrifft mehr Reinigungsbetriebe, als man denkt: siehe den Hinweis unten.
  • Schädlingsbekämpfung. Wer im Auftrag Dritter beruflich Rodentizide, Insektizide oder Akarizide einsetzt, braucht die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung (VFB-S Art. 2). Seit dem 1. Januar 2026 gilt sie fünf Jahre und verlängert sich nur, wenn du in diesen fünf Jahren eine Weiterbildung absolvierst (VFB-S Art. 3).
  • Asbestsanierung. Sanierungen, bei denen erhebliche Mengen Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur von der Suva anerkannte Unternehmen ausführen (BauAV Art. 82 Abs. 1). Für die Bauendreinigung in Altbauten heisst das: Wird unerwartet Asbest oder ein anderer besonders gesundheitsgefährdender Stoff vorgefunden, werden die betroffenen Arbeiten eingestellt und die Bauherrschaft benachrichtigt (BauAV Art. 32 Abs. 3).
Achtung: Der häufigste Fehler im Gewerbe: «Wir stellen dem Kunden eine Reinigungskraft.» Das ist Personalverleih und ohne Bewilligung verboten. Als Verleiher gilt, wer dem Einsatzbetrieb wesentliche Weisungsbefugnisse gegenüber der Person abtritt. Auf Verleih deutet es auch, wenn die Person persönlich, organisatorisch, sachlich und zeitlich in die Arbeitsorganisation des Kunden eingebunden wird, wenn sie mit dessen Werkzeugen, Material oder Geräten arbeitet und wenn der Kunde die Gefahr für die Schlechterfüllung des Vertrages trägt (AVV Art. 26). Arbeitest du dagegen nach deinem eigenen Pflichtenheft, mit deinem Material und deiner Einteilung, erfüllst du einen Auftrag oder einen Werkvertrag und brauchst keine Bewilligung.

Der Gesamtarbeitsvertrag gilt ab der ersten Anstellung

In der Deutschschweiz gilt der Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Fassung 2026 bis 2029. Er ist allgemeinverbindlich erklärt und greift damit auch in Unternehmen, die keinem Verband angehören. Der Vertrag zählt die Kantone auf, für die er gilt: neunzehn Deutschschweizer Kantone, beim Kanton Bern ohne den Verwaltungskreis Berner Jura (Art. 2.1.1). Vollständig gilt er ab sechs Arbeitnehmenden inklusive Kader; daneben wurden die wesentlichen Teile, insbesondere die Lohnregelungen, erleichtert allgemeinverbindlich erklärt und gelten auch für kleinere Unternehmen. In der Unterhaltsreinigung beträgt der Mindeststundenlohn 2026 CHF 21.40 in der Lohnstufe I. Alles Weitere, von den Kategorien über den Vollzugskostenbeitrag bis zur Arbeitszeitkontrolle, steht im Ratgeber GAV Reinigung Deutschschweiz 2026.

Für dich als Inhaberin oder Inhaber gilt der Gesamtarbeitsvertrag nicht: Er regelt Arbeitsverhältnisse, und du hast keines. Sobald du aber jemanden anstellst, auch nur für sechs Stunden pro Woche, bist du an die Lohnregelungen gebunden. Der ganze Vertrag mit Zuschlägen, Ferienregelung, Lohnfortzahlung und Kündigungsfristen greift ab sechs Arbeitnehmenden. Welche Bestimmungen bei weniger als sechs Arbeitnehmenden im Einzelnen gelten, steht im Beschluss über die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung; die Liste holst du beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) oder bei der Paritätischen Kommission. In der Westschweiz und im Tessin gelten eigene Gesamtarbeitsverträge der Branche. Einzelne Kantone und Städte haben zusätzlich einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt, zum Teil mit einer Ausnahme für Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag. Welcher Lohn am Einsatzort gilt, klärst du vor dem ersten Arbeitsvertrag beim kantonalen Arbeitsamt.

Versicherungen: bei dir ist die Suva Pflicht

Das ist die Besonderheit, die viele Gründerinnen und Gründer überrascht. Unternehmen, die Gebäude, Strassen, öffentliche Plätze und Anlagen reinigen, gelten als Unternehmen des Bau- und Installationsgewerbes (UVV Art. 73 Bst. b). Ihre Arbeitnehmenden sind darum obligatorisch bei der Suva versichert, nicht bei einer frei gewählten Versicherung (UVG Art. 66 Abs. 1 Bst. b). Bei gemischten Unternehmen entscheidet die Zuteilung im Einzelfall.

VersicherungFür dich als InhaberinFür dein Personal
AHV, IV, EOobligatorisch, du trägst die Beiträge alleinobligatorisch, je zur Hälfte
Arbeitslosenversicherungnicht möglich, Selbständige sind nicht versichertobligatorisch
Unfallversicherung (UVG)freiwillig; ohne Personal nur bei der Suva möglichobligatorisch bei der Suva
Berufliche Vorsorge (BVG)kein Obligatorium, freiwillig möglichobligatorisch ab CHF 22'680.00 Jahreslohn
FamilienausgleichskasseAnschluss ist PflichtAnschluss ist Pflicht
Krankentaggeldfreiwilligvom Gesamtarbeitsvertrag verlangt, Prämien je zur Hälfte (Art. 13.1)
Quellen: Merkblätter 2.02 und 2.09 der AHV/IV (Stand 2026 und 2025), UVG Art. 66 mit UVV Art. 73, BVG-Grenzbeträge 2026 des Bundesamts für Sozialversicherungen. Beschäftigst du Personal, übernimmt in der Regel derselbe Versicherer auch deine freiwillige Unfallversicherung.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schreibt das Bundesrecht nicht vor. Sie ist trotzdem der erste Vertrag, den viele Reinigungsbetriebe abschliessen, weil der typische Schaden nicht die Reinigung ist, sondern das, was dabei passiert: ein Parkettboden mit dem falschen Mittel behandelt, ein Wasseranschluss offen gelassen, ein Schlüsselbund verloren. Ohne Versicherung zahlt den Schaden dein Betrieb: in der Einzelfirma aus deinem Vermögen, in der GmbH aus dem Vermögen der Gesellschaft, das dann für den Betrieb fehlt.

Was die Gründung kostet

PostenBetragGrundlage
Anmeldung bei der Ausgleichskassekeine Gebühr; die Kasse erhebt später Verwaltungskostenbeiträge von höchstens 5 % der BeiträgeMerkblatt 2.02 der AHV/IV
Handelsregister, EinzelunternehmenCHF 80.00 Neueintragung, CHF 30.00 LöschungGebV-HReg, Anhang Ziff. 1.1
Handelsregister, GmbHCHF 420.00 Neueintragung, dazu die öffentliche Urkunde der NotarinGebV-HReg, Anhang Ziff. 1.3; OR Art. 777
Stammkapital GmbHCHF 20'000.00, bei der Gründung vollständig einzuzahlenOR Art. 773 und 777c
AHV, IV, EO auf deinem Einkommenbis 10.0 % des Erwerbseinkommens, Mindestbeitrag CHF 530.00 im JahrMerkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026
Unfallversicherung für PersonalPrämie nach Lohnsumme und RisikoklasseSuva, Prämiensätze des Betriebs
Maschinen, Material, Fahrzeugdein Entscheid; das Einstiegsgeschäft Unterhaltsreinigung braucht am wenigstenkeine gesetzliche Vorgabe
Die Gebühren des Handelsregisters stehen in der Verordnung und sind in der ganzen Schweiz gleich. Notariatstarife sind kantonal und gehören zur GmbH, nicht zur Einzelfirma.
Was die AHV im ersten kleinen Jahr kostet, Beitragsjahr 2026
Beitragspflichtiges Erwerbseinkommen
CHF 45'000.00
Satz der sinkenden Skala für CHF 43'000.00 bis CHF 45'500.00
7.222 %
AHV, IV und EO: 45'000.00 × 7.222 %
CHF 3'249.90
Verwaltungskostenbeitrag, höchstens 5 % der Beiträge
CHF 162.50
Höchstens pro Jahr, zahlbar in vier Akontoraten
CHF 3'412.40

Ab CHF 60'500.00 Erwerbseinkommen gilt der volle Satz von 10.0 Prozent, darunter die sinkende Skala bis hinunter zu 5.371 Prozent, und unter CHF 10'100.00 der Mindestbeitrag von CHF 530.00. Während des Jahres zahlst du Akontobeiträge auf dem geschätzten Einkommen, abgerechnet wird später nach der Steuerveranlagung. Wer deutlich zu tief schätzt, zahlt drauf: Erreichen die Akontobeiträge nicht 75 Prozent der definitiven Beiträge, läuft ein Verzugszins von 5 Prozent, und zwar ab dem 1. Januar nach Ablauf des dem Beitragsjahr folgenden Kalenderjahres.

Drei Geschäfte, drei Rechnungen

«Reinigung» ist kein Geschäft, sondern drei. Sie unterscheiden sich im Vertrag, im Preismodell und im Risiko. Entscheide früh, welches davon du willst, denn die Kalkulation und der Kundenstamm sind verschieden.

GeschäftVertrag und PreisWorauf es ankommt
UnterhaltsreinigungDauervertrag mit Kündigungsfrist, MonatspauschalePflichtenheft und Leistungswerte: Was wird wie oft gemacht, und wie lange dauert es wirklich
Umzugs- und EndreinigungWerkvertrag, Festpreis, oft mit AbnahmegarantieDie Abnahme ist der Moment der Wahrheit; Mängel und Nachbesserung richten sich nach dem Werkvertragsrecht
Spezial- und BauendreinigungEinzelauftrag nach Ausmass oder AufwandZugang, Schutz und Schadstoffe; auf der Baustelle gilt die Bauarbeitenverordnung

Die Unterhaltsreinigung ist der ruhigste Einstieg: wiederkehrende Aufträge, planbare Stunden, wenig Material. Ihr Preis steht und fällt mit dem Pflichtenheft. Wie du daraus eine Monatspauschale rechnest, steht unter Reinigungsofferte kalkulieren, und einen Vertragsrahmen findest du in der Vorlage für den Reinigungsvertrag.

Die ersten Aufträge

  • Ein Referenzobjekt zuerst. Ein sauber dokumentiertes Objekt mit Pflichtenheft, Fotos und einer Ansprechperson, die etwas sagt, bringt dich weiter als zehn Prospekte.
  • Dort fragen, wo vergeben wird. Bei einem Mehrfamilienhaus entscheidet die Liegenschaftsverwaltung über die Treppenhausreinigung, nicht die Mieterschaft. Hängen Hauswartung und Umgebungspflege am selben Vertrag, überlegst du vorher, ob du beides übernehmen willst.
  • Öffentliche Aufträge. Bund und Kantone betreiben dafür eine gemeinsame Plattform, simap.ch. Im offenen und im selektiven Verfahren gehören Ausschreibung und Unterlagen dorthin (BöB Art. 48 Abs. 1 für die Beschaffungen des Bundes). Kleinere Aufträge laufen oft im Einladungsverfahren: Dort bestimmt der Auftraggeber ohne öffentliche Ausschreibung, wen er zur Angebotsabgabe einlädt (BöB Art. 20 Abs. 2). Wer nur die Plattform beobachtet, sieht diese Aufträge nie.
  • Rechne, bevor du zusagst. Ein Auftrag unter deinem Stundenansatz wird durch Menge nicht besser. Er bindet genau die Stunden, die du für den nächsten Kunden bräuchtest.
Gegen die Konkurrenz, die bar und ohne Abrechnung putzt, hilft ein Argument, das stimmt: Wer in einem Privathaushalt jemanden beschäftigt, muss die Beiträge in jedem Fall abrechnen, auch bei kleinen Löhnen. Die Grenze von CHF 2'500.00, unter der Beiträge sonst nur auf Verlangen erhoben werden, gilt in Privathaushalten nicht; ausgenommen sind nur Löhne bis CHF 750.00 pro Jahr und Arbeitgeber an Personen bis Ende des Jahres, in dem sie 25 werden (AHVV Art. 34d Abs. 2 Bst. a). Wer eine Firma beauftragt, hat diese Pflicht nicht: Du rechnest für deine Leute ab.

Mehrwertsteuer und Handelsregister: zwei Grenzen, eine Zahl

Reinigungsleistungen sind normal steuerbar, also mit 8.1 Prozent. Von der Steuerpflicht befreit bist du, solange du innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als CHF 100'000.00 Umsatz aus nicht ausgenommenen Leistungen erzielst (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a). Wer die Grenze absehbar erreicht, meldet sich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht an, seit 2025 zwingend elektronisch. Einzelheiten stehen unter Mehrwertsteuerpflicht ab CHF 100'000.

Die Handelsregistergrenze sieht gleich aus und funktioniert anders: Sie schaut auf den Umsatzerlös des letzten Geschäftsjahres (OR Art. 931 Abs. 1). Im ersten Jahr bist du also nie eintragungspflichtig. Ob sich der freiwillige Eintrag lohnt, steht unter Muss ich meine Einzelfirma eintragen?.

So macht es KIDESK

Für Reinigung und Gebäudeunterhalt hält KIDESK das Pflichtenheft bereit: Bereiche, Tätigkeiten, Häufigkeit und Aufwand in Minuten, daraus rechnet KIDESK die Stunden pro Monat. Aus dem Pflichtenheft wird der Offerten-Entwurf mit einer Monatspauschale je Bereich. Sechs Vorlagen sind eingebaut, darunter Treppenhaus, Büro und Hauswartung im Mehrfamilienhaus. Stunden erfasst dein Team mit Datum, von, bis und Pause; freigegebene Stunden sind gesperrt. Eine Lohnbuchhaltung ist das nicht, die Löhne rechnet weiterhin deine Treuhandstelle ab.

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Häufige Fragen

Brauche ich für eine Reinigungsfirma eine Bewilligung?

Für die Reinigungsarbeit selbst sieht das Bundesrecht keine Berufsbewilligung vor. Bewilligungspflichtig sind einzelne Tätigkeiten: der Personalverleih (AVG Art. 12), die Schädlingsbekämpfung (VFB-S) und die Asbestsanierung (BauAV Art. 82). Ob in deinem Kanton weitere Vorschriften gelten, klärst du beim kantonalen Amt für Wirtschaft; die Liste der reglementierten Berufe führt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.

Gilt der Gesamtarbeitsvertrag auch, wenn ich allein arbeite?

Nein. Der Gesamtarbeitsvertrag regelt Arbeitsverhältnisse. Ohne Angestellte gibt es keines, und du bist als Inhaberin oder Inhaber nicht unterstellt. Mit der ersten Anstellung ändert sich das sofort, auch bei einem kleinen Pensum: Die Lohnregelungen gelten dann unmittelbar und können nicht wegbedungen werden (OR Art. 357). Der vollständige Vertrag, also auch Zuschläge, Ferien und Kündigungsfristen, greift ab sechs Arbeitnehmenden inklusive Kader.

Muss ich meine Mitarbeitenden bei der Suva versichern?

Ja, wenn dein Betrieb Gebäude, Strassen, Plätze oder Anlagen reinigt. Solche Unternehmen gelten als Unternehmen des Bau- und Installationsgewerbes, und deren Arbeitnehmende sind obligatorisch bei der Suva versichert (UVG Art. 66 Abs. 1 Bst. b, UVV Art. 73 Bst. b). Die Prämie für Berufsunfälle trägst du, jene für Nichtberufsunfälle darfst du den Mitarbeitenden abziehen.

Was kostet die Gründung einer Reinigungsfirma?

Als Einzelfirma fast nichts: Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ist gebührenfrei, der Handelsregistereintrag kostet CHF 80.00 und ist erst ab CHF 100'000.00 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr Pflicht. Teuer wird nicht die Gründung, sondern der Betrieb: AHV-Beiträge bis 10.0 Prozent deines Einkommens, Versicherungsprämien und ab der ersten Anstellung die Lohnnebenkosten. Eine GmbH kostet zusätzlich CHF 20'000.00 Stammkapital, CHF 420.00 Eintragungsgebühr und das Notariat.

Ab wann muss ich Mehrwertsteuer verrechnen?

Ab CHF 100'000.00 Umsatz innerhalb eines Jahres aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a). Reinigungsleistungen werden zum Normalsatz von 8.1 Prozent abgerechnet. Wer neu startet und die Grenze absehbar innert zwölf Monaten erreicht, ist ab Beginn der Tätigkeit steuerpflichtig und meldet sich innert 30 Tagen im Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung an.

Kann ich neben meiner Anstellung eine Reinigungsfirma aufbauen?

Ja. Beiträge auf einem nebenberuflich erzielten Einkommen aus selbständiger Tätigkeit werden erhoben, sobald es CHF 2'500.00 im Kalenderjahr übersteigt; bis zu diesem Betrag nur auf deinen Wunsch (AHVV Art. 19). Die Ausgleichskasse prüft trotzdem, ob die Tätigkeit als selbständig gilt. Arbeitest du überwiegend für einen einzigen Auftraggeber, wird sie in der Regel als unselbständig eingestuft.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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