Die Einheit entscheidet: Quadratmeter behandelte Fläche
Eine Pauschale «Wohnung streichen, CHF 6'800.00» ist schnell geschrieben und schwer zu verteidigen. Wer drei Offerten vergleicht, sucht Unterschiede, und wo er keine sieht, entscheidet der Preis. Rechne darum je Quadratmeter behandelte Fläche, getrennt nach Wand und Decke, und weise Vorarbeiten, Grundierung und Deckanstrich einzeln aus. So kann dein Kunde vergleichen, und du kannst nachrechnen, wenn die Fläche am Schluss eine andere ist.
Die zweite Frage ist heikler: welche Quadratmeter? Eine gesetzliche Ausmassregel gibt es nicht. Ob Fenster- und Türöffnungen abgezogen werden, ob Leibungen dazugerechnet werden und ab welcher Grösse eine Öffnung überhaupt zählt, ist eine Sache der Vereinbarung. In einer Ausschreibung nach Leistungsverzeichnis steht das in den Vorbemerkungen. In deiner eigenen Offerte steht es nur dort, wo du es hinschreibst. Ein Satz in der Einleitung genügt.
- Raum 4.20 m mal 3.60 m, Raumhöhe 2.55 m
- Umfang 15.60 m
- Wandfläche brutto, 15.60 m mal 2.55 m
- 39.78 m2
- Abzug Tür, 2.00 m mal 0.90 m
- 1.80 m2
- Abzug Fenster, 1.40 m mal 1.30 m
- 1.82 m2
- Wandfläche netto
- 36.16 m2
- Einheitspreis Deckanstrich, Beispielpreis
- CHF 12.50 je m2
- Position Deckanstrich für dieses Zimmer
- CHF 452.00
Ohne Abzug der Öffnungen wären es 39.78 m2 und damit CHF 497.25, also CHF 45.25 mehr für ein einziges Zimmer. Bei acht Räumen liegen rund CHF 362.00 zwischen den beiden Lesarten desselben Aufmasses. Das ist kein Rundungsfehler, sondern ein Grund für einen Telefonanruf, wenn es nirgends geschrieben steht.
Vorarbeiten sind das Risiko, nicht der Anstrich
Den Anstrich kannst du kalkulieren, den Untergrund nicht. Unter der Raufaser klebt eine zweite Schicht, hinter dem Schrank ist Schimmel, die alte Leimfarbe kreidet, und die Gipserflicke des Vorgängers saugen unterschiedlich. Genau deshalb gehören Vorarbeiten nie in dieselbe Zeile wie der Anstrich.
- Offeriere den Anstrich verbindlich und die Vorarbeiten nach Aufwand. Dann hat dein Kunde Sicherheit dort, wo du sie geben kannst, und du trägst kein Risiko dort, wo du es nicht abschätzen kannst.
- Oder mach für die Vorarbeiten einen [Kostenvoranschlag](/glossar/kostenvoranschlag) mit den Annahmen, auf denen er beruht. Rechtlich ist das ein ungefährer Ansatz, und für die Überschreitung gilt OR Art. 375.
- Halte den Zustand bei der Aufnahme fest, mit Fotos und Datum. Ein Untergrund, der beim Termin nicht zugänglich war, ist kein Untergrund, den du kalkuliert hast.
- Bei Schimmel zuerst die Ursache. Wer nur überstreicht, streicht bald wieder, auf eigene Kosten. Schreib in die Offerte, dass die Ursachenabklärung nicht enthalten ist.
Anstrichaufbau: schreib hin, was du aufträgst
«Wände streichen» ist keine Leistungsbeschreibung. Der Aufbau entscheidet über Material, Zeit und darüber, was der Kunde am Schluss verlangen darf. Fünf Angaben gehören in jede Position.
- Produkt und Glanzgrad, zum Beispiel Dispersion matt oder seidenmatt. Bei Vorgaben der Bauherrschaft mit Produktname und Datum der Bemusterung.
- Anzahl Anstriche: einmal, zweimal deckend, dazu die Grundierung als eigene Position. «Deckend gestrichen» ohne Zahl ist eine Einladung zum dritten Anstrich auf deine Kosten.
- Farbton und Anzahl Farbtöne je Raum. Jeder zusätzliche Farbton kostet Rüstzeit, Abkleben und ein zusätzliches Gebinde. Nenn den Aufpreis, statt ihn später zu erklären.
- Starke Farbwechsel, etwa dunkel auf hell oder ein kräftiger Farbton auf weiss. Dafür braucht es oft einen Anstrich mehr, und das gehört vor der Ausführung in die Offerte.
- Sonderfarbtöne aus der Mischanlage: Reste kannst du nicht weiterverwenden, darum werden angebrochene Gebinde verrechnet.
Was in Malerofferten am häufigsten fehlt
- Abdecken und Abkleben. Bei einer bewohnten Wohnung ist das kein Nebensatz, sondern ein halber Arbeitstag.
- Leibungen, Heizkörpernischen und schmale Flächen. Pro Laufmeter viel Zeit, pro Quadratmeter wenig Fläche. Als Aufpreis je Laufmeter ausweisen.
- Demontage und Montage von Storen, Lampen, Vorhangschienen, Steckdosenabdeckungen.
- Möbel rücken und wieder stellen, inklusive der Frage, wer haftet, wenn etwas kippt.
- Entsorgung von Abdeckmaterial, Farbresten und Gebinden. Was davon in den gewöhnlichen Abfall darf, sagt dir die Annahmestelle deiner Gemeinde.
- Gerüst oder Hebebühne bei Fassaden und hohen Treppenhäusern, mit Auf- und Abbau und Mietdauer.
- Strom, Wasser und ein abschliessbarer Raum für Material, als Mitwirkung des Kunden formuliert.
- Die Endreinigung: wer wischt auf und in welchem Zustand übergibst du.
Asbest: die Abklärung gehört vor den Schleifer
Das Inverkehrbringen asbesthaltiger Erzeugnisse ist in der Schweiz seit 1990 verboten. Rund drei Viertel der Gebäude wurden vor 1990 erstellt, und ein grosser Teil davon ist belastet (Suva). Für Maler und Gipser heisst das: Alte Mörtel und Putze, Fliesenkleber, Leichtbauplatten und Boden-, Decken- und Wandbeläge können asbesthaltig sein; die Bauarbeitenverordnung zählt genau diese Materialien auf (BauAV Art. 82 Abs. 2). Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder PCB auftreten können, muss der Arbeitgeber die Gefährdungen eingehend ermitteln und beurteilen und darauf abgestützt die Massnahmen planen (Bauarbeitenverordnung, BauAV, Art. 3 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 1).
Gipser und Maler: die Übergabe zwischen den Gewerken
Der häufigste Streit auf einer Innenbaustelle läuft nicht zwischen Betrieb und Bauherrschaft, sondern zwischen zwei Gewerken. Der Maler übernimmt einen Untergrund, den der Gipser abgegeben hat, und die Frage, wer nachspachtelt, wird erst gestellt, wenn das Streiflicht sie beantwortet. Schreib in deine Offerte, in welchem Zustand du den Untergrund übernimmst und welche Nacharbeit darin enthalten ist, und zwar in Worten und nicht mit einer Norm, die niemand im Vertrag hat. Wer den Untergrund vor dem Grundieren abnimmt und den Zustand mit Fotos festhält, verhandelt später über Fakten.
Jede Angabe in der Vorlage, und warum sie dasteht
| Angabe | Pflicht oder Praxis | Wozu sie dient |
|---|---|---|
| Flächen gemäss Aufmass im Kopf des Dokuments | Praxis | Ohne Bezugsgrösse lässt sich später nicht feststellen, was überschritten wurde |
| Der Satz zum Abzug der Öffnungen in der Einleitung | Praxis | Es gibt keine gesetzliche Ausmassregel. Was nicht vereinbart ist, bleibt im Streit offen |
| Anstrichaufbau und Anzahl Anstriche | Praxis | Bestimmt, was du schuldest. Ohne Zahl schuldest du das Ergebnis, das der Kunde erwartet |
| Regieansatz im Fusstext | Praxis | Zusatzarbeiten kommen fast immer. Ohne vorher genannten Ansatz verhandelst du mitten im Auftrag |
| Gemeinsames Ausmass ab 5 Prozent Abweichung | Praxis | Verhindert, dass aus einer Mengenabweichung ein Streit über den Preis wird |
| Abschnitt zu Schadstoffen | Ermittlung ist Pflicht (BauAV Art. 3 Abs. 2) | Die davon abhängenden Massnahmen gehören in den Werkvertrag (BauAV Art. 3 Abs. 4) |
| Mitwirkung: geräumte Räume, Strom, Wasser | Praxis | Was der Kunde beistellt, gehört in die Offerte und nicht in den Streit danach |
| Akontozahlung bei Arbeitsbeginn | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes zu zahlen (OR Art. 372). Eine andere Zahlungsweise musst du vereinbaren |
| Gültigkeitsdatum | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Mit Frist bist du bis zum Ablauf gebunden und danach frei (OR Art. 3) |
| MwSt-Satz 8.1 Prozent und MwSt-Nummer | Pflicht auf der Rechnung (MWSTG Art. 26) | Auf der Offerte Praxis. Wer nicht im Register eingetragen ist, weist keine Steuer aus |
So macht es KIDESK
In KIDESK schreibst du die Messung als Rechenzeile an die Position, zum Beispiel «15.60 * 2.55 - 1.80 - 1.82 // Zimmer 2». Der Server rechnet jede Zeile nach, und auf dem PDF steht die Herleitung unter der Position, damit die Bauleitung sie prüfen kann. Der Knopf «+ Ausmass» hält die offerierten Mengen als Vorausmass fest, sodass auf der Rechnung Offeriertes und Abgerechnetes nebeneinanderstehen. Nach dem Auftrag zeigt die Nachkalkulation je Position, was offeriert war und was es gekostet hat.
Häufige Fragen
Rechnet man Malerarbeiten nach Quadratmeter oder nach Stunden ab?
Beides kommt vor, und beides ist zulässig. Nach Quadratmeter offerierst du dort, wo du die Fläche gemessen hast und den Untergrund kennst, also beim Anstrich. Nach Stunden rechnest du dort ab, wo du den Aufwand nicht abschätzen kannst, also bei Vorarbeiten und Zusatzarbeiten. Die saubere Offerte enthält beides, klar getrennt.
Werden Fenster und Türen von der Fläche abgezogen?
Das entscheidet ihr, nicht das Gesetz. Eine verbindliche Ausmassregel gibt es nur, wenn ihr eine vereinbart habt, etwa über die Vorbemerkungen eines Leistungsverzeichnisses. Schreib in die Offerte, wie du gemessen hast. Bei einer Vierzimmerwohnung liegen zwischen den beiden Lesarten schnell ein paar hundert Franken.
Muss ich in der Offerte angeben, wie viele Anstriche ich auftrage?
Pflicht ist es nicht, sinnvoll immer. «Deckend gestrichen» ohne Zahl verschiebt das Risiko zu dir: Deckt der Farbton nach zwei Anstrichen nicht, schuldest du unter Umständen den dritten. Mit «zweimal deckend gestrichen, Farbton [Name]» ist der Umfang beschrieben, und ein dritter Anstrich ist ein Nachtrag.
Was mache ich, wenn beim Abschleifen Asbest auftaucht?
Arbeiten einstellen und die Bauherrschaft benachrichtigen. Das verlangt die Bauarbeitenverordnung ausdrücklich, wenn ein besonders gesundheitsgefährdender Stoff unerwartet vorgefunden wird (BauAV Art. 32 Abs. 3). Sanierungen mit erheblicher Faserfreisetzung dürfen nur von der Suva anerkannte Unternehmen ausführen (BauAV Art. 82).
Gehört ein QR-Zahlteil auf die Offerte?
Nein. Der QR-Zahlteil fordert zur Zahlung auf und gehört auf die Rechnung. Eine Offerte fragt, sie fordert nicht. Bezahlt wird nach der Leistung oder nach einer vereinbarten Akontozahlung, und erst dafür stellst du eine Rechnung mit Zahlteil aus.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 3: Antrag mit Annahmefrist
- Obligationenrecht (OR), Art. 372 bis 375: Vergütung, fester Preis, ungefährer Ansatz
- Bauarbeitenverordnung (BauAV), Art. 3, 32 und 82: Ermittlungspflicht, besonders gesundheitsgefährdende Stoffe, Asbestsanierung
- Suva: Asbest, Rechtsgrundlage und Arbeitnehmerschutz
- ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
