Wofür das Blatt da ist
Die Offerte zeigt dem Kunden einen Preis. Das Kalkulationsblatt zeigt dir, woraus dieser Preis besteht. Es ist ein internes Blatt und geht nie an den Kunden: Darauf stehen dein Einkaufspreis, dein Kostensatz und dein Zuschlag, und das alles geht niemanden sonst etwas an.
Der Nutzen liegt nicht im Total, sondern in den Zeilen. Zwei Betriebe kommen mit demselben Preis auf ein völlig anderes Ergebnis, weil der eine einen Materialaufschlag rechnet und der andere nicht, oder weil der eine vier Anfahrten vergisst. Wer ohne dieses Blatt offeriert, rechnet aus dem Gefühl und merkt erst beim Jahresabschluss, ob das Gefühl gestimmt hat.
Die vier Blöcke und die Zuschläge
| Block | Was hineingehört | Woher die Zahl kommt |
|---|---|---|
| Material | Farbe, Rohre, Kabel, Platten, Dichtungen, Kleinmaterial | Einkaufspreis ohne Mehrwertsteuer aus der Lieferantenrechnung oder der Preisliste |
| Arbeit | Stunden je Person oder je Funktion: Vorarbeiter, Monteurin, Lernender | Dein Stundensatz, gerechnet aus den Jahreskosten und den verrechenbaren Stunden |
| Fremdleistungen | Subunternehmer, Gerüst, Kran, Entsorgungsfirma, Mietgeräte | Die Offerte des Dritten, dazu dein Zuschlag für Organisation und Haftung |
| Nebenkosten | Anfahrt, Deponiegebühren, Parkgebühren, Verbrauchsmaterial, Reinigung | Eigene Ansätze, die du aus der Buchhaltung belegen kannst |
| Zuschläge | Materialaufschlag, Gewinn- und Risikozuschlag | Prozentsätze, die du einmal für den Betrieb festlegst, nicht je Auftrag neu |
Wichtig ist die Reihenfolge: Erst alle Kosten sammeln, dann die Zuschläge rechnen. Wer den Gewinnzuschlag nur auf die Arbeit legt und das Material vergisst, verkauft das Material zum Selbstkostenpreis und arbeitet für die Lagerhaltung gratis.
Ein Auftrag, durchgerechnet
Ein Malerbetrieb streicht eine Wohnung mit 3.5 Zimmern neu, inklusive einer kleinen Risssanierung durch einen Gipser. Alle Beträge unten sind Beispielwerte, damit du den Rechenweg siehst. Sie sind keine Marktpreise: Deine eigenen Zahlen stehen in deiner Erfolgsrechnung und in deiner Preisliste.
- Material, Einkauf ohne Mehrwertsteuer
- CHF 650.00
- Materialaufschlag 20 Prozent auf CHF 650.00
- CHF 130.00
- Maler, 58 Stunden zu CHF 92.00
- CHF 5'336.00
- Lernender, 12 Stunden zu CHF 48.00
- CHF 576.00
- Gipser als Fremdleistung, CHF 480.00 plus 10 Prozent
- CHF 528.00
- Anfahrt, 4 Fahrten zu CHF 45.00
- CHF 180.00
- Entsorgung der Farbreste, Pauschale
- CHF 60.00
- Zwischentotal aller Kosten und des Materialaufschlags
- CHF 7'460.00
- Gewinn- und Risikozuschlag 8 Prozent
- CHF 596.80
- Offertsumme ohne Mehrwertsteuer
- CHF 8'056.80
Auf die CHF 8'056.80 kommt die Mehrwertsteuer. Zum Normalsatz von 8.1 Prozent (MWSTG Art. 25 Abs. 1) sind das CHF 652.60, der Kunde bezahlt also CHF 8'709.40. Rechne die Steuer nie in die Kalkulation hinein: Sie ist kein Ertrag, sondern gehört der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Warum ohne Mehrwertsteuer gerechnet wird
Bist du mehrwertsteuerpflichtig, holst du die Steuer auf deinem Einkauf als Vorsteuer zurück (MWSTG Art. 28 Abs. 1). Das Material kostet dich dann den Nettopreis. Bist du nicht steuerpflichtig, bleibt die Steuer bei dir und ist ein Teil deiner Kosten. Derselbe Einkauf hat deshalb je nach Betrieb zwei verschiedene Preise.
| Deine Situation | Die Lieferantenrechnung lautet auf | Ins Kalkulationsblatt kommt |
|---|---|---|
| Mehrwertsteuerpflichtig, Abrechnung nach der effektiven Methode | CHF 702.65, davon CHF 52.65 Vorsteuer | CHF 650.00 |
| Nicht mehrwertsteuerpflichtig | CHF 702.65, kein Vorsteuerabzug | CHF 702.65 |
Zwei Zahlen musst du mitbringen
Die Vorlage rechnet, sie erfindet aber nichts. Zwei Werte stehen im Kopf des Blattes, und beide entstehen ausserhalb des einzelnen Auftrags:
- Der Stundensatz. Er entsteht aus deinen Jahreskosten geteilt durch die verrechenbaren Stunden, plus Gewinnzuschlag. Der Rechenweg steht unter Stundensatz berechnen, die Zahlen je Gewerk unter Stundenansatz für Handwerker. Wie viele Stunden im Jahr überhaupt verrechenbar sind, rechnest du mit der Frage Verrechenbare Stunden pro Jahr nach.
- Der Materialaufschlag. Er deckt Bestellen, Abholen, Lagern, Verschnitt, Rücksendungen und die Gewährleistung auf das Material. Wie du ihn aus deinen eigenen Zahlen herleitest, steht unter Materialaufschlag kalkulieren.
Beide Zahlen prüfst du einmal im Jahr, am besten direkt nach dem Abschluss mit der Treuhandstelle. Dann hast du echte Kosten statt Schätzungen.
So füllst du die Vorlage aus
- 01
Kopf ausfüllen
Kunde, Objekt, Offertnummer, Datum und die beiden Prozentsätze: Materialaufschlag sowie Gewinn und Risiko. Den Absender ersetzt du einmal durch deinen Betrieb und speicherst die Datei als eigene Vorlage.
- 02
Material zeilenweise erfassen
Menge, Einheit und Einkaufspreis ohne Mehrwertsteuer. In der Excel-Datei rechnet die Spalte Total selbst: Menge mal Preis. In der Word-Datei schreibst du den Betrag hin. Kleinmaterial darf eine Pauschalzeile sein, dann lässt du Menge und Preis leer und trägst nur den Betrag ein.
- 03
Stunden je Funktion eintragen
Nicht eine Summe für alle. Monteurin, Lernender und Chef kosten verschieden viel, und beim Vergleich mit den tatsächlichen Stunden willst du später sehen, wo die Zeit geblieben ist. Als Menge trägst du die Stunden ein, als Preis den passenden Satz.
- 04
Zuschläge als eigene Zeilen
Für einen Zuschlag trägst du die Basis in die Spalte Menge und den Satz als Faktor in die Spalte Preis: 650.00 mal 0.20 ergibt 130.00. So rechnet die Excel-Datei den Zuschlag mit. Der Gewinn- und Risikozuschlag ist die letzte Zeile: Als Menge schreibst du die Summe aller Zeilen darüber hin, als Preis den Faktor. Die Summenzeile unter der Tabelle zeigt dann die Offertsumme ohne Mehrwertsteuer.
- 05
Annahmen aufschreiben
Im Feld unter der Tabelle hältst du fest, worauf der Preis beruht und was nicht enthalten ist. Genau diese Sätze kommen später in die Offerte. Ein Preis ohne Annahmen ist ein Versprechen ohne Grenze.
Was aus der Kalkulation in die Offerte muss
Hast du im Blatt mit 58 Stunden gerechnet, weil die Wände in Ordnung sind, dann muss dieser Vorbehalt in die Offerte. Sonst trägst du das Risiko allein: Wurde die Vergütung zum Voraus genau bestimmt, musst du das Werk um diese Summe fertigstellen, auch wenn du mehr Arbeit hattest als vorgesehen (OR Art. 373 Abs. 1). Hast du dagegen nur einen ungefähren Ansatz genannt, kann der Kunde bei unverhältnismässiger Überschreitung zurücktreten, bei Bauten auf seinem Grund eine angemessene Herabsetzung verlangen (OR Art. 375). Den Unterschied erklärt der Ratgeber Kostenvoranschlag oder Offerte.
Grundlage dieser Offerte sind folgende Annahmen: [Annahme, zum Beispiel: tragfähiger, rissfreier Untergrund], [Annahme, zum Beispiel: Räume sind geräumt und Strom ist vorhanden]. Nicht enthalten sind: [Leistung], [Leistung], [Leistung]. Treffen diese Annahmen nicht zu oder werden zusätzliche Leistungen bestellt, rechnen wir den Mehraufwand nach Aufwand ab: CHF [Betrag] pro Stunde zuzüglich Material zum Listenpreis. Mehrkosten melden wir Ihnen vor der Ausführung schriftlich an und führen die Arbeiten erst nach Ihrer Zustimmung aus. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Drei Fehler, die im Blatt Geld kosten
- Die eigenen Stunden fehlen. Wer den Betrieb führt, offeriert, disponiert und Material holt, rechnet diese Zeit oft nicht mit. Sie ist trotzdem da und muss von irgendeiner Zeile bezahlt werden. Entweder erscheint sie im Blatt oder sie steckt im Stundensatz, aber nirgends ist keine Antwort.
- Der Zuschlag wird je Auftrag neu erfunden. Wer beim knappen Auftrag den Gewinnzuschlag streicht und beim üppigen aufrundet, hat keinen Zuschlag, sondern ein Bauchgefühl. Leg die Sätze einmal für den Betrieb fest und weiche nur begründet davon ab.
- Die Kalkulation wird nie mit der Wirklichkeit verglichen. Ohne Vergleich der offerierten mit den tatsächlichen Stunden wiederholt sich derselbe Irrtum jahrelang. Wie dieser Vergleich läuft, steht unter Nachkalkulation.
Heb das ausgefüllte Blatt zusammen mit der Offerte auf. Zehn Jahre aufbewahren musst du die Geschäftsbücher und die Buchungsbelege (OR Art. 958f Abs. 1). Als Buchungsbeleg gilt jede Aufzeichnung, die nötig ist, um den einer Buchung zugrunde liegenden Geschäftsvorfall nachzuvollziehen (OR Art. 957a Abs. 3), also zum Beispiel die Rechnung. Ob deine interne Kalkulation dazugehört, musst du gar nicht entscheiden: Sie liegt beim Beleg, und beim nächsten ähnlichen Auftrag ist sie die beste Vorlage, die du hast.
So macht es KIDESK
KIDESK rechnet dir keinen Stundensatz aus und kennt deine Gemeinkosten nicht. Was es kann: Sobald die Zahlen aus diesem Blatt stehen, liegen sie im Katalog statt in einer Datei. Artikel und Leistungen bekommen Einheit, Preis und Mehrwertsteuersatz, Arbeiten, die sich wiederholen, legst du als Paket mit Parametern ab, und für grössere Mengen hinterlegst du Staffelpreise. Im Beleg suchst du den Artikel im Katalog, und die Position übernimmt Einheit, Preis und Steuersatz. Erhöht dein Lieferant die Preise, passt du viele Artikel in einem Schritt an.
Häufige Fragen
Reicht Excel für die Kalkulation eines Handwerksbetriebs?
Für den einzelnen Auftrag reicht es gut, und die Vorlage hier ist genau dafür gedacht. Mühsam wird Excel erst, wenn dieselben Preise in vielen Dateien stehen: Dann pflegst du eine Preiserhöhung zwanzigmal und findest hinterher nicht mehr, welche Datei zur Rechnung gehört hat. Der Wechsel lohnt sich ab dem Punkt, an dem du Preise suchst statt rechnest.
Muss ich dem Kunden meine Kalkulation zeigen?
Bei einem festen Preis nein. Dann schuldest du das Werk zum vereinbarten Preis, nicht die Offenlegung deiner Kosten, und was der Kunde sieht, ist die Offerte. Rechnest du nach Aufwand ab, musst du den Aufwand belegen können, also Stunden und Material über den Rapport. Wie weit diese Belege gehen müssen, hängt vom Vertrag ab: Öffentliche Bauherren verlangen zum Beispiel, dass der Materialverbrauch gesondert ausgewiesen wird.
Was ist der Unterschied zwischen Vorkalkulation und Nachkalkulation?
Die Vorkalkulation entsteht vor dem Auftrag und beantwortet die Frage, was er kosten darf. Die Nachkalkulation entsteht nachher und beantwortet die Frage, was er gekostet hat. Erst die beiden zusammen sagen dir, ob dein Stundensatz und dein Materialaufschlag stimmen. Ohne den zweiten Teil bleibt die Kalkulation eine Meinung.
Gilt mein Preis auch, wenn ich mich verschätzt habe?
Wenn du einen festen Preis genannt hast, ja: Du musst das Werk um diese Summe fertigstellen und darfst keine Erhöhung fordern, selbst wenn du mehr Arbeit hattest als vorgesehen (OR Art. 373 Abs. 1). Nur ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände können ein Gericht zu einer Anpassung bewegen (Abs. 2); eine zu knappe Schätzung gehört nicht dazu. Anders liegt der blosse Rechnungsfehler, also das falsch addierte Total: Er macht den Vertrag nicht ungültig, ist aber zu berichtigen (OR Art. 24 Abs. 3).
Wie hoch soll der Gewinn- und Risikozuschlag sein?
Dafür gibt es keinen amtlichen Wert und auch keinen, den wir dir nennen könnten, ohne ihn zu erfinden. Er hängt davon ab, wie viel Garantiearbeit dein Gewerk hat, wie stark die Preise schwanken und wie viel du investieren musst. Setz einen Satz, rechne ein Jahr lang nach und korrigiere ihn dann anhand deiner eigenen Zahlen.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 373: feste Übernahme der Vergütung
- Obligationenrecht (OR), Art. 375: Rücktritt wegen Überschreitung des Kostenansatzes
- Obligationenrecht (OR), Art. 24 Abs. 3: Rechnungsfehler
- Obligationenrecht (OR), Art. 957a und 958f: Buchführung und Aufbewahrung
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 25: Steuersätze
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 28: Vorsteuerabzug
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 37 Abs. 3: Saldosteuersätze und Vorsteuerquote
- SECO, KMU-Portal: Fallbeispiel für die korrekte Preisberechnung
- SECO, KMU-Portal: Preisgestaltung für Produkte und Dienstleistungen
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
