Das Volumen ist eine Schätzung, und das gehört hingeschrieben
Es gibt keine gesetzliche Regel, wie das Umzugsvolumen zu messen ist. Was als Kubikmeter zählt, ist eine Sache der Vereinbarung zwischen dir und deinem Kunden. Genau deshalb entstehen die meisten Streitfälle nicht am Umzugstag, sondern beim Blick auf die Rechnung: Der Keller war voller als besprochen, die Garage kam dazu, und die Pflanzen auf dem Balkon hat niemand gezählt.
Der Ausweg ist einfach und kostet dich zwei Sätze: In den Kopf der Offerte schreibst du das geschätzte Volumen und das Datum der Besichtigung, in den Fusstext, was bei einer Abweichung gilt. Damit ist die Grundlage festgehalten, und eine Abweichung ist kein Vorwurf mehr, sondern eine Rechnung.
- Geschätztes Volumen laut Besichtigung
- 48.00 m3
- Team
- 4 Personen
- Eigener Erfahrungswert je Person und Stunde
- 3.00 m3
- Reine Umzugszeit, 48.00 geteilt durch 12.00
- 4.0 Stunden
- Zuschlag Tragweg und Treppenhaus ohne Lift
- 1.5 Stunden
- Fahrzeit hin und zurück
- 1.5 Stunden
- Einsatzzeit je Person
- 7.0 Stunden
- Teamstunden, 4 Personen mal 7.0 Stunden, zu CHF 75.00
- CHF 2'100.00
- Fahrzeug, Tagespauschale
- CHF 280.00
- Offertbetrag ohne Material und ohne Mehrwertsteuer
- CHF 2'380.00
Pauschale oder nach Aufwand?
Beides ist zulässig, und beides hat Folgen. Bei einem festen Preis muss der Unternehmer zum vereinbarten Preis fertigstellen, auch wenn die Arbeit mehr kostet als gedacht (OR Art. 373 Abs. 1). Bei einem ungefähren Kostenansatz darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn dieser ohne sein Zutun unverhältnismässig überschritten wird (OR Art. 375). Für den Umzug heisst das: Eine Pauschale verkauft sich besser und trägt dein ganzes Risiko, eine Abrechnung nach Stunden ist fairer und verlangt einen sauberen Rapport.
- Pauschale dort, wo du alles gesehen hast: Wohnung besichtigt, Keller offen, Tragweg gemessen, Lift geprüft.
- Nach Aufwand dort, wo du auf Angaben angewiesen bist: telefonische Anfrage, Fotos per Nachricht, Kunde zügelt noch selbst vor.
- Beides kombiniert: Grundpaket als Pauschale, Zusatzstunden zum genannten Ansatz. So hat dein Kunde Sicherheit und du eine Grenze. Welche Form wann passt, steht im Ratgeber Pauschalpreis oder nach Aufwand.
Haftung: was im Frachtrecht steht
Wer «gegen Vergütung den Transport von Sachen auszuführen übernimmt», ist Frachtführer (OR Art. 440 Abs. 1). Für den Transportteil eines Umzugs gelten darum die Regeln über den Frachtvertrag. Kommen Verpacken, Möbelmontage oder die Reinigung dazu, mischen sich andere Vertragsregeln hinein, und was ihr ausdrücklich vereinbart habt, geht ohnehin vor. Vier Bestimmungen kommen im Alltag trotzdem ständig vor, und sie stehen in keinem Ratgeber für Kunden.
| Regel | Wortlaut im Kern | Was du in der Offerte tust |
|---|---|---|
| OR Art. 447 Abs. 1 | Bei Verlust oder Untergang ist «der volle Wert zu ersetzen», ausser der Frachtführer beweist einen Entlastungsgrund | Nicht behaupten, du haftest nicht. Haftung eingrenzen, aber ausdrücklich |
| OR Art. 447 Abs. 2 | Als Verschulden des Absenders gilt es, wenn er «den Frachtführer von dem besonders hohen Wert des Frachtgutes nicht unterrichtet hat» | Die Meldepflicht für Wertsachen in die Offerte schreiben, schriftlich und vor dem Umzug |
| OR Art. 447 Abs. 3 | Abreden über einen höheren oder tieferen Ersatz als den vollen Wert «bleiben vorbehalten» | Eine Haftungsgrenze ist möglich, aber nur als Vereinbarung, nicht als Hinweis auf der Rechnung |
| OR Art. 452 | Mit vorbehaltloser Annahme und Bezahlung erlöschen die Ansprüche; nicht erkennbarer Schaden ist sofort nach Entdeckung zu melden, «spätestens acht Tage nach der Ablieferung» | Ein Übergabeprotokoll am Umzugstag unterschreiben lassen und die Achttagefrist nennen |
Die Fahrzeit ist nicht beliebig dehnbar
Fährst du mit einem Fahrzeug, dessen Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis 3.5 Tonnen übersteigt, gilt für deine Chauffeure die Chauffeurverordnung (ARV 1 Art. 3 Abs. 1 Bst. a). Daraus folgen harte Grenzen: Die Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten darf 9 Stunden nicht überschreiten und nur zweimal pro Woche auf 10 Stunden ausgedehnt werden. Nach 4½ Stunden Lenkzeit ist eine Pause von mindestens 45 Minuten einzulegen, teilbar in 15 und 30 Minuten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf über 26 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten, mit einem Höchstwert von 60 Stunden in der einzelnen Woche.
Für die Offerte heisst das: Ein Fernumzug über mehrere Kantone geht nicht als Tagesgeschäft durch, nur weil der Kunde es gerne so hätte. Rechne Fahrzeit, Pausen und Rückfahrt in die Einsatzzeit ein und schreib hin, ab wann ein zweiter Tag nötig wird. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Unterschied zwischen einer Offerte, die aufgeht, und einer, bei der du am Abend Stunden verschenkst.
Was in Umzugsofferten am häufigsten fehlt
- Der Tragweg an beiden Adressen. Zwanzig Meter vom Lift zur Wohnungstür sind bei sechzig Kisten ein eigener Arbeitsgang. Miss ihn bei der Besichtigung und halte ihn fest.
- Lift oder kein Lift, und welche Masse. Ein Lift, in den das Sofa nicht passt, ist kein Lift. Notiere Innenmasse und Türbreite.
- Das Halteverbot. Ob vor dem Haus abgestellt werden darf und wer es bewilligt, entscheidet die Gemeinde. Kläre es je Adresse ab und halte fest, wer es einholt und wer die Gebühr trägt.
- Demontage und Wiederaufbau. Ein Schrank aus dem Möbelhaus zweimal zu schrauben ist eine Stunde je Schrank, und die Haftung für Beschädigungen an demontierten Pressspanmöbeln gehört geklärt.
- Verpackungsmaterial. Kartons, Kleiderboxen, Noppenfolie und Klebeband: geliehen oder verkauft, geliefert und abgeholt, und wann.
- Die Entsorgung. Was nicht mitkommt, muss weg. Eine Entsorgungsfahrt ist eine eigene Position, und die Gebühren der Sammelstelle sind nicht in deinem Stundenansatz enthalten.
- Sondergut. Klavier, Tresor, Aquarium und Grossformatbilder sind Spezialtransporte. Nimm sie ausdrücklich hinein oder ausdrücklich heraus.
- Die Wohnungsübergabe. Endreinigung und Abnahme mit der Verwaltung sind ein anderer Auftrag als der Umzug. Wer beides anbietet, offeriert es getrennt.
Jede Angabe in der Vorlage, und warum sie dasteht
| Angabe | Pflicht oder Praxis | Wozu sie dient |
|---|---|---|
| Geschätztes Volumen und Datum der Besichtigung | Praxis | Ohne Bezugsgrösse lässt sich später nicht feststellen, was dazugekommen ist |
| Beide Adressen mit Stockwerk, Lift und Tragweg | Praxis | Der Tragweg bestimmt die Zeit stärker als die Distanz zwischen den Adressen |
| Team und Einsatzzeit als Positionen | Praxis | Macht die Offerte vergleichbar und die Zusatzstunde verrechenbar |
| Meldepflicht für besonders wertvolle Gegenstände | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Unterlässt der Kunde die Meldung, gilt das als sein Verschulden (OR Art. 447 Abs. 2) |
| Haftungsgrenze mit Betrag | Nur als Vereinbarung wirksam (OR Art. 447 Abs. 3) | Ein Hinweis erst auf der Rechnung ist keine Vereinbarung |
| Übergabeprotokoll und Achttagefrist | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Vorbehaltlose Annahme lässt Ansprüche erlöschen, verdeckter Schaden ist innert acht Tagen zu melden (OR Art. 452) |
| Halteverbot als Position oder unter «nicht enthalten» | Praxis | Gebühr und Beschaffung sind Aufwand und gehören einer Seite zugeordnet |
| Hinweis auf Lenk- und Ruhezeiten | Pflicht für Fahrzeuge über 3.5 t (ARV 1) | Erklärt dem Kunden, warum ein Fernumzug zwei Tage braucht |
| Gültigkeitsdatum | Praxis mit gesetzlicher Wirkung | Mit Frist bist du bis zum Ablauf gebunden und danach frei (OR Art. 3) |
| MwSt-Satz 8.1 Prozent und MwSt-Nummer | Pflicht auf der Rechnung (MWSTG Art. 26) | Auf der Offerte Praxis. Wer nicht im Register eingetragen ist, weist keine Steuer aus |
So macht es KIDESK
In KIDESK legst du Anfahrt, Teamstunden, Kartons und Zuschläge einmal im Katalog ab, danach steht die Offerte in wenigen Minuten und geht mit einem Link zur Unterschrift raus: Dein Kunde nimmt sie am Handy an, du siehst die Annahme sofort. Aus der Offerte wird der Auftrag mit Datum, Zeitfenster und eingeteiltem Team, und dein Team erfasst Zusatzstunden und Material unterwegs. Der Kunde unterschreibt den Rapport auf dem Gerät, und die Rechnung mit QR-Einzahlungsschein geht noch am selben Tag raus.
Häufige Fragen
Wie schätze ich das Umzugsvolumen richtig?
Eine gesetzliche Messregel gibt es nicht, also zählt deine eigene Methode. Geh Raum für Raum durch, halte grosse Möbel einzeln fest und rechne Kartons in Stück statt in Kubikmetern. Wichtig ist nur, dass Keller, Estrich, Garage und Balkon ausdrücklich dabei sind oder ausdrücklich nicht. Was du gesehen hast, kannst du offerieren; was dir jemand am Telefon beschreibt, offerierst du nach Aufwand.
Haftet eine Umzugsfirma für zerbrochenes Geschirr?
Grundsätzlich ja: Bei Verlust oder Untergang des Frachtguts ist der volle Wert zu ersetzen, wenn der Frachtführer keinen Entlastungsgrund beweist (OR Art. 447 Abs. 1). Eine Haftungsgrenze ist zulässig, aber nur, wenn sie vereinbart ist (Abs. 3). Hat der Kunde selbst gepackt, ist die Frage eine andere, und genau darum gehört dieser Punkt in die Offerte.
Muss der Kunde wertvolle Gegenstände melden?
Das Gesetz sagt es deutlich: Als Verschulden des Absenders gilt es, wenn er den Frachtführer «von dem besonders hohen Wert des Frachtgutes nicht unterrichtet hat» (OR Art. 447 Abs. 2). Damit dein Kunde das weiss, schreibst du es in die Offerte, mit Beispielen und mit der Bitte, Schmuck und Dokumente selbst zu transportieren.
Wie lange kann ein Kunde einen Schaden melden?
Mit vorbehaltloser Annahme des Guts und Bezahlung erlöschen die Ansprüche, ausser bei absichtlicher Täuschung und grober Fahrlässigkeit. Äusserlich nicht erkennbare Schäden muss der Kunde sofort nach der Entdeckung melden, spätestens acht Tage nach der Ablieferung (OR Art. 452). Ersatzklagen gegen Frachtführer verjähren nach einem Jahr (OR Art. 454 Abs. 1).
Wer besorgt das Halteverbot?
Das regelt ihr im Vertrag, denn zuständig ist die Gemeinde, und Verfahren, Frist und Gebühr sind von Ort zu Ort verschieden. Praktisch ist es, wenn du es übernimmst: Du weisst, wie es läuft, und die Position bringt dir einen kleinen Deckungsbeitrag. Die Gebühr der Behörde verrechnest du gemäss Beleg weiter.
Darf ich einen Fernumzug an einem Tag versprechen?
Nur, wenn die Lenk- und Ruhezeiten aufgehen. Bei Fahrzeugen über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht gilt die Chauffeurverordnung: höchstens 9 Stunden Lenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten, zweimal pro Woche 10, dazu 45 Minuten Pause nach 4½ Stunden Lenkzeit. Rechne die Rückfahrt mit und schreib in die Offerte, ab wann ein zweiter Tag nötig wird.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 440 bis 454: Frachtvertrag, Haftung, Verwirkung, Verjährung
- Obligationenrecht (OR), Art. 372 bis 375: Vergütung, fester Preis, ungefährer Ansatz
- Chauffeurverordnung (ARV 1), Art. 3, 5, 6 und 8: Geltungsbereich, Lenkzeit, Arbeitszeit, Pausen
- ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz
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