KIDESK

Vorlage

Rechnungsvorlage für Reinigungsfirmen: Pauschale plus Zusatzleistungen.

Kurz gesagt

Eine Reinigungsrechnung besteht fast immer aus zwei Teilen: der Monatspauschale aus dem Pflichtenheft und den Zusatzleistungen, die in dieser Periode dazukamen. Beides gehört getrennt auf den Beleg, dazu drei Angaben, die im Mehrwertsteuergesetz nur teilweise vorkommen und trotzdem über die Zahlung entscheiden: Objekt, Leistungszeitraum und die Vertrags- oder Objektnummer des Kunden. Die Vorlage gibt es als Word- und als Excel-Datei, ohne Anmeldung.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

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Ohne Anmeldung. Die Beispielangaben ersetzt du durch deine eigenen. Die Excel-Datei rechnet die Summen selbst.

Den QR-Zahlteil erzeugst du im E-Banking deiner Bank oder mit einer Rechnungssoftware, in Word und Excel lässt er sich nicht gültig nachbauen.

So sieht die Vorlage aus

Rechnung

Rechnungsnummer
2026-0341
Rechnungsdatum
30.09.2026
Leistungszeitraum
01.09.2026 bis 30.09.2026
Objekt
[Strasse, PLZ Ort]
Vertrag Nr.
[Vertragsnummer]
Objektnummer des Kunden
[falls vorhanden]
Zahlbar bis
30.10.2026

Für die im September 2026 erbrachten Reinigungsleistungen am oben genannten Objekt stellen wir Ihnen folgende Positionen in Rechnung.

Pos.LeistungMengeEinheitPreisTotal
1Unterhaltsreinigung Treppenhaus und Eingang gemäss Pflichtenheft vom [Datum], 2 Einsätze pro Woche1Monat385.00385.00
2Unterhaltsreinigung Umgebung und Entsorgungsraum, 1 Einsatz pro Woche1Monat165.00165.00
3Fensterreinigung Treppenhaus, Durchgang vom 08.09.202624Stk.7.50180.00
4Zusatzauftrag vom 14.09.2026: Reinigung nach Wasseraustritt 3. OG, erteilt durch [Name], Rapport Nr. [Nummer]5.50Std.58.00319.00
5Verbrauchsmaterial Hygienebereich gemäss Beleg1Pausch.47.8047.80
Zwischentotal
1'096.80
MwSt 8.1 %
88.84
Total CHF
1'185.64

Zahlbar bis zum oben genannten Datum ohne Abzug auf [IBAN], lautend auf [Firma]. Bitte geben Sie die Rechnungsnummer als Mitteilung an. Der Rapport zu Position 4 und der Lieferantenbeleg zu Position 5 liegen bei. Für Rückfragen zum Objekt wenden Sie sich an [Name, Telefon].

Im Beispiel rechnet ein Reinigungsbetrieb einen Monat an einem Mehrfamilienhaus ab: Treppenhaus und Eingang als Pauschale, die Umgebung als zweite Pauschale, die halbjährliche Fensterreinigung nach Stückzahl, einen Zusatzauftrag nach Stunden und das Verbrauchsmaterial gegen Beleg. Die Preise sind Beispiele aus einer Kalkulation und keine Marktpreise. Wie du auf deine eigenen kommst, steht unter Reinigungsofferte kalkulieren.

Drei Angaben, ohne die eine Rechnung liegen bleibt

  • Das Objekt mit Strasse und Ort. Eine Verwaltung betreut Dutzende Liegenschaften und bucht je Liegenschaft. Ohne Objekt wandert deine Rechnung auf den Stapel «klären».
  • Der Leistungszeitraum, nicht nur das Rechnungsdatum. Das Gesetz verlangt Datum oder Zeitraum der Leistung, soweit sie nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. c). Bei einer Monatspauschale fallen sie immer auseinander.
  • Die Vertrags- oder Objektnummer des Kunden. Sie ist in der Immobilienverwaltung das, was in der Industrie die Bestellnummer ist: Ohne sie findet niemand die Genehmigung.
Verwaltungen lesen deine Rechnung genauer als andere Kunden, weil sie Reinigung und Hauswartung als Nebenkosten weitergeben, soweit der Mietvertrag das vorsieht, und die Mieterschaft auf Verlangen Einsicht in die Belege erhält (OR Art. 257b Abs. 2). Der Beleg, in den Einsicht genommen wird, ist deine Rechnung. Was das für den Aufbau heisst, steht unter Hauswartung offerieren und abrechnen.

Pauschale und Zusatzleistungen trennen

LeistungSo steht sie auf der RechnungBeilage
Unterhaltsreinigung nach PflichtenheftEine Zeile je Bereich, Einheit «Monat», mit Verweis auf das Pflichtenheft und der HäufigkeitKeine, das Pflichtenheft liegt dem Vertrag bei
Fensterreinigung, halbjährlichNach Stückzahl oder als eigene Pauschale, mit Datum des DurchgangsKeine, wenn das Datum dabeisteht
Grundreinigung, BodensanierungEigene Position mit Datum und Fläche, nach der vorher erteilten OfferteOfferte oder Auftragsbestätigung
Zusatzauftrag nach AufwandDatum, Stunden, Ansatz, Grund und wer ihn erteilt hatRapport mit Unterschrift oder Bestätigung per E-Mail
VerbrauchsmaterialEigene Position, entweder pauschal nach Vertrag oder gegen BelegLieferantenbeleg bei Weiterverrechnung
Umzugs- oder BaureinigungImmer eine eigene Rechnung, nicht auf dem MonatsbelegAbnahmeprotokoll
Die Trennung ist kein Formalismus. Nur so kann dein Kunde sehen, was zum laufenden Unterhalt gehört und was ein einmaliger Auftrag war.

Der Monat hat nicht vier Wochen

Der häufigste Rechenfehler in der Unterhaltsreinigung steckt nicht im Stundensatz, sondern im Kalender. Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat also im Schnitt 4.333 Wochen. Wer die Monatspauschale mit vier Wochen rechnet, verschenkt jedes Jahr vier Wochen Arbeit. Und wer statt einer Pauschale je Einsatz verrechnet, schreibt in manchen Monaten acht und in anderen zehn Zeilen, was jedes Mal eine Rückfrage auslöst.

Von den Einsätzen zur Monatspauschale
Einsätze: zweimal pro Woche
2
Einsätze im Jahr: 2 mal 52 Wochen
104
Preis je Einsatz nach Kalkulation
CHF 44.42
Jahrespreis: 104 mal CHF 44.42
CHF 4'619.68
Geteilt durch 12 Monate
CHF 384.97
Monatspauschale, gerundet
CHF 385.00

Auf der Rechnung steht danach nur noch die Pauschale mit der Häufigkeit, nicht die Anzahl Einsätze dieses Monats. Genau das ist der Sinn einer Pauschale: Sie gleicht kurze und lange Monate aus. Schreib die Häufigkeit trotzdem in die Positionszeile, damit jeder sieht, wofür bezahlt wird. Und rechne mit der Zahl, die du wirklich leistest: Wer Einsätze an Feiertagen ersatzlos streicht, kommt nicht auf 104.

Ferien, Feiertage und geschlossene Betriebe

Feiertage sind in der Rechnung mit 52 Wochen nicht automatisch berücksichtigt: Wer 104 Einsätze kalkuliert, wegen Feiertagen aber nur 98 leistet, verrechnet sechs Einsätze zu viel. Halte darum im Pflichtenheft fest, was an Feiertagen gilt, nachholen oder ersatzlos entfallen, und rechne die Pauschale mit der Zahl, die dabei herauskommt. Dasselbe gilt für eine Betriebsschliessung über zwei Wochen, in denen niemand im Haus ist. Ob die Pauschale dann gekürzt wird, ist eine Frage der Abmachung und keine Frage des Rechts. Regle sie im Vertrag, in eine von zwei Richtungen.

  • Keine Kürzung, dafür holst du in der Woche danach nach, was liegen geblieben ist. Sauber, wenn die Arbeit ohnehin anfällt.
  • Kürzung um die ausgefallenen Einsätze, mit dem Preis je Einsatz aus der Kalkulation. Dann gehört dieser Preis in den Vertrag, sonst rechnet ihr zwei verschiedene Zahlen.
  • Ausfall wegen deines Betriebs ist immer ein Abzug. Wer eine Woche nicht kommt, verrechnet sie nicht.
  • Gekürzte Monate stehen auf der Rechnung als eigene Zeile mit Minusbetrag und Begründung, nicht als stillschweigend tieferer Pauschalbetrag.

Zusatzaufträge: ohne Rapport keine Zeile

Zusatzarbeiten sind der Teil, über den diskutiert wird, weil sie Wochen später niemand mehr erinnert. Halte jeden Einsatz am selben Tag fest: Datum, Person, Von und Bis, Objekt, Grund und wer den Auftrag erteilt hat. Ein Regierapport mit Unterschrift oder eine kurze Bestätigung per E-Mail genügt. Auf der Rechnung steht die verdichtete Position mit Datum und Stunden, der Rapport geht als Beilage mit.

Das Beispiel in der Vorlage, nachgerechnet

Monatsrechnung Mehrfamilienhaus, September 2026
Unterhaltsreinigung Treppenhaus und Eingang, 2 Einsätze pro Woche
CHF 385.00
Umgebung und Entsorgungsraum, 1 Einsatz pro Woche
CHF 165.00
Fensterreinigung Treppenhaus, 24 Fenster à CHF 7.50
CHF 180.00
Zusatzauftrag 14.09.2026, 5.5 Std. à CHF 58.00
CHF 319.00
Verbrauchsmaterial gemäss Beleg
CHF 47.80
Zwischentotal
CHF 1'096.80
MwSt 8.1 % auf CHF 1'096.80
CHF 88.84
Rechnungsbetrag
CHF 1'185.64

Vier von fünf Positionen tragen entweder eine Häufigkeit oder ein Datum. Das ist der Unterschied zwischen einer Rechnung, die durchgeht, und einer, die zurückkommt. Runden musst du nichts: Eine gesetzliche Pflicht, auf fünf Rappen zu runden, gibt es nicht. Üblich ist es dort, wo bar bezahlt wird, weil die kleinste Münze das Fünfrappenstück ist. Siehe Muss ich auf 5 Rappen runden?.

Mehrwertsteuer, Zahlungsfrist, Aufbewahrung

Reinigungsleistungen werden zum Normalsatz von 8.1 Prozent abgerechnet. Steuerpflichtig wirst du ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a); solange du nicht im MWST-Register eingetragen bist, darfst du nicht auf die Steuer hinweisen, und wer es trotzdem tut, schuldet den ausgewiesenen Betrag (MWSTG Art. 27). Für diesen Fall gibt es die Rechnungsvorlage ohne MwSt.

Schreib die Zahlungsfrist als Datum, nicht als Anzahl Tage. Ohne verabredeten Verfalltag gerät dein Kunde erst durch deine Mahnung in Verzug (OR Art. 102). Die Rechnung selbst bewahrst du zehn Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres, elektronisch ist das zulässig (OR Art. 958f).

Eine Word- oder Excel-Vorlage kann keinen gültigen QR-Zahlteil enthalten: Der Code wird gelesen, nicht die Tabelle daneben, und er ändert sich nicht mit, wenn du einen Betrag korrigierst. Ohne Zahlteil ist die Rechnung trotzdem gültig. Auf ihr stehen dann IBAN, Name und die Rechnungsnummer als Mitteilung.

So macht es KIDESK

Die Monatspauschale läuft in KIDESK als wiederkehrende Rechnung im gewählten Rhythmus weiter. Zusatzaufträge erfasst du als Auftrag mit Stunden, Material und Unterschrift auf dem Gerät; daraus wird die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst. Mehrere Aufträge desselben Monats fasst KIDESK auf Wunsch zu einer Sammelrechnung zusammen. Für Reinigung und Liegenschaftsbetreuung erstellst du ausserdem das Pflichtenheft mit Bereichen, Tätigkeiten, Häufigkeit und Minuten.

Rechnungen in KIDESK Aufträge und Rapporte

Häufige Fragen

Muss ich für jede Liegenschaft eine eigene Rechnung schreiben?

Rechtlich nicht, praktisch ja. Verwaltungen rechnen je Liegenschaft ab und geben die Reinigungskosten als Nebenkosten weiter. Eine Sammelrechnung über fünf Objekte muss jemand von Hand aufteilen, und das kostet dich Wochen. Wenn du sammelst, dann nach Objekt gegliedert, mit Zwischensumme je Objekt.

Monatlich, quartalsweise oder je Einsatz abrechnen?

Monatlich passt am besten zur Monatspauschale: Jede Rechnung zeigt denselben Betrag für einen Kalendermonat. Die Nebenkostenabrechnung der Verwaltung gibt den Rhythmus nicht vor, sie wird mindestens einmal im Jahr erstellt (Art. 4 Abs. 1 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen, VMWG). Quartalsweise spart Büroaufwand, verzögert aber deinen Geldeingang. Je Einsatz abzurechnen lohnt sich nur bei unregelmässigen Aufträgen; bei einem festen Turnus erzeugt es unterschiedliche Monatsbeträge und damit Rückfragen.

Der Kunde hat zwei Wochen Betriebsferien. Kürze ich die Pauschale?

Nur wenn es vereinbart ist. Die Pauschale ist ein Preis für eine Leistung über die Zeit, kein Stundenkonto. Sinnvoll ist eine Klausel im Vertrag: entweder keine Kürzung mit Nachholen der liegen gebliebenen Arbeit, oder Kürzung um die ausgefallenen Einsätze zum Preis je Einsatz. Ein Abzug ohne Grundlage kommt sonst jedes Jahr zurück.

Wie verrechne ich die Fensterreinigung?

Am klarsten nach Stückzahl mit dem Datum des Durchgangs, so wie in der Vorlage. Möglich ist auch, die zwei Durchgänge im Jahr auf zwölf Monate zu verteilen und in die Pauschale zu nehmen. Dann gehört in die Positionszeile, dass die Fensterreinigung enthalten ist, sonst zahlt dein Kunde zweimal oder erwartet sie öfter.

Der Kunde reklamiert eine Reinigung. Kürze ich einfach die Rechnung?

Nicht einseitig. Ist die Rechnung noch nicht geschrieben, halte die Beanstandung fest und reinige nach. Ist sie bereits draussen, korrigierst du sie mit einer Gutschrift, die auf die ursprüngliche Rechnung verweist. Eine stillschweigend tiefere Zahlung führt zu einer offenen Restforderung in deiner Buchhaltung, die dir ein Jahr später niemand mehr erklären kann.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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