Im Beispiel rechnet ein Haustechnikbetrieb einen Samstagseinsatz an einer Heizung ab: Anfahrt, Monteurstunden nach Rapport, Zuschlag für das Pikett, zwei ersetzte Teile, Kleinmaterial, Entsorgung und die Einregulierung am Schluss. Die Preise und die Zuschlagssätze im Fusstext sind Beispiele aus einer Kalkulation und keine Marktpreise; setz deine eigenen ein. Wie du auf sie kommst, steht unter Stundenansatz im Sanitär berechnen. Für den grossen Auftrag, den Heizungsersatz, gibt es weiter unten ein zweites Rechenbeispiel und die Offerte Vorlage für Sanitär und Heizung.
Die Anlage ist der Bezugspunkt, nicht die Wohnung
In den meisten Gewerken genügt die Adresse. In der Haustechnik nicht: Ein Mehrfamilienhaus hat eine Heizung, zwei Boiler, eine Lüftung und zwanzig Wohnungen mit je eigenen Armaturen. Wenn in drei Jahren dieselbe Pumpe wieder ausfällt, ist die alte Rechnung die einzige Stelle, an der steht, was damals eingebaut wurde. Darum gehört in die Kopfzeile nicht nur das Objekt, sondern die Anlage.
- Anlage mit Bezeichnung, Fabrikat und Typ, zum Beispiel «Wärmepumpe [Fabrikat] [Typ], Aussenaufstellung Nordseite».
- Standort im Gebäude, zum Beispiel «Heizungsraum UG» oder «Steigzone Haus B, 3. OG». Der nächste Monteur findet sie damit ohne Anruf.
- Serien- oder Anlagennummer vom Typenschild. Sie ist der Schlüssel zu Ersatzteilen und zur Garantie des Herstellers.
- Einsatzdatum, nicht nur das Rechnungsdatum. Es ist zugleich die Pflichtangabe nach MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. c, sobald Einsatz und Rechnung nicht am selben Tag liegen.
- Rapportnummer, wenn Stunden nach Aufwand verrechnet werden. Ohne Rapport keine Stundenzeile.
Anfahrt, Stunden und Zuschläge: drei verschiedene Dinge
Hier passieren die meisten Diskussionen, weil drei Sachen durcheinandergehen. Die Anfahrt ist eine Pauschale für die Fahrt zum Kunden. Die Arbeitszeit ist die Zeit an der Anlage. Der Zuschlag ist der Aufpreis dafür, dass dein Monteur am Samstag statt am Dienstag kommt. Alle drei dürfen verrechnet werden, aber nur, wenn sie vorher bekannt waren: in der Offerte, im Servicevertrag oder auf deiner veröffentlichten Ansatzliste.
| Posten | Wie er auf die Rechnung kommt | Was vorher geregelt sein muss |
|---|---|---|
| Anfahrt | Pauschale je Einsatz oder je Kilometer, eigene Position | Der Betrag und ob er je Einsatz oder je Person gilt |
| Arbeitszeit Monteur | Stunden aus dem Rapport, in Viertelstunden, mit Ansatz | Der Ansatz und die kleinste verrechnete Einheit |
| Zweite Person | Eigene Zeile mit eigenem Ansatz | Wann zwei Personen kommen und was die zweite kostet |
| Zuschlag Abend, Samstag, Sonntag, Feiertag | Eigene Zeile mit Prozentsatz auf den betroffenen Stunden | Die Zeitfenster und die Prozentsätze |
| Pikett- oder Notfallpauschale | Eigene Position je Einsatz | Wann Pikett gilt und ob die Pauschale zum Zuschlag dazukommt |
| Kleinmaterial | Pauschale oder Prozentsatz auf dem Materialwert | Die Berechnungsart, sonst liest der Kunde eine Blackbox |
Die Fahrzeit selbst ist arbeitsrechtlich Arbeitszeit, das heisst aber nicht, dass du sie dem Kunden als Stunde verrechnen darfst. Ob du sie in der Anfahrtspauschale abbildest oder als Zeit ausweist, ist eine Frage der Abmachung. Beides zusammen ist eine Doppelverrechnung. Wie du es sauber trennst, steht unter Fahrzeit und Anfahrt verrechnen, und was du deinen Mitarbeitenden schuldest, unter Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
Material: Fabrikat und Artikelnummer, nicht «Pumpe»
Eine Position «Umwälzpumpe, CHF 486.50» ist für den Kunden nicht prüfbar und für dich in zwei Jahren wertlos. Schreib Fabrikat, Typ und Artikelnummer dazu. Das kostet dich nichts, weil die Angaben ohnehin auf dem Lieferantenbeleg stehen, und es löst drei Probleme auf einmal: Der Kunde kann den Preis einordnen, die Garantie des Herstellers ist zuordenbar, und beim nächsten Ausfall weisst du, welches Teil drin ist.
Das Kleinmaterial ist der zweite Punkt. Dichtungen, Lot, Hanf, Heizungswasser-Zusatz, Schrauben: Einzeln aufgeführt füllt es eine halbe Seite. Üblich ist darum eine Pauschale oder ein Prozentsatz auf dem Materialwert. Beides ist zulässig, wenn es vereinbart ist, und beides gehört als eigene Position mit dem Berechnungsweg auf die Rechnung. Wie du auf einen Materialaufschlag kommst, steht unter Materialaufschlag kalkulieren.
Kältemittel: was ins Wartungsheft muss, muss zur Rechnung passen
Bei Geräten und Anlagen mit mehr als 3 Kilogramm Kältemittel muss die Inhaberin ein Wartungsheft führen lassen. Die Fachperson trägt nach jedem Eingriff ein: Datum, ausgeführte Arbeiten, Ergebnis der Dichtigkeitskontrolle, Menge und Art des entnommenen und eingefüllten Kältemittels, dazu Firma, Name und Unterschrift (ChemRRV Anhang 2.10 Ziffer 3.5). Die Dichtigkeitskontrolle ist bei solchen Anlagen mindestens bei jedem Eingriff und jeder Wartung fällig (Ziffer 3.4).
Das Beispiel in der Vorlage, nachgerechnet
- Anfahrt Servicefahrzeug, Pauschale je Einsatz
- CHF 95.00
- Monteur Heizung, 3.75 Std. à CHF 112.00
- CHF 420.00
- Zuschlag Piketteinsatz Samstag, 50 % auf 2.00 Std.
- CHF 112.00
- Umwälzpumpe, Fabrikat und Artikelnummer
- CHF 486.50
- Ausdehnungsgefäss 18 l mit Anschlussgarnitur
- CHF 214.00
- Kleinmaterial, Pauschale
- CHF 38.60
- Entsorgung Altteile und Heizungswasser
- CHF 45.00
- Einregulierung, Entlüftung, Druckprobe, 0.75 Std. à CHF 112.00
- CHF 84.00
- Zwischentotal
- CHF 1'495.10
- MwSt 8.1 % auf CHF 1'495.10
- CHF 121.10
- Rechnungsbetrag
- CHF 1'616.20
Der Zuschlag in der dritten Zeile ist bewusst als eigene Position gerechnet: 50 Prozent auf zwei der 3.75 Stunden, also CHF 56.00 je Stunde auf zwei Stunden. Nur die Stunden im Pikettfenster tragen den Zuschlag, nicht der ganze Einsatz. Wer den Zuschlag stillschweigend in den Stundenansatz einrechnet, hat eine Rechnung, die der Kunde nicht nachrechnen kann, und eine Diskussion, die eine Woche dauert.
Die Schlussrechnung beim Heizungsersatz
Der zweite Rechnungstyp in der Haustechnik ist die Schlussrechnung über einen Anlagenersatz, meist mit vorher fakturierten Akontobeträgen. Ist das Werk in Teilen zu liefern und die Vergütung nach Teilen bestimmt, ist die Zahlung für jeden Teil bei dessen Ablieferung fällig (OR Art. 372 Abs. 2); ohne solche Abrede wird die ganze Vergütung erst bei der Ablieferung des Werkes fällig (Abs. 1). Vereinbare den Zahlungsplan also im Werkvertrag, nicht erst in der ersten Rechnung.
- Leistung gemäss Ausführung, ohne MwSt
- CHF 39'000.00
- Abzüglich Akonto 1 vom 04.05.2026, netto
- CHF 11'700.00
- Abzüglich Akonto 2 vom 08.06.2026, netto
- CHF 15'600.00
- Restbetrag ohne MwSt
- CHF 11'700.00
- MwSt 8.1 % auf CHF 11'700.00
- CHF 947.70
- Noch zu zahlen
- CHF 12'647.70
Wichtig ist, dass du nicht mischst. Weist du die Steuer offen aus, ziehst du die Akontobeträge mit ihrem Nettobetrag ab und rechnest die Steuer auf dem Restbetrag, so wie oben. Fakturierst du mit Beträgen inklusive Steuer und nur dem Satz, ziehst du die Akonti brutto ab. Beide Wege zeigt die Eidgenössische Steuerverwaltung in der MWST-Branchen-Info 04, Ziffer 5.5, an einem durchgerechneten Beispiel. Mehr dazu unter Akonto- und Schlussrechnung und im Muster für die Schlussrechnung.
Fördergeld: die Rechnung ist ein Nachweis
Ersetzt dein Kunde eine fossile Heizung, läuft meist ein kantonales Fördergesuch mit. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein, das ist die Regel des Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen. Für die Auszahlung braucht die kantonale Stelle danach Belege über die tatsächlich ausgeführte Anlage. Welche Unterlagen genau verlangt werden, steht in der Förderzusage deines Kunden und ist von Kanton zu Kanton verschieden.
- Fabrikat und Typ der eingebauten Anlage, genau so, wie es auf dem Typenschild steht, nicht als Gattungsbegriff.
- Leistung in Kilowatt und, wenn es die Förderstelle verlangt, die Kennwerte aus dem Datenblatt.
- Datum der Inbetriebnahme. Es ist oft das massgebende Datum für den Beitrag und zugleich der Start deiner Garantiefrist.
- Was ersetzt wurde: Fabrikat, Baujahr und Energieträger der alten Anlage, dazu die Entsorgung von Kessel und Tank als eigene Positionen.
- Die Trennung von Förderfähigem und Übrigem. Ein Badumbau, der beim gleichen Termin mitlief, gehört auf eine eigene Rechnung.
Mängel und Garantie: 60 Tage und fünf Jahre
Für Verträge ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Frist für die Mängelrüge bei einem unbeweglichen Werk 60 Tage, und die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist unwirksam (OR Art. 367 Abs. 1bis). Für Mängel, die bei der Abnahme und ordnungsmässigen Prüfung nicht erkennbar waren, laufen die 60 Tage ab der Entdeckung (OR Art. 370 Abs. 4). Die Frist gilt ausdrücklich auch für Mängel eines beweglichen Werks, das bestimmungsgemäss in das unbewegliche Werk integriert wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Ein eingebauter Heizkessel kann darunter fallen. Ob die zweite Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist, nämlich dass er die Mangelhaftigkeit des Gebäudes verursacht hat, entscheidet der Fall und nicht die Rechnung.
Bei der Verjährung gilt: zwei Jahre nach der Abnahme beim beweglichen Werk, fünf Jahre beim unbeweglichen Werk und fünf Jahre für ein bewegliches Werk, das in ein unbewegliches integriert wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (OR Art. 371 Abs. 1 und 2). Die fünf Jahre können nicht zulasten des Bestellers verkürzt werden (Abs. 3). Was das für deine Bedingungen bedeutet, steht unter Mängelrüge: 60 Tage nach neuem Recht.
Jede Angabe in der Vorlage, und warum sie dasteht
| Angabe | Warum sie dasteht |
|---|---|
| Name und Ort deines Betriebs, MwSt-Nummer | Pflichtangabe, wenn du im Mehrwertsteuerregister eingetragen bist (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. a) |
| Name und Ort des Kunden | Pflichtangabe (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. b) |
| Einsatzdatum | Pflichtangabe, sobald es nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. c) |
| Art, Gegenstand und Umfang der Leistung | Pflichtangabe (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. d). In der Haustechnik heisst Umfang: Stunden, Teile, Anlage |
| Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag | Pflichtangabe (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. e und f). Schliesst der Preis die Steuer ein, genügt der Satz |
| Anlage mit Fabrikat, Typ und Standort | Praxis. Ohne sie ist die Rechnung in drei Jahren kein Nachweis mehr |
| Rapportnummer | Praxis. Verbindet jede Stundenzeile mit einer Unterschrift |
| Artikelnummern beim Material | Praxis. Macht den Preis prüfbar und die Herstellergarantie zuordenbar |
| Datum der Inbetriebnahme | Praxis. Startpunkt für Garantiefristen und häufig auch für den Förderbeitrag |
| Zahlbar bis, als Datum | Praxis. Ohne verabredeten Verfalltag gerät der Kunde erst durch deine Mahnung in Verzug (OR Art. 102) |
Mehrwertsteuer, Zahlungsfrist, Aufbewahrung
Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsarbeiten werden zum Normalsatz von 8.1 Prozent abgerechnet, die Arbeit wie das eingebaute Material. Steuerpflichtig wirst du ab CHF 100'000.00 Jahresumsatz aus Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind (MWSTG Art. 10 Abs. 2 Bst. a). Liegst du darunter, darfst du in der Rechnung nicht auf die Steuer hinweisen, und wer es trotzdem tut, schuldet den ausgewiesenen Betrag (MWSTG Art. 27). Für diesen Fall gibt es die Rechnungsvorlage ohne MwSt.
Die Rechnung bewahrst du zehn Jahre auf, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres; elektronisch ist das zulässig, solange sie jederzeit lesbar gemacht werden kann (OR Art. 958f). Zur Rechnung gehören der Rapport, der Lieferantenbeleg zum Material und, wenn es eines gibt, das Messprotokoll. Sie sind Buchungsbelege.
So macht es KIDESK
Für Sanitär, Heizung und Klima legst du in KIDESK jede Anlage beim Kunden an: Bezeichnung, Fabrikat, Typ, Seriennummer, Standort und Einbaudatum, dazu ein Wartungsplan mit deinem Intervall. KIDESK erinnert dich und legt auf Wunsch den Wartungsauftrag selbst an. Der Einsatz läuft als Auftrag mit Stunden, Zuschlägen, Material und Unterschrift auf dem Gerät; daraus wird die Rechnung, ohne dass du eine Zahl abtippst. Akonto- und Schlussrechnungen rechnet KIDESK gegeneinander auf, und Servicevertrag-Pauschalen gehen als wiederkehrende Rechnung im gewählten Rhythmus raus. Einkaufspreis und Marge je Position siehst du, Mitarbeitende nicht. Nicht dabei: ein Lieferantenkatalog mit fremden Preisen und eine Bestellung an den Lieferanten. Der Katalog gehört dir, du lädst ihn hoch.
Rechnungen in KIDESK Aufträge und Rapporte KIDESK für Heizungsbetriebe
Häufige Fragen
Darf ich eine Anfahrtspauschale verrechnen?
Ja, wenn sie vereinbart oder vorher bekannt war, etwa über deine Ansatzliste, den Servicevertrag oder die Auftragsbestätigung. Sie ist keine gesetzliche Grösse, sondern ein Preisbestandteil wie der Stundenansatz. Verrechne sie nicht doppelt: Wer die Fahrzeit als Stunde ausweist und daneben eine Wegpauschale setzt, verlangt zweimal Geld für dieselbe Fahrt.
Wie verrechne ich einen Noteinsatz am Sonntag?
Mit drei getrennten Zeilen: Anfahrt, Arbeitszeit zum normalen Ansatz und der Zuschlag als eigene Position auf den betroffenen Stunden. So sieht dein Kunde, was der Zeitpunkt gekostet hat und was die Arbeit. Voraussetzung ist eine Ansatzliste, die die Zeitfenster und Prozentsätze nennt, und zwar vor dem Einsatz.
Muss ich den Einkaufspreis des Materials offenlegen?
Nein. Du verkaufst eine Leistung, nicht eine Einkaufsrechnung. Was auf die Rechnung gehört, ist Art, Gegenstand und Umfang der Leistung (MWSTG Art. 26 Abs. 2 Bst. d), also das Teil mit Fabrikat und Typ und sein Preis. Verrechnest du Material «zum Einkaufspreis plus Aufschlag», dann nenn den Aufschlag in der Offerte, sonst wird aus einer Abmachung eine Diskussion.
Servicevertrag und Störungseinsatz auf eine Rechnung?
Besser nicht. Die Vertragspauschale läuft nach Kalender, der Störungseinsatz nach Ereignis. Auf einer Rechnung vermischt, kann niemand mehr zeigen, was im Vertrag enthalten war und was nicht. Führe die Pauschale als wiederkehrende Rechnung und jeden Einsatz einzeln oder gesammelt am Monatsende, immer mit Datum.
Wie gehe ich mit dem Kältemittel auf der Rechnung um?
Menge und Art des entnommenen und eingefüllten Kältemittels gehören bei Anlagen mit mehr als 3 Kilogramm ins Wartungsheft, zusammen mit dem Ergebnis der Dichtigkeitskontrolle (ChemRRV Anhang 2.10 Ziffer 3.5). Nimm dieselben Zahlen in die Rechnungsposition, dann stimmen beide Papiere überein. Bei kleineren Anlagen genügt die Angabe der Menge in der Position.
Der Mieter hat mich gerufen, zahlen soll die Verwaltung. Wer bekommt die Rechnung?
Die Person oder Firma, die dir den Auftrag erteilt hat. Ruft ein Mieter an, hast du im Zweifel einen Vertrag mit dem Mieter. Klär das vor dem Einsatz mit einem Satz: «Wer erteilt den Auftrag und wer bezahlt?» Bei einer Verwaltung brauchst du zusätzlich die Objekt- oder Auftragsnummer, sonst findet dort niemand die Genehmigung.
Quellen
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 26: Rechnung
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Art. 10 und 27: Steuerpflicht, unberechtigter Steuerausweis
- Obligationenrecht (OR), Art. 372: Fälligkeit der Vergütung, auch bei Teillieferung
- Obligationenrecht (OR), Art. 367, 370 und 371: Mängelrüge, Genehmigung, Verjährung
- Obligationenrecht (OR), Art. 102: Verzug des Schuldners
- Obligationenrecht (OR), Art. 958f: Aufbewahrung der Geschäftsbücher und Belege
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Anhang 2.10: Wartungsheft, Dichtigkeitskontrolle, Meldepflicht
- ESTV, MWST-Branchen-Info 04 Baugewerbe, Ziffer 5.5: Akontozahlungen und Schlussabrechnung
- Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen: Fördergesuch vor Baubeginn
- ESTV: Mehrwertsteuersätze Schweiz
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