Was in der Vorlage steht und warum
Jede Ziffer im Text löst ein Problem, das im Wartungsgeschäft regelmässig auftritt. Wenn du eine streichst, streich sie bewusst und nicht aus Platzgründen.
| Ziffer | Was sie verhindert |
|---|---|
| 1 Gegenstand mit Anhang 1 | Streit darüber, ob der zweite Boiler oder die Lüftung im Keller mitgemeint war |
| 2 und 3 Leistungen und Ausschlüsse | Die Vorstellung des Kunden, die Jahrespauschale sei eine Versicherung, die jede Reparatur deckt |
| 4 Intervall und Termine | Die Fahrt zur verschlossenen Tür und die Frage, wer sie bezahlt |
| 5 Störungen und Reaktionszeit | Den Anruf am Sonntag mit der Erwartung, du seist in einer Stunde da |
| 6 und 7 Preise und Anpassung | Eine Pauschale von 2019, die du heute nicht mehr verhandeln kannst |
| 8 Mitwirkung des Auftraggebers | Den vollgestellten Technikraum und die Bewohnerschaft, die nichts von der Abschaltung wusste |
| 9 und 10 Dokumentation, amtliche Kontrollen | Die Annahme, mit deinem Service seien auch die behördlichen Kontrollen erledigt |
| 14 Dauer und Beendigung | Eine Mindestlaufzeit, die im Streitfall nicht hält, und eine unklare Abrechnung am Schluss |
Anhang 1: ohne Anlagenliste kein Wartungsvertrag
Der häufigste Fehler ist ein Vertrag, der «die Heizungsanlage» nennt und sonst nichts. Drei Jahre später steht ein zweiter Wärmeerzeuger im Keller, der Boiler wurde ersetzt, und niemand weiss, was zur Pauschale gehört. Halte darum je Anlage fest:
- Fabrikat, Typ und Seriennummer, dazu das Baujahr und die Leistung in kW.
- Standort im Gebäude, inklusive Zugang und Schlüssel oder Code.
- Art und Menge des Kältemittels, falls vorhanden. Daran hängen Pflichten, siehe unten.
- Zubehör, das mitgewartet wird: Ausdehnungsgefäss, Sicherheitsventil, Pumpen, Enthärtungsanlage, Hebeanlage, Filter, Fühler.
- Was ausdrücklich nicht dazugehört: die Bodenheizungsverteiler in den Wohnungen, die Waschmaschinen, der zweite Boiler in der Einliegerwohnung.
- Jahrespauschale je Anlage. So lässt sich eine Anlage später herausnehmen, ohne den ganzen Preis neu zu verhandeln.
Die drei Sätze, die über den Gewinn entscheiden
Die Grenze zur Reparatur (Ziffer 3). Schreib nicht nur hin, was eingeschlossen ist, sondern auch, was nicht: Ersatz defekter Bauteile, Störungseinsätze, Entkalkung, Entsorgung, Folgen falscher Bedienung. Setz beim Kleinmaterial einen Betrag ein, damit klar ist, wo der Filter zur Pauschale gehört und wo er verrechnet wird.
Die Anfahrt und die kurzfristige Absage (Ziffern 4 und 6). Bei einer Jahrespauschale von zum Beispiel CHF 280.00 frisst eine Leerfahrt den ganzen Ertrag des Auftrags. Entweder die Anfahrt ist eingerechnet und im Preis sichtbar, oder sie steht als eigene Position. Beides ist besser als Schweigen.
Die Preisanpassung (Ziffer 7). Ohne Klausel musst du jedes Mal neu verhandeln, und zwar genau dann, wenn du ohnehin zu viel Arbeit hast. Mit Klausel kündigst du die Anpassung an, und der Kunde darf dafür auf denselben Zeitpunkt aussteigen. Das ist fair und wird selten gegen dich verwendet. Wie du eine Erhöhung ankündigst, steht unter Preiserhöhung mitteilen.
Amtliche Kontrollen sind nicht dein Service
Die Emissionskontrolle an Feuerungen ordnet die Behörde an, nicht dein Vertrag. Sie führt die Messungen selber durch oder lässt sie durchführen, und sie wiederholt sie bei Feuerungsanlagen in der Regel alle zwei Jahre; bei Gasfeuerungen bis 1 MW Feuerungswärmeleistung und bei bestimmten Holzheizkesseln bis 70 kW alle vier Jahre (LRV Art. 13 Abs. 1 und 3). Die Anhänge der LRV können davon abweichen, und der Vollzug liegt beim Kanton oder der Gemeinde. Ziffer 10 der Vorlage sagt das, damit dein Kunde nicht glaubt, mit dem Service sei die Feuerungskontrolle erledigt. Übernimmst du sie, verrechnest du sie nach Aufwand.
Keine Mindestlaufzeit hineinschreiben
Ein Wartungsvertrag besteht überwiegend aus Tätigkeiten ohne geschuldeten Erfolg: kontrollieren, messen, reinigen, einstellen. Für die zeitliche Bindung gelten dann die Regeln des Auftragsrechts, und dort kann jede Seite jederzeit kündigen (OR Art. 404 Abs. 1). Das Bundesgericht bezeichnet dieses Recht als «zwingender Natur», das vertraglich «weder wegbedungen noch beschränkt werden» darf (BGE 115 II 464). Eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren sieht darum stark aus und hält nicht. Die Vorlage nennt stattdessen eine Ankündigungsfrist und regelt, was bei einer Beendigung abgerechnet wird. Die Begründung dazu steht unter Wartungsvertrag aufsetzen und Dauerverträge kündigen.
Der Vertragstext zum Kopieren
Derselbe Text steht in der Word-Datei. Er ist als Geschäftsdokument formuliert und duzt deshalb nicht: Beide Parteien werden mit ihrer Rolle bezeichnet. Ersetze jede eckige Klammer, streich was nicht passt, und setz deine eigenen Preise ein. Die Beträge in der Vorlage sind Platzhalter und keine Marktpreise. Die Mehrwertsteuer von 8.1 Prozent (MWSTG Art. 25) schreibst du nur hin, wenn du im Register eingetragen bist.
Zwischen [DEIN BETRIEB], [Strasse Nr., PLZ Ort], nachfolgend «Unternehmerin», und [AUFTRAGGEBER, Strasse Nr., PLZ Ort], nachfolgend «Auftraggeber», wird folgender Wartungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand Die Unternehmerin wartet die in Anhang 1 aufgeführten Anlagen am Standort [Objekt, Strasse Nr., PLZ Ort]. Anhang 1 ist Bestandteil dieses Vertrags. Wird eine Anlage ersetzt, ergänzt oder stillgelegt, halten die Parteien dies in einem neuen Anhang 1 fest. 2. Leistungen je Wartung Je Serviceintervall erbringt die Unternehmerin an jeder Anlage: Sichtkontrolle, Funktionskontrolle der Regelung und der Sicherheitseinrichtungen, Messung und Protokollierung der Betriebswerte, Reinigung der zugänglichen Teile, Kontrolle auf Dichtheit, Prüfung von Anlagedruck und Ausdehnungsgefäss, Entlüftung sowie das Serviceprotokoll nach Ziffer 9. Eingeschlossen ist Kleinmaterial bis CHF [40.00] je Einsatz, namentlich Dichtungen, Schmiermittel und Filter der Standardgrösse. 3. Nicht eingeschlossen Nicht Gegenstand der Pauschale sind: Ersatz defekter Bauteile, Behebung von Störungen ausserhalb des Intervalls, Arbeiten an Anlageteilen, die nicht in Anhang 1 stehen, Entkalkung und Spülung, Entsorgung, Arbeiten infolge unsachgemässer Bedienung, Fremdeinwirkung oder Wassermangel, Anpassungen an neue Vorschriften sowie Kontrollen nach Ziffer 10. Diese Leistungen werden nach Aufwand zu den Ansätzen nach Ziffer 6 verrechnet und, soweit möglich, vorher angekündigt. 4. Intervall und Termine Die Wartung erfolgt [1] Mal pro Jahr, jeweils zwischen [Monat] und [Monat]. Die Unternehmerin schlägt den Termin mindestens [10] Arbeitstage vorher vor. Wird ein vereinbarter Termin weniger als [2] Arbeitstage vorher abgesagt oder ist die Anlage nicht zugänglich, wird die Anfahrt verrechnet. 5. Störungen und Reaktionszeit Störungsmeldungen nimmt die Unternehmerin unter [Telefon] und [E-Mail] entgegen. Innerhalb der Arbeitszeit von [Montag bis Freitag, 07.30 bis 17.00] meldet sie sich innert [4] Stunden und ist innert [1] Arbeitstag vor Ort. Ein Pikettdienst ausserhalb der Arbeitszeit ist [vereinbart / nicht vereinbart]. Bei Störungen werden Anlagen unter Wartungsvertrag vor anderen Aufträgen bedient. 6. Preise Die Jahrespauschale beträgt je Anlage gemäss Anhang 1, insgesamt CHF [Betrag] pro Jahr, zuzüglich Mehrwertsteuer von 8.1 %. Arbeitsstunde CHF [Betrag], Anfahrt CHF [Betrag] je Einsatz. Zuschläge: Abend und Samstag [25] %, Sonntag und Feiertage [50] %. Material wird nach Aufwand verrechnet. 7. Preisanpassung Die Pauschale beruht auf dem Leistungsumfang und den Kosten bei Vertragsschluss. Die Unternehmerin kann sie auf den Beginn eines Vertragsjahres anpassen; sie teilt dies mindestens [3] Monate vorher schriftlich mit. Der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall auf denselben Zeitpunkt beenden. 8. Mitwirkung des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt den Zutritt zum Technikraum sicher und bezeichnet eine Kontaktperson mit Telefonnummer. Er hält die Anlage zugänglich und frei von Lagergut und stellt Strom und Wasser zur Verfügung. Er informiert die Bewohnerschaft, wenn Wasser oder Wärme unterbrochen werden müssen, und meldet Veränderungen an der Anlage sowie Störungen, sobald er davon Kenntnis hat. 9. Dokumentation und Wartungsheft Nach jedem Einsatz erhält der Auftraggeber ein Serviceprotokoll mit den gemessenen Betriebswerten, den ausgeführten Arbeiten und den Feststellungen. Bei Anlagen mit Kältemittel führt die Unternehmerin die Einträge im Wartungsheft nach. Das Wartungsheft bleibt beim Auftraggeber. 10. Behördliche Kontrollen Die von der Behörde angeordnete Feuerungskontrolle und weitere amtliche Kontrollen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Die Unternehmerin weist den Auftraggeber darauf hin und übernimmt sie auf Wunsch gegen Verrechnung nach Aufwand. 11. Ersatzteile Vor dem Ersatz eines Bauteils nennt die Unternehmerin die voraussichtlichen Kosten, sofern die Anlage dadurch nicht länger ausser Betrieb bleibt. Anlagen, für die Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind, werden in Anhang 1 als solche bezeichnet. 12. Haftung und Versicherung Die Unternehmerin haftet für Schäden, die sie oder ihre Hilfspersonen bei der Ausführung verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung und weist sie auf Verlangen nach. Für Folgen eines Anlagenausfalls zwischen zwei Wartungen haftet sie nur, soweit der Ausfall auf eine mangelhafte Ausführung ihrer Leistungen zurückgeht. 13. Zahlung Die Jahrespauschale wird nach dem ausgeführten Service in Rechnung gestellt, Arbeiten nach Aufwand nach ihrer Ausführung. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet. 14. Dauer und Beendigung Der Vertrag beginnt am [Datum] und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn jederzeit beenden; sie halten dabei nach Möglichkeit eine Ankündigungsfrist von [3] Monaten ein. Bereits erbrachte Leistungen sowie Auslagen, welche die Unternehmerin in richtiger Ausführung dieses Vertrags getätigt hat, werden vergütet. Im Voraus bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden anteilig zurückerstattet. 15. Schlussbestimmungen Beilagen: Anhang 1 Anlagenliste vom [Datum], [Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Datum]. Änderungen und Ergänzungen halten die Parteien in Textform fest. Es gilt Schweizer Recht; Gerichtsstand ist [Ort]. Der Auftraggeber Die Unternehmerin
Drei Fehler beim Ausfüllen
- Anhang 1 bleibt leer. Dann steht im Vertrag nichts darüber, was du eigentlich wartest. Füll ihn auf der ersten Bestandsaufnahme aus und lass ihn mitunterschreiben.
- Die Reaktionszeit ist zu knapp versprochen. Vier Stunden bis zur Rückmeldung hältst du ein, eine Stunde bis vor Ort nicht, wenn zwei Kunden gleichzeitig anrufen. Schreib hin, was du an einem normalen Arbeitstag schaffst.
- Die Bestandsaufnahme steckt in der Pauschale. Der erste Besuch dauert länger als jeder Service danach. Verrechne ihn als eigene Position auf der ersten Rechnung, statt ihn über Jahre abzuschreiben, die es möglicherweise nicht gibt.
So macht es KIDESK
In KIDESK legst du zur Anlage einen Wartungsplan mit Intervall an; KIDESK erinnert dich und legt auf Wunsch den Wartungsauftrag selbst an. Die Jahrespauschale läuft als wiederkehrende Rechnung im gewählten Rhythmus, und es gibt die Rechnungsart «Wartungsrechnung». Den unterschriebenen Vertrag legst du unter Verträge ab, samt Kündigungsfrist und «Handeln bis». Anlagen und Wartungspläne sind für Gewerke wie Sanitär, Heizung und Klima freigeschaltet; Verträge sehen die Rollen Inhaber, Admin und Buchhaltung.
Häufige Fragen
Muss ein Wartungsvertrag schriftlich sein?
Nein. Verträge brauchen nur dann eine besondere Form, wenn das Gesetz sie vorschreibt (OR Art. 11 Abs. 1), und für den Wartungsvertrag schreibt es keine vor. Schriftlich ist er trotzdem sinnvoll: Beim Wartungsvertrag streiten die Parteien nie über den Preis, sondern darüber, was zur Leistung gehört.
Kann ich eine Mindestlaufzeit von drei Jahren vereinbaren?
Hineinschreiben kannst du sie, halten wird sie kaum. Überwiegen Tätigkeiten ohne geschuldeten Erfolg, gelten für die zeitliche Bindung die Vorschriften über den Auftrag (OR Art. 394 Abs. 2, BGE 115 II 464), und das jederzeitige Kündigungsrecht nach OR Art. 404 Abs. 1 ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts zwingend. Sichere dich stattdessen über die Abrechnung bei Beendigung ab.
Darf ich die Jahrespauschale im Voraus verrechnen?
Ja, wenn es so vereinbart ist. Endet der Vertrag vorher, musst du den Teil zurückgeben, den du nicht mehr leistest. Behalten darfst du geleistete Einsätze und Auslagen, die du in richtiger Ausführung des Vertrags gemacht hast (OR Art. 402 Abs. 1). Die Vorlage regelt das in Ziffer 14.
Gehört die Feuerungskontrolle in den Wartungsvertrag?
Nur, wenn du sie ausdrücklich übernimmst. Angeordnet wird sie von der Behörde, die die Messungen selber durchführt oder durchführen lässt, bei Feuerungsanlagen in der Regel alle zwei Jahre, bei Gasfeuerungen bis 1 MW und bestimmten Holzheizkesseln bis 70 kW alle vier Jahre (LRV Art. 13 Abs. 3). Ziffer 10 der Vorlage grenzt das ab, damit niemand auf die Kontrolle wartet, die nie kommt.
Was ist der Unterschied zu einem Serviceabonnement?
Nur der Name. Entscheidend ist der Inhalt: Schuldest du regelmässige Tätigkeit, gilt das Auftragsrecht; schuldest du ein bestimmtes Ergebnis, etwa den Umbau einer Anlage, ist das ein Werkvertrag mit Mängelrechten. In einem Papier können beide Teile stecken, deshalb trennt die Vorlage die Wartung von den Arbeiten nach Aufwand.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 394: Begriff des Auftrags
- Obligationenrecht (OR), Art. 404: Beendigung des Auftrags
- BGE 115 II 464: Das jederzeitige Widerrufsrecht im Auftragsverhältnis ist zwingender Natur
- Obligationenrecht (OR), Art. 402: Ersatz von Auslagen und Verwendungen
- Obligationenrecht (OR), Art. 104: Verzugszins von 5 Prozent
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 25: Steuersätze
- Luftreinhalte-Verordnung (LRV), Art. 13: Emissionsmessungen und Kontrollen
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.10 Ziff. 2.4, 3.4 und 3.5: Kennzeichnung, Dichtigkeitskontrolle und Wartungsheft
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