Der Werkstattauftrag ist ein Vertrag, kein Zettel
Mit der Unterschrift des Kunden kommt ein Werkvertrag zustande: Du verpflichtest dich zur Herstellung eines Werkes, er zur Vergütung (OR Art. 363). Die Vergütung ist bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen (OR Art. 372), also bei der Abholung und nicht dreissig Tage danach, sofern ihr nichts anderes abmacht. Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, was ihr beim Annehmen des Fahrzeugs über den Preis gesagt habt. Das Gesetz kennt dafür drei Fälle.
| Was vereinbart wurde | Was daraus folgt | Grundlage |
|---|---|---|
| Fester Preis | Du stellst das Werk um diese Summe fertig und darfst keine Erhöhung fordern, auch wenn du mehr Arbeit hattest als vorgesehen. | OR Art. 373 Abs. 1 |
| Ungefährer Ansatz (Kostenvoranschlag) | Wird er ohne Zutun des Kunden unverhältnismässig überschritten, darf er vom Vertrag zurücktreten, während und nach der Ausführung. | OR Art. 375 Abs. 1 |
| Nichts oder nur ungefähr bestimmt | Der Preis wird nach dem Wert der Arbeit und den Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt. | OR Art. 374 |
Was auf den Werkstattauftrag gehört
| Angabe | Warum sie dasteht |
|---|---|
| Halter und Rechnungsadresse, getrennt | Fahren, besitzen und zahlen sind oft drei verschiedene Parteien: Leasinggeber, Firmenflotte, Versicherung, Ehepartner. Wer unterschreibt, erteilt den Auftrag; wer zahlt, steht auf der Rechnung. |
| Marke, Typ, Kontrollschild, Stammnummer oder Fahrgestellnummer | Das Kontrollschild wechselt, die Stammnummer bleibt am Fahrzeug. Für die Teilebestellung und für die Suche nach der Historie brauchst du beides. |
| Kilometerstand bei Annahme | Grundlage für Serviceintervalle, Garantiefragen und die Frage, ob ein Mangel nach 800 oder nach 18'000 Kilometern aufgetreten ist. Schreib ihn beim Entgegennehmen auf, nicht aus dem Gedächtnis. |
| Beanstandung in den Worten des Kunden | «Klopft vorne links bei Bodenwellen» ist Gold wert. «Service» ist es nicht. Der Wortlaut des Kunden entscheidet später, ob du den beauftragten Mangel behoben hast. |
| Kostenlimite mit Rückrufnummer | Der Betrag, bis zu dem du ohne Rückfrage arbeitest, und die Nummer, unter der du erreichst, wer entscheidet. Siehe unten. |
| Einverständnis für die Probefahrt | Gehört zur Arbeit, wird aber selten besprochen. Ein Satz auf dem Formular, einmal unterschrieben, erspart die Diskussion. |
| Ersetzte Teile: zurück oder entsorgt | Ein Kreuz auf dem Formular. Bei einem Streit über die Reparatur ist das ausgebaute Teil oft das einzige Beweismittel. |
| Vereinbarter Termin und Abholung | Hält fest, was du zugesagt hast. Verschiebt sich der Termin, weil ein Teil fehlt, kommt eine Zeile mit Datum dazu, nicht ein Telefonat ohne Spur. |
| Unterschrift des Kunden | Ohne sie hast du eine Notiz, mit ihr ein Dokument, das im Streitfall etwas wert ist. |
Die Kostenlimite ist der wichtigste Satz auf dem Blatt
Fast jeder Streit über eine Werkstattrechnung beginnt gleich: Beim Zerlegen zeigt sich mehr, der Kunde ist nicht erreichbar, und weil das Fahrzeug am Abend bereit sein soll, wird weitergearbeitet. Die Rechnung ist dann doppelt so hoch wie die Zahl, die am Morgen im Raum stand. Eine Kostenlimite löst das, weil sie beide Seiten bindet: Du arbeitest bis zu diesem Betrag ohne Rückfrage, darüber hinaus erst mit Freigabe.
Kostenlimite: Der Auftrag wird bis zu einem Betrag von CHF [Betrag] inklusive Mehrwertsteuer ausgeführt. Zeigt sich während der Arbeit, dass dieser Betrag nicht ausreicht, unterbrechen wir die Arbeit und holen Ihre Zustimmung ein, unter [Telefonnummer] oder per E-Mail an [Adresse]. Erreichen wir Sie nicht, bleibt das Fahrzeug stehen, bis Ihre Antwort vorliegt. Zusätzliche Arbeiten führen wir erst nach Ihrer Freigabe aus. Die Freigabe halten wir schriftlich fest, als E-Mail, als Kurznachricht oder mit Ihrer Unterschrift.
Wichtig ist der zweite Absatz. Ohne ihn bleibt offen, was passiert, wenn niemand ans Telefon geht, und genau dort entstehen die teuren Missverständnisse. Erreichst du den Kunden nicht, schreib Datum, Uhrzeit und Versuch auf den Auftrag. Zwei Zeilen genügen, und sie zeigen später, dass du dich an die Abmachung gehalten hast. Ist die Erweiterung grösser, mach daraus eine kurze Offerte statt eine Telefonnotiz: Der Kostenvoranschlag als Vorlage zeigt den Aufbau, und ob du die Zeit dafür verrechnen darfst, klärt der Ratgeber Darf eine Offerte etwas kosten?.
Mängel nach der Reparatur: welche Fristen gelten
Eine Autoreparatur ist ein bewegliches Werk. Nach der Ablieferung muss der Kunde das Werk prüfen, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, und dich über Mängel in Kenntnis setzen (OR Art. 367 Abs. 1). Unterlässt er Prüfung und Anzeige, gilt das Werk als genehmigt (OR Art. 370 Abs. 1 und 2). Treten Mängel erst später zutage, muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen (OR Art. 370 Abs. 3). Die Ansprüche wegen Mängeln verjähren zwei Jahre nach der Abnahme (OR Art. 371 Abs. 1).
Wenn der Kunde nicht zahlt: das Retentionsrecht
Bewegliche Sachen, die sich mit dem Willen des Schuldners im Besitz des Gläubigers befinden, darf dieser bis zur Befriedigung zurückbehalten, wenn die Forderung fällig ist und ihrer Natur nach mit dem Gegenstand zusammenhängt (ZGB Art. 895 Abs. 1). Für die Werkstatt heisst das: Die Rechnung für genau diese Reparatur hängt mit genau diesem Fahrzeug zusammen. Eine offene Rechnung aus dem letzten Jahr für ein anderes Auto tut das nicht, ausser unter Kaufleuten, wo der Zusammenhang schon besteht, wenn Besitz und Forderung aus dem geschäftlichen Verkehr stammen (Abs. 2).
Vorsicht, wenn das Fahrzeug gar nicht dem Kunden gehört. Das Gesetz nimmt Rechte Dritter aus früherem Besitz ausdrücklich aus (ZGB Art. 895 Abs. 3). Bei einem Leasingfahrzeug oder einem Geschäftswagen ist das Zurückbehalten darum heikel, und die Auseinandersetzung mit einer Leasinggesellschaft ist teurer als die strittige Rechnung. Der einfachere Weg steht ohnehin im Werkvertragsrecht: Die Vergütung ist bei der Ablieferung zu zahlen (OR Art. 372). Wer Zug um Zug abrechnet, braucht das Retentionsrecht selten.
Vom Auftrag zur Rechnung
Die Rechnung übernimmt, was auf dem Auftrag steht: ausgeführte Arbeiten mit Zeit oder Arbeitswerten, Teile mit Nummer und Menge, Kleinmaterial und Entsorgung als eigene Positionen. Der Kilometerstand gehört auf die Rechnung, weil er für das nächste Service und für Garantiefragen gebraucht wird. Welche Angaben eine Rechnung sonst tragen muss, steht im Ratgeber Rechnung schreiben in der Schweiz.
- Arbeit 2.40 h zu CHF 175.00
- 420.00
- Motorenöl 5.5 l zu CHF 18.50
- 101.75
- Ölfilter, 1 Stück
- 24.80
- Kleinmaterial, pauschal
- 12.00
- Entsorgung Altöl und Filter
- 8.00
- Zwischentotal
- 566.55
- MwSt 8.1 %
- 45.89
- Rechnungsbetrag
- CHF 612.44
Die Ansätze sind Beispiele, setz deine eigenen ein. Auf 5 Rappen runden musst du nicht: Eine gesetzliche Rundungspflicht gibt es nicht, üblich ist es bei Barzahlung trotzdem. Mehr dazu in der Frage Muss ich auf 5 Rappen runden?.
Drei Fehler, die in der Werkstatt regelmässig Geld kosten
- Der Auftrag wird am Telefon erteilt und nie unterschrieben. Dann steht am Schluss Aussage gegen Aussage, und zwar über den Umfang und über den Preis. Lass das Formular bei der Schlüsselübergabe unterschreiben, auch wenn es schnell gehen muss.
- Der Kilometerstand steht nur bei der Annahme. Für Probefahrten, Zustellfahrten und spätere Garantiefragen brauchst du auch den Stand bei der Rückgabe. Zwei Felder, zehn Sekunden.
- Die Zusatzarbeit wurde telefonisch freigegeben, aber nirgends notiert. Halte fest, wer wann zugestimmt hat. Eine Kurznachricht mit «einverstanden» ist mehr wert als die beste Erinnerung.
So macht es KIDESK
In KIDESK erfasst du den Auftrag beim Kunden: Arbeiten mit Stunden, Teile aus dem Katalog, Fotos vom ausgebauten Teil. Ein USB-Barcode-Scanner liest die Teilenummer, unbekannte Codes ordnest du einmal zu. Wird es mehr als besprochen, schickst du die erweiterte Offerte als Link; der Kunde unterschreibt sie am Handy, und du hast die Freigabe schriftlich, bevor weitergeschraubt wird. Aus dem Auftrag wird die Rechnung mit QR-Zahlteil, ohne dass du eine Zahl abtippst. Was KIDESK nicht ist: eine Registrierkasse. Für Barzahlungen am Tresen gibt es ein einfaches Kassenbuch mit Tagesabschluss, mehr nicht.
Häufige Fragen
Muss der Kunde den Werkstattauftrag unterschreiben?
Rechtlich gültig ist auch ein mündlicher Auftrag, denn der Werkvertrag ist formfrei. Beweisen musst du ihn trotzdem: Umfang, Preisabrede und Kostenlimite. Ohne Unterschrift trägst du dieses Risiko allein, darum lassen die meisten Betriebe bei der Schlüsselübergabe unterschreiben.
Darf ich mehr verrechnen als im Kostenvoranschlag?
Ein ungefährer Ansatz darf überschritten werden, aber nicht unverhältnismässig: Sonst kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten (OR Art. 375 Abs. 1). Eine feste Prozentgrenze steht nicht im Gesetz. Sobald absehbar ist, dass es teurer wird, unterbrichst du die Arbeit und holst die Freigabe ein, schriftlich.
Darf ich das Auto behalten, bis die Rechnung bezahlt ist?
Unter Umständen ja: Das Retentionsrecht erlaubt es, eine bewegliche Sache zurückzubehalten, wenn die Forderung fällig ist und mit der Sache zusammenhängt (ZGB Art. 895 Abs. 1). Gehört das Fahrzeug einer Leasinggesellschaft, ist das heikel, weil Rechte Dritter aus früherem Besitz vorgehen (Abs. 3). Bei einer strittigen Forderung lohnt sich vorher ein kurzer Anruf beim Anwalt.
Wie lange hafte ich für eine Reparatur?
Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren zwei Jahre nach der Abnahme des Werkes (OR Art. 371 Abs. 1). Entdeckt er einen Mangel, muss er ihn sofort nach der Entdeckung anzeigen, sonst gilt das Werk auch insoweit als genehmigt (OR Art. 370 Abs. 3). Garantien der Teilehersteller laufen daneben und können länger dauern.
Was mache ich mit den ersetzten Teilen?
Entsorgen ist der Normalfall, und die Entsorgung ist eine Leistung, die auf die Rechnung gehört. Will der Kunde die Teile sehen oder mitnehmen, kreuz das auf dem Auftrag an. Bei einem Streit über die Reparatur ist das ausgebaute Teil oft das einzige Beweismittel: Heb es auf, bis die Rechnung bezahlt und die Sache erledigt ist.
Gilt für die Autoreparatur die neue 60-Tage-Rügefrist?
Nein. Die Frist von 60 Tagen gilt seit dem 1. Januar 2026 für unbewegliche Werke und für Teile, die bestimmungsgemäss in ein Bauwerk integriert werden (OR Art. 367 Abs. 1bis). Für ein Fahrzeug gilt weiter die alte Regel: prüfen, sobald es tunlich ist, und Mängel sofort nach der Entdeckung anzeigen.
Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 363 und 372: Werkvertrag und Fälligkeit der Vergütung
- Obligationenrecht (OR), Art. 373 bis 375: fester Preis, Wert der Arbeit, Kostenüberschreitung
- Obligationenrecht (OR), Art. 367, 370 und 371: Prüfung, Mängelrüge und Verjährung
- Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 895: Retentionsrecht
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 25 und 26: Steuersätze und Rechnung
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