Im Beispiel rechnet ein Gartenbaubetrieb ein Quartal an einem Einfamilienhaus ab: die dritte Rate aus dem Pflegevertrag, einen Zusatzauftrag nach Sturmschaden, das dabei angefallene Grüngut, einen Tag Häcksler und eine Rasenreparatur nach Grabarbeiten. Die Preise sind Beispiele aus einer Kalkulation, keine Marktpreise. Wie du auf deine eigenen kommst, steht unter Hecke, Rasen, Baum: Preise im Gartenbau kalkulieren. Wie die Offerte dazu aussieht, zeigt die Offerte Vorlage Gartenunterhalt.
Unterhalt und Neuanlage gehören nicht in denselben Block
Der Unterhalt ist eine wiederkehrende Leistung: gemäht wird jede Woche, gerechnet wird als Rate. Eine Neuanlage ist ein Werk. Sie wird abgeliefert, und ab der Ablieferung muss der Kunde prüfen und Mängel anzeigen (OR Art. 367 Abs. 1). Unterlässt er Prüfung und Anzeige, gilt das Werk als genehmigt (OR Art. 370 Abs. 2). Darum gehört auf die Rechnung, was genau abgeliefert wurde und wann. Ohne diese Angabe beginnt keine Frist, und in zwei Jahren diskutiert ihr über einen Rasen, den niemand mehr datieren kann.
Wie lange du haftest, hängt davon ab, ob die Anlage als bewegliches oder als unbewegliches Werk gilt. Bei einem beweglichen Werk verjähren die Mängelansprüche zwei Jahre nach der Abnahme, bei einem unbeweglichen Werk fünf Jahre, und diese fünf Jahre können nicht zu deinen Gunsten verkürzt werden (OR Art. 371 Abs. 1 bis 3). Eine Trockenmauer, ein Plattenbelag oder eine fest eingebaute Bewässerung stehen dem unbeweglichen Werk näher als eine Pflanzenlieferung. Die Einordnung entscheidet sich am Einzelfall. Rechne vorsichtshalber mit fünf Jahren und bewahre Rapport, Fotos und Rechnung entsprechend lange auf.
| Leistung | So steht sie auf der Rechnung | Was daran hängt |
|---|---|---|
| Gartenunterhalt nach Pflegevertrag | Eine Zeile je Rate, mit Vertragsdatum und Leistungszeitraum | Nichts läuft ab. Streitpunkt ist nur, ob die Einsätze geleistet wurden |
| Zusatzauftrag nach Aufwand | Datum, Stunden, Ansatz, Grund und wer ihn erteilt hat | Ohne Rapport oder schriftliche Bestätigung trägst du die Beweislast |
| Baumarbeiten und Fällung | Eigene Position mit Datum, Baum und Arbeit, Bewilligung als Beilage | Baumschutzvorschriften der Gemeinde oder des Kantons. Die Bewilligung besorgt, wer sie laut Offerte besorgt |
| Neuanlage: Rasen, Beet, Belag, Mauer | Eigene Position mit Datum der Fertigstellung und Umfang | Ab der Ablieferung laufen Rügefrist und Verjährung (OR Art. 367, 370, 371) |
| Pflanzenlieferung | Eigene Position, gesondert in Rechnung gestellt, zu 2.6 Prozent | Der reduzierte Satz gilt nur bei gesonderter Rechnungsstellung |
| Entsorgung Grüngut | Menge, Einheit und Datum der Fahrt, zum Normalsatz | Die Annahmegebühr gehört zum steuerbaren Entgelt, nicht daneben |
Die Annahmegebühr für Grüngut ist kein durchlaufender Posten
Das ist die Stelle, an der im Gartenbau am häufigsten falsch abgerechnet wird. Zum steuerbaren Entgelt gehört nach dem Mehrwertsteuergesetz «auch der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden, sowie die von der steuerpflichtigen Person geschuldeten öffentlich-rechtlichen Abgaben» (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Nicht in die Bemessungsgrundlage gehören unter anderem Beträge, die du im Namen und für Rechnung des Kunden bezahlt hast und gesondert ausweist, die sogenannten durchlaufenden Posten (Art. 24 Abs. 6 Bst. b).
In der Praxis fährst du mit deinem Anhänger zur Annahmestelle, zeigst deine Karte und bezahlst in deinem eigenen Namen. Damit ist die Gebühr dein Aufwand, nicht der deines Kunden. Sie gehört in deine Position zum Normalsatz von 8.1 Prozent, egal ob du sie eins zu eins weitergibst oder in einen Ansatz je Kubikmeter einrechnest. Ein durchlaufender Posten wäre sie nur, wenn die Annahmestelle auf den Namen deines Kunden Rechnung stellt und du nur vorschiesst.
- Annahmegebühr der Sammelstelle je m3 (Beispielwert)
- CHF 15.00
- Aufladen 0.20 Std. je m3 zu CHF 78.00
- CHF 15.60
- Fahrt 0.50 Std. je Fahrt, 6 m3 je Fahrt: 0.0833 Std. je m3
- CHF 6.50
- Summe je m3
- CHF 37.10
- Ansatz je m3, gerundet
- CHF 38.00
Die Annahmegebühren setzen Gemeinden und Kompostierwerke selbst fest, sie unterscheiden sich von Ort zu Ort und können jedes Jahr ändern. Frag deine Annahmestelle nach dem gültigen Tarif und setz ihn in die Rechnung oben ein. Die 15 Franken sind ein Rechenwert für dieses Beispiel und kein Richtwert. Auf der Rechnung steht danach nur der Ansatz je Kubikmeter mit der Menge und dem Datum der Fahrt, nicht diese Herleitung.
Zwei Steuersätze auf einer Rechnung
Das Mehrwertsteuergesetz nennt «Sämereien, Setzknollen und -zwiebeln, lebende Pflanzen, Stecklinge, Pfropfreiser sowie Schnittblumen und Zweige» als Gegenstände mit dem reduzierten Satz von 2.6 Prozent. Der entscheidende Halbsatz steht direkt danach: «gesonderte Rechnungsstellung vorausgesetzt, unterliegt die Lieferung dieser Gegenstände auch dann dem reduzierten Steuersatz, wenn sie in Kombination mit einer zum Normalsatz steuerbaren Leistung erbracht wird» (MWSTG Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5). Für Dünger, Pflanzenschutzmittel und Mulch nennt dieselbe Bestimmung ebenfalls den reduzierten Satz (Ziff. 7). Pflanzen und Arbeit in einer Zeile zusammenzufassen heisst also: alles zu 8.1 Prozent.
Für die Rechnung heisst das zwei Dinge. Erstens braucht die Pflanzenlieferung eine eigene Position mit Menge, Sorte und Preis. Zweitens verlangt das Gesetz in der Rechnung «den anwendbaren Steuersatz und den vom Entgelt geschuldeten Steuerbetrag» (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. f). Bei zwei Sätzen braucht der Summenblock darum zwei Zeilen: eine Bemessungsgrundlage und einen Steuerbetrag je Satz. Ein Summenblock mit einer einzigen Zeile «MwSt» ist bei gemischten Rechnungen nicht ausreichend.
- Arbeit, Maschine, Entsorgung
- CHF 1'840.00
- MwSt 8.1 % auf CHF 1'840.00
- CHF 149.04
- Pflanzenlieferung, gesondert ausgewiesen
- CHF 960.00
- MwSt 2.6 % auf CHF 960.00
- CHF 24.96
- Total Steuer
- CHF 174.00
- Rechnungsbetrag
- CHF 2'974.00
Rate, Zusatzarbeit und der Leistungszeitraum
Wer die Jahrespflege in vier Raten verrechnet, schreibt auf jede Rechnung den Zeitraum, für den die Rate gilt, und die Nummer der Rate. Das Gesetz verlangt in der Rechnung «Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, soweit diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen» (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. c). Bei einer Rate für Juli bis September, die im September gestellt wird, deckt sich das nie. Die Zeile «3. Rate von 4, Juli bis September 2026» erledigt beide Pflichten auf einmal.
- Zusatzarbeit braucht drei Angaben: das Datum, den Grund und den Namen der Person, die sie erteilt hat. Ein Regierapport mit Unterschrift oder eine Bestätigung per E-Mail gehört als Beilage dazu.
- Verschobene Einsätze verändern die Rate nicht. Genau dafür ist eine Pauschale da. Wurden am Jahresende weniger Einsätze geleistet als vereinbart, gehört die Korrektur auf die letzte Rechnung des Pflegejahres, als eigene Zeile mit Begründung.
- Maschineneinsatz und Anfahrt stehen als eigene Positionen da, wenn sie nicht im Stundenansatz enthalten sind. Häcksler, Wurzelfräse oder Hebebühne kannst du nach Tag oder Stunde verrechnen, aber nur einmal: entweder im Ansatz oder als Position.
- Was zur Neuanlage gehört, wird nicht in der Pflegerechnung versteckt. Eine Rasensaat nach Grabarbeiten ist eine Werkleistung mit Nachbesserungspflicht, keine Unterhaltsstunde.
Das Beispiel in der Vorlage, nachgerechnet
- Gartenunterhalt, 3. Rate von 4 (Juli bis September)
- CHF 1'108.00
- Zusatzauftrag 11.08.2026, 6.5 Std. zu CHF 78.00
- CHF 507.00
- Entsorgung Grüngut, 3 m3 zu CHF 38.00
- CHF 114.00
- Häcksler inklusive Transport, 1 Tag
- CHF 180.00
- Rasensaat 26 m2 zu CHF 14.50
- CHF 377.00
- Anfahrt Zusatzeinsätze, 2 Fahrten zu CHF 45.00
- CHF 90.00
- Zwischentotal
- CHF 2'376.00
- MwSt 8.1 % auf CHF 2'376.00
- CHF 192.46
- Rechnungsbetrag
- CHF 2'568.46
Jede der sechs Positionen trägt ein Datum oder einen Zeitraum. Das ist der Unterschied zwischen einer Rechnung, die bezahlt wird, und einer, die eine Rückfrage auslöst. Auf fünf Rappen runden musst du nichts: Eine Rundungspflicht gibt es nicht, sie ist nur dort nötig, wo bar bezahlt wird. Siehe Muss ich auf 5 Rappen runden?.
Fälligkeit, Verzug und Aufbewahrung
Schreib die Zahlungsfrist als Datum, nicht als Anzahl Tage. Ohne verabredeten Verfalltag gerät dein Kunde erst durch deine Mahnung in Verzug (OR Art. 102). Bei einer Neuanlage kommt dazu, dass die Vergütung bei der Ablieferung des Werkes zu zahlen ist (OR Art. 372 Abs. 1). Wer erst zwei Monate später Rechnung stellt, verschiebt seinen eigenen Zahlungseingang. Die Rechnung selbst bewahrst du zehn Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres; elektronisch ist das zulässig (OR Art. 958f).
So macht es KIDESK
Die Pflegerate läuft in KIDESK als wiederkehrende Rechnung im gewählten Rhythmus weiter. Den Leistungszeitraum trägst du am Beleg ein, danach steht er auf dem PDF. Zusatzaufträge erfasst du als Auftrag mit Stunden, Material und Unterschrift auf dem Gerät; daraus wird die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst. Die Mehrwertsteuer rechnet KIDESK je Position, die Pflanzenzeile kann also einen anderen Satz tragen als die Arbeit. Für Garten- und Grünpflege erstellst du ausserdem das Pflichtenheft mit Bereichen, Tätigkeiten, Häufigkeit und Minuten, und nach dem Auftrag zeigt die Nachkalkulation je Position, was offeriert war und was es gekostet hat.
Häufige Fragen
Muss ich Pflanzen wirklich auf einer eigenen Zeile ausweisen?
Ja, wenn du den reduzierten Satz von 2.6 Prozent behalten willst. Das Gesetz knüpft ihn bei einer Kombination mit einer Leistung zum Normalsatz ausdrücklich an die gesonderte Rechnungsstellung (MWSTG Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 5). Eine Sammelzeile «Bepflanzung inklusive Material» ist vollständig zu 8.1 Prozent steuerbar.
Darf ich die Annahmegebühr für Grüngut ohne MwSt weiterverrechnen?
Nein, wenn du sie in deinem eigenen Namen bezahlt hast. Dann ist sie Teil deiner Kosten und gehört zum steuerbaren Entgelt (MWSTG Art. 24 Abs. 1). Ein durchlaufender Posten liegt nur vor, wenn du im Namen und für Rechnung des Kunden bezahlt hast und den Betrag gesondert ausweist (Art. 24 Abs. 6 Bst. b).
Wie rechne ich verschobene Einsätze ab?
Gar nicht einzeln. Die Rate ist ein Preis für das Pflegejahr und gleicht Wetter und Kalender aus. Wurden am Ende weniger Einsätze geleistet als vereinbart, korrigierst du das auf der letzten Rechnung des Jahres mit einer eigenen Zeile und einer Begründung. Damit das funktioniert, gehört der Preis je Einsatz in den Vertrag.
Wie lange hafte ich für eine neue Rasenfläche?
Das hängt davon ab, ob die Anlage als bewegliches oder als unbewegliches Werk gilt: zwei Jahre nach Abnahme im ersten Fall, fünf Jahre im zweiten, und die fünf Jahre lassen sich nicht zu deinen Gunsten verkürzen (OR Art. 371). Die Einordnung ist eine Frage des Einzelfalls. Eine Anwachsgarantie ist etwas anderes: Sie ist eine vertragliche Zusage und gilt so weit, wie du sie schreibst.
Rate oder Rechnung nach jedem Einsatz?
Bei einem festen Turnus ist die Rate klar im Vorteil: gleiche Beträge, weniger Rückfragen, planbarer Eingang. Nach Einsatz abzurechnen lohnt sich nur bei unregelmässigen Aufträgen. Wer beides mischt, schreibt die Rate als eine Zeile und die Zusatzeinsätze darunter, jeder mit Datum.
Brauche ich für eine Baumfällung eine Bewilligung als Beilage?
Baumschutz ist kantonal und kommunal geregelt, die Vorschriften unterscheiden sich von Ort zu Ort. Frag vor der Offerte bei der Gemeinde nach, halte in der Offerte fest, wer die Bewilligung besorgt, und leg sie der Rechnung bei, wenn du sie besorgt hast. So ist später belegt, dass gefällt werden durfte.
Quellen
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 24: Bemessungsgrundlage
- MWSTG Art. 25: Steuersätze
- MWSTG Art. 26: Rechnung
- Obligationenrecht (OR), Art. 367: Feststellung der Mängel
- OR Art. 370: Genehmigung des Werkes
- OR Art. 371: Verjährung der Mängelansprüche
- OR Art. 372: Fälligkeit der Vergütung
- OR Art. 958f: Aufbewahrung der Geschäftsbücher
- ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz
Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Unternehmen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.
