Die Reihenfolge: exportieren, prüfen, kündigen
Drei Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von bexio (Fassung November 2024) entscheiden über deinen Zeitplan. Gekündigt wird online im bexio-Konto, danach kommt eine E-Mail mit einem Bestätigungslink, und massgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Eingang dieser Bestätigung (Ziff. 17.4). Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat auf Ende der laufenden Vertragsperiode des jeweiligen Abos, danach wird das Konto gesperrt (Ziff. 17.3 und 17.4). Nach Vertragsende bleibt ein Monat, um die Herausgabe der Daten zu verlangen; danach löscht bexio sie grundsätzlich unwiderruflich (Ziff. 5.7 und 13.8). Länger aufbewahren darf bexio nur, was es für eigene vertragliche oder gesetzliche Pflichten braucht, und so lange, wie Ansprüche gegen bexio geltend gemacht werden können, etwa für Beweiszwecke (Ziff. 5.8).
- Kündigung im Konto ausgelöst und per Link bestätigt
- 20. Oktober 2026
- Einmonatige Frist auf Ende der laufenden Vertragsperiode
- Ende November 2026
- Konto gesperrt, eigener Export nicht mehr möglich
- 30. November 2026
- Letzter Tag, um die Herausgabe zu verlangen (Ziff. 5.7)
- 31. Dezember 2026
- Zeitfenster für deinen eigenen Export
- bis 30. November 2026
Dieses Beispiel ist aus Ziff. 17.3 abgeleitet und nicht der Bescheid von bexio. Welches Datum für dein Abo gilt, steht nach der Kündigung im Konto. Beim Jahresabo läuft die Vertragsperiode bis zum Ende des Abojahres, das Zeitfenster ist dann deutlich länger. Frag im Zweifel bei bexio nach, bevor du dich auf ein Datum verlässt.
Was du aus bexio herausholst, und wo der Knopf sitzt
Die folgenden Wege beschreibt bexio in der eigenen Hilfe unter «Daten sichern / Export der Dokumente», Stand 9. September 2026. Drei Knöpfe kommen immer wieder vor: das Pfeil-Symbol «Aktuelle Liste exportieren» für die Excel-Liste, «Excel-Export» als Aktion über ausgewählte Zeilen und «Multi-PDF» für mehrere Dokumente auf einmal.
| Bereich | Was du bekommst | Format |
|---|---|---|
| Kontakte | ausgewählte oder gefilterte Kontakte, auf Wunsch mit allen Zusatzadressen | Excel |
| Kontakte | Notizen als Liste; Dateien am Kontakt nur einzeln | Excel, Originaldatei |
| Verkauf | Offerten (in bexio «Angebote»), Aufträge, Rechnungen und Gutschriften als Dokument | PDF (Multi-PDF) |
| Verkauf | dieselben Belege als Liste, dazu die Verkaufsanalyse | Excel |
| Lieferungen | Lieferscheine, gleicher Weg wie die übrigen Verkaufsbelege | PDF und Excel |
| Projekte und Zeiten | Projektliste und erfasste Stunden | Excel |
| Produkte | Artikelliste, Lagerbestand, Ein- und Ausgänge | Excel |
| Ausgaben | Bestellungen, Lieferantenrechnungen, Aufwendungen | PDF (Bestellungen) und Excel |
| Buchhaltung | Journal, Kontenblätter, Bilanz und Erfolgsrechnung, MWST-Journal und MWST-Formular | Excel, teils PDF |
| Posteingang | hochgeladene Belege, nur einzeln über «Herunterladen» | Originaldatei |
Warum du jede Liste zweimal brauchst
Das PDF und die Excel-Liste haben verschiedene Aufgaben. Das PDF ist der Beleg: das Dokument so, wie dein Kunde es bekommen hat, mit Nummer, Datum, Positionen und Mehrwertsteuer. Es ist das, was du bei einer Kontrolle vorlegst. Die Excel-Liste ist der Datensatz: Zeilen mit Spalten, die eine neue Software einlesen kann. Wer nur die Liste zieht, hat keinen Beleg. Wer nur die PDF-Dateien zieht, tippt später alles von Hand ab.
Die Belege aus dem Posteingang sind der mühsame Teil
Für die Dateien, die du in bexio hochgeladen hast, gibt es laut derselben Hilfeseite keinen Sammel-Download. Jede Datei holst du einzeln über das Drei-Punkte-Menü und «Herunterladen». Dateien, die bereits an einem Dokument hängen, sind archiviert und über den Filter «Im Archiv» zu finden. bexio empfiehlt in dieser Hilfe ausdrücklich, Belege ohnehin zusätzlich ausserhalb der Software aufzubewahren.
Schritt für Schritt
- 01
Ordner anlegen und Stichtag festlegen
Leg auf deinem Rechner einen Ordner je Geschäftsjahr an, darin je einen für Verkauf, Einkauf, Kontakte, Artikel, Buchhaltung und Belege. Bestimme einen Stichtag, ab dem du neu arbeitest. Ein Quartals- oder Jahresanfang ist die ruhigste Kante.
- 02
Verkaufsbelege als PDF sichern
Im Bereich Verkauf die Dokumente auswählen und über die Aktion «Multi-PDF» herunterladen, Jahr für Jahr und Belegart für Belegart. Lieferscheine liegen unter «Verkauf», «Weitere», «Lieferungen anzeigen».
- 03
Dieselben Belege als Excel-Liste ziehen
In jeder Liste das Pfeil-Symbol «Aktuelle Liste exportieren». Diese Datei brauchst du später beim Import, denn darin stehen Nummer, Datum, Kunde, Betrag und Status als Spalten.
- 04
Kontakte und Artikel exportieren
Kontakte über die Checkbox auswählen und als Excel exportieren, Artikel gleich. Den Kontaktexport einmal mit und einmal ohne Zusatzadressen ziehen, damit du beides hast.
- 05
Buchhaltung für die Treuhandstelle sichern
Journal, Kontenblätter sowie Bilanz und Erfolgsrechnung je Geschäftsjahr, dazu MWST-Journal und die eingereichten MWST-Formulare. Frag vorher deine Treuhandstelle, welches Format sie will.
- 06
Belege holen
Die Dateien im Posteingang einzeln herunterladen, auch die archivierten über den Filter «Im Archiv». Ist es zu viel, den Support um den Export bitten.
- 07
Gegenprüfen, bevor du kündigst
Öffne Stichproben: die höchste Rechnungsnummer des laufenden Jahres, die älteste Rechnung, die du noch aufbewahren musst, drei Kunden mit Zusatzadresse, zwei Belege. Zähl die Zeilen der Excel-Listen gegen die Anzahl Dokumente in bexio.
- 08
Erst jetzt kündigen
Die Kündigung läuft online im Konto, den Bestätigungslink in der E-Mail musst du anklicken. Bis zur Sperre bleibt der Zugang offen, du kannst also nachholen, was fehlt.
Was zehn Jahre bei dir bleiben muss
Mit dem Wechsel endet die Software, nicht die Aufbewahrungspflicht. Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind zehn Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ablauf des Geschäftsjahres (OR Art. 958f Abs. 1). Elektronisch ist das zulässig, solange die Unterlagen mit den Geschäftsvorfällen übereinstimmen und jederzeit wieder lesbar gemacht werden können (OR Art. 958f Abs. 3). Dieselben zehn Jahre verlangt die Mehrwertsteuer: aufzubewahren ist bis zur absoluten Verjährung der Steuerforderung, und die tritt nach zehn Jahren ein (MWSTG Art. 70 Abs. 2 mit Art. 42 Abs. 6). Details zur elektronischen Ablage regelt die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV Art. 9). Was das im Alltag bedeutet, steht in der Übersicht der Aufbewahrungsfristen und im Ratgeber Belege digital aufbewahren.
Sechs Fehler beim Einlesen in die neue Software
- Den Export «Alle Adressen» als Importdatei nehmen. bexio schreibt in der eigenen Hilfe, dass dieser Export nicht für den Kontaktimport gedacht ist. Jede Zusatzadresse steht als eigene Zeile, aus einem Kunden werden so drei.
- Rechnungsbetrag statt Restbetrag übernehmen. In die neue Software gehört bei offenen Rechnungen der Betrag, der noch aussteht. Sonst mahnst du Geld ein, das längst auf deinem Konto liegt.
- Den Nummernkreis nicht einstellen. Setz die nächste Rechnungsnummer über die höchste Nummer aus bexio. Zwei Belege mit derselben Nummer fallen später auf, nicht heute. Die Regeln dazu stehen unter Rechnungsnummern und Lücken.
- Mehrwertsteuer falsch übernehmen. Prüfe je Liste, ob die Beträge inklusive oder exklusive Steuer stehen und welcher Satz gilt. Alte Belege tragen ältere Sätze, das ist richtig so und darf beim Import nicht überschrieben werden.
- Zahlungen und Mahnstufen vergessen. Eine Rechnung ohne ihre Teilzahlungen ist im neuen Programm falsch offen. Ist die Liste unklar, nimm die Rechnung als bezahlt oder als offen mit Restbetrag auf und lass die Teilzahlungen im alten Beleg stehen.
- Parallel in zwei Programmen arbeiten. Ab dem Stichtag schreibst du nur noch in der neuen Software. Alte Rechnungen führst du dort zu Ende, wo sie entstanden sind, oder du überträgst sie einmal vollständig.
Was beim Wechsel nicht einfach mitkommt
Journal, Kontenblätter und Bilanz sind Auswertungen, keine Buchhaltung, die man verschiebt. Wer seine Finanzbuchhaltung bisher selbst im selben Programm geführt hat, braucht danach entweder ein Buchhaltungsprogramm oder eine Treuhandstelle, die das übernimmt. Kläre das, bevor du kündigst, nicht danach. Für die Übergabe hilft der Ratgeber zur Treuhand-Übergabe. Dasselbe gilt für Löhne: Lohnbuchhaltung ist kein Nebeneffekt einer Rechnungssoftware.
So macht es KIDESK
In KIDESK führen zwei Wege herein. Der eine: Du meldest dich in den Einstellungen bei bexio an, und KIDESK liest Kunden, Artikel, Rechnungen mit Positionen, Zahlungen samt Mahnstufe, Offerten, Aufträge und die Original-PDFs. In bexio ändert KIDESK dabei nichts. Nicht übernommen werden Kontenplan und Buchungsjournal, Lieferantenrechnungen und wiederkehrende Rechnungen. Der andere Weg: Du lädst CSV- oder Excel-Dateien hoch, KIDESK ordnet die Spalten selbst zu, du prüfst die Vorschau, und ein Durchgang mit bis zu 1000 Zeilen lässt sich 24 Stunden lang rückgängig machen. Eine Finanzbuchhaltung führt KIDESK nicht: Hauptbuch, Bilanz und Abschluss bleiben bei deinem Buchhaltungsprogramm oder deiner Treuhandstelle.
KIDESK und bexio im Vergleich Zusammenarbeit mit der Treuhandstelle
Häufige Fragen
Komme ich nach der Kündigung noch an meine Daten?
Einen Monat lang. Nach Vertragsende kannst du die Herausgabe deiner Daten verlangen, in dem Format, das bexio verwendet, und bexio darf dafür eine Aufwandsentschädigung verlangen (AGB Ziff. 5.6 und 5.7). Danach werden die Daten grundsätzlich unwiderruflich gelöscht (Ziff. 13.8). Selbst exportieren kannst du nur, solange das Konto offen ist.
Reichen die Excel-Listen, oder brauche ich wirklich alle PDF?
Du brauchst beides. Die Excel-Liste ist der Datensatz für die neue Software, das PDF ist der Buchungsbeleg, den du zehn Jahre aufbewahren musst (OR Art. 958f Abs. 1). Eine Tabellenzeile mit Nummer und Betrag ersetzt die Rechnung nicht, die dein Kunde bekommen hat.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Wechsel?
Auf den Anfang eines Geschäftsjahres oder wenigstens eines Quartals. Dann liegt die Grenze zwischen alt und neu dort, wo auch deine Auswertungen und deine Mehrwertsteuer-Abrechnung eine Grenze haben. Mitten im Quartal zu wechseln heisst, jede Auswertung aus zwei Quellen zusammenzusetzen.
Was mache ich mit Rechnungen, die noch offen sind?
Entscheide dich für einen Weg. Entweder du führst sie im alten Programm zu Ende, bis die letzte bezahlt ist, und schreibst neue Rechnungen nur noch im neuen. Oder du überträgst sie mit dem offenen Restbetrag und mahnst ab dann dort. Beides gleichzeitig führt zu doppelten Mahnungen.
Muss ich meiner Treuhandstelle vor dem Wechsel Bescheid sagen?
Ja, und zwar vorher. Deine Treuhandstelle sagt dir, welche Auswertungen sie in welchem Format braucht und ob sie den Zugriff auf das alte Konto noch nutzen will. Nach der Sperre ist dieser Zugriff weg, und die Daten musst du dann über bexio anfordern.
Quellen
- bexio AG: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fassung November 2024 (Ziff. 5.6 bis 5.8, 10.5, 13.8, 17.3 und 17.4)
- bexio-Hilfe: Daten sichern und Export der Dokumente, Stand 9. September 2026
- bexio-Hilfe: Kontakte inklusive aller Adressen exportieren, Stand 28. November 2025
- Obligationenrecht (OR), Art. 958f: Aufbewahrung der Geschäftsbücher während zehn Jahren
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 70 mit Art. 42 Abs. 6: Aufbewahrung bis zur absoluten Verjährung
- Geschäftsbücherverordnung (GeBüV), Art. 9: Zulässige Informationsträger
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