Die drei Angaben, ohne die keine Reinigungsofferte funktioniert
Unterhaltsreinigung wird pro Monat verrechnet, gerechnet wird aber pro Woche. Jede Fläche im Objekt hat eine eigene Frequenz, zum Beispiel Sanitärbereiche täglich, Büros dreimal pro Woche, das Treppenhaus zweimal pro Woche und die Tiefgarage zweimal im Jahr. Nimm die Flächen darum einzeln auf, mit Bodenbelag und Frequenz. Das ist zugleich die Grundlage für den Leistungsbeschrieb, den du der Offerte beilegst.
| Bereich | Fläche | Einsätze pro Woche | Std. je Einsatz | Std. pro Woche |
|---|---|---|---|---|
| Büro- und Sitzungsräume | 410 m2 | 3 | 1.50 | 4.50 |
| Sanitärbereiche | 55 m2 | 5 | 0.75 | 3.75 |
| Treppenhaus und Eingang | 155 m2 | 3 | 0.75 | 2.25 |
| Total | 620 m2 | 10.50 |
Von der Frequenz zur Monatspauschale
Ein Monat hat nicht vier Wochen, sondern 52 geteilt durch 12, also 4.333 Wochen. Wer mit vier Wochen rechnet, offeriert 48 statt 52 Wochen Arbeit und verschenkt jedes Jahr vier Wochen. Im Beispiel unten sind das CHF 1'932.00.
- Stunden pro Woche, alle Bereiche zusammen
- 10.50 Std.
- Stunden pro Monat (10.50 mal 52 geteilt durch 12)
- 45.50 Std.
- Verrechnungssatz je Stunde (eigener Satz einsetzen)
- CHF 46.00
- Reinigungsleistung pro Monat
- CHF 2'093.00
- Verbrauchsmaterial pauschal
- CHF 85.00
- Monatspauschale ohne MwSt
- CHF 2'178.00
Mit 8.1 Prozent Mehrwertsteuer sind das CHF 2'354.42 pro Monat. Ohne Steuer gerechnet ergibt die Pauschale CHF 3.51 je Quadratmeter und Monat. Genau diese Zahl wird dir ein Interessent entgegenhalten, weil er sie irgendwo gelesen hat. Ohne die Frequenz ist sie wertlos: Dieselben 620 Quadratmeter zweimal statt dreimal pro Woche gereinigt kosten deutlich weniger, und ein Objekt mit vielen Sanitärbereichen kostet mehr als eines mit einer grossen offenen Bürofläche. Wie du auf deinen Verrechnungssatz kommst, steht unter Stundensatz in der Reinigung kalkulieren.
Was nicht in die Monatspauschale gehört
Alles, was nicht in jedem Monat anfällt, gehört als eigene Position unter die Pauschale, mit eigenem Preis und eigener Einheit. Sonst rechnest du es entweder gratis oder verlierst die Offerte, weil deine Pauschale höher aussieht als die der Konkurrenz.
- Glasreinigung innen und aussen, je Durchgang, mit Angabe der Anzahl Durchgänge pro Jahr und ab welcher Höhe eine Hebebühne nötig wird.
- Grundreinigung der Bodenbeläge, je Einsatz, üblicherweise einmal pro Jahr. Für Linoleum, Parkett und PVC sind das drei verschiedene Verfahren, also drei verschiedene Preise.
- Verbrauchsmaterial: Papier, Seife, Abfallsäcke. Entweder als Pauschale oder nach Verbrauch zum Einkaufspreis plus Aufschlag. Was gilt, gehört in die Offerte, sonst streitet ihr im März darüber.
- Zusatzarbeiten auf Abruf zum Stundenansatz: nach dem Umzug, nach dem Handwerker, nach dem Wasserschaden.
- Sonderreinigungen wie Bauendreinigung oder Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie. Das ist ein eigenes Geschäft mit eigenem Risiko, siehe Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie.
Der Leistungsbeschrieb ist Teil der Offerte
Ohne Leistungsbeschrieb offerierst du «Reinigung», und darunter versteht jeder etwas anderes. Der Beschrieb hält je Bereich fest, was wie oft gemacht wird: Böden feucht, Böden nass, Papierkörbe, Türgriffe, Fensterbänke, Küche, Lift, Aussenbereich. Schreib in die Offerte, dass der Beschrieb Bestandteil der Offerte ist. Dann ist im Streitfall klar, was geschuldet war. Die Vorlage dafür steht unter Pflichtenheft Reinigung.
Die Punkte, an denen es später klemmt
| Punkt | Was in die Offerte gehört |
|---|---|
| Feiertage | Mit 4.333 Wochen verrechnest du 52 Wochen im Jahr, also auch die Wochen mit Feiertagen. Schreib hin, ob Einsätze an Feiertagen nachgeholt werden oder entfallen |
| Betriebsferien des Kunden | Ob die Pauschale in den Ferienwochen weiterläuft oder reduziert wird. Ohne Regel läuft sie weiter, und der Kunde sieht das anders |
| Zutritt | Schlüssel, Badge, Alarmcode, Schliesszeiten. Dazu das Übergabeprotokoll, siehe Schlüsselübergabe-Protokoll |
| Strom, Wasser, Putzraum | Was der Kunde beistellt. Ohne Wasseranschluss im Stockwerk brauchst du länger, und das gehört in die Kalkulation |
| Preisanpassung | Ab wann und wie oft du anpassen darfst, etwa einmal pro Jahr auf Ankündigung hin, zum Beispiel bei Lohnerhöhungen aus dem GAV |
| Laufzeit und Kündigung | Beginn, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und auf welchen Termin. Der Dauervertrag gehört in ein eigenes Dokument |
GAV: Er bestimmt deine Kosten, nicht deinen Preis
Für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz steht ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auf der Liste des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Allgemeinverbindlich heisst: Er gilt auch für Betriebe, die keinem Verband angehören. Für die Offerte ist das indirekt wichtig, weil Mindestlöhne, Zuschläge und Ferienregelungen deinen Stundenaufwand bestimmen. Prüf vor jeder Preisrunde, welche Fassung gerade gilt und für welche Betriebsgrössen, siehe GAV Reinigung Deutschschweiz.
So macht es KIDESK
Für Reinigungsbetriebe hält KIDESK das Pflichtenheft zum Objekt: Bereich für Bereich, welche Tätigkeit wie oft gemacht wird, mit Aufwand in Minuten, Fläche und Bodenbelag. Daraus rechnet KIDESK die Stunden pro Monat. Du startest mit einer der eingebauten Vorlagen, etwa «Unterhaltsreinigung Büro» oder «Treppenhausreinigung Mehrfamilienhaus», oder beschreibst das Objekt in eigenen Worten und lässt den Entwurf erstellen. Aus dem Pflichtenheft wird der Offerten-Entwurf mit einer Position je Bereich und der Monatspauschale, das Pflichtenheft hängt als Beilage an der Offerte. Die Pauschale verrechnest du danach als wiederkehrende Rechnung im Rhythmus, den du wählst.
Häufige Fragen
Was kostet Unterhaltsreinigung pro Quadratmeter?
Diese Frage lässt sich ohne Frequenz nicht beantworten. Der Quadratmeterpreis ist ein Ergebnis, kein Ausgangswert: Stunden mal Ansatz, geteilt durch die Fläche. Im Beispiel oben sind es CHF 3.51 je Quadratmeter und Monat bei drei bis fünf Einsätzen pro Woche. Dieselbe Fläche einmal pro Woche gereinigt liegt weit darunter.
Soll ich pro Stunde oder pauschal offerieren?
Bei Unterhaltsreinigung ist die Monatspauschale üblich, weil der Kunde einen festen Betrag budgetieren will. Rechne die Pauschale trotzdem aus Stunden und zeig sie in der Offerte. Zusatzarbeiten auf Abruf offerierst du daneben zum Stundenansatz, sonst wächst der Umfang, ohne dass der Preis mitwächst.
Wer zahlt Papier, Seife und Abfallsäcke?
Das ist frei vereinbar, und genau darum gehört es in die Offerte. Zwei saubere Varianten: Du stellst das Verbrauchsmaterial gegen eine Monatspauschale, oder der Kunde beschafft es selbst und du reinigst nur. Alles dazwischen führt zu Diskussionen über jede Palette Papierrollen.
Wie oft darf ich die Pauschale erhöhen?
So oft, wie es in der Offerte oder im Vertrag steht. Ohne Klausel brauchst du für jede Erhöhung das Einverständnis des Kunden. Eine Klausel mit einer Anpassung pro Jahr und zwei Monaten Ankündigungsfrist ist verbreitet und lässt beiden Seiten Zeit zu reagieren.
Braucht es zusätzlich einen Reinigungsvertrag?
Die angenommene Offerte ist bereits ein gültiger Vertrag. Ein eigener Vertrag lohnt sich, sobald es um Haftung, Versicherungsnachweise, Personalwechsel, Datenschutz in Arztpraxen oder Anwaltskanzleien oder um eine längere Laufzeit geht. Die Vorlage steht unter Reinigungsvertrag.
Quellen
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
