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Ratgeber

Rechnungssoftware Schweiz: worauf du achten solltest.

Kurz gesagt

Acht Dinge entscheiden, ob ein Rechnungsprogramm in der Schweiz taugt: der QR-Zahlteil, die Mehrwertsteuer, das Mahnwesen mit Verzugszins, der Abgleich der Zahlungseingänge aus der CAMT-Datei, der Export für die Treuhandstelle, die Aufbewahrung über zehn Jahre, die Kündbarkeit und eine Preisstruktur, die mit deinem Betrieb mitwächst. Der Preis ist selten der Unterschied. Der Unterschied ist, ob die Zahlungen ohne Handarbeit zurückkommen und ob du deine Daten am Schluss wieder herausbekommst.

Stand: . Geprüft anhand der unten genannten Quellen.

Acht Kriterien statt einer Rangliste

Ranglisten im Netz küren Sieger. Welches Programm zu einem Betrieb mit deinen Rechnungen passt, sagen sie nicht. Nützlicher ist eine Liste von Kriterien, die du selbst abhaken kannst, mit je einer Frage, die du in der Testphase wirklich stellst.

KriteriumWas es konkret heissen mussDeine Testfrage
QR-Zahlteilstrukturierte Adressen, richtige Referenz zur IBAN, bei Teilrechnungen der offene BetragEine Rechnung an einen Kunden mit Postfach und eine Teilrechnung erstellen und den Zahlteil ansehen.
Mehrwertsteuermehrere Sätze auf einer Rechnung, Netto und Brutto, Auswertung je AbrechnungsperiodeEine Rechnung mit 8.1 % und 2.6 % erfassen und die Quartalsauswertung ausdrucken.
Mahnweseneigene Stufen und Fristen, Gebühr und Verzugszins getrennt, Texte änderbarEine Mahnung mit Zins erzeugen und prüfen, ob der Zins tagesgenau und ohne MwSt gerechnet wird.
ZahlungsabgleichCAMT-Datei aus dem E-Banking einlesen, Zuordnung über die Referenz, Teilzahlungen erkennenEinen echten Kontoauszug des letzten Monats hochladen und zählen, was von Hand übrig bleibt.
Export für die TreuhandstelleRechnungs- und Zahlungsliste als Tabelle, Belege als PDF, in einem Format, das eingelesen werden kannDen Export machen und der Treuhänderin schicken, bevor du unterschreibst.
AufbewahrungZugriff auf zehn Jahre alte Belege, auch nach dem Ende des AbonnementsSchriftlich fragen, wie lange nach der Kündigung Belege verfügbar bleiben.
Kündbarkeitkeine mehrjährige Bindung, klare Frist, vollständiger Datenexport beim AustrittDie Kündigungsbedingungen im Vertrag lesen, nicht auf der Preisseite.
Preisstrukturnachvollziehbar je Person, Modul oder Beleg, ohne Nachschlag für das, was du täglich brauchstDen Preis für deinen Betrieb in zwei Jahren rechnen, mit zwei Personen mehr.
Nimm für den Test echte Vorgänge aus dem letzten Monat. Eine Vorführung zeigt, was das Programm kann; deine eigenen Rechnungen zeigen, was es mit deinen Daten macht.

QR-Rechnung: woran es in der Praxis scheitert

Rote und orange Einzahlungsscheine sind seit dem 30. September 2022 abgeschafft. Für eine Rechnung auf Papier oder als PDF bleibt damit der QR-Zahlteil, daneben gibt es eBill im E-Banking. Massgebend sind die Schweizer Implementation Guidelines von SIX. Vier Fehler tauchen im Alltag immer wieder auf, und jeder davon kann dazu führen, dass eine Zahlung nicht ankommt oder dein Kunde den Zahlteil nicht einlesen kann.

  • Unstrukturierte Adresse. Seit dem 22. November 2025 ist nur noch die strukturierte Adresse zulässig, mit Name, Postleitzahl, Ort und Land als Pflichtfeldern. Strasse und Hausnummer sind optional, freie Adresszeilen sind es nicht mehr. Mehr dazu im Ratgeber Strukturierte Adressen im QR-Zahlteil.
  • Falsche Referenz zur Kontonummer. Eine QR-IBAN verlangt zwingend die QR-Referenz. Auf einer normalen IBAN ist sie unzulässig; dort sind nur die Creditor Reference (sie beginnt mit RF) oder gar keine Referenz erlaubt. Was wofür gilt, steht im Ratgeber QR-IBAN oder IBAN.
  • Voller Betrag auf der Teilrechnung. Wer eine Akontozahlung erhalten hat, druckt im Zahlteil den offenen Rest, nicht die ganze Summe. Sonst zahlt der Kunde zweimal dasselbe.
  • Zu lange Mitteilung oder falsche Währung. Unstrukturierte Mitteilung und Rechnungsinformationen zusammen dürfen höchstens 140 Zeichen lang sein, und im Zahlteil sind nur Franken und Euro möglich. Für eine Rechnung in Dollar braucht es IBAN und BIC im Klartext statt eines Zahlteils.

Mahnwesen: mehr als ein Knopf

Ein Mahnwesen, das nur «Mahnung drucken» kann, hilft wenig. Brauchbar wird es, wenn du Stufen mit eigenen Fristen und eigenen Texten hinterlegst und wenn Gebühr und Zins sauber getrennt sind. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 Prozent pro Jahr (OR Art. 104 Abs. 1) und ist geschuldet, sobald der Kunde in Verzug ist. Die Mahngebühr dagegen schuldet er nur, wenn ihr sie vereinbart habt, in der Offerte, im Vertrag oder in AGB, die vor Vertragsschluss galten.

Achtung: Der Unterschied hat Folgen für die Steuer: Mahnspesen zählt die Eidgenössische Steuerverwaltung zum Entgelt, sie gehören damit in die Bemessungsgrundlage. Nur der Verzugszins nach OR Art. 104 gilt als Schadenersatz und bleibt steuerfrei. Prüf in der Testphase, ob dein Programm das so rechnet. Beides im Detail in den Fragen Darf ich Mahngebühren verlangen? und MwSt auf Mahngebühren.

Zahlungseingänge: die Stunde, die du zurückbekommst

Der Abgleich der Zahlungen ist die Arbeit, die ein Programm am spürbarsten abnimmt, und er braucht keine Verbindung zu deiner Bank. Du lädst im E-Banking den Kontoauszug als CAMT-Datei herunter und in der Software wieder hoch; über die Referenz findet sie die passende Rechnung. Achte auf drei Dinge: Werden Sammelbuchungen vollständig gelesen, werden Teilzahlungen als Teilzahlung erkannt, und was passiert mit einer Überzahlung? Wie das abläuft, steht im Ratgeber Bankabgleich mit der CAMT-Datei.

Was der Abgleich einem Betrieb mit 40 Zahlungen im Monat spart
Zahlungseingänge im Monat
40
Suchen, abhaken, verbuchen, je Zahlung
90 Sekunden
Zeitaufwand im Monat
60 Minuten
Zeitaufwand im Jahr
12 Stunden
Bewertet mit CHF 95.00 je Stunde
1'140.00
Wert der Handarbeit im Jahr
CHF 1'140.00

Setz deine eigenen Zahlen ein. Selbst wenn nur die Hälfte automatisch zugeordnet wird, trägt dieser eine Punkt einen guten Teil der Kosten. Und er wirkt doppelt: Wer den Stand seiner offenen Posten kennt, mahnt früher und wartet weniger lang auf sein Geld.

Export für die Treuhandstelle und zehn Jahre Aufbewahrung

Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind zehn Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahrs (OR Art. 958f). Elektronisch ist das erlaubt, sofern die Unterlagen jederzeit wieder lesbar gemacht werden können; die Einzelheiten regelt die Geschäftsbücherverordnung. Daraus folgt die Frage, die fast nie gestellt wird: Was passiert nach der Kündigung? Ein Programm, das dir nach dem letzten Monat den Zugang sperrt und die Belege nur im eigenen Format hält, verwandelt deine Aufbewahrungspflicht in ein Problem.

  • Verlang den Export, bevor du unterschreibst. Rechnungsliste und Zahlungen als Tabelle, jeder Beleg als PDF, Kunden und Artikel als Datei.
  • Lass den Export die Treuhänderin ansehen. In zehn Minuten sagt sie dir, ob sie damit arbeiten kann. Was sie braucht, steht im Ratgeber Die Übergabe an die Treuhandstelle.
  • Lade einmal im Jahr selbst herunter. Ein Ordner je Geschäftsjahr auf deiner eigenen Festplatte, zusätzlich zum Programm. Das ist die billigste Versicherung, die es gibt.

Der Vertrag: Kündbarkeit, Preisstruktur, Datenstandort

Über den Preis entscheidet nicht die Zahl auf der Preisseite, sondern die Struktur dahinter. Wird je Person gerechnet, je Beleg, je Modul? Kostet der Bankabgleich extra, kostet das Mahnwesen extra? Rechne den Preis für den Betrieb, den du in zwei Jahren hast. Und lies die Kündigungsbedingungen im Vertrag, nicht in der Werbung: Laufzeit, Frist, was mit bereits bezahlten Monaten passiert.

Dazu kommt der Datenschutz. Wer für dich Personendaten bearbeitet, ist dein Auftragsbearbeiter: Er darf sie nur so bearbeiten, wie du es selbst dürftest, und Unterauftragsbearbeiter nur mit deiner vorgängigen Genehmigung beiziehen (DSG Art. 9). Frag, wo die Datenbank steht, wo die Dateien liegen und wer sonst beteiligt ist, und lass dir das schriftlich geben. «Sicher» ist keine Auskunft.

Für wen ein reines Rechnungsprogramm nicht reicht

  • Wer in Regie arbeitet. Stunden, Material und Unterschrift entstehen auf der Baustelle, nicht im Büro. Dann brauchst du die Kette von der Offerte über den Rapport zur Rechnung, siehe Handwerkersoftware Schweiz.
  • Wer monatliche Pauschalen verrechnet. Zwanzig Objekte mal zwölf Monate sind 240 Rechnungen im Jahr. Ohne wiederkehrende Rechnungen wird das zur Handarbeit, siehe Wiederkehrende Rechnungen und Pauschalen.
  • Wer buchführungspflichtig ist. Ab CHF 500'000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr ist auch die Einzelfirma zur Buchführung und Rechnungslegung nach Obligationenrecht verpflichtet (OR Art. 957 Abs. 1). Fakturierung ersetzt sie nicht.
  • Wer Ware ein- und verkauft. Bestand, Einkaufspreise und Lieferanten gehören in ein Programm, das damit umgehen kann, sonst führst du zwei Wahrheiten.

So macht es KIDESK

KIDESK schreibt Rechnungen mit Schweizer QR-Zahlteil und strukturierten Adressen, verrechnet Akonto und Schlussrechnung gegeneinander, kennt wiederkehrende Rechnungen, mahnt in drei Stufen mit deinen Fristen, deiner Gebühr und wahlweise mit Verzugszins, und liest den Kontoauszug als CAMT-Datei ein. Für die Treuhandstelle gibt es ein Paket mit Buchungsliste, Zahlungen und allen Belegen als Dateien; deine Treuhänderin kann stattdessen auch selbst hineinschauen. Für wen KIDESK nicht passt: wer eine Finanzbuchhaltung mit Hauptbuch, Bilanz und Abschluss im selben Programm will, wer eine Registrierkasse braucht, wer die Löhne selbst abrechnet, wer ein Kundenportal mit Login für seine Kunden sucht oder wer eine direkte Anbindung an sein Bankkonto erwartet. Das kann KIDESK nicht, und das sagen wir lieber vor der Testphase als danach. CHF 39.00 im Monat für die erste Person, CHF 8.00 je weitere, 14 Tage gratis ohne Kreditkarte.

Rechnungen in KIDESK Zahlungen abgleichen Preise

Häufige Fragen

Brauche ich als Einzelfirma überhaupt eine Rechnungssoftware?

Bei wenigen Rechnungen im Monat genügt eine gute Vorlage; den Zahlteil erzeugst du im E-Banking. Ab etwa zehn Rechnungen im Monat, bei Teilzahlungen oder bei regelmässigen Mahnungen kippt die Rechnung, weil das Nachführen von Hand mehr Zeit kostet als das Schreiben. Entscheide nach der Zahl der offenen Posten, nicht nach dem Umsatz.

Muss eine Rechnungssoftware buchhalten können?

Nein. Rechnungsstellung und Buchhaltung sind zwei Dinge, und viele Kleinbetriebe lassen die Buchhaltung bei der Treuhandstelle. Entscheidend ist, dass die Software sauber exportiert: Rechnungsjournal, Zahlungen und Belege in einem Format, das die Treuhandstelle einlesen kann.

Was kostet eine Rechnungssoftware in der Schweiz?

Das hängt an der Zahl der Personen, am Umfang und am Preismodell. Fremde Preise nennen wir hier nicht, weil sie sich ändern und weil nur der Vergleich mit deinem eigenen Bedarf etwas taugt. Rechne deinen Fall durch, mit der Mannschaft, die du in zwei Jahren hast, und mit allen Funktionen, die du täglich brauchst.

Wie lange muss ich nach einem Wechsel auf die alten Rechnungen zugreifen können?

Zehn Jahre, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahrs (OR Art. 958f). Darum gehört vor jede Kündigung ein vollständiger Export: alle Belege als PDF plus eine Liste. Verlass dich nicht darauf, dass der bisherige Anbieter dir später noch etwas herausgibt.

Ist eine Rechnung aus einem Programm rechtlich anders als eine aus Word?

Nein. Das Gesetz interessiert sich für den Inhalt, nicht für das Werkzeug: Bist du im Mehrwertsteuerregister eingetragen, musst du auf Verlangen des Empfängers eine Rechnung mit den Angaben nach MWSTG Art. 26 ausstellen. Der Unterschied liegt in der Praxis, etwa bei fortlaufenden Nummern, beim QR-Zahlteil und beim Nachführen der offenen Posten.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information für Schweizer Betriebe und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Wenn dir ein Fehler auffällt, schreib uns, wir korrigieren ihn.

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